Muss ich mein Privates KFZ für den AG nutzen?

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Registrierung schrieb:
Allerdings hat mir die Werkstatt geraten eben Kurzstrecken zu vermeiden.
Ich bin kein KFZler. Aber gemeinhin heißt es, dass man regelmäßig Langstrecken (= auf Betriebstemperatur bringen und dann bspw. eine Viertelstunde) fahren soll. Es heißt nicht, dass man keine Kurzstrecken fahren soll. Nur halt nicht ausschließlich Kurzstrecken.
Bis der Diesel auf Beteriebstemepratur ist, dauert dann bei Überlandfahrt pauschal ca. 15min oder 15km.
Falls du täglich 30km einfachen Arbeitsweg hättest, würde ich persönlich mir keine Sorgen wegen dem Partikelfilter machen.

Die steuerfreie Kilometerpauschale für Dienstreisen mit privatem PKW beträgt (immer noch, anders als die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg) 0,30€/km. Möchte man mehr, muss das halt (wie normales Gehalt) besteuert werden.

Falls jedenfalls Standort 1 als erste Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag vereinbart ist, und weiter nichts geregelt, dann ist mMn der Arbeitgeber dafür verantwortlich, zu schauen, wie der Arbeitnehmer von Standort 1 nach Standort 2 kommt.
Wobei ich die Nutzung vom Privat-PKW mit Kilometerpauschale für mich selbst in Ordnung fände. Aber das muss jeder selbst einschätzen.
 
Wie weit ist denn dein normaler Arbeitsweg?

Das Wetter wird nächste Woche morgens wieder wärmer, da kann man ja auch mal mit dem Rad zur Arbeit fahren...
 
Joker (AC) schrieb:
Was für ein Gewebe kann den verlangen IN der Arbeitszeit mit privaten Auto zu fahren?
.

Gewerbe nicht direkt, aber Gewerbeaufsicht (Beamte) z.b. verlangen das private Auto zu nutzen, natürlich gegen Reisekostenabrechnung.

Ist nicht ganz so unüblich auch in machen Branchen. Oder auch Pizzadienst, (gut ist dann eher Nebenjob)

Ich kenne das noch aus meiner Ausbildung, da wurde das auch gelegenlich verlangt, ja macht man halt..


Zuvor sollte man aber klären ob die eigene Kfz Versicherung das mitmacht, sehr oft ist die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.


Ich würde mal eher den BR fragen (sofen vorhanden) was er von dem regelmäßigen "Pendeln" zwischen den Standorten hält, das dürfte schon über das übliche was nicht mitbestimmt werde muss hinausgehen.

Kann man ggf mit dem ÖPNV fahren?
 
cartridge_case schrieb:
Kauf doch einen Benziner.
Damit glaubst du wird es besser?

Das Problem betrifft gleichermaßen moderne Benziner wie auch Dieselfahrzeuge, weil die Hersteller vom Gesetzgeber dazu verdonnert wurden, ein Teil der Abgase wieder in den Verbrennungsprozess hinzuzufügen. Ergebnis ist ebenfalls überall gleich, bei Fahrzeugen die nur Kurzstrecke gefahren werden lagern sich über die Zeit Rückstände ab, die den Ansaugbereich und den Auspuffbereich verstopfen.

Der Partikelfilter kann ja nur in die Reinigungsphase gehen, wenn er auf Temperatur gebracht wird, der Ansaugtakt braucht schlichtweg seine "Vollgasphasen". Beides kommt im Kurzstreckenbetrieb nicht vor! Wer nur Kurzstrecke fährt sollte direkt zu einem Elektrofahrzeug greifen. Oben drauf kommt der ganze "Biomüll" in modernen Kraftstoffen. Hier kann man sich immerhin mit Premiumkraftstoffen zu Premiumpreisen behelfen.

cartridge_case schrieb:
Echt ne komische Werkstatt.
Nö! Eine Werkstatt die scheinbar weiß wovon sie spricht, statt nur zu tauschen und Fakten zu vertuschen. Die Abgasrückführung ist eine Plage, nicht umsonst bieten zig Anbieter im Internet an den Mist abzuschalten.
 
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Registrierung schrieb:
eben Kurzstrecken zu vermeiden
Und zur Arbeit fährst du wie viele km? Die Werkstatt geht doch sicherlich vom kalten Motor + Kurzstrecke aus?! Und wenn der mal eine Stunde steht, ist der meistens ja nicht einmal komplett abgekühlt.

Registrierung schrieb:
Langfristig 3x in der Woche diese Strecke zu fahren
Du müsstest das dann ja auch bei der Steuer angeben können, über den Verpflegungsmehraufwand, wenn du x Stunden unterwegs bist. Weiß gerade aber nicht, wie die aktuelle Regelung ist, sprich ab wie viel Stunden die greift.
 
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@Registrierung

Wie bereits schon geschrieben, ohne eine ausdrückliche vertragliche Regelung kann dein Arbeitgeber dich in Deutschland nicht verpflichten, dein privates Fahrzeug für dienstliche Fahrten zwischen zwei Standorten einzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Kraftstoffkosten erstattet werden.

Ebenso solltest du ausufernde Begründungen vermeiden, es ist völlig unerheblich ob du einen Diesel hast, ob dich der Hausmeister fährt oder nicht, die Werkstatt schon von weitem "ruft" oder sonst etwas. Du kannst dein privates Auto der Firma nicht mehr länger dienstlich zur Verfügung stellen, fertig.

Wenn möglich wäre es auch sinnvoll über einen Arbeitgeberwechsel nachzudenken.
 
Registrierung schrieb:
Ende letzten Jahres hatte ich die Motorkontrollleuchte an. Dieselpartikelfilter zu .... ich möchte es eigentlich gerne vermeiden so kurze Wege zu fahren... mein Vorgesetzter hat dafür kein Verständnis

Wenn es "mal" ist, wäre es kein Problem. Aber es soll jetzt noch öfter vorkommen. Keine Lust wieder 600 Euro Reparatur zu zahlen.
Gelegentliche Kurzstrecken schaden auch Dieselfahrzeugen nicht, zumal 10km einfache Strecke zwar kurz aber nichtmal ultrakurz sind.

Solange du zwischendruch privat öfters auch mal längere Strecken fährst wo sich der Partikelfilter regenerieren kann, schadet es eigentlich nicht.

Registrierung schrieb:
Ausgezahlt bekomme ich pro Km 0.30Cent was heutzutage auch eigentlich wieder viel zu wenig ist.

So wenig ist das auch wieder nicht.

Wenn ich überschlage: 3x im Monat * 2 für Hin- und Rückweg * 10km einfache Strecke * 10 Monate abzüglich Urlaub, Dienstreisen und Krankheit = 180€ für 600km

Die reinen Spritkosten dürften bei einem Diesel da knapp 60€ ausmachen.

Und ich denke nicht das 600km mehr mehr als 120€ Reperaturkosten und Wertverlust verursachen.
 
Martyn schrieb:
Und ich denke nicht das 600km mehr mehr als 120€ Reperaturkosten und Wertverlust verursachen.
Meine KFZ-Versicherung ist mit der Nutzung "überwiegend privat (inkl. Fahrt zur Arbeit)" abgeschlossen. Wenn ich damit regelmäßig (selbst, wenn es nur 3x im Monat ist, aber halt regelmäßig) für den AG in meiner Arbeitszeit fahre, dann zählt das für mich nicht mehr dazu, bei 3x in der Woche sowieso nicht.

Martyn schrieb:
Und ich denke nicht das 600km mehr mehr als 120€ Reperaturkosten und Wertverlust verursachen.
Da geht das private Auto mal kaputt bevor das neue vor der Tür steht. Soll ich dann, nur weil mein AG seine Kosten auf mich outsourced, sofort einen Mietwagen holen oder gar den erstbesten Ersatz kaufen? Selbst mit Mobilitätsgarantie bekommt man darüber den Ersatzwagen bei einem techinschen Defekt nur bis zur Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Es geht hier nicht darum, dass ich dann, wenn ich sowieso mit dme PKW in der Firma bin, aus Gefälligkeit für den AG fahren. Sondern dass dieser erwartet, dass ich täglich (oder hier halt mind. an den 3 Tagen die Woche, falls die Tage fest vorgegeben werden) zwingend mit meinem Privat-PKW in die Firma komme.
 
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gymfan schrieb:
Meine KFZ-Versicherung ist mit der Nutzung "überwiegend privat (inkl. Fahrt zur Arbeit)" abgeschlossen. Wenn ich damit regelmäßig (selbst, wenn es nur 3x im Monat ist, aber halt regelmäßig) für den AG in meiner Arbeitszeit fahre, dann zählt das für mich nicht mehr dazu, bei 3x in der Woche sowieso nicht.

Sagte ich ja schon , 90 % der Versicherung sind im Standard so abgeschlossen. Das kann dann Probleme geben wenn man sowas wie der TE machen soll.
Auch wenn sowas meist auftritt wenn man mit dem Privatauto Pizza ausfährt.

