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Mutter hat defekten Laptop zum Laden gebracht - wollen nun Geld
- Ersteller Invoker
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Wilhelm14
Fleet Admiral
- Registriert
- Juli 2008
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- 23.927
Wenn das unter Garantie gefallen wäre, müsste sie nichts bezahlen. Jetzt hat sich aber bei der Prüfung herausgestellt, dass jemand z.B. Windows vergurkt und den "Defekt" selbst verschuldet hat. Wer soll jetzt die Prüfung zahlen? Der Verursacher!Invoker schrieb:Sie dachte das fällt unter der Garantie und muss nichts bezahlen. Die können ja nicht ohne ihre einwilligung irgendwelche forschungen an dem gerät vornehmen und dann geld verlangen
Jetzt sind es 50 EUR ohne alles oder 65 EUR mit Instandsetzung. Vermutlich wird Notebooksbilliger für 15 EUR die Recovery-Funktion auslösen.
@Asghan: Für 65 EUR zum Anwalt?
anexX
Rear Admiral
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Ich denke mal das Gespräch wird so abgelaufen sein: "Tach junge Frau, wo issn das Problem ?" - "Ja das wissen wir ja eben nicht" - "Sollen wir denn mal nachschauen ?" - "Ja, schauen se mal" (Auftrag erteilt).
Kundin hätte sagen sollen: "Ja, wenn mich das nachschauen nichts kostet bzw es unter die Garantie fällt dann können se das gerne machen ...".
In solchen Fällen ist es halt immer wichtig sich klar und deutlich auszudrücken damit es später kein böses Erwachen gibt.
Kundin hätte sagen sollen: "Ja, wenn mich das nachschauen nichts kostet bzw es unter die Garantie fällt dann können se das gerne machen ...".
In solchen Fällen ist es halt immer wichtig sich klar und deutlich auszudrücken damit es später kein böses Erwachen gibt.
Highspeed Opi schrieb:Grundsätzlich muss man nichts zahlen, was man nicht wollte.
Wenn also am Laptop etwas repariert wird, was man eigentlich nicht wollte, muss man es nicht zahlen.
Ich würde dir eher raten einen richtigen Anwalt zu fragen. Das ist hier nicht JuraBase.
In manchem Bundesländern gibt es eine kostenlose Rechtsberatung oder gegen eine kleine Gebühr von 10-20 Euro und Beratungsschein eine Beratung.
Genauso gibt es einige Kanzleien, die bei der ersten Beratung kostenlos sind und schon mal sagen können, ob man überhaupt eine Chance zu klagen hat bzw. was es kosten würde und ob es sich lohnt.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass der eine andere andere Shop Geld verlangt hat, obwohl die es rechtlich gesehen gar nicht durften. Da die meisten Kunden "blöd" genug sind es zu zahlen, verdienen die bestimmt ganz ordentlich dabei.
Sobald ein Anwalt die Sache hinterfragt oder direkt die Rechtslage mitteilt, werden solche Kosten "plötzlich" auf "Kulanz" aufgehoben.![]()
Ich bin Rechtsschutz versichert, könnte ich das auch über mich laufen lassen? Ich habe denen eine email geschrieben und hoffe auf deren Verständnis. In meinen Augen handelt es sich um ein großes Missverständnis.
anexX schrieb:In solchen Fällen ist es halt immer wichtig sich klar und deutlich auszudrücken damit es später kein böses Erwachen gibt.
Da gebe ich dir Recht. Leider war ich nicht dabei um das beurteilen zu könne was meine Mutter gesagt hat.
Luxmanl525
Admiral
- Registriert
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Hallo zusammen,
@ Invoker
Geh auf das Amtsgericht. Dort bekommst du kostenlose Beratung und die Schreiben in deiner Angelegenheit auch die besagte Firma an. Basierend auf deiner Schilderung ist sicher, daß deiner Mutter nicht angezeigt wurde, daß die Maßnahmen nicht von der Garantie gedeckt sind. Dies hätten sie Anzeigen müssen.
