Mietwohnung, bei umzug Türen durch dritte beschädigt.

AlexKul

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Hallo zusammen, habe letzte Woche ein Umzug gehabt und dadurch wurden sämtliche Türzargen und türen zerkratz durch Möbel Transporte. Habe auch extra eine Hausratversicherung beim Einzug in die Wohnung abgeschlossen, so wurde von Vermieter auch verlangt. Der Schaden entstand nicht direkt durch mich, sonder durch Helfer die ich eingeladen habe. Wer den Schaden genau gemacht hat konnte mir keiner sagen, da die Helfer da drauf nicht geachtet haben.
Sitze schon zweiten Tag im Google und finde die Antwort auf meine Frage nicht. Doch ich habe ähnliche Themen hier im Forum durch gelesen und bin überzeugt hier wird mir weitergeholfen.

Wie melde ich richtig solch ein Schaden bei der Versicherung an?
Auf was muss ich bei der Anmeldung des Schadens achten?
 
Die Hausratversicherung ist hier meines Erachtens falsch.
Da eine Person den Schaden verursacht hat, springt hier die private Haftpflichtversicherung ein.

Hast du eine solche? Auch eine, die Schaden durch Dritte an deinem vorübergehendem Mieteigentum abdeckt?
Da wir deine Versicherungspolicen nicht kennen hilft eigentlich nur, dass du dich an deine Versicherung wendest.
 
Korrekt. Ein solcher Schaden wird nicht durch die Hausratversicherung bezahlt, wohl aber durch die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers.
 
Da der Schadensverursacher nicht ermittelbar ist, dieser jedoch der Sphäre des TE zuzuordnen ist, wird die Haftung schlussendlich dennoch den TE selbst treffen.

Und hier ist fraglich, ob daher nicht doch dessen Hausratversicherung / private Haftpflichtversicherung zuständig ist. Näheres kann wohl nur nach einem genauen Blick in die Versicherungsbedingungen beantwortet werden.
 
Kommt drauf an ob TE ne Haftpflichtversicherung hat oder noch über die Eltern mitversichert ist etc.

Eine Hausratversicherung wird den Schaden nicht übernehmen.
 
Ja, bin auch der Meinung dass dies eher der Privathaftpflicht unterfällt.
 
dominion1 schrieb:
Da der Schadensverursacher nicht ermittelbar ist, dieser jedoch der Sphäre des TE zuzuordnen ist, wird die Haftung schlussendlich dennoch den TE selbst treffen.
Das ist hier sowieso der Fall. Da der TE (anscheinend unbezahlte) Helfer eingeladen hat, ist die Haftung für diese Helfer ausgeschlossen. Falls die Helfer also nicht grob fahrlässig gehandelt haben, dürfte das als Gefälligkeitsschaden betrachtet werden (siehe z.B. https://www.promietrecht.de/Schaden...-Bekannte-verursachen-einen-Schaden-E2798.htm)

Falls der TE eine Haftpflicht hat, die auch Mietsachschäden abdeckt, dann geht das an seine private Haftpflicht.
 
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Ok. Wie soll es dann richtig über privathaftlichtversicherung verlaufen? Da sind wir auch versichert.
 
Anrufen, Nachfragen.
Sind in eurer Police denn Mietsachschäden enthalten?
 
stwe schrieb:
Anrufen, Nachfragen.
Sind in eurer Police denn Mietsachschäden enthalten?

Ausgeschlossen Technik sowie Kabel, wasserleitung, heizung, Glas und Schimmel der Rest ist versichert
 
Dann ruf da an, sag was passiert ist und gut. Oder guck. Ob die nen online Formular haben um. Schäden zu melden, oder schreib ne Mail.
 
Danke an alle die reagiert hatten, werde mich mal mit der Versicherung in Verbindung setzen.
Bei denen muss man ja immer aufpassen was man sagt, sonst bleibt man auf Kosten sitzen...
 
AlexKul schrieb:
Bei denen muss man ja immer aufpassen was man sagt, sonst bleibt man auf Kosten sitzen...

Sagt man einfach die Wahrheit und der Fall ist auch versichert, dann sollte nichts schief gehen.
 
in erster linie haftest du gegenüber dem vermieter allein aus dem mietvertrag heraus, selbst wenn dritte den schaden verursacht haben. wenn nun, wie hier geschrieben, kein verursacher bekannt ist, dann kannst du auch aufgrund eines auswahlverschuldens haften, sofern die helfer privatpersonen waren und keine fachfirma. dann stehen die chancen gut, dass der schaden über die privathaftpflichtversicherung, sofern mietsachschäden mitversichert sind, reguliert wird. beachte: der eigentümer hat lediglich anspruch auf den zeitwert der beschädigten sache und du bist im nachgang auch nicht verpflichtet, eine mögliche differenz zum rechnungsbetrag zu bezahlen. viel erfolg!
 
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Wobei ich tatsächlich die Chancen eher schlecht sehe dass die eigene Haftpflicht den Schaden übernimmt, TE hat den Schaden schließlich nicht selbst verursacht.
 
Also Türen sollten in jeder Haftpflicht mit abgedeckt sein, natürlich empfiehlt sich immer der Blick in die Police.

Hier mal ein interessanter Link zum Thema:
https://www.cosmosdirekt.de/private...ung/haftpflichtversicherung-mietsachschaeden/

Wie es allerdings aussieht wenn der Schaden wie hier, durch Dritte verursacht wurde...
Meine Meinung ist, dass es trotzdem gedeckt sein sollte. Ich gehe da mit @stwe, vorausgesetzt natürlich, dass hier nichts vorsätzlich passiert ist.
 
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Grundsätzlich wären Türen in der Haftpflicht auch mitversichert sofern mietsachschäden mitversichert sind und die Tür nicht aus Glas ist (Glas ist idr ausgeschlossen da man sich dagegen separat über Hausrat versichern kann).

Problematisch ist hier aber dass TE die Tür nicht beschädigt hat sondern unbekannter Dritter, würde ich als Versicherer auch sagen: Warum sollen wir vollkommen willkürlich beschädigte Sachen bezahlen? Schuldigen ausfindig machen und der soll das dann bei seiner Haftpflicht einreichen oder den Schaden selbst bezahlen.
 
ChotHoclate schrieb:
Schuldigen ausfindig machen und der soll das dann bei seiner Haftpflicht einreichen oder den Schaden selbst bezahlen.

Aber das ist doch genau das Problem: Wenn die Helfer dem TE freiwillig geholfen haben (als Freundschaftsleistung) sind die Freunde eben NICHT haftbar, sondern der TE haftet für sie mit.
 
Das ist Blödsinn, Verrichtungs oder Erfüllungsgehilfen gibt es zwischen Privatleuten nicht.

Auch der Passus der Gefälligkeitsschäden greift hier nicht da sich das nur auf den Helfer bezieht wenn dieser Eigentum des zu Helfenden beschädigt.
 
AlexKul schrieb:
Ausgeschlossen Technik sowie Kabel, wasserleitung, heizung, Glas und Schimmel der Rest ist versichert
Jetzt hilft dir das wenig, aber geh doch nicht zur billigsten Versicherung die du bei check24 findest, sondern schaff dir was vernünftiges an (kostet absolut auch nur bedingt mehr), dann wären solche Schäden auch vernünftig abgedeckt und gut ist. Immerhin ist dir schon mal zuzusprechen, dass du überhaupt eine Haftpflicht hast. Wenn ich sehe wieviele Idioten durch die Welt laufen ohne.....unverständlich und egoistisch sowas.
 
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