Also ganz klipp und klar: Deine jetzige Anstellung ist zwar ein Ausbildungsverhältnis, jedoch mit Sicherheit kein normales.
Dinge, die du vorraussetzen kannst:
- monatliche Gehaltsabrechnung schriftlich, inklusive Steuern, Sozialversicherungsabgaben und sonstigen Abzügen.
- Du darfst im Urlaub nicht für berufliche Dinge tätig werden. Und wenn da die Hütte abbrennt, man darf dich nicht rufen (Ausnahmen davon existieren nur, wenn öffentlich im Radio/Fernsehen bekanntgegeben wird, dass es Notstand gibt und du gebraucht wirst). Du kannst jeden Tag, an dem du beruflich beschäftigt wurdest, als solchen angeben und die Urlaubstage zurückverlangen.
- Dein Betrieb muss keinen Ausbildungsvertrag selber aufsetzen, da der Vertrag mit der IHK sowohl dich, als auch den Betrieb einschließt. Im allgemeinen wird jedoch eine Hausordnung oder ähnliches als Abhängigkeit hinzugefügt, die weitere Dinge regelt. Das sollte auch deine Überstunden regeln. Sofern so etwas nicht vorhanden ist, gilt für dich das gleiche wie für Angestellte ohne Regelung: Überstunden sind Arbeitsstunden und sind so zu bewerten. Egal ob finanziell oder durch Freizeit, ein Ausgleich muss geschaffen werden.
- Dein Arbeitgeber muss Leistungen bezüglich den Sozialversicherungen leisten. Er muss sogar noch eine weitere (betriebliche Unfallversicherung) für dich leisten, an der du keine Anteile hast. Ein simples Telefonat mit deiner Krankenkasse kann das klären, sofern dein Ausbildungsverhältnis schon mehr als einen Monat besteht. Die wissen dann nämlich per sofort, ob der Arbeitgeber zahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, vorsichtig sein. Du bist nicht zwangsläufig krankenversichert bzw. musst für die entstehenden Kosten eintreten. Aus dem Stehgreif bin ich mir aber nicht mehr sicher, ob man seine Krankenkasse dem Arbeitgeber zwangsläufig mitteilen muss. Seriöse Arbeitgeber werden sowas aber bei Vertragsschluss fragen (wie z.B. auch die Sozialversicherungsnummer).
- Vorsicht mit der Berechnung der Schulstunden: Eine Schulstunde entspricht selbst mit Pausen zwischen den Unterrichtsstunden nicht einer Arbeitsstunde. Dementsprechend kann der Betrieb verlangen, dass man auch in der Berufsschulzeit die Wochenstunden erarbeitet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der einfache Weg (wie schon erwähnt wurde) von Berufsschule zu Betrieb als Arbeitszeit gilt. Das kann dir die IHK durchrechnen, ob es Sinn macht oder nicht, dass der Betrieb dich danach noch ins Büro holt (kleines Beispiel: 6h Berufsschule, 60 Minuten Anreise, der Betrieb kann bei 40 Stundenwoche verlangen, dass du jeden Tag noch eine Stunde im Büro arbeitest. Erst wenn wirklich die Anreise größer wird als die Restarbeitszeit, kann man das in Frage stellen. Nebenbei kann der Betrieb dazu noch verlangen, dass du Pause machst).
Abschließend, wie ich damit verfahren würde:
1. Krankenkasse anrufen, fragen ob Leistungen vom Arbeitgeber bzw. von dir eingezahlt wurden.
2. Arbeitgeber SCHRIFTLICH um Stellung bitten, wieso keine Gehaltsabrechnungen vorhanden sind und dein Ausbildungsentgelt in bar ausgezahlt wird (das ist in höchstem Maße unseriös).
3. IHK über den Vorfall informieren. Auch deinen Klassenlehrer in der Berufsschule über deine Situation informieren. Die haben viel Unsinn gesehen und können dir da manchmal auch weiterhelfen.
Lass dich nicht von der Probezeit einschüchtern. Ja, du kannst ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, jedoch spielt das anscheinend in deiner Situation keine Rolle mehr. Mach dir da nichts vor: Egal ob Traumberuf oder nicht, wenn du Pech hast, schmeißt dein Chef dich einen Tag vor Ende der Probezeit raus und sagt "du warst ein billiger Angestellter". Von dem was du hier beschreibst, klingt es nämlich sehr nach unseriöser Schwarzarbeit, die du mit Sicherheit nicht weitere 2,5 Jahre ertragen möchtest.
Wenn das Unternehmen irgendwie seriös ist, wird es dir Rede und Antwort stehen, anstatt dich einfach vor die Tür zu setzen. Alternativ: Schreib schonmal Bewerbungen zur Übernahme bei einem anderen Betrieb.
Rein Interesse halber, OHNE NAMEN ZU NENNEN, ist es ein bekanntes Unternehmen und in welchem Teil Deutschlands sitzt es?
P.S.
Mir ist gerade noch eingefallen, dass man dir vorwerfen könnte, dass du in der Probezeit Urlaub genommen hast. Die gesetzliche Regelung kenne ich nicht, aber guter Ton ist es, keinen Urlaub innerhalb der ersten 6 Monate zu nehmen.