Mainboard rückgaberecht

crashii

Cadet 4th Year
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hallo ich habe mir ein mainboard am 1.10.2011 gekauft und hab von den laden eine anleitung bekommen für ein bios flash so hab auch alles so geamcht wie es da stand und dann plötzlich ging der pc nicht mehr an und war auch bei dem händler und er hat es zu msi geschickt es wurde umgetauscht hat aber fast 3 wochen gedauert kann ich mein geld noch zurück verlangen weil hab mir ein neues mainboard gekauft von einem anderen händler
 
Da die Rückgabefrist schon vorbei ist kannst du das Mainboard nicht mehr zurückgeben.
 
Ein "Recht" hast du darauf nicht. Probieren kannst du es dennoch, schließlich handelt es sich meist nach dem Umtausch um ein neues Board und da kannst du auf die Kulanz des Händlers hoffen.
 
Kannst du machen, nur erfolgreich wird es wahrscheinlich nicht sein. Falls online gekauft, hast du 14 Tage Rückgaberecht. Danach nur in Ausnahmefällen. Ein einmaliger Defekt ist keiner.

crashii schrieb:
hab es ja am 1.10 gekauft es war ein samstag und habe es direkt am 4.10 wieder zurück gebracht
Aber zurückgegeben hast du es offensichtlich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich sag es mal so Allgemein oft ist der Garantiefall ausgeschlossen wenn ein Bios oder FW Update schief geht , jedenfalls bei den meisten Händlern und co kannst vielleicht noch mal bei MB Hersteller nachfragen oder auf Kulanz , ansonsten wenn der Chip im Sockel ist bestellst dir ein einen Neuen Chips mit Bios
 
Laut c't (müsste man finden) verliert man die Garantie durch Bios- und Firmwareupdates nicht, falls man dabei nach der Anleitung des Herstellers vorgeht.

Aber du wolltest es ja offensichtlich repariert / umgetauscht haben und es nicht mit Erstattung des Preises zurückgeben.

*Edit: Artikel gefunden:
http://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2008/7/82_kiosk
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du es im Laden gekauft hast (was ich hier indirekt rauslese), hast du leider kein Rückgaberecht. Rücknahmen sind da nur freiwillige Leistung des Händlers, sprich Kulanz. Also probier es, grade weil es ein komplett neues ist, hast du gute Chancen..
 
powerfx schrieb:
Laut c't (müsste man finden) verliert man die Garantie durch Bios- und Firmwareupdates nicht, falls man dabei nach der Anleitung des Herstellers vorgeht.

Aber du wolltest es ja offensichtlich repariert / umgetauscht haben und es nicht mit Erstattung des Preises zurückgeben.


wenn du richtig gelesen hättest ,

Richtig die Garantie verlierst du nicht wenn alles glatt geht und PC danach läuft,
aber wenn das Bios Update schief geht haftet meist der Händler dafür nicht
und sehr oft (wer des lesen mächtig ist ) der Hinweis Bios Update fehlgeschlagen oder so auf eigenes Risiko, also der Hersteller haftet dafür nicht wenn es schief geht ist doch ganz einfach zu kapieren oder ?
und wenn man sich selber nicht an das Bios Update ran traut gibste den Händler den PC und und 20 € dann soll der das für dich machen und wenn es dann schief geht kannste vom Händler die re3paratur oder ein Neues Bord verlangen:D:lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie du schreibst bist du noch nicht voll geschäftsfähig und auf der Grundlage ließe sich der Kaufvertrag u.U. anfechten ;).
 
in den ersten 6 Monaten muss der Händler/Verkäufer nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig das Gerät beschädigt hat um sich von seiner Gewährleistungspflicht zu endbinden.

(und Achtung, Garantie ist nicht Gewährleistung! Garantie ist in der Regel eine frewillige Leistung des Herstellers, während die Gewährleistungspflicht gesetztlich für 2 Jahre geregelt ist.. aber das nur am Rande)
 
der Gang zum Anwalt lohnt sich nicht, da der Streitwert zu niedrig ist. (oder um wieviel Geld geht hier es etwa?)
 
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