Mutter hat defekten Laptop zum Laden gebracht - wollen nun Geld

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Luxmanl525 schrieb:
Wenn du ein defektes Gerät hast, gehst du zur Reparaturwerkstatt. Diese schaut, was es ist, ruft mich an und sagt, was es kostet und fragt auch, ob sie das machen sollen. Wenn eine Garantie vorhanden ist, auch, ob es davon gedeckt ist bzw. wird. So sollte es ablaufen. Und nicht anders.
Ist doch nicht anders gelaufen: Gerät zur Reparatur, Fehler festgestellt, kein Garantiefall, Angebot gemacht.
Warum sollte sich die Werkstatt die Fehlersuche nicht bezahlen lassen?
 
Highspeed Opi schrieb:
Grundsätzlich muss man nichts zahlen, was man nicht wollte.
Wenn also am Laptop etwas repariert wird, was man eigentlich nicht wollte, muss man es nicht zahlen.

Ich würde dir eher raten einen richtigen Anwalt zu fragen. Das ist hier nicht JuraBase. ;)
In manchem Bundesländern gibt es eine kostenlose Rechtsberatung oder gegen eine kleine Gebühr von 10-20 Euro und Beratungsschein eine Beratung.
Genauso gibt es einige Kanzleien, die bei der ersten Beratung kostenlos sind und schon mal sagen können, ob man überhaupt eine Chance zu klagