Muss ich mein Privates KFZ für den AG nutzen?

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Kurze Frage

Wir haben 2 Standorte die 10km auseinander liegen. Manchmal (des öfteren) wurde ich nun gebeten zwischen den Standorten zu pendeln. Also 1x hin und 1x zurück.

Darf der AG mich zwingen mein privates Auto dafür zu nehmen? Unabhängig davon ob ich nun die Kraftstoffkosten ersetzt bekomme.

Auf Anhieb habe ich bei Google keine rechtliche Grundlage dazu gefunden
 
AFAIK nur, wenn im Arbeitsvertrag so vereinbart.
 
Zwingen vermutlich nur wenn im Arbeitsvertrag vereinbart.

Ich bin aber auch schon des öfteren gebeten worden irgendwo hin zu fahren, das macht man dann halt einfach, wo ist das Problem ?
Wenn man die Fahrtkosten ersetzt bekommt ist das, würde ich sagen, so üblich.
 
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Ende letzten Jahres hatte ich die Motorkontrollleuchte an. Dieselpartikelfilter zu .... ich möchte es eigentlich gerne vermeiden so kurze Wege zu fahren... mein Vorgesetzter hat dafür kein Verständnis

Wenn es "mal" ist, wäre es kein Problem. Aber es soll jetzt noch öfter vorkommen. Keine Lust wieder 600 Euro Reparatur zu zahlen.
 
Das Verständnis deines Vorgesetzten spielt keine Rolle, mach es, wenn du willst. Lass es, wenn du nicht willst. Zwingen geht nicht (keine vertragliche Vereinbarung vorausgesetzt).
Aber wegen ab und zu 10 km muss man nicht unbedingt ein Fass aufmachen. Nur meine Meinung.
 
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Einen Firmenwagen gab es zwischenzeitlich, Ist aber jetzt im Norden unterwegs und kommt auch nicht zurück. Langfristig 3x in der Woche diese Strecke zu fahren macht mir Sorgen wegen des Diesels.
 
e-Auto anschaffen duck
Jaja, ich weiß. Flacher Witz^^
 
Wie die anderen schon geschrieben haben, muß so etwas im Vertrag geregelt sein, wenn das regelmäßig passiert. Wenn man mal als Ausnahme auf dem Rückweg was mitnimmt oder abholt, sollte das eigentlich in beiderseitigem Interesse auch mal drin sein.

Wenn da eine Regelmäßigkeit entsteht dann nicht.

Registrierung schrieb:
Langfristig 3x in der Woche diese Strecke zu fahren macht mir Sorgen wegen des Diesels.
Dann hätte es kein Auto werden dürfen, ist da meine Meinung.
 
Was passiert wenn du kein Auto hättest? War das Vorraussetzung für den Job? Wenn das so regelmäßig passiert das du es abschätzen kannst, dann fahr eben mal öffentlich und sag das du gerade kein Auto da hast. Was passiert in dem Fall? Musst du dann öffentlich zum anderen Standort fahren?
Ein Auto mal eine Woche in der Werkstatt zu haben wäre ja nicht ungewöhnlich...
 
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Registrierung schrieb:
Darf der AG mich zwingen mein privates Auto dafür zu nehmen?
Nur dann, wenn dies vertraglich, oder durch eine Betriebsvereinbarung, geregelt ist.
 
Ist denn der regelmäßige Einsatz am anderen Ort im Arbeitsvertrag geregelt oder steht da ein konkreter Ort der Leistungserbringung drin?
Nur für Krafstoffkosten würde ich selbst das im Regelfall auch nicht machen, da kommt ja auch noch Abnutzung und Wartung zu.
 
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Registrierung schrieb:
ob ich nun die Kraftstoffkosten ersetzt bekomme.
Du solltest mindestens 0,30€ pro Kilometer ausgezahlt bekommen, das ist die gesetzlich festgelegte Pauschale. Theoretisch kannst du dir auch die tatsächlichen Kosten erstatten lassen, inklusive Versicherung und Reparaturen anteilig, müsstest dafür aber ein Fahrtenbuch führen und alle Kosten korrekt anteilig anrechnen. Lohnt sich aber nur wenn der Anteil der Kilometer für den Arbeitgeber, im Vergleich zu deinen Privatfahrten "spürbar" ist.
 
Ich möchte da auch keine große Welle machen. Allerdings hat mir die Werkstatt geraten eben Kurzstrecken zu vermeiden.

