Shigga schrieb:
Meine Empfehlung für dich ist in diesem Fall ist recht simple: Frag nach einer Gehaltserhöhung auf ca. 30.000€ und eine anschließende Option auf eben 35.000€ nach einer bestimmten Zeit. Denn 9.000 mehr auf einmal ist immer eine „bittere“ Pille, die dann geschluckt werden muss und kann eben auch nach hinten losgehen.
Also durchaus die 35.000€ schon kommunizieren, aber dass du bereit bist eine Erhöhung über ein paar Jahre zu strecken. Kommt immer besser an. Gerade wenn du auch sonst zufrieden bist.
Maeckes1337 schrieb:
Ja und nein zu Gleich. Es kommt (1.) auf das Bundesland an, als auch ob entsprechende (2.) Gesetzte vorhanden sind, die einen entsprechenden Katalog aufmachen.
In meinem Berufsumfeld ist es so, dass in den meisten Bundesländern für meinen Beruf in öffentlichen Bibliotheken die Stellen E9, E10, E13 definiert sind und auch mit den Abschlüssen. E9, E10 sind dabei die Stellen, die es am meisten gibt. E13 ist sehr selten. Daher gibt es viele „Master“ und „Doktoren“ die in dem Berufsfeld auf E9 oder E10 kleben. In wissenschaftlichen Bibliotheken gibts Teilweise nur E9 und E13-Stellen, selbes Bild. (E10 setzte sich gerade durch).
Wenn man aber zum Beispiel wie ich bei einem Verbund arbeitet, kann man mit Bachelor auch E11 und E12 bekommen, während ich für E13 und E14 den Master bräuchte. (E11 zu E13 ist jedoch der Lohnunterschiued nicht mehr so groß.)
Es gibt aber jetzt zum Beispiel auch Kommunen/Kreise/Bundesländer, die zwischen den einzelnen „Stufen“ weit mehr Flexibilität ermöglichen. So kann man auch als „Gelernter“ durchaus in die Reihen von E9 - E12 aufsteigen, da die Gehälter nicht mehr an den Abschluss, sondern die Aufgaben gekoppelt sind. Ich selbst hätte in meiner Altenarbeitstelle also auch mit dem Bachelor sogar ein E14 Gehalt begründen können, da ich viele Aufgaben übernommen hatte, die E9 nicht mehr rechtfertigen.
Entscheiden welche E-Stufe man bekommt ist also wirklich der AG und wie flexibel der gesetzliche Rahmen ist, denn er hat.