News Mobilfunkbetreiber: Abmahnung wegen „Flatrate“-Werbung

Patrick

Rear Admiral
Registriert
Jan. 2009
Beiträge
5.267
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat die Mobilfunk-Provider Deutsche Telekom, Vodafone, Netcologne und 1&1 aufgrund des Bewerbens von „Flatrate“-Mobilfunkdatentarifen abgemahnt und noch nicht rechtskräftige einstweilige Verfügungen erwirkt.

Zur News: Mobilfunkbetreiber: Abmahnung wegen „Flatrate“-Werbung
 
Endlich, das wurde aber auch alleshöchste Eisenbahn!
 
Naja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Zeit wird es aber natürlich trotzdem.
 
Sehr gut. Nach dem Aufbrauchen des inkludierten Volumens ist so eine "Flatrate" nahezu nicht mehr zu gebrauchen. Als Nächstes sollte gegen hellgraue Schrift auf grauem Hintergrund in 5px Grösse vorgegangen werden, parallel dazu gegen komplizierte Tarifstrukturen und Lockangebote, die völlig unverständlich sind.
 
Ist der Begriff Flatrate genauer definiert? Ich verstehe darunter das zeitlich uneingeschränkte Angebot.
Ich finde es aber dennoch gut, dass solche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Anbieter und Hersteller zu mehr "Klarsprache" angehalten werden, damit weniger gut informierte Kunden nicht in eine Falle treten.

Grundsätzlich sei aber gesagt, dass man immer das kleingedruckte lesen sollte, und da steht es nunmal schwarz auf weiß und eindeutig, dass gedrosselt wird.
 
@trabifant: was hat das mit lesen zu tun ? In keiner Werbung fällt ein Wort davon das es gedrosselt wird. Die Drosslung steht erst im kleingedruckten des Vertrages...
 
Die brauchen über 2 Jahre um das festzustellen? Ich hatte gehofft, da tut sich etwas ein paar Monate nach dem diese Tarife eingeführt wurden... Besser spät als nie. (Das hatte wir doch schonmal bei den ersten DSL "Flats" mit 786 kBit/s)
 
natürlich ist es von Vorteil das kleingedruckte zu lesen, darum geht es doch überhaupt nicht, du kannst in deinem kleingedruckten quasi alles schreiben und ausschließen was du quasi beworben hast davor.


aber diese "flats" die ja schon seit Jahren keine flats sind so zu bewerben ist einfach eine dreiste Frechheit, da gehört ordentlich mal endlich zwischengefunkt
 
Schön das gegen solche Machenschafften vorgegangen wird, klar kann Jeder selber lesen aber Versprechungen die dann wieder irgendwo teils aufgehoben werden das gehört sich nicht soll gleich Klartext gesprochen werden.

Gehört eh abgeschafft sollte nur das beworben werden dürfen was auch zutrifft, ohne erst das Kleingedruckte noch Studieren zu müssen was sich wieder alles aufhebt, Hauptsache der Kunde wird erstmal getäuscht bis der Vertrag unterschreiben ist.
 
Gut so, bei O2 steht das Limit ja wenigstens noch relativ gut ersichtlich bei den Internetpaketen bzw Verträgen dabei, bei D2 aber z.B. muss man sich erstmal durchs Kleingedruckte quälen...

Die Drosselung auf GPRS ist ja in der Praxis wie eine komplette Abschaltung, surfen kann man damit jedenfalls vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Wort zum Mittwoch... Kleingedrucktes gehört verboten!
 
Finde das auch einen guten Schritt. Zumal ich als Kunde in den wenigsten Fällen überhaupt weiß, wie viel Volumen ich tatsächlich benötige. Wenn du dann nämlich einen mobile Inet Flat hast, und plötzlich mit 60kb/s rumsurfen musst, guckst du ganz schön blöd in die Röhre.
 
war das bei Base nicht auch so?
 
Gut, dass sich mal jmd. beschwert hat. Eine Flat ist für mich ein Tarif ohne Volumenbeschränkung. Ein Tarif ohne Zeitbeschränkung heißt Volumentarif.
Und ein Tarif, mit dem man wie vor 15 Jahren surft, heißt Scheiß-Tarif!
 
Weiß doch jedes Kleinkind, dass Flatrate nicht unbedingt heißt dass man die volle Leistung immer bekommt, steht auch nirgendwo. Zumal es ja auch so mit Modem Geschwindigkeit noch immer eine Flatrate ist, man kann solange man will Surfen.
Sehe also keine Handfeste Begründung die das Vorgehen rechtfertigt.
„Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)“
Sagt doch eindeutig, dass es Maximal 7,2 Mbit/s sind, da steht nix davon, dass man das immer hat.
„Surfen Sie unbegrenzt im Internet“
Auch hier heißt es doch nur, dass man so viel und zu lange surfen kann wie man will und das ist ja gegeben. Das kann man auch bei gedrosselter Geschwindigkeit ...

Lassen wir uns überraschen. :)
 
Merlin-.- schrieb:
Die Drosselung auf GPRS taugt sogar noch zum Skype-Telefonieren!
OK, das Surfen wird damit arschlahm und Videos kann man vergessen.
Dann kannst du aber doch nicht mehr mit HSDPA oder 3G Flat werben. Ist doch ganz klar!;)
 
Wechhe schrieb:
Ist der Begriff Flatrate genauer definiert? Ich verstehe darunter das zeitlich uneingeschränkte Angebot.

Ein zeitlich unbegrenzter, aber im Volumen begrenzter Tarif ist mMn. ein Volumentarif ;-)

Laut Wikipedia: "Das Wort ist aus der englischen Sprache entlehnt; es drückt aus, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung unabhängig von der Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis verfügbar ist"

Darkwonder schrieb:
Weiß doch jedes Kleinkind, dass Flatrate nicht unbedingt heißt dass man die volle Leistung immer bekommt, steht auch nirgendwo. Zumal es ja auch so mit Modem Geschwindigkeit noch immer eine Flatrate ist, man kann solange man will Surfen.
Sehe also keine Handfeste Begründung die das Vorgehen rechtfertigt.

Sagt doch eindeutig, dass es Maximal 7,2 Mbit/s sind, da steht nix davon, dass man das immer hat.
Kinder hin oder her, die Definition einer Flatrate/Pauschale ist nunmal eine andere, und wird in der Werbung irreführend verwendet. Die "bis zu xxMbit" werden zwar wirklich selten erreicht, dabei limitiert aber der Netzausbau (eine landesweite UMTS-Verpflichtung wäre nicht zuzumuten). Wenn aber vorsätzlich limitiert wird, ist es eben keine "3G-Flatrate", weil ich eben nicht unbegrenzt mit 3G surfen könnte (wenn ich neben einem UMTS-Masten stehen würde)

@Topic:
Wurde wirklich mal Zeit, beim "Flatrate"vergleich zwischen den Anbietern musste man immer die Inklusivvolumen im Kopf behalten (obwohl diese für den "normalen" Smartphoneuser, für den ich mich halte, eigentlich immer ausreichen sollten).
Mal sehen was sich ändert, vermutlich wird jetzt von "Flatrate" zu "Zeitlich unbegrenzt surfen" gewechselt.
Gruß,
Trance
 
Zuletzt bearbeitet:
@Weche:

Das Wort ist aus der englischen Sprache entlehnt; es drückt aus, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung unabhängig von der Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis verfügbar ist. „Flatrate“ wird nicht nur im Deutschen verwendet. Das Wort setzt sich zusammen aus flat (flach, eben) und rate (Tarif).

Ist ja eindeutig nicht der Fall wenn man eine 3G Flatrate bucht die dann nach nen Paar MB/GB ISDN niveau erreicht ;)
 
Wechhe schrieb:
Ist der Begriff Flatrate genauer definiert? Ich verstehe darunter das zeitlich uneingeschränkte Angebot.

Der Begriff "flat rate" ist direkt mit "Pauschale" zu übersetzen. Gemeint ist also ein Tarifmodell, bei dem ein Pauschalbetrag für eine fest definierte Leistung gezahlt wird. Das gegensätzliche Modell ist, jeweils die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung abzurechnen (also z.B. pro Minute oder pro Megabyte).

Die Verbraucherzentrale kreidet an, dass die genannte und beworbene "fest definierte Leistung", die man für den gezahlten Pauschalbetrag erhält, eben nicht (uneingeschränkt) zur Verfügung gestellt wird.

EDIT: Bah, zu langsam :D
 
Ich bin froh, dass da endlich was passiert.
Wie oft rege ich mich auf!

Okay, jeder sollte das Kleingedruckte lesen.
Nur find ich das oft unzumutbar.

Weiter so! :-D
 
Zurück
Oben