Die Frage ist eben wer die nächste Werkstattrechnung zahlen soll, wenn der DPF eben wieder zu ist aufgrund der Kurzstrecke. Beim Benziner wäre mir das jetzt egal.

Muss meinen Vertrag mal durchlesen ob da irgendetwas steht.

Ausgezahlt bekomme ich pro Km 0.30Cent was heutzutage auch eigentlich wieder viel zu wenig ist.

Angenommen ich hätte kein PKW würde mich wahrscheinlich unser Hausmeister oder einer aus dem Büro fahren. So war das früher auch öfter der Fall, da ich mich zwischenzeitlich geweigert habe mein PKW zu nutzen.

Seitdem unser Firmenwagen weg ist und unser Hausmeister jetzt viel zu tun hat, wurde ich dazu verdonnert mit meinem privaten Auto zu pendeln.

"Keiner wird dich mehr fahren du musst mit deinem Auto fahren, sonst gibt es Ärger"

"Es wird in Zukunft noch viel mehr werden"...

Eigentlich eine dämliche Aussage.

Stehe kurz vor dem Mitarbeitergespräch und kann dass dann so formulieren dass ich der Firma damit einen Gefallen tue.
 
Registrierung schrieb:
Stehe kurz vor dem Mitarbeitergespräch und kann dass dann so formulieren dass ich der Firma damit einen Gefallen tue.
Wie schon weiter oben geschrieben wurde, es hängt halt alles davon ab was in deinem Arbeitsvertrag steht. Den Inhalt davon kennen wir nicht, den solltest du dir genau durchlesen.

Natürlich brauchst man deshalb keinen Aufstand veranstalten, aber man kann das Thema durchaus im Mitarbeitergespräch erwähnen. Heute gibt es viele Alternativen wie Carsharing oder Firmenwagen mit Privatnutzung, die vielleicht zu deinen Gunsten anwendbar wären.

Was den AGR Mist angeht, so könntest du hier auch Abhilfe schaffen in dem du Premium Zeug tankst und entsprechend eine höhere Pauschale für dein Auto vereinbarst. Wobei das natürlich eh nur ein Thema ist, wenn du sonst keine Langstrecken fährst. Von 1-2 Fahrten in der Woche setzt der sich nicht zu, sondern von ständigen Kurzstreckenfahrten.

Ganz "böser" Tipp, die Sicherung für das AGR Steuergerät ziehen, den Stecker am AGR Ventil brücken oder in der Software deaktivieren. Google dürfte dazu ausreichend Informationen ausspucken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was für ein Gewebe kann den verlangen IN der Arbeitszeit mit privaten Auto zu fahren?
Hypothetisch: Bei dieser privaten Pendelei fährst du Schuldhaft eine ordentliche Bügelfalte in deine Karre.
Wer zahlt Schaden und Wertverlust? Versicherungs SF usw? Personenschaden?
Firmenwagen- nicht dein Problem.
Scheint ja ne spitzen Firma zu sein, wo du dich ausnutzen lässt.
 
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JoergB schrieb:
Ich bin aber auch schon des öfteren gebeten worden irgendwo hin zu fahren, das macht man dann halt einfach, wo ist das Problem ?
Gebeten worden hört sich zumindest planbar an. Ist das hier auch immer der Fall? Und was wäre passiert, wenn Du abgelehnt hättest, weil Du morgen fahren solltest und das Familienauto von der Partnerin benötigt wird?

Die Fahrten werden BG-seitig hoffentlich eindeutig als Arbeitsweg bewertete, wenn es zu einem Unfall kommt.

JoergB schrieb:
Wenn man die Fahrtkosten ersetzt bekommt ist das, würde ich sagen, so üblich.
Stimmt, die Abnutzung (nicht nur die Kosten, auch die u.U. häufigeren Werkstattaufenthalte) sind mein Problem. Wenn das keine Zufallseinsätze sind (ich bin mit dem PKW da, dann kann ich auch mal fahren) sondern regelmäßig (ich muss mit einem PKW zur Arbeit kommen), dann hat das nichts mehr mit einer Gefälligkeit für den AG zu tun.

So mal als hier in Bayern durchaus denkbare Variante:
  • ich fahre morgens mit dem private-PKW (im Herbst noch Sommerbereift) bei Plustemperaturen in die Arbeit.
  • Mittags kommt der Schnee und bleibt auch liegen
  • der AG "bittet" mich, zu dem Zeitpunkt zum 2. Standort zu fahren.
  • Am Ende des Arbeitstages sind Schnell/Glatteis entweder wieder weg oder ich fahre mit dem ÖPNV nach Hause. Dauert dann halt dreimal so lange, was solls, ich muss schließlich nicht meinen falschbereiften PKW nutzen.

