Motorradhändler dreht Tacho zurück

Wenigstens gehst Du den richtigen Weg über den Vorbesitzer der Maschine!

Alles andere ist doch nur Kaffeesatzleserei und eine Vorverurteilung des Händlers.
Das a) der Tacho durch den Unfall wirklich einen Schaden wegbekommen hat oder b) auch der Vorbesitzer den Tacho manipuliert haben könnte, um einen besseren Verkaufspreis zu bekommen oder c) der Tacho just jetzt bei Dir kaputt gegangen ist, hast Du bislang ja konsequenter weise ausgeblendet. Lass dir die Werkstattrechnungen des Vorbesitzers /(der Vorwerkstatt) zeigen, da könnte der km-Stand bei Servicearbeiten vermerkt worden sein.

Soweit mir bekannt ist, kann man digitale Tachostandmanipulationen so gut wie nicht am Tachogerät erkennen und schon gar nicht zurückverfolgen, wer wann was daran manipuliert hat. Aber mein Wissenstand ist da sehr gering.
 
Normalerweise, so zumindest bei Autos, wird in einigen Steuergeräten der Tachostand gespeichert. Und diesen, im Steuergerät gespeicherten Tachostand, kann man nicht so einfach zurück drehen.
 
Das was Spooky sagt stimmt so weit, hab mit einem Gutachter geredet, genau so ist es beim Motorrad auch.
Wenn was verändert wurde sieht man es, von wem natürlich nicht.
Ich blende aus das der Tacho defekt ist, da alle anderen Funktionen einwandfrei funktionieren und mir der Werkstattmeister beim Suzuki vertragshändler versichert hat, das es keinen Defekt gibt bei dem der Kilometerstand sich verändert. Er meinte das wäre schier unmöglich.
Ich werd erstmal abwarten was morgen der Vorbesitzer dazu erzählt, der ist leider nur um halb 8 morgen früh erreichbar.
 
Stimmt jetzt habe ich es verstanden. Der Händler vor 3 Monaten hat den Tacho von 47000 auf 27000 zurückgedreht, und nicht die Werkstatt kürzlich. Und jetzt ist er deiner Meinung nach plötzlich von 27000 auf 47000 zurückgesprungen.
 
Genau so sieht der Sachverhalt aus.
Die Maschine ist nicht einmal nach dem Verkauf zugelassen worden, da werde ich wohl kaum 20000km mit gefahren sein.
Aber wie gesagt, erstmal den morgigen Tag abwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
und was hat der vorbesitzer gesprochen?
 
Nicht erreichbar und hat sich auch nicht gemeldet.
Der Anwalt meinte das ist eindeutig ein Fall von arglistiger Täuschung.
Er meinte zurückgeben kommt nicht in Frage, da der Händler nicht verpflichtet wäre den Aufpreis für die Neuteile zu zahlen, also kommt nur eine Teilrückzahlung in Frage.
Der Anwalt meinte das dürften 800-1000€ sein, nach DAT Liste sind die knapp 20.000km mehr aber nur nen Wertverlust von 200€.. wie sieht das damit aus?
 
Vergesse bei all deiner euphorie bitte erstmal nicht das Anwalts Wort nicht das Wort Justitias ist. Ich meine damit das der Händler sich auch bei nem Anwaltschreiben noch weigern kann. Und die meisten Anwälte sind sich eh immer sicher das sie Recht haben und das Ding vor Gericht schon "geritzt" ist.
 
nicht zu vergessen das der Händler den Vorbesitzer auch "kennen" könnte.
 
