News Mobilfunkbetreiber: Abmahnung wegen „Flatrate“-Werbung

Ist doch fein, so wird hoffentlich für klare Verhältnisse gesorgt und der Begriff Flatrate bekommt die Bedeutung, welche die meisten "Ottonormalverbraucher" intendieren.

Was wohl meine Oma bei Flatrate denkt? Mmh,bestimmt sagt sie das, ich das mit den tiefergelegten Autos seinlassen soll:D
 
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Zeit wirds, frage mich allzu oft was die Verbraucherzentralen machen, daß diese gedrosselten Flats so lange beworben werden durften (geht ja nicht erst seit kurzem so) ist dreist genug.
 
Wird höchste Zeit!

Das in dem Zusammenhang genauso schlimme ist meiner Ansicht nach eine fehlende Übersicht zum bislang verbrauchten Volumen. Zu den Anfängen der mobilen "Internetflatrate" hat man eine halbwegs aktuelle Zahl im Benutzerkonto sehen können. Heutzutage funktioniert das nicht mehr. Wohl aus Datenschutzgründen.

So hat mir das zumindest der Support seitens der Telekom berichtet....

Man weiss also gar nicht, wann man im Einzelfall mit einer Drosselung zu rechnen hat - es passiert einfach.
 
trabifant schrieb:
Naja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Zeit wird es aber natürlich trotzdem.

Natürlich. Die AGB sind schon jetzt viel zu lang und kompliziert geschrieben. Wenn man es so hinnimmt wie du es sagst dann haben wir bald AGB mit 1000 Seiten in Juristen-Deutsch. Zum Glück schiebt das BGB einen schönen Riegel davor.
 
Hoffentlich zieht diese Abmahnung auch Kreise nach Österreich!
Auch hier gibt es ein paar irreführende Werbeslogans/Produktbezeichnungen zu Flatrate beim mobilen Internet.

Zwar ist klar, dass die AGB immer gelesen werden sollten, aber dann müssten sie auch in normalem Deutsch und nicht Juristen-Deutsch geschrieben werden. So das sie auch ein normaler Bürger beim durchlesen versteht.
 
Wird nur leider nichts an der Politik der Mobilfunkbetreiber ändern. Während mittlerweile in EU Roaming nur bestimmte Max-Gebühren haben darf, ist die Roaming-Ausbeutung außerhalb der EU immernoch aktiv und innerhalb Deutschlands sind die Gebühren bzw. Beschränkungen auch immernoch viel zu hoch.
 
Also was nur die AGBs angeht: Die sind in meinen Augen schon klar verständlich. Was ihr da immer mit "Juristen-Deutsch" kommt?

Hier mal ein Auszug eines Telekom Mobilfunk Tarifs, bzw. dessen Zusatz:
Ab einem Datenvolumen von 300 MB wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Die Abrechnung erfolgt im 100-KB-Datenblock. Das enthaltene Datenvolumen gilt auch für Instant Messaging und den BlackBerry® APN (kostenlos zubuchbare Option BlackBerry® Push notwendig) und ist ebenfalls mit anderen Endgeräten nutzbar (z. B. mit einem iPad™ 2). Die Nutzung von VoIP ist nicht Gegenstand des Vertrages. Hierfür ist die Buchung der kostenpflichtigen Option Internet Telefonie notwendig. Die HotSpot Flatrate gilt für WLAN-Nutzung an deutschen HotSpots der Telekom.
Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen?

Mal ganz davon abgesehen, dass "juristen-deutsch" einen Zweck hat. Zum Beispiel den Sachverhalt auf möglichst alle Tatbestände anwenden zu können. Das geht nunmal nur mit abstrakter Definition.
 
Da geht ja schon nicht klar hervor, was exakt 100 KB Datenblock meint. Da kann man viel reininterpretieren... z.B. dass jede angeforderte Datei selbst wenn sie nur 3 KB hat auf ein vielfaches von 100 KB aufgerundet wird.
 
