Muss ich mein Privates KFZ für den AG nutzen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
SavageSkull schrieb:
Ich meine, dass eine Haftpflichtversicherung die Leistungen gar nicht streichen darf. Bei Kasko sicherlich anders. Das wird im Schadensfall doch eher darauf hinauslaufen, dass man kräftig an die Versicherung nachzahlen darf, aber nein darf die Versicherung gar nicht sagen.
@SavageSkull
Das ist so pauschal nicht richtig. Auch die Haftpflicht kann einen Geschädigten an dessen Kaskoversicherung verweisen, wenn das Vertragsverhältnis mit dem eigenen Versicherten gestört ist und der Versicherer deswegen leistungsfrei wäre. Das ganze ist jedoch zu komplex, um das hier mit eigenen Worten wiederzugeben. Hier gerne ein Link zum Nachlesen. Das ist hier ganz gut erklärt.
https://unfall-re.de/verweis-der-haftpflichtversicherung-auf-die-kaskoversicherung/

Madcat69 schrieb:
Die Haftpflicht darf sich in der Tat nicht vor der Zahlung drücken, aber sie kann in bestimmten Fällen einen Teil der Kosten als Regress vom Versicherungsnehmer einfordern.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/regressansprueche-des-kfz-versicherers-gegen-den-fahrer-bei-unfaellen-z-b-alkohol-am-steuer-207354.html#:~:text=Der%20Regress%20gegen%20den%20berechtigten,Euro%20(§%206%20KfzPflVV).
@Madcat69
siehe oben
andi_sco schrieb:
Oh oh oh, das wird teuer.
Hier hatte einer erst 4 stehende Fahrzeuge demoliert, mit Alkohol am Steuer und im Firmenwagen unterwegs. Keine Ahnung, ob das unter Vorsatz fällt, aber allein die möglichen 5.000 € werden ein Hammer sein. Zum Glück keine weiteren Personenschäden.
@andi_sco
Dann kann der Mensch aus deinem Fall froh sein, dass er nicht noch Unfallflucht begangen hat. Dann wäre er bei einem Schaden über 10k auch mit einem Regress von 10k dabei - 5k für den Alkohol (Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles) sowie 5k für die Unfallflucht (Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles).
 
Bei diesem Rechnungsmodell 30ct/Km fällt mir irgendwie der ADAC ein.
Auch wenn ich von dem nix halte, berechnen die doch regelmäßig von Karren die Unkosten pro Kilometer. Die kann man dann aber in der PDF suchen wie goldene Ostereier^^
Und das funktioniert auch immer nur so lange, wie kein Unfall passiert. (oder Mehrzahl)
Wenn das alles finanziell kein Drama ist, soll doch der AG Firmenwagen stellen. Ach, will er nicht ? 😉

Oder besorg dir einen uralten Corsa Diesel ...so ne ranzige Baubude. Das kann sich rechnen.
 
Löschknecht schrieb:
Zuvor sollte man aber klären ob die eigene Kfz Versicherung das mitmacht, sehr oft ist die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.
Meine Versicherung fragt explizit ab, ob der PKW gewerblich genutzt wird. Da wäre es aber irgendwie eine Frage der Perspektive und damit würde ich auch meine folgende Argumentation eröffnen.

Löschknecht schrieb:
Ich würde mal eher den BR fragen (sofen vorhanden) was er von dem regelmäßigen "Pendeln" zwischen den Standorten hält, das dürfte schon über das übliche was nicht mitbestimmt werde muss hinausgehen.
Sofern diese Dienstreisen einen Sinn haben, sehe ich da kein Problem... Am Ende ist auch die Fahrt Arbeitszeit, solange man vorher "eingestempelt" hat (Verträge regeln natürlich Abweichungen und bei übermäßiger Benachteiligung, muss man leider klagen).

Löschknecht schrieb:
Kann man ggf mit dem ÖPNV fahren?
... sollte möglich sein, wenn es keine Alternative gibt. Mein alter Arbeitgeber hat den Privat PKW immer nur als letzte Notlösung zugelassen. Vermutlich wegen der erhöhten Kosten und wegen des massiven Aufwands, wenn mal etwas passiert. Und genau wegen letzterem würde ich das auch nach Möglichkeit vermeiden. Denn wenn ich auf den PKW angewiesen bin und er wegen einer Dienstfahrt ausfällt, habe ich ich die Arschkarte und muss jedem Scheiß hinterherlaufen und habe am Ende den Schaden.

Interessanterweise begründete der Arbeitgeber auch den Ausschluss von der Nutzung von privaten Eigentum sowie der Nutzung von Betriebseigentum für den Privatgebrauch mit steuerlichen Hürden, was für mich durchaus Sinn macht. Dann kommen nämlich schnell Dinge wie geldwerte Vorteile oder eine Nutzungsentschädigung von Privatkram ins Spiel, wo man einfach einen Riegel vorschiebt, um das gar nicht erst aufflammen zu lassen.