Der Vorbesitzer kommt aus Oberösterreich und ich glaube nicht das er den kennt.
In Österreich sind meines Wissens nach die Kilometerdaten bei der Anmeldung auch bei der Versicherung eingetragen, spätestens wenn eine Offenlegung beantragt wird, sieht man wieviel die Maschine da runter hatte.
Und das ich mich da jetzt übermäßig freue ist klar.
Wenn das nur nach der Datliste gerechnet wird find ich 200€ extrem mager für soviel Mehrkilometer.
Wer Motorrad fährt weiß was ich meine, gibt fast keinen der nen Motorrad mit so ner Laufleistung noch kauft, geschweige denn wenn ich es noch fahre und Mehrkilometer raufkommen.
Der Anwalt meinte es ist ganz egal wie das zustande kam, das Motorrad hat mehr Kilometer runter als der Händler mir weis machen wollte.
Meint ihr ich soll den Händler nochmal telefonisch kontaktieren und mit den neusten Infos konfrontieren?
Ich denke bei dem ersten Anruf dachte er sich ach der hat eh keine Ahnung und wird auch nichts machen.
 
Das muss dir doch dein Anwalt gesagt haben. Ich kenn keinen Anwalt der seinem Mandanten nicht sagt wie er sich jetzt weiterverhalten soll. Hast du ihm denn jetzt ne Handlungsvollmacht erteilt in deinem Namen Kontakt aufzunehmen?
 
Er wollte frühestens Montag den Händler anschreiben, ich sollte abwarten ob der Vorbesitzer sich noch meldet / für mich erreichbar ist. Habe vergessen zu fragen ob ich den Händler noch einmal selbstständig kontaktieren kann / soll.

Hat der Tacho eigentlich eine Nummer oder ähnliches, anhand der man nachweisen kann, das dieser zu dem Fahrzeug gehört?
 
ne überlass das deinem anwalt. Den Vorbesitzer würde ich allerdings nochmal versuchen zu erreichen am Wochenende.
 
Ich hab nur Straße / Hausnummer von ihm und die Telefonummer von da wo er arbeitet und der Arbeitet leider im Außendienst.
Die haben ihm auf der Arbeit gestern meine Telefonnummer hinterlassen mit einer Notiz worum es geht, bis heute hat er sich jedoch leider noch nicht gemeldet.
 
Ich kann dir zwar nichts erhellendes zu deinem Tachoproblem mitteilen; bin jedoch selber in der Juristerei tätig und möchte dir empfehlen, einen Anwalt zu verpflichten, der Vertrags- sowie evtl. auch Verkehrsrecht als Schwerpunkttätigkeit hat. Wenn dein Anwalt sonst nur Familienrecht macht, ist er der Falsche.
Nix gg. den Koll., war nur grundsätzlich gemeint.
 
Mein Anwalt hat als Schwerpunkt unter anderem auch Vertragsrecht, das ist der einzige hier in der Nähe dafür.
Gibt noch einen für Verkehrsrecht aber der ist weiter weg und hat kein Vertragsrecht als Schwerpunkt.
 
Alles andere ist doch nur Kaffeesatzleserei und eine Vorverurteilung des Händlers.
Das a) der Tacho durch den Unfall wirklich einen Schaden wegbekommen hat oder b) auch der Vorbesitzer den Tacho manipuliert haben könnte, um einen besseren Verkaufspreis zu bekommen oder c) der Tacho just jetzt bei Dir kaputt gegangen ist, hast Du bislang ja konsequenter weise ausgeblendet.
Wenn auf dem Kaufvertrag 27.000km steht, hat trotzdem die Werkstätte den Arsch offen. (egal ob jetzt der Werkstättenmeister oder der Vorbesitzer geschraubt hat)

In Österreich sind meines Wissens nach die Kilometerdaten bei der Anmeldung auch bei der Versicherung eingetragen, spätestens wenn eine Offenlegung beantragt wird, sieht man wieviel die Maschine da runter hatte.
Nein, die Versicherung kennt meinen Kilometerstand nicht.
 
also hier in Deutschland kennt meine Versicherung zumindest den "ungefähren" KM Stand, da ja hier zumindest auch nach jährlicher Fahrleistung versichert wird.
 
Äh ja...ich darf mit meiner Maschine nicht mehr als 15.000km im Jahr fahren. Ich liege ca. bei einem Zehntel.:D
Wenn ich das Nummerntafel und den Zulassungsschein im Frühjahr abhole, fragt mich niemand nach dem Kilometerstand.
 
Und wenn bereits der Vorbesitzer den Tacho zurückgedreht hat?
Wäre doch auch möglich...
 
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