Maus-Jiggler - Erkennbar?

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Ro155

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Hi Leute,

ich möchte einen Mouse Jiggler einsetzen, damit der Bildschirmschoner nicht angeschaltet wird (ja, kann diese Konfiguration am Office Rechner nicht ändern).

Es gibt ja zwei verschiedene Varianten:
1) USB-Dongles, die sich als Maus ausgeben
2) externe Devices, die der bereits normal angeschlossenen Maus ein Signal zur Bewegung vorgeben (rotierende Platte)

Laut Recherche ist es wohl so, dass die "USB-Dongle" Variante vom Systemadministrator erkannt werden könnte.
Ich frage mich: Wie?
Das Ding gibt sich ja als Maus aus... gibt es hier produktspezifische eindeutige Kennungsnummern, die ein System-Admin auslesen und damit zuordnen könnte, wenn er sich jedes auf dem Markt verfügbare Produkt einmalig bestellt und die eindeutigen Produktkennungen in einer Datenbank speichert? Oder wie soll so etwas genau ablaufen?

Danke vorab!
 
Da es sich scheinbar um einen Firmen – PC handelt: lass es. Der Bildschirmschoner und die damit eingehende Sperre des PCs ist vermutlich Teil des Security – Konzeptes deiner Firma. Ggf. verstößt du sogar gegen Richtlinien, die du unterschrieben hast.
Zu deiner Maus - Erkennung: Jedes Gerät gibt neben der Geräteklasse noch eine sog. Vendor-ID und Hardware-ID aus.

Schau mal hier, Seite 7:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/...le_Version_1_3.pdf?__blob=publicationFile&v=4
 
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Und die Vendor-ID und Hardware-ID sind sozusagen eineindeutig - soll heißen: Firma könnte alle auf AMazon verfügbaren Jiggler kaufen, beide IDs auslesen und diese dann mit der ID des von mir gekauften Produktes abgleichen -> Identifikation?

EDIT:
Zu deinem PDF, Du meinst diesen Teil?

SSK.2.1.03: Identifikation der Gerätea) Die Schnittstellenkontrolle MUSS die eindeutige Identifizierung einzelner Geräte leisten; bei USB-Devicesetwa anhand von Geräteklasse, Vendor-ID16 und Hardware-ID17.
 
ILikeCB schrieb:
Es gibt ja zwei verschiedene Varianten:
1) USB-Dongles, die sich als Maus ausgeben
2) externe Devices, die der bereits normal angeschlossenen Maus ein Signal zur Bewegung vorgeben (rotierende Platte)
... und es gibt "Mouse-Mover" Software.
Ich würde aber grundsätzlich von solchen Lösungen Abstand halten und das Thema intern mit der IT Administration besprechen. Insofern die Anforderung, den Bildschirmschoner abzuschalten, gerechtfertigt ist, sollte es ja kein Problem sein dies zu beantragen.
 
minimii schrieb:
Einfach arbeiten anstatt bezahlt runzusitzen.
Back to Topic Brudi 👆
Vielleicht hätte ich das dazuschreiben sollen: Moralaposteldiskussionen sind unerwünscht und UNANGEBRACHT - gibt berechtigte Usecases.

Danke!
Ergänzung ()

=dantE= schrieb:
... und es gibt "Mouse-Mover" Software.
Ich würde aber grundsätzlich von solchen Lösungen Abstand halten und das Thema intern mit der IT Administration besprechen. Insofern die Anforderung, den Bildschirmschoner abzuschalten, gerechtfertigt ist, sollte es ja kein Problem sein dies zu beantragen.
Korrekt - der Einfachheit halber habe ich mich auf den Bildschirmschoner konzentriert. Das nächste Thema wäre dann der MS Teams Abwesenheitsstatus, der bei uns schon nach 60s ohne Mausbewegung anspringt. Und dafür gibt es leider keine Ausnahmeregelung.
 
ILikeCB schrieb:
Achso.

Aber
ILikeCB schrieb:
konzentriert. Das nächste Thema wäre dann der MS Teams Abwesenheitsstatus, der bei uns schon nach 60s ohne Mausbewegung anspringt. Und dafür gibt es leider keine Ausnahmeregelung
aha.
Und dann wunderst du dich über eine Aussage wie meine?

Und brudi. Das sagt hier alles :D
 
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Du hast hier ja gleich diverse Probleme. Du möchtest Aktivität vortäuschen (Arbeitszeitbetrug?) Dann möchtest du Devices mit dem Computer deines AG verbinden (Datenschutz?)
Das sind jeweils Gründe für eine fristlose Kündigung. Ist es dir das wert?
 
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