Erst danach, wenn deine Mutter die Genehmigung für Arbeiten gegeben hat, die nicht von der Garantie gedeckt sind, hätten sie tätig werden können, jedenfalls wenn sie diese Arbeiten entlohnt haben wollen.
@ 407SW
Wenn du ein defektes Gerät hast, gehst du zur Reparaturwerkstatt. Diese schaut, was es ist, ruft mich an und sagt, was es kostet und fragt auch, ob sie das machen sollen. Wenn eine Garantie vorhanden ist, auch, ob es davon gedeckt ist bzw. wird. So sollte es ablaufen. Und nicht anders.
Und die Kosten eines "Kostenvoranschlags" müssen ebenfalls vorher abgeklärt werden. Gar keine Frage.
So long...
@ Invoker
Invoker schrieb:Das Gerät ist ca. 1 Jahr alt.
Geh auf das Amtsgericht. Dort bekommst du kostenlose Beratung und die Schreiben in deiner Angelegenheit auch die besagte Firma an. Basierend auf deiner Schilderung ist sicher, daß deiner Mutter nicht angezeigt wurde, daß die Maßnahmen nicht von der Garantie gedeckt sind. Dies hätten sie Anzeigen müssen.
Erst danach, wenn deine Mutter die Genehmigung für Arbeiten gegeben hat, die nicht von der Garantie gedeckt sind, hätten sie tätig werden können, jedenfalls wenn sie diese Arbeiten entlohnt haben wollen.
@ 407SW
407SW schrieb:Meiner Meinung nach ganz korrektes Verhalten. Kein Garantiefall, günstiges Angebot gemacht und falls das nicht gewünscht wird , wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Soweit normal...
Wenn du ein defektes Gerät hast, gehst du zur Reparaturwerkstatt. Diese schaut, was es ist, ruft mich an und sagt, was es kostet und fragt auch, ob sie das machen sollen. Wenn eine Garantie vorhanden ist, auch, ob es davon gedeckt ist bzw. wird. So sollte es ablaufen. Und nicht anders.
Und die Kosten eines "Kostenvoranschlags" müssen ebenfalls vorher abgeklärt werden. Gar keine Frage.
So long...
Zuletzt bearbeitet:
Frag deine Rechtsschutzversicherung ob das geht.Invoker schrieb:Ich bin Rechtsschutz versichert, könnte ich das auch über mich laufen lassen?
Dann würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass gegen sie kein Anspruch besteht, da sie keinen entsprechenden Auftrag erteilt hat. Im Rahmen der Gewährleistung obliegt es nun einmal dem Verkäufer, sich um seine Verkaufssache zu kümmern; wenn er dabei feststellt (oder m e i n t, festzustellen), dass gar kein Anspruch auf Gewährleistung besteht/kein zur Inanspruchnahme der Gewährleistung berechtigender Mangel vorliegt, gibt es keine Norm, die einen Anspruch seinerseits begründet.
Man kann durchaus über Details streiten. Aus diesem Grund würde ich mich immerhin dazu bewegen lassen, die Kosten der Rücksendung zu tragen; das wäre aber auch schon alles. Dass das komplette System neu aufgespielt werden muss, halte ich nicht ernsthaft für eine geldwerte Diagnose.
Man kann durchaus über Details streiten. Aus diesem Grund würde ich mich immerhin dazu bewegen lassen, die Kosten der Rücksendung zu tragen; das wäre aber auch schon alles. Dass das komplette System neu aufgespielt werden muss, halte ich nicht ernsthaft für eine geldwerte Diagnose.
Das Softwarefehler nicht von der Garantie abgedeckt sind, steht mit Sicherheit auch irgendwo in den AGB. Nur ließt das kaum jemand.
Sehe hier kein Problem. Der Laptop wurde von euch dort hin gebracht. Ohne Untersuchung gibt es keine Fehleridentifikation. Jetzt gibt man euch zwei Optionen. Entweder ihr nehmt den "kaputten" Laptop zurück und zahlt für die Dienstleistung oder aber ihr lasst ihn neu aufsetzen (wäre das einfachste, da kaum Mehrpreis).
