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Irgendwer wird an der Musik noch Rechte haben, sonst würde man damit ja kein Geld mehr verdienen können.
Wenn Du ein z.B. vor 70 Jahren von Mozart selbst aufgenommenes Stück findest, wirst Du es wohl runterladen können, wenn Du aber eine CD findest die z.B. Sony rausgebracht hat, haben sie auch die Rechte um die CD zu veröffentlichen, also ist Essig mit legal runterladen.
Auf die Komposition ist das Uhrheberrecht erloschen, jedoch nicht auf die Einspielung.
Hier werden Produzenten, Vertrieb, Interpreten und nicht zuletzt die GVL ihre Händchen aufhalten.
Wie gesagt: das Urheberrecht auf die Komposition ist erloschen, nicht aber die Nutzungsrechte an den Aufnahmen (so sie denn etwas jüngeren Datums sind).
Die Noten kann man sich daher tatsächlich kostenlos runterladen (wobei es auch da wieder neuere Sätze gibt, die wiederum noch nicht erloschene Nutzungs/Urheberrechte haben)...
die musik muss ja einer spielen also ein orchester, kopierst du das oder lädt das einer aus dem netz ist das wie mit aktueller musik. ohne zu zahlen ist nicht legal. noten kannst du nachspielen (am klavier z.b.)
und aufnahmen von spitzen-orchestern (berliner philharmoniker) sind auch teurer wie aufnahmen von einem "wald und wiesen" orchester.
mit den noten ist das aber auch so eine geschichte: wurde das stück transkripiert, adaptiert oder wie auch immer verändert (kaum eines, das nicht "umgeschrieben" wurde - die bachsche handschrift war nicht immer die leserlichste), ja dann darf man es zu hause selbst einspielen (schön brav üben!), unverändert veröffentlicht in welchem sinne auch immer wäre dann eigentlich kostenplichtig.