Was ich jedem grundsätzlich anrate, ist sich seine Verträge genau durchzulesen. Ich habe nicht schlecht gestaunt, dass teilweise hochbezahlte Leute anscheinend über diverse (Standard) Klauseln in ihren Verträge nicht bewusst waren.
Wenn im Vertrag steht, man hat ein privat PKW zu benutzen, dann ist das so. Wenn's nicht weiter spezifiziert ist. Tja... ein Corsa B von 1993... Leider sehr unzuverlässig. "Chef ich bin wieder mal auf halber Strecke liegen geblieben und muss die Karre jetzt flicken. Außerdem habe ich 6 von 10 Kartons nicht mitnehmen können". Stand ja nicht im Vertrag, dass es ein moderner Transporter sein muss. :) "Fix das!" - "Ich kann mir leider kein passendes Fahrzeug bei meinem Gehalt leisten ¯\(ツ)/¯".

Aber mal ernsthaft: Sofern kein Vertrag dich verpflichtet, ist es deine freie Entscheidung, ob du deinen PKW nutzt. Voraussetzung wäre, dass schriftlich geklärt ist, wie das abgegolten wird und was bei einem Unfall passiert. Letzteres sollte bei bei Unschuld zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfallen. Ist das nicht geregelt oder dir zu riskant, bleibt der PKW stehen und der Arbeitgeber muss zusehen, wie seine Leute die Dienstfahrten machen. Da gibt es sicherlich auch wieder Klauseln und sonst was, aber ich gehe mal davon aus, dass Leute, die das viel machen ohnehin einen Dienstwagen zur Verfügung haben.

Eine kleinere Klitsche für die ich mal gearbeitet habe, hatte dafür einfach auf Carsharing zurückgegriffen, als ich gesagt habe, dass ich in Zukunft leider keinen PKW mehr zur Verfügung habe. War kein Problem.

Die Begründung "Der Hausmeister ist zu beschäftigt" und "kein anderer hat ein PKW oder will das machen" ist übrigens nicht das Problem des Arbeitnehmers sondern des Arbeitgebers. Sein Geschäft auf guten Willen und Freiwilligkeit der Mitarbeiter zu stützen ist halt Zockerei. Wenn Mitarbeiter um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen und ihr Privatvermögen einbringen müssen, weil die Firma sich das nicht leisten kann, ist ohnehin ein schlechtes Zeichen. Ein Streik ist am Ende auch ein zweischneidiges Schwert bei dem die Folgen des Streiks ein Unternehmen in die Insolvenz treiben können.
Was auch schon helfen kann: Unzuverlässige Verfügbarkeit des PKW, weil man bei gutem Wetter mit dem Fahrrad kommt oder auch mal auf den ÖPNV zurückgreift. Wenn man sich selbst nicht opfert (und danken tut es einem keiner), tut es entweder jemand anderes oder es schürt Unmut in der Belegschaft, so dass eine Lösung her muss.

tl;dr: Vertrag lesen, wenn keine Verpflichtung drin steht, muss der Arbeitgeber sich kümmern. Wenn der Private PKW genutzt werden soll, müssen Haftung und Entschädigungen geklärt sein. Ansonsten einfach "nein" sagen.

Im Zweifel natürlich mal schauen, ob im Netz beschriebene Fälle irgendwie zutreffen können. Bei Repressalien zum Betriebsrat oder ggfs. auch zum Anwalt gehen (Rechtsschutzversicherung hilft wahrscheinlich). Und schlussendlich überlegen, ob man zu allem inkl. dem Äußersten (Jobwechsel) bereit ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dideldei und Madcat69
Penman schrieb:
Sofern diese Dienstreisen einen Sinn haben, sehe ich da kein Problem... Am Ende ist auch die Fahrt Arbeitszeit, solange man vorher "eingestempelt" hat (Verträge regeln natürlich Abweichungen und bei übermäßiger Benachteiligung, muss man leider klagen).

Eine Dienstreise ja, aber klngt nach einer Abordnung/Versetzung und das kann mitbestimmungspflichtig sein.
Natürlich nur sofern es einen BR gibt.
 
Im Arbeitsvertrag ist häufig Deine erste Tätigkeitsstätte geregelt. Musst Du abweichend zu einem anderem Standort fahren so handelt es sich um eine Dienstreise. Es ist auch eine Dienstreise, wenn Dein Arbeitgeber von Dir fordert direkt von zu Hause woanders als zu Deiner ersten Tätigkeitsstätte zu fahren.
Will der Arbeitgeber Deine erste Tätigkeitsstätte anpassen so handelt es sich um eine technische Änderung Deines Arbeitsvertrages. Für diese Änderung ist eine beidseitige Willenserklärung zwingend notwendig. Du musst zustimmen. Wenn Du nicht willst, dann findet diese Änderung nicht statt.