Mars2k8 schrieb:
Da geht ja schon nicht klar hervor, was exakt 100 KB Datenblock meint. Da kann man viel reininterpretieren... z.B. dass jede angeforderte Datei selbst wenn sie nur 3 KB hat auf ein vielfaches von 100 KB aufgerundet wird.

Das ist sehr wohl klar...
1bit bis 100KB = Block 1
100KB+1bit bis 200KB = Block2

Blöcke mit löchern, Kerben und dellen gibts dort nicht :D

Das einzige was dort nicht hervorgeht ist, in welchen Zeitabschnitten Blöcke getrennt werden...
 
Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen?

in der Werbung wird aber mit "unbegrenzten Surfvergnügen" geworben ... und das ist eben nicht der Fall und damit eine "Vorspiegelung falscher Tatsachen"

und 64 kibit/s / 16 kibit/s bzw 8 kiB/s / 2 kiB/s sind KEIN Surfvergnügen im heutigen Internet .... das war so 1990 mit BTX noch OK

Und wenn mal ein Infotext mit läuft, dann steht da so viel und er läuft so schnell durch, das Fernseher den im Normalfall nur als verschwommenen Text darstellen.

Genau diese Masche hat auch Jamba und der ganze Werbescheiß mit den Klingeltönen etc durchgezogen und ham dafür eine Abreibung bekommen. Nun steht das alles zwar kein, aber statisch und lesbar (auch wenn in einer extra schlecht lesbaren Schrift ) mit beim Werbeblock
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber was wollt ihr denn dann hören. Wenn da noch zusätzlich stehen würde:

"Als ein 100KB Block wird das Volumen zw. 1 bit und 100 KB, welches innerhalb von 60 Sekunden in einem zusammenhängenden Abruf genutzt wird, verstanden." (kA ob die 60s stimmen, das ist in der Tat unbekannt)

... würden sich bei der obigen Formulierung doch wieder alle beschweren, dass die AGBs unnätürlich lang werden!

Entweder jeder Einzelfall wird erläutert oder alle werden abstrakt und kurz in einer umfangreichen Formulierung zusammengefasst. Beides geht nicht!

@ Sebbi:

Lies dir meine Beiträge bitte Richtig durch. Ich bin auch total für das Urteil, seh das genauso wie du. In meinem zweiten (von dir zitierten Beitrag) ging es mir nur um die "Unverständlichkeit der AGBs", die ich so eben nicht sehe....
 
Richtig so! Das ganze ist nichts weiter als eine GPRS Flatrate mit ~500MB UMTS/HSPA(+) Bonus..
Bei meinem WebnWalk Connect L (5GB) auch nix anderes als ne GPRS Flatrate mit 5GB HSPA+ Guthaben :) Aber mitlerweile kann mich die Drosselung mal und ich habe eine HSPA+ Flatrate, ohne Begrenzung :)
 
Nett, kommt aber irgendwie schon zu spät. Jetzt wäre es eher angebracht die Unternehmen zu verpflichten die Drosselung nicht nur ins Kleingedruckte zu übernehmen, sondern die jeweiligen Volumina klar auszuzeichnen. Nicht nur in der Fußnote, sondern auf den ersten Blick klar ersichtlich.

@lakefusio
Komplizierter wirds, aber es muss ja auch nicht jeder verstehen. Es muss meinetwegen nicht mal in den AGBs stehen. Wenn schon auf 100KB gerundet wird - was heutzutage ohnehin lächerlich wirkt - dann wüsste ich auch mal ganz gerne wie dabei vorgegangen wird.
Beispiel Zeitpunkt: Zu jeder vollen Stunde wird das bis dahin übertragene Datenvolumen auf den nächsten 100KB Block gerundet.
Beispiel Timeout: Nach 300 Sekunden Inaktivität (keine Übertragung findet statt) wird das übertragene Datenvolumen auf den nächsten 100KB Block gerundet.
Insgesamt glaube ich nicht, dass durch die Rundung in der Masse viel an Übertragungsvolumen verpufft. Dennoch finde ich ein Unternehmen sollte klar offenlegen, wie es zum abgerechnetem Datenvolumen kommt. Alles andere ist für mich einfach nicht seriös. Ich meine: Überprüfen kann ich es doch sowieso nicht. Ich muss ohnehin glauben was auf der Rechnung steht. Aber die Unternehmen könnten wenigstens den Anschein des Anstands wahren und klar darlegen, wie gerundet wird. Vor allem wenn man immer noch der Meinung ist 100KB Blöcke einsetzen zu müssen.
 