Sehe hier kein Problem. Der Laptop wurde von euch dort hin gebracht. Ohne Untersuchung gibt es keine Fehleridentifikation. Jetzt gibt man euch zwei Optionen. Entweder ihr nehmt den "kaputten" Laptop zurück und zahlt für die Dienstleistung oder aber ihr lasst ihn neu aufsetzen (wäre das einfachste, da kaum Mehrpreis).
- Registriert
- Aug. 2012
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Erschreckend wieviele Leute heutzutage nicht Lesen können. Danke Merkel.
50€ für die Diagnose
60€ für die Reparatur
50€ für die Diagnose
60€ für die Reparatur
D
DieRenteEnte
Gast
@Invoker
Ich würde ja sagen, aber wenn du sowieso versichert bist, kannst du nach einem einfachen Anruf selbst prüfen, ob das zu deinem Rechtsschutz gehört.
Ich selbst frage immer unseren eigenen Unternehmens Anwalt, allerdings ist er nicht auf "Privatrecht" spezialisiert, da wir nur mit Firmen zu tun haben. Ob er es trotzdem auswendig weiß, könnte ich höchstens morgen erfahren.
Ich würde ja sagen, aber wenn du sowieso versichert bist, kannst du nach einem einfachen Anruf selbst prüfen, ob das zu deinem Rechtsschutz gehört.
Ich selbst frage immer unseren eigenen Unternehmens Anwalt, allerdings ist er nicht auf "Privatrecht" spezialisiert, da wir nur mit Firmen zu tun haben. Ob er es trotzdem auswendig weiß, könnte ich höchstens morgen erfahren.
wollepetri
Ensign
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- 202
Wer halt keinen hat im Familien/ Freundeskreis um mal testweise das OS neu zu installieren,
der muss diese Serviceleistung eben bezahlen, und ich finde die genannten Beträge sehr günstig.
der muss diese Serviceleistung eben bezahlen, und ich finde die genannten Beträge sehr günstig.
Luxmanl525
Admiral
- Registriert
- Mai 2007
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- 9.349
Hallo zsuammen,
@ wollepetri
Klar. Aber du kriegst es vorher gesagt, wenn Kosten anfallen, oder? Und nicht hinterher!
So long....
@ wollepetri
wollepetri schrieb:Wer halt keinen hat im Familien/ Freundeskreis um mal testweise das OS neu zu installieren, der muss diese Serviceleistung eben bezahlen, und ich finde die genannten Beträge sehr günstig.
Klar. Aber du kriegst es vorher gesagt, wenn Kosten anfallen, oder? Und nicht hinterher!
So long....
nicK--
Captain
- Registriert
- Aug. 2004
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- 4.066
Ich sehe auch keine Schuld bei der Firma, ich gebe etwas ab was wahrscheinlich defekt ist, ich überprüfe als Techniker was es sein könnte, es ist nicht immer auf einem Blick offensichtlich ob Software oder Hardwarefehler oder evtl sogar beides ... also finde ich den Aufwand in Rechnung zu stellen völlig korrekt. Der/Die Technikerin hat schließlich auch Zeit in das Gerät investiert und möchte auch bezahlt werden. Wenn es kein Hardwarefehler ist und die Garantie es eben nicht abdeckt ...
Ich montiere meine Winderräder schlecht, hab eine Unwucht weil ich etwas nicht richtig montiert habe.. gehe zur Werkstatt und bemängle zittern im Lenkrad .. Werkstatt stellt fest ... liegt am falsch montierten Rad .. da kannst du auch nicht sagen .. ok gib mir das Auto wieder 0 € und tschüss ...
Ich montiere meine Winderräder schlecht, hab eine Unwucht weil ich etwas nicht richtig montiert habe.. gehe zur Werkstatt und bemängle zittern im Lenkrad .. Werkstatt stellt fest ... liegt am falsch montierten Rad .. da kannst du auch nicht sagen .. ok gib mir das Auto wieder 0 € und tschüss ...
WhyNotZoidberg?
