MSI R9 270x angeblich "Seriennummernaufkleber" verschwunden ?

Und wie so oft: Fast alle keine Ahnung von der Rechtslage, aber Latrinenparolen nachplappern oder direkt ausfällig werden (zweites ...loch).

Also, damit das jetzt alle kapieren:

Gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, aber nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Der Händler kann, muss aber nicht (siehe Amazon), die Beweislast auf den Käufer umkehren. Karte ist 1 Jahr alt, also Beweislastumkehr, ergo, bei fast allen Händlern - völlig gesetzeskonform - keine Gewährleistung mehr.

Garantie: Freiwillige Leistung (vom Händler, vom Hersteller, ist egal). Daher kann da auch drin stehen, dass ohne Aufkleber die Garantie verfällt.
 
yxcvb schrieb:
Gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, aber nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Der Händler kann, muss aber nicht (siehe Amazon), die Beweislast auf den Käufer umkehren. Karte ist 1 Jahr alt, also Beweislastumkehr, ergo, bei fast allen Händlern - völlig gesetzeskonform - keine Gewährleistung mehr.
Beiweislastumkehr heißt nicht, dass man keine Gewährleistung mehr hat, sondern, dass man zu Beweisen hat, dass der Fehler beim Hersteller liegt!
 
Bartmensch schrieb:
@ rico007: Ich habe aber schon durchaus erlebt, dass technische Geräte, sein es Grafikkarten, Adapter, CPUs, Mainboards, Memorysticks oder Speicherriegel vom Hersteller anstandslos ersetzt wurden, ohne dass der Einschickende Belege für die Seriennummer, Rechnungen etc beisteuern konnte (Gebrauchtkauf).
Ich habe in einem Fall von Corsair sogar 3 (!) mal kostenlos Befestigungskits für eine Corsair Hydro H60i geschickt bekommen, welche ich im Outlet bei Alternate gekauft hatte...
Und alles OHNE Seriennummer.

Das mag durchaus sein aber du weißt nicht was MSI bei den Grafikkarten für interne Richtlinien hat.
Mir wurde auch schon mal ein RAM von Gskill ohne vorlegen von irgendwas getauscht, MSI verweigert aber hier die Freiwillige Garantie, da der Aufkleber fehlt.
Das muss der Käufer so akzeptieren und fertig. Ein wenn und aber gibt es hier in dem Fall nicht, er kann sich noch an Cyberport wenden aber die werden ihn wieder an den Hersteller verweisen.
 
Wenn das hier nicht bald mal gesitteter zugeht, mache ich das Thema zu. Reißt euch mal alle ein bisschen am Riemen. Sowohl die Menge an OT-Gelaber, als auch der Tonfall der hier an den Tag gelegt wird haben mit einer gesitteten Diskussion nichts mehr gemein.
Also bitte einmal jeder Tief durchatmen und den eigenen Post vor dem Abschicken nochmal durchlesen.
 
Ja aber durch die Beweislastumkehr kann man de facto die Gewährleistung ab diesem Zeitpunkt vergessen. In kaum einem Fall steht es dafür sich einen Sachverständiger (und vielleicht auch noch einen Anwalt) zu holen... Also bei Gewährleistung am Anfang wo der Hersteller die Beweislast trägt sind Sachen für einen 0815 Kunden durchsetzbar. und auch bei Garantie, aber die ist halt freiwillig und kann alle möglichen Klauseln enthalten.
 
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