Musterung

@F!o: da bist du prädestiniert für die Artillerie. Den Hörschaden hast du ja schon. Aber solange der Volkssturm nicht reinkaniert wird, wirst du wohl ausgemustert...

Also bei dem größten öffentlichen Arbeitgeber habe ich so einiges erlebt, aber eine Kaserne am anderen Ufer wäre was ganz Neues... :rolleyes:
 
Hallo

Ich wurde T1 gemustert und wurde aber ich musste nicht hin:D

Mfg Porky1
 
Hallo!

Ich wollte mal fragen wie hoch die Chancen stehen gemustert zu werden, wenn man Heuschnupfen/Allergien und eine Brille hat. Weil leider hab ich die Probleme und ich will mich nach der Schule beim Bund verpflichten lassen. Was meint ihr dazu?

::!c3m@n::
 
brille ist egal, biste halt nicht T1. es sei denn du hast mehr als 7-8 dioptrien, dann wirste auch nur wegen deiner sehschwäche ausgemustert. bei heuschnupfen/allergien kommts auch auf die stärke an.


EDIT: zu cooling down: drücken gildet nicht :), ich werd dazu nichts sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss auch bald zur Musterung, hab bloß das Problem, das ich sehr sportlich bin und keine
große "Krankheiten" habe.
Nun hab ich mal gehört, dass man ausgemustert wird, wenn man in gewissen Abständen
kifft!
Könnt ihr das bestätigen?
 
Apropops Heuschnupfen/Allergie, habe Allergie gegen Gräser, Pollen, Birke usw.. . wurde aber dennoch im (Hoch)Sommer einberufen ;). Hab nur Tabletten dagegen bekommen und dann durft ich auch schon im Gemüse mitrobben ;>
 
Darf ich beim bund meine langen haare behalten?
da gabs doch mal so ein urteil wegen gleichberechtigung von mann & frau.
 
Sowit ich weis, müssen die Ohren frei von Haaren sein. Und ich glaub bei den Panzerfahren sogar der Nacken. Das würde bedeuten, dass du sie eventuell abschneiden musst.

Auf der Homepage der Bundeswehr steht bei den FAQs, dass es bei Frauen Ausnahmen zum Haarschnitt gibt.

Zitat (http://www.bundeswehr.de/portal/a/b...4002AED30/W264KHY2541INFODE/content.jsp#par17)
"Gibt es besondere Regelungen für Frauen?

Nein. Gleichberechtigung bedeutet keine Sonderregelungen. Dennoch bestehen Ausnahmen bei den Regelungen zum Haarschnitt und zum Schmuck. Die sportlichen Anforderungen sind ebenfalls leicht verändert. Das alles bezieht sich aber nicht nur auf die Grundausbildung."
 
kravalp schrieb:
Darf ich beim bund meine langen haare behalten?

Eigentlich nicht, sie dürfen nicht über die Ohren gehen oder auf dem Kragen aufliegen (soweit ich mich erinnere).
EDIT: Oh hat Iceman schon geschrieben, irgendwie übersehen.

@cooling down
Das mit dem Kiffen ist meines Wissens auch kein Ausmusterungsgrund. Wir hatten einige Kiffer im Zug, die durften dann nur nicht schießen bzw fahren oder Führerscheine machen. Wenn du allerdings beim Kiffen erwischt wirst kann es schon saftige Strafen geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann einiges dazu sagen...

Also Heuschnupfen und Sehschwäche stimm soweit, kommt auf die Stärke an.
Haare: Zwischen Augenbrauen und Haaransatz müssen 2 Finger breit Platz sein, die Ohren und der Nacken müssen frei sein. Es gibt wohl ein schwebendes Verfahren, durch das ein Einzelner bewirkt hat, dass er solange das Verfahren läuft die Haare behalten darf oder so...aber allgemein müssen sie immernoch ab, hatte einen Metaler im Zug, der musste sie schneiden lassen. Ich selbst hab sie mir vorher nicht lang wachsen lassen, obwohl ich Lust dazu hatte, wollte aber auch die Wehrpflicht erfüllen. Jetzt hab ich sie die 8 Monate seit ich weg bin wachsen lassen. Einen Kiffer durfte ich mal als Wachpersonal beaufsichtigen...hat sich während der Grundausbildung erwischen lassen, böser Fehler. Der saß ein Wochenende in ner kleinen Zelle mit Tisch, Stuhl, Bibel und Bett, welches über Tag hochgeklappt wird. Zum Essen wurde er von uns eskortiert und 1 mal am Tag durfte er ein paar Minuten raus spazieren, natürlich auch mit Wache. Der hat beim Bund bestimmt auch net das erste mal gekifft, wie der aussah, also die schicken dich schon zum Bund, auch wenn du kiffst.