Wird die erste Tätigkeitsstätte nicht ausdrücklich festgelegt, bestimmt sich diese nach den tatsächlichen Verhältnissen, insbesondere danach, an welchem Ort der Arbeitnehmer überwiegend tätig ist – also typischerweise arbeitstäglich, an zwei vollen Tagen pro Woche oder mindestens zu einem Drittel der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit § 9 Abs. 4 EStG

Stellt der Arbeitgeber kein Fahrzeug (Parktickets werden dann über Reisekostenabrechnung abgerechnet) kannst Du öffentliche Verkehrsmittel nutzen und die Kosten (Tickets..) einreichen über die Reisekostenabrechnung.

Des weiteren sind diese Dienstfahrten/Dienstreisen Arbeitszeit. Ausnahmen sind Fahrten im Zug beispielsweise, wenn Du im Zug nicht am arbeiten bist.

Nutzt Du für Dienstfahrten Dein privates Auto (was Du nicht musst- vielleicht hast Du ja auch gar kein Auto oder Dein Auto ist geleast mit Kilometerleasing (hohe Mehrkosten)) - dann kannst Du ebenfalls nach jedem Tag wo mindestens eine Dienstfahrt stattgefunden hat eine Reisekostenabrechnung machen da gibt es dann die Kilometerpauschale pro gefahrenen Kilometer Deiner Dienstfahrt/Dienstreise.

Eine Verpflichtung zur Nutzung des privaten Pkw besteht nur, wenn dies arbeitsvertraglich, per Betriebsvereinbarung oder durch Deine ausdrückliche Zustimmung geregelt ist.

Fehlt eine solche Regelung, kannst Du die Nutzung verweigern und ggf. die Stellung eines Dienstwagens oder eine andere Lösung verlangen.

Bei Unfällen während einer dienstlichen Fahrt haftet grundsätzlich der Arbeitgeber für Sachschäden am Fahrzeug, sofern die Fahrt dienstlich veranlasst war – Deine private Kfz-Versicherung bleibt jedoch primär in der Pflicht.. (Folgekosten! Ein guter Grund dies grundsätzlivh abzulehnen)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: VsteckdoseV
Also bei einem auch nur etwas wertvollerem Auto (5stellig aufwärts..) sowie bei ev bereits hohen Versicherungsbeiträgen wäre für mich das Risiko beim Unfall ausschlaggebend. Wie oben auch schon angedeutet: wenn die Versicherungsprämie steigt und man das, sowie ggf. eine Eigenbeteiligung selbst tragen soll: nein Danke.
 
Ich glaube es sind mittlerweile 40cent pro Kilometer

https://www.jvb-bayern.de/aktuelles...,Cent%20pro%20gefahrenen%20Kilometer%20erhöht.

Kurz zusammengefasst: keiner kann dich zwingen, deinen privaten PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen, außer du hast zugestimmt.

Wie es aussieht im Fall einer Homeofficetätigkeit weiß ich nicht, vermute aber alle Wegstrecken sind als Dienstreisen anzusehen und entsprechend zu vergüten.
 
VsteckdoseV schrieb:
vermute aber alle Wegstrecken sind als Dienstreisen anzusehen und entsprechend zu vergüten.
klingt so, als würde dann auch der Weg zum Bäcker entschädigt...

@Registrierung hier wurde ja schon alles gesagt, aber ich würde mit dem Vorgesetzten sprechen und mit einer Begründung auf solche Aufforderungen nicht mehr eingehen - vermutlich kann das auch nicht als eine Arbeitsverweigerung ausgelegt werden, aber 100%ig sicher bin ich mir da nicht.

ich hab auch schon verrückte Sachen erlebt, es fing z. B. mit der Bitte an, alle sollten kleine Fahrgemeinschaften bilden - das hat aber dem AG (vermutlich) nicht zu interessieren, wie man wohin kommt, solange es auf dem Weg zur Arbeit keinen Unfall oder Ähnliches gibt...
 
Ich habe es an das Ende dieses alten Threads gesetzt, damit es jeder sieht. Nun hast du ihn erneut nach oben geholt und er läuft weiter 🤦‍♂️.
Dann sollte nun aber auch Schluss sein.
 
Incanus schrieb:
Ich habe es an das Ende dieses alten Threads gesetzt, damit es jeder sieht.
Aha, und du bist Gott, dein Wort steht über allem?

a) falscher Adressat
b) Offtopic
c) provokativ

Melde einfach Beiträge, die deiner Meinung nach nicht dem Thema zuträglich sind, ansonsten einfach Mund halten. Es gibt keine Pauschalregel, ab wann ein Thema "stale" und damit beendet ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Löschknecht und wolve666
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben