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Mutter hat defekten Laptop zum Laden gebracht - wollen nun Geld
Also wenn man am Tresen sitzt/steht und am Tag 50 Laptops oder PCs entgegen nimmt, dann muss man wohl ein bisschen Vorwissen (Bewerbung) und viel gesammelte Erfahrung mitbringen. Wenn man immer noch nach Jahren keine Ahnung hat, sollte man wirklich was anderes machen, als die Kunden zu ärgern.
Und genau daran kann ich nichts unberechtigtes erkennen.
Denn: Wenn NBB keine Lust auf Herstellergarantie hat, und der Kunde explizit wünscht sein Gerät zum Hersteller zu schicken (was NBB ja wohl nicht generell nicht macht), dann hätte NBB den Auftrag gar nicht annehmen dürfen. Und selbst wenn sie dem Kunden helfen die Herstellergarantie an Anspruch zu nehmen, dürfen die sich das bezahlen lassen.
Ist natürlich total unvorteilhaft für den Kunden, aber rechtlich einwandfrei.
Ergänzung (Vor einer Minute)
Der Wunsch der Kundin war Nacherfüllung; das Ding sollte wieder funktionieren. Sie ging laut Sachverhalt davon aus, dafür keine Kosten tragen zu müssen. Das kann man ihr nicht einfach umdrehen.
Der Techniker hat den "Auftrag" angenommen, hat den Fehler gesucht. Festgestellt das ein Softwarefehler Ursache des Problems ist. Dieser ist jedoch nicht von der Garantie abgedeckt, daher der Kostenpflichtige Kostenvoranschlag.
Und bis dato wurde immer noch nichts repariert, da kein "Reparatur-Auftrag" erteilt wurde.
Ich nehme den Sachverhalt mal so hin, wie er beschrieben wurde. Vllt ist daran ja etwas gelogen, aber dann sei es drum^^ Wenn aber nicht, dann
1. hat die Mutter keinen Auftrag erteilt.
2. hat man ihr nicht erklärt, dass der Kostenvoranschlag Geld kosten würde (was laut Gesetz im Zweifel nicht der Fall ist).
3. hat man höchstwahrscheinlich auch nicht herausgefunden, was eigentlich das Problem ist. Eine Unterstellung meinerseits, zugegeben.
ausgehen kann sie von vielem, aber das bedeutet nicht, dass es auch so ist.
oder kann ich jetzt davon ausgehen, dass mein auto kostenlos in der werkstatt durchgecheckt wird? (weil das autobeispiel schon kam).
oder sagt einem der hausverstand, dass arbeitszeit auch bezahlt werden will. arbeitet ihr nichts oder nur für lau?
Droitteur schrieb:
1. hat die Mutter keinen Auftrag erteilt.
2. hat man ihr nicht erklärt, dass der Kostenvoranschlag Geld kosten würde (was laut Gesetz im Zweifel nicht der Fall ist).
1. sie hat den auftrag erteilt: sie hat das gerät hingebracht und wollte, dass die funktion wiederhergestellt wird
2. das wird vom TE so behauptet - aber sicher wurde das gerät nicht einfach genommen und der frau kein zettel zwecks abholung oder ähnlichem gegeben.
ohne bestätigung wird das gerät sicher nicht über den tresen gewandert sein, oder wie bekommt man es zurück, wenn man nicht nachweisen kann, dass es meines ist?
Erstens schützt Dummheit sehr wohl vor Strafe.
Zweitens ist ein Vertrag keine Strafe.
Drittens kommt es für einen Vertrag sehr wohl darauf an, wovon der Erklärende ausging.
1. Sie hat das Gerät da gelassen = Auftrag erteilt
2. Da die genauen Kosten im Vorfeld nicht bekannt waren, wurde auch vorab nichts bezahlt
3. Kann niemand (mit absoluter Sicherheit) beurteilen der das Gerät nicht in der Hand hatte
Es ist doch sehr naheliegend, dass ein Käufer von seinem Verkäufer Gewährleistung will. Etwas, wofür ja auch bereits bezahlt wurde beim Kauf. Das ist etwas ganz anderes, als einen kostenlosen Check zu wollen von einer Werkstatt, zu der vllt noch nicht einmal eine Beziehung in der Vergangenheit besteht.
Wenn das niemand beurteilen kann, gibt es übrigens wiederum nichts zu bezahlen. Wenn die für etwas Geld wollen, nur weil sie es faktisch gemacht haben, sollten sie das auch gut begründen können.
Ergänzung ()
Ich lasse den Rest erstmal so stehen^^ Muss gerade weg. Bis später vllt; entweder hier oder bei den Fischen
Das ist etwas ganz anderes, als einen kostenlosen Check zu wollen von einer Werkstatt, zu der vllt noch nicht einmal eine Beziehung in der Vergangenheit besteht.
Wenn das niemand beurteilen kann, gibt es übrigens wiederum nichts zu bezahlen. Wenn die für etwas Geld wollen, nur weil sie es faktisch gemacht haben, sollten sie das auch gut begründen können.
1. hat die Mutter keinen Auftrag erteilt.
2. hat man ihr nicht erklärt, dass der Kostenvoranschlag Geld kosten würde (was laut Gesetz im Zweifel nicht der Fall ist).
3. hat man höchstwahrscheinlich auch nicht herausgefunden, was eigentlich das Problem ist. Eine Unterstellung meinerseits, zugegeben.
1. Hat die gute Frau einen Auftrag erteilt, nämlich die Fehlersuche
2.oder vielleicht doch :-) eine Unterstellung meinerseits...(was laut Gesetz im Zweifel der Fall ist)
3. Man hat den Fehler gefunden, keine Unterstellung (Softwarefehler)
Spass beiseite, wir waren alle nicht dabei; dennoch gilt: wer die Musik bestellt, muss dafür zahlen
Da hast du Recht, bis auf den zitierten Satz. Das heißt wenn ich irgendeine Wand zuspraye, erwischt werde und sage: Ich wusste nicht das das so ist etc bekomme ich keine Strafe? Interessante Sichtweise.
also jetzt fängst du an uns zu Trollen @Droitteur , ist das ein Smurf Acount von Tek9 ?
Ein Vertrag ist ein Vetrag, ist ein Vertrag. Keiner hat jemals etwas anderes behauptet.
Dummheit schützt vor keiner Strafe außer du kannst beweisen das du nicht Lesen kannst denn in dem Laden Steht REPARATURANNAHME und nicht kostenfreier Garatnie Überprüfungs service !
Wo soll denn bitte in den AGBs drin stehen, dass Softwarefehler kein Garantiefall wären?! Hat sich denn jemand die Mühe gemacht und nachgelesen? Ich hab' nichts diesbezüglich in den AGBs gefunden. Vielleicht weiss es ja wieder einer besser...
Aber Gewährleistung kann doch garnicht in Frage kommen, da es älter als 6 Monate ist.
Auch wenn der Kunde davon ausgeht in seinem gutglauben.
Wenn ich in einer Gastro ein Bier bestelle, und wenn mir die Bedienung es dann bringt und ich sag "Ne, ich will doch ne Cola" dann muss ich das Bier auch bezahlen.
Ergänzung ()
xvaranx schrieb:
Wo soll denn bitte in den AGBs drin stehen, dass Softwarefehler kein Garantiefall wären?! Hat sich denn jemand die Mühe gemacht und nachgelesen? Ich hab' nichts diesbezüglich in den AGBs gefunden. Vielleicht weiss es ja wieder einer besser...
Wo hast du nachgelesen? AGBs bei NBB oder die Garantieerklärung vom Hersteller?
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Natürlich bei NBB. Wo steht denn bitte, welche Laptop-Marke das ist???
Mangel wird im BGB etwa so definiert:
Abweichung der Beschaffenheit oder Eigenschaft für die übliche Verwendung.
Eine (mögliche) Auslegung der Sache ist sogar so: Da viele Geräte Softwarefehler haben (oder haben werden) ist das eine übliche Eigenschaft. Und damit kein Sachmangel
Der Hersteller darf das formulieren wie er will. Normalerweise schließen aber alle Softwarefehler von der Garantie aus, jedoch handhaben das in der Praxis die Hersteller doch sehr unterschiedlich. Meine Erfahrungen sind: von Kulanz (z.b. Acer) bis 70€ (z.b. Asus)