@Iceman...erstmal anschauen, falls du wegen Brille und Allergien genommen wirst...wenn man die falschen Vorgesetzten hat kann einem der Spaß daran schnell vergehen. Mach erstmal FWDL (freiwilliger Wehrdienstleistender) für 15 Monate oder so, dann kannste ja verlängern...Zeitsoldat geht glaub ich auch auf Probe...kann sogar sein dass man grundsätzlich ne Probezeit hat, weiß nimmer so genau, für mich kam das nie in Frage, deshalb hab ich mich mit den längeren Verpflichtungsoptionen nicht beschäftigt. Hatte aber einen FWDL auf Probe auf der Bude und der hat es zurückgezogen.
 
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::!c3m@n:: schrieb:
Nein. Gleichberechtigung bedeutet keine Sonderregelungen. Dennoch bestehen Ausnahmen bei den Regelungen zum Haarschnitt und zum Schmuck. Die sportlichen Anforderungen sind ebenfalls leicht verändert. Das alles bezieht sich aber nicht nur auf die Grundausbildung."
Ahja,keine soderregelungen nur ausnahmen:freak: Gibts da auch irgendow eine begründung für?
Das heisst also,wenn ich zum bund gehe und dann da auch bis zur rente arbeite werde ich mir immer die haare schneiden müssen,richtig?
 
kravalp schrieb:
Gibts da auch irgendow eine begründung für?

Beim Bund gibts keine Begründungen, sondern Befehle :D


Bis zur Rente beim Bund zu bleiben ist gar nicht so einfach, wenn man sich verpflichtet, dann idR als SAZ 8 oder 12. Also für 8 oder 12 Jahre, danach scheidet man normalerweise aus. Allerdings wirst du wohl wenn du länger dienst ums Haare schneiden nicht rumkommen.
 
Ich hab mal von einem freund gehört,dass sein bekannter bei der bundeswehr pilot ist und mit 40 dann in rente geht.bekommt man dann schon die volle rente oder ist man nur nicht mehr bei der bundeswehr?
 
ich glaub die bekommen ne ordentliche Rente...aber das ist nur bei Piloten um die 40, bei Offizieren teilweise um die 50.
 
gac.addy schrieb:
Bis zur Rente beim Bund zu bleiben ist gar nicht so einfach, wenn man sich verpflichtet, dann idR als SAZ 8 oder 12. Also für 8 oder 12 Jahre, danach scheidet man normalerweise aus.

Wieso scheidet man "normalerweise" aus ?
Und wenn man nach den 12 Jahren noch weiter machen will,
welche Chancen hat man, was muss man tun ?!
 
Bei den ganzen Sachen die ich hier lese, die zum einen nur der halben Wahrheit entsprechen, rate ich dir grundsätzlich, dich bei solchen Fragen mit deinem zuständigen KWEA (Kreiswehrersatzamt) in Verbindung zu setzen.

Erstens erhälst du da schnellere Infos und vor allem auch aussagekräftige Informationen. Das bringt dich sehr viel weiter, als hier die Fragen zu stellen.
 
Mein Nachbar wurde ausgemustert, weil er eine feste Zahnspange hatte. Da es meistens so ist, dass die Zähne nicht ganz so perfekt stehen, kann man sich ja welche reinmachen lassen. Die Zahnmedizinstudenten suchen immer "Versuchskanninchen". Wann man die rausmachen lässt, ist ja jedem selbst überlassen.

Wer aber rein gar keine Krankheiten oder Ähnliches hat, die eine Ausmusterung ermöglichen würden, aber trotzdem nicht hin will, sollte sehr gut überlegen, was er tut.
http://www.exmatrikulationsamt.de/index.php?showtopic=19127
 
Also ich bin zwar Österreicher und ich weiß nicht wie es so in DE zugeht, aber es war eine geile Zeit beim Bund zu sein!
 
Maxxer schrieb:
Wieso scheidet man "normalerweise" aus ?
Und wenn man nach den 12 Jahren noch weiter machen will,
welche Chancen hat man, was muss man tun ?!

Du kannst dich zunächsteinmal je nach Verwendung in der Unteroffizierlaufbahn nur für maximal 4 Jahre verpflichten, wenn danach noch Bedarf und evtl. eine Feldwebelstelle für dich frei ist, dann geht nochmal auf 8, 12 oder unter umständen auch 15 Jahre. Wenn du deinen Feldwebellehrgang bestanden hast, kannst du einen Antrag auf übernahme in das Verhältnis eines Berufssoldaten stellen. Aber, schon zu meiner Zeit haben etwa 7000 Soldaten diesen Antrag pro Jahr gestellt, eingestellt wurden aber pro Jahr nur so an die 500 Soldaten, daran kannste dir deine Chance ausrechnen wie es mit dem Berufssoldaten aussieht. Sehr gute Chance auf Übernahme in das Verhältnis eines Berufssoldaten haste nur bei bestandener Pilotenprüfung und Feuerwerkerprüfung. Alles andere ist Glückssache
 
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