Unterschreib ich so, Straputsky.
Das mit den Zeitpunkten wüsste ich wie gesagt auch gerne...

By the way - mir ist bspw. schon folgendes passiert:
Ich wurde in einem Monat gedrosselt, weil ich angeblich schon die 1GB Volumengrenze am 15. des genannten Monats erreicht hatte. Da es mir spanisch vor kam (hatte zuvor erst die Grenze durch neuen Tarif von 300MB auf 1GB erhöht), hab ich mich beschwert und als Beweis die Nutzungsstatistik vom iPhone vorgelegt (worauf erst 350 MB verbraucht wurden). Ein bisschen argumentiert (natürlich auch unter Berücksichtigung der 100KB Rundung) und siehe da wurde die Drosselung seitens der Telekom in dem Einzelfall aufgehoben...

Aus dem Grund find ich es jämmerlich, dass man Online nicht den aktuellen (wegen mir mit 24h Verzug) Verbrauch an Volumen sehen kann. Ich fordere ja nicht jede Verbindung als EVN, sondern nur eine Zahl in MB. Ich weiß nicht, wo hier das Datenschutzargument greifen soll, welches man mir ja von seiten der Telekom diesbezüglich vorgelegt hat...
 
Straputsky schrieb:
Insgesamt glaube ich nicht, dass durch die Rundung in der Masse viel an Übertragungsvolumen verpufft.
Gerade bei diesen ohnehin unverschämten Megabytepreisen denke ich, es sollte einfach so gut wie gar nichts verpuffen.
Was anderes wäre es ja noch wenn wirklich in Stundenintervallen oder so der Einfachheit halber immer auf volle KB gerundet wird, oder wenn es vernünftige Megabytepreise wären.
Aber bei diesen popeligen 300-500 MB (für übliche Preise von 10 €; dass man mit 64 KBit/s weitersufen könnte lass ich mal bewusst außen vor weil man das heutzutage nicht mehr als Surfvergnügen bezeichnen kann) auch noch 100 KBit Rundungen vorzunehmen macht einfach noch deutlicher, wie dreist die Anbieter vorgehen... und denen wird ja auch kein Einhalt geboten.
 
Gut. Schön zu merken dass man auch Mobilfunkanbietern nicht alles durchgehen lässt. Immerhin machen die aus nichts Gold (siehe sms). Unverschämt für 140 zeichen auchnoch ernsthaft geld zu verlangen heut zutage.
 
Ich bin mir zwar nicht sicher, ob der Begriff "Flatrate" auch eine rechtsverbindliche Definition hat, aber im tatsächlichen Gebrauch steht er nun mal für Surfen-ohne-Ende (sozusagen).
Ein fälschlicher Gebrauch dieses Begriffs (dies ist eindeutig so der Fall) ist seit Jahren offensichtlich, dennoch schafft es die "Verbraucher"zentrale erst jetzt, dies zu erkennen. Gratulation.
 
als nächstes müssten Kunden entschädigt werden. man sagt ja immer unwissenheit schütz vor schaden nicht, aber zumindest auf unternehmensseite kann man davon wohl nicht sprechen.
wer das datenvolumen überschritten hatte sollte auch 99 prozent der flatratekosten erstattet bekommen, rückwirkend bis zum abschluss.

die brauchen es sowas von links und rechts uunnd liiinnks uuund reeechts und noch eine oben drauf.
 
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