Bei uns darf man Dienstreisen mit dem Privatwagen machen, nach besonderer Genehmigung eine Haftung durch den AG ist dann aber ausgeschlossen.

Ich würde, das was der TE macht nie machen. Wenn erst mal ein Unfall und sei es nur der Blechschaden ist, hat man die Rennerei.

Wenn der AG das will dann soll er es möglich machen mit Car Sharing oder Kurzzeit Miete usw.
 
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Frage deinen Arbeitgeber, ob dieser eine Dienstreisekaskoversicherung abgeschlossen hat. Wenn nicht, sollte er dies unbedingt nachholen.
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles auf den 10km würde dein Schadenfreiheitsrabatt bei deiner Versicherung belastet und da du die Kilometerpauschale erhältst, bekommst du für die Rückstufung auch kein Geld mehr. Dann zahlst du drauf.
Eine Dienstreisekaskoversicherung würde dieses Problem bei einem Unfall beheben.

Des Weiteren empfehle ich dir ganz dringend, deine Versicherung über die gewerblichen Fahrten zu informieren. Die Nutzung eines privat versicherten Autos für gewerbliche Zwecke stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Das kann zu Leistungskürzungen oder sogar einem vollständigen Leistungsverzicht der Versicherung führen.

Zudem könntest du ja auch wegen einem Firmenwagen mit Privatnutzung anfragen, falls das interessant wäre.

Zu den restlichen Dingen wurde ja schon vieles geschrieben...
 
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Wenn du dich nicht traust nein zu sagen, dann komm einfach mal einen Monat lang mit den Öffis, dann hat sich das Thema auch erledigt.

Mein AG zahlt auch nur 30 Cent pro Kilometer. Finde ich völlig unangemessen. Der AG darf ja beliebig mehr zahlen, alles über 30 Cent muss halt versteuert werden.
Als Vergleich: Mein Ausbildungsbetrieb hat vor ~20 Jahren bereits 50 Cent/km gezahlt.
Die 30 Cent waren für mich mit dem alten (Diesel) Auto noch okay, da war es völlig Latte wie viele Kilometer da noch drauf kommen.
Mein neues Auto bewege ich für miese 30 Cent/km keinen Zentimeter.

EDIT: Rein aus Interesse mal nachgerechnet:
Ein Kilometer kostet mich 28,99 Cent ohne Wertverlust des Autos (Alle Kosten* seit Kauf durch Gesamtzahl Kilometer seit Kauf)
Berücksichtige ich den gesamten (geschätzten) Wertverlust seit Kauf, dann sind es 42,92 Cent pro Kilometer.

Damit ich für meinen AG fahre, müsste er mir also mind. 50 Cent pro Kilometer bezahlen. Und selbst damit lege ich eigentlich noch drauf, denn ich bekomme nach Steuern nur ~42 Cent raus. Allerdings erzeugt ja nicht jeder Kilometer diese Kosten, da Zeit beim Wertverlust als auch beim Unterhalt ebenfalls eine Rolle spielt. Aber ich trage ja zusätzlich auch das Risiko falls was passiert.

*in den Kosten sind auch Parkgebühren und Strafzettel enthalten, aber das sind zusammen max. 200€ aus >11.000€
 
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xexex schrieb:
Damit glaubst du wird es besser?
Einfach einen mit alter Multi-Point-Einspritzung kaufen, Problem gelöst
/Ironie off

Scheint aber für @Registrierung nicht mehr so wichtig zu sein?
 
lokist schrieb:
Die Nutzung eines privat versicherten Autos für gewerbliche Zwecke stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Das kann zu Leistungskürzungen oder sogar einem vollständigen Leistungsverzicht der Versicherung führen.
Ich meine, dass eine Haftpflichtversicherung die Leistungen gar nicht streichen darf. Bei Kasko sicherlich anders. Das wird im Schadensfall doch eher darauf hinauslaufen, dass man kräftig an die Versicherung nachzahlen darf, aber nein darf die Versicherung gar nicht sagen.
 
Madcat69 schrieb:
Der Regress gegen den berechtigten Fahrer ist der Höhe nach auf maximal 5000 Euro beschränkt – es sei denn der Fahrer hat vorsätzlich gehandelt.
Oh oh oh, das wird teuer.
Hier hatte einer erst 4 stehende Fahrzeuge demoliert, mit Alkohol am Steuer und im Firmenwagen unterwegs. Keine Ahnung, ob das unter Vorsatz fällt, aber allein die möglichen 5.000 € werden ein Hammer sein. Zum Glück keine weiteren Personenschäden.
 
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