Mietvertrag-Frage

0w1p

Commander
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Hey Leute,

ich hatte vorhin eine kleine Diskussion mit meiner Mutter:

Angenommenes Beispiel:

-Haus vermietet
-Im Mietvertrag steht das (nur als Beispiel) die Küche alle 4Wochen gestrichen werden muss.

Hat der Vermieter das Recht dies zu tun wenn es eindeutig aus dem Vertrag herausgeht und bei der Unterzeichnung darauf explizit hingewiesen wurde?

Danke schon mal
 
soweit ich weiss, ist man als Mieter verpflichtet zu renovieren. Wobei 4 Wochen natürlich total übertrieben sind ;-)
 
in deutschland herrscht Vertragsfreiheit

Jeder kann mit Jedem Verträge über alles machen
(solange es nichts rechts- bzw sittenwidriges ist)


edit\\ ale 4 wochen wäre echt doll
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö...


Du darfst deine Küche streichen wie du willst.
Neulich ist sogar gekippt worden, dass man bei dem Auszug alles streichen muss wenn der Vermieter das will...

Solange es ordentlich aussieht hat er darauf kein Recht
 
es gab viele jahre eine regelung mit starren fristen, wo z.b. festgelegt wurde das alle 2/3 jahre renoviert werden muss. das aber schon vor ca. 5 jahren gekippt worden. sinngemäß gemäß wurde gesagt, das klauseln zur renovierung rechtens sind, aber die frist zur erhaltung des zustandes im verhältnis zur tatsächlichen abnutzung stehen muss.
 
acty schrieb:
in deutschland herrscht Vertragsfreiheit

Jeder kann mit Jedem Verträge über alles machen
(solange es nichts rechts- bzw sittenwidriges ist)

Selten so etwas sinnloses gelesen...

DonGeilo33 schrieb:
Solange es ordentlich aussieht hat er darauf kein Recht

Naja, "ordentlich" dürfte als Maßstab im Mietrecht irrelevant sein.

0w1p schrieb:
Also das mit den 4Wochen haben wir als EXTREMES Beispiel genommen.

Eine solche Verpflichtung ist meines Erachtens nicht zulässig, denn sie benachteiligt den Mieter einseitig. Grundsätzlich hat der Mieter die Verpflichtung, die Mietsache durch entsprechende Maßnahmen zu erhalten. Die Abnutzung durch ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache, gehört hier aber nicht dazu.
 
Soweit ich mich erinnere sind seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes starre Fristen für Schönheitsreparaturen unwirksam. Siehe:

http://www.test.de/themen/steuern-r...ierungsfristen-oft-unwirksam-1197065-2197065/

Es muß also - je nach Formulierung im Vertrag - nach Bedarf zB. die Küche neu gestrichen werden, aber sicher nicht nach x Monaten/Jahren, nur weil das im Vertrag steht. Steht sogar ausschließlich eine starre Regelung drin (und nicht mit "in der Regel" oder "üblicherweise" abgeschwächter Form), muß gar nicht mehr vorgerichtet werden.


Wäre dann ein typischer Fall von "selber schuld", wenn der Vermieter diese für unwirksam erklärten Formulierungen weiter verwendet. Auch die Unterschrift unter den Vertrag macht sie nicht wirksam.
Allerdings hat der Schreiber unter mir auch recht: Recht haben und recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade diese festen Zeiten sind problematisch. Diese Klauseln sind mittlerweile ungültig. Steht ja schon da.
Die Renovierung ist auch der weitaus häufigste Problemfall, auch weil sich die Rechtsprechung ständig ändert und die meisten Verträge ungültig sind.

Bei Meinungsverschiedenheiten hat man als Mieter leider das Nachsehen, da man ja meistens eine Kaution gezahlt hat. Selbst wenn man im Recht ist, muss man um sein Geld ringen. Am Ende ist man ohne den Mieterschutzbund oder eine Mieterrechtsschutzversicherung in der schwächeren Position.
 
Wobei die Kaution meines Wissens für solche "Ausstände" (selbst wenn sie berechtigt wären) nicht verwendet werden darf. Aber klar, ein Druckmittel kann sie illegitimerweise schon sein. Die beste Variante wäre wohl, den Vermieter auf die Unwirksamkeit aufmerksam zu machen und die Passage streichen zu lassen. Wenn er nicht darauf eingeht, so weiß ich nicht, ob man mit so einem Vermieter überhaupt klar kommt. ;)
 
Es gibt Staffelmietverträge wo festgelegt wird,
das alle 2 Jahre die Miete ansteigt
(eher üblich bei Geschäftsräumen.-
da manchmal auch der Mietspiegel sinken kann)

Etwas aus dem Mietvertrag streichen, geht nur
zusammen mit beiden,Vermieter und Mieter
und auch nur schriftlich.

Und ob du 5 mal oder nur alle 3 Jahre streichst
ist dir überlassen,-
wie oben richtig beschrieben,
kann der Vermieter dir schon ,nach Besichtigung, sagen
die schwarz geräucherte Küche muss mal gestrichen werden
 
Klassikfan schrieb:
Soweit ich mich erinnere sind seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes starre Fristen für Schönheitsreparaturen unwirksam.
Korrekt. Starre Fristen negieren die gesamte Verpflichtung zu jeglichen Renovierungsarbeiten.

Vorsicht ist geboten, wenn Fristen gesetzt werden, dort aber der Passus "nach Bedarf" oder "üblicherweise" beisteht. In dem Fall sind die Fristen nicht mehr "starr" und die Vereinbarung ist gültig.

Anders sieht es aus, wenn man eine gesonderte Vereinbarung trifft, dass "Person XY" alle x Jahre zu renovieren hat. Diese müsste aber unabhängig vom Mietvertrag geschlossen werden und würde einen Werkvertrag darstellen, analog zu z.B. einem Vertrag mit einem Reinigungsunternehmen, das 1x im Monat oder so vorbeikommt ;) Das ist aber schon sehr weit hergeholt.
 
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