Meldepflicht, Strafen und GEZ

Flava89

Lt. Junior Grade
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Feb. 2009
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Hallo,

hat jemand "ERFAHRUNGEN" bzgl. hoher Strafen bei versäumter Ummeldung des Wohnsitzes?

Ich bin schon seit Jahren am Studienort nicht gemeldet und werde es wahrscheinlich auch nicht tun.

Mein Hauptwohnsitz ist nicht weit entfernt. Die Behörde/Hochschule wird ein Pendeln als sehr wahrscheinlich halten.

Die Stadt erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer und wo kein Geld, da kein Interesse seitens der Behörden.

Der wichtigste Punkt ist aber: Die GEZ arbeitet mit der Meldebehörde zusammen. Mich kann diese aber mal sowas von....:D

Da manche Seiten von Busgelder über 500€ bei Versäumung schreiben, bin ich doch etwas am Rätseln. Bisher fand ich aber nur Berichte von Studenten die 20 oder 30€ nachzahlen mussten, obwohl schon Jahre vergangen waren.... :freak:
 
Geh hin und sag du bist vor einer Woche umgezogen und gut ist... nachweisen musst du das ja nicht.
Ob und wie hoch ein Bußgeld ausfällt ist schwer zu sagen, kommt auf die Stadt an und auf den Sachbearbeiter, vielen ist es egal aber bei nem Paragraphenreiter kann es auch teuer werden.
 
lufkin schrieb:
Geh hin und sag du bist vor einer Woche umgezogen und gut ist... nachweisen musst du das ja nicht.
Ob und wie hoch ein Bußgeld ausfällt ist schwer zu sagen, kommt auf die Stadt an und auf den Sachbearbeiter, vielen ist es egal aber bei nem Paragraphenreiter kann es auch teuer werden.

Ok, aber wollen die dann nicht den Mietvertrag bzw. den Vermieter kontaktieren?

Was ich eigentlich wissen wollte:

Würdet ihr für die Kostenersparnis (GEZ-Zwangsgebühr) das Risiko eine Strafe zu zahlen eingehen? (Die Busgeldhöhe scheint ja unbekannt zu sein)

Ich finde nicht, dass ich für Traumschiff, deutsche Fussballspiele (bin Italiener) und schlechter Reportage im ÖR zahlen soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
GEZ musst du bis 31.12.2012 eh nicht mehr rückwirkend zahlen. Oder anders gesagt: du musst nur ab 2013 zahlen. Aber die GEZ interessiert es auch nicht, ob du umgezogen bist (außer wenn du bisher bei jemandem gewohnt hast, der schon zahlt, und du nun allein wohnst). Wenn du zahlungspflichtig bist, musst du so oder so zahlen.

Ob das Einwohnermeldeamt den Mietvertrag sehen will ist unterschiedlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich musste bisher noch nie nen Mietvertrag oder so vorlegen.
 
Snooty schrieb:
GEZ musst du bis 31.12.2012 eh nicht mehr rückwirkend zahlen. Oder anders gesagt: du musst nur ab 2013 zahlen. Aber die GEZ interessiert es auch nicht, ob du umgezogen bist (außer wenn du bisher bei jemandem gewohnt hast, der schon zahlt, und du nun allein wohnst). Wenn du zahlungspflichtig bist, musst du so oder so zahlen.

Ich bin ja noch bei meinen Eltern (Hauptwohnsitz) gemeldet und dieses Haus zahlt ab 2013 GEZ. Nur will ich nicht auch noch für das Zimmer im Wohnheim zahlen. Ist eh schon überteuert genug. Dorf mit 30.000 Einwohner und 22qm kosten 370€ warm. :freak:
 
es könnte passieren, dass die GEZ vom Wohnungseigentümer die Gebühren haben will.
der wird die GEZ dann auf dich verweißen.
aber das würde ich einfach abwarten.
 
@TE
Das kann durchaus gut gehen, solange der Vermieter keinen Brief vom Beitragsservice bekommt und aufgefordert wird für die - an dich vermietete - Bude Beitrag zu bezahlen. Dann wird er entweder an dich weiter verweisen oder selbst vorbei kommen und fragen, was da los ist.

Geht das ein halbes Jahr gut, bezahlst du nur 107,88 Euro nach. "Vergessen" sie dich für drei Jahre bezahlst du 647,28 Euro nach. Deine Entscheidung.
 
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