Vice Admiral
- Registriert
- Aug. 2014
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- 6.797
Invoker schrieb:Sie dachte…
denken heißt nicht wissen.
Invoker schrieb:Natürlich schützt unwissenheit nicht vor schuld jedoch halte ich dies für Abzocke.
aber untersucht wurde das gerät, also wurde auch etwas gemacht. und diese arbeitszeit wird jetzt verrechnet.
Luxmanl525 schrieb:Geh auf das Amtsgericht. Dort bekommst du kostenlose Beratung und die Schreiben in deiner Angelegenheit auch die besagte Firma an. Basierend auf deiner Schilderung ist sicher, daß deiner Mutter nicht angezeigt wurde, daß die Maßnahmen nicht von der Garantie gedeckt sind. Dies hätten sie Anzeigen müssen.
Warum denn immer gleich zum Gericht? Ich würde das ersteinmal Notebooksbilliger schildern.
Tja, wenn festgestellt wurde, dass es sich hierbei nicht um einen Garantiefall handelt, dann muss mindestens die Überprüfung gezahlt werden. Theoretisch müsste sowas auch irgendwo geschrieben stehen, beispielsweise in den AGBs.
Selbst wenn man es nur über Garantie laufen lassen will, muss trotzdem fest gestellt werden, ob es sich überhaupt um einen Garantiefall handelt. Wenn man dann auf alle Fälle nichts bezahlen will, kann man ja auch nichts zur Überprüfung schicken.
Selbst wenn man es nur über Garantie laufen lassen will, muss trotzdem fest gestellt werden, ob es sich überhaupt um einen Garantiefall handelt. Wenn man dann auf alle Fälle nichts bezahlen will, kann man ja auch nichts zur Überprüfung schicken.
Luxmanl525
Admiral
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 9.349
Hallo zusammen,
@ Invoker
Im Grunde ist es ganz einfach. Nimm nur mal den Fall, wenn du dein oder deiner Mutter Auto zur Inspektion jährlich gibst. Im Fall daß Arbeiten anfallen, die nicht zur Inspektion gehören, muß zwingend der Besitzer angerufen werden und die Erlaubnis eingeholt, als auch die voraussichtlich anfallenden Kosten angezeigt werden, für die zusätzlichen Arbeiten. Darüber gibt es im übrigen auch Urteile. Das kannst du auch Übertragen auf deinen Fall.
@ Minimax83
Da findest du mich völlig auf deiner Seite. Sehe ich genauso. Ich habe den Weg zum Amtsgereicht nur aufgezeigt, wiel der Kollege da kostenlos und doch kompetent beraten wird und diese auch entsprechende Maßnahmen kostenlos vornehmen. Sorry wenn ich das undeutlich formuliert habe.
So long....
@ Invoker
Invoker schrieb:Ich danke den wenigen Vernüftigen Usern hier für die hilfreichen Antworten. Die anderen können dann gerne woanders weiter Trollen. Das Thema kann gerne geschlossen werden.
Im Grunde ist es ganz einfach. Nimm nur mal den Fall, wenn du dein oder deiner Mutter Auto zur Inspektion jährlich gibst. Im Fall daß Arbeiten anfallen, die nicht zur Inspektion gehören, muß zwingend der Besitzer angerufen werden und die Erlaubnis eingeholt, als auch die voraussichtlich anfallenden Kosten angezeigt werden, für die zusätzlichen Arbeiten. Darüber gibt es im übrigen auch Urteile. Das kannst du auch Übertragen auf deinen Fall.
@ Minimax83
Minimax83 schrieb:Warum denn immer gleich zum Gericht? Ich würde das ersteinmal Notebooksbilliger schildern.
Da findest du mich völlig auf deiner Seite. Sehe ich genauso. Ich habe den Weg zum Amtsgereicht nur aufgezeigt, wiel der Kollege da kostenlos und doch kompetent beraten wird und diese auch entsprechende Maßnahmen kostenlos vornehmen. Sorry wenn ich das undeutlich formuliert habe.
So long....
- Status
- Für weitere Antworten geschlossen.