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Wir wohnen in einer WG mit 3 Personen.Jeder hat seinen eigenen Mietvertrag. Eine davon zieht demnächst aus.Der Vermieter Behauptet das er den Schlüssel bekommt.
Aber wir wohnen ja noch da drin.
ist das zulässig ?
Im Mietvertrag oder in einer Anlage zum Vertrag sollten alle Gegenstände aufgeführt sein, die zum Mietbeginn an den Mieter ausgehändigt wurden und die im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzugeben sind.
Regelmäßig gehören hierzu auch die Wohnungsschlüssel.
Es kommt darauf an, wie die Mietverträge (drei ?) gefaßt sind. Es könnte durchaus sein, daß der Rückgabeanspruch des Vermieters im Verhältnis zum einzelnen ausziehenden Mieter besteht, zumindest bei individuell ausgehändigten Wohnungsschlüsseln.
Falls derjenige keinen nachmieter mit in die WG bringt muss er dne Schlüssel abgeben.
So wars jedenfalls auch bei mir.
Kannst höchstens mal den Vermieter fragen ob ihr den Schlüssel als Ersatzschlüssel behalten könnt.
Wohnungsschlüssel haben die eigentlich genug
ist schon eine seltenheit, das jeder seinen eigenen mietvertrag hat.
aber wenn der mietvertrag gekündigt wird, muss auch der schlüssel ausgehändigt werden.