Mahnung zu recht?

WhiteyChan

Cadet 3rd Year
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Sep. 2009
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Schönen guten Abend

ich hoffe ich bin hier nicht ganz falsch.

Ich habe am 29.01.11 mit meiner Kontokarte etwas gekauft (ca 15 euro). Dieses konto wurde am 31.01.11 aufgelöst. Heute habe ich eine Mahnung bekommen. da sie nichts abbuchen konnten. Nun meine frage. Muss ich die Mahnungsgebühr zahlen?
 
Diese Frage kann kaum dein Ernst sein.


Natürlich bezahlst du die Mahnkosten!
 
ja wen nix abgebucht wurde vom Konto sind die Mahngebürgen rechtens
 
Du kannst versuchen das zu klären, aber an sich sind die Gebühren gerechtfertigt, schließlich konnte die entsprechenden Einnahmen für das Unternehmen nicht getätigt werden.
 
War die Kontoauflösung denn geplant? Normalerweise betreibt man ja dann sein neues Konto schon parallel und führt keine Aktionen mehr auf dem Alten durch. Und zahlen wirst du müssen.
 
Denke mal schon, weil der Fehler bei dir liegt. Aber warum zahlst du mit einer Karte wo das Konto 2 Tage später aufgelöst wird?
 
WhiteyChan schrieb:
Schönen guten Abend

ich hoffe ich bin hier nicht ganz falsch.

Ich habe am 29.01.11 mit meiner Kontokarte etwas gekauft (ca 15 euro). Dieses konto wurde am 31.01.11 aufgelöst. Heute habe ich eine Mahnung bekommen. da sie nichts abbuchen konnten. Nun meine frage. Muss ich die Mahnungsgebühr zahlen?
Wer denn sonst?
 
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass das das problem des verkäufers ist, wenn Du mit Karte zahlst, und der eben erst ein paar tage später zu seiner Bank geht, un die Geld-Einzüge für gekaufte Waren macht....

Oder anders, welche Schuld trifft den Verkäufer, dass Du das Konto nach dem Kauf auflößt?

Du solltest es eher als Kostenlosen "Zins" sehen, wenn Du eine Ware erst später bezahlen musst, wie Du sie nutzen kannst....
 
Das ist doch nicht deren Schuld, dass du das Konto auflöst. Abbuchungen passieren auch nicht sofort, daher ist das ganz verständlich.
Selbstverständlich bist du in vollem Umfang daran Schuld und hast daher die Gebühren zu zahlen!
 
also normal wird nich direkt ne mahngebühr verlangt, oder oft nicht sagen wirs mal so. Wenn sie verlangt wird musst du sie zahlen!
 
Sowas läuft in der Regel schon unter Betrug. Beträge brauchen immer mehrere Tage bis sie Wert gestellt sind.

Daher, ja du wirst die Mahnung auf jeden fall zahlen müssen und dich zusätzlich mit dem Unternehmen in verbindung setzen müssen.
 
Ich habe mich eben dabei ertappt den Kopf geschüttelt zu haben..wenn Du vorher mal ein bisschen Überlegt hättest,würdest Du die Frage NICHT gestellt haben..:freak:
 
IIRedNaxElaII schrieb:
Sowas läuft in der Regel schon unter Betrug. Beträge brauchen immer mehrere Tage bis sie Wert gestellt sind.

Daher, ja du wirst die Mahnung auf jeden fall zahlen müssen und dich zusätzlich mit dem Unternehmen in verbindung setzen müssen.

Davon mal abgesehen, sollte eine Gute Bank jemanden bei einer Kontoauflösung auf so etwas hinweisen, und zumindest die Frage stellen, ob man sicher ist, dass keine Abbuchungen mehr kommen, wenn der Banker sieht, das das Konto in der Vergangenheit rege genutzt wurde....
Wenn sowas ne Anzeige hagelthält sich mein Mitleid jedenfalls in sehr engen Grenzen...
 
Sei froh das du eine Mahnung bekommen hast. Vom Gesetz her ist kein Unternehmen mehr dazu verpflichtet. Die dürfen bei Nichtzahlung und Überschreiten der Zahlungsfrist jetzt gleich ein Inkassounternehmen auf dich hetzen. Da kommen zu dem Kaufbetrag schnell mal 40€ extra hinzu die das Inkassounternehmen für sich einstreichen will. Die sind schlimmer wie Scheißhausfliegen wenn sie einmal auf dich angesetzt sind.
 
Sieh es nicht als Mahnung, sieh es als Gebühr für die Rücklastschrift.
Die kann durchaus mal 15€ betragen, und du kommst da nicht rum.
 
Eintrag 13 hat alles gesagt.
Sei froh, wenn DU nur Mahngebühren und nicht noch eine gerichtliche Strafe bezahlen musst.
Es ist Betrug, mit einer Karte zu bezahlen, die über keine Deckung verfügt und Du das gewusst hast.
Damit hast Du nämlich gegen den Grundsatz eines Kaufvertrages verstossen, indem Du grundsätzlich
keine Zahlungsbereitschaft hattest. Ich kann es gerade nicht wortwörtlich zitieren, aber das haben wir
mal in Wirtschaftsrecht durchgenommen, wo der Händler zur Vertragserfüllung die Leistung haben und
liefern können muss bzw. es wollen muss und der Käufer die Zahlung leisten können bzw. wollen muss.
Alles Andere wäre dann Betrug.
 
Nun bleibt mal ruhig.
Er wird es schon verstanden haben.

Er hat vielleicht einfach gedacht, dass er mit der alten Karte noch zahlen kann, wenn das Konto erst 2 Tage später aufgelöst wird.
Wobei hier natürlich dazu kommt, dass es ein Wochenende war.
 
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