Registrierung schrieb:
Die Frage ist eben wer die nächste Werkstattrechnung zahlen soll, wenn der DPF eben wieder zu ist aufgrund der Kurzstrecke. Beim Benziner wäre mir das jetzt egal.
Auch Benziner haben mittlerweile einen Partikelfilter.

Registrierung schrieb:
Muss meinen Vertrag mal durchlesen ob da irgendetwas steht.
.....
"Keiner wird dich mehr fahren du musst mit deinem Auto fahren, sonst gibt es Ärger"
Das passt für mich irgendwie nicht. Entweder, es ist (warum auch immer) Vertragsbestandteil, dass Du mit dem privat-PKW fahren musst. Oder es ist es nicht.

Wenn der AG von mir fordert, dass ich für Arbeitsaufgaben regelmäßig mein Privatequipment einsetzen muss, dann hat er das auch zu vergüten. Und zwar nicht nur mit ein paar Cent Kilometerpauschale. Das hat nichts mehr mit der Gefälligkeitsfahrt zu tun, weil ich heute sowieso mit dem PKW in der Arbeit bin und dann halt mal fahren kann.

HisN schrieb:
e-Auto anschaffen duck
Jaja, ich weiß. Flacher Witz^^
Kein falscher Witz bezogen auf die Ausgangssituation. Welchen Zusatzaufwand muss ich ggf. betreiben, weil Dank der Zwangsfahrten auf Anweisung des AG der Akku nicht reicht und in der Nähe beider Standorte kein Ladepunkt ist?

Da habe ich einen täglichen Arbeitsweg von 2*50km (sonst verstehe ich die Panik um den DPF bei 10km Strecke nicht), komme morgens mit 70km Restreichweite beim AG an (von der mir bekannt ist, dass sie für den Rückweg locker ausreicht) und muss dann 20km (mit vermutlich anderem Streckenprofil) zusätzlich fahren? Ist dann geklärt, dass mir der AG die Ladezeit als Arbeitszeit zahlt? Oder muss ich an der Ladesäule (auf dem Pendelweg gibt es hoffentlich eine) nach 5 Min. wieder weg sein, weil die Ladezeit u.U. die 20km Zusatzstrecke ausgleicht und dies der Zeit entspricht, die ich für ein Nachtanken benötigt hätte.

Vermutlich erwartet der AG, dass ich auf Kosten meiner Freizeit auf dem Weg nach Hause mein Auto lade? Mal sehen, was der AG als nächstes outsourcen und vom AN bezahlen lassen kann.
Ergänzung ()

Joker (AC) schrieb:
Was für ein Gewebe kann den verlangen IN der Arbeitszeit mit privaten Auto zu fahren?
Da fällt mir spontan mein letzter AG ein. IT-Personaldienstliester mit Sitz bei München. Erster (und einziger) Einsatzort für mich war aber 40km südlich von München. Der Wohnort von mir war auch der Einsatzort weil der schon von Anfang an planbar für Jahre (wenn mich der Kunde nicht rauswirft) auch der einzige Einsatzort bleiben würde. Der war dann sinniger Weise auch im Arbeitsvertrag genannt.

Nun gab es aber einmal im Monat eine Zusammenkunft beim AG in München. Die Anreise für alle MA am Einsatzort fand "irgendwie" statt. Das wären entweder 1,5 Stunden eine Richtung mit der Bahn gewesen oder einer der MA hat sich bereit erklärt, mit seinem privat-PKW zu fahren (meist nur 45 Min bis 1h). Die Fahrt fand mit Absicht erst am späten Vormittag statt, um dem Stau in München zu entgehen. Also erst einmal 2 Stunden Arbeit beim Kunden, dann Fahrt (=Arbeitszeit und Kostenerstattung für den Fahrer) mit dem privat-PKW zur Zentrale.

Das war aber Wochen im Voraus planbar. Damit legt man keinen planbaren Werkstatttermin auf den Tag und hat auch nicht mehr die falschen Reifen aufgezogen. Im Zweifel ist halt einer der Kollegen gefahren (einer von dreien hatte zu dem Tag ein Auto verfügbar).

Der AG kam aber nie auf die Idee, uns morgens zu sagen, dass wir am selben Tag Mittags in der Zentrale sein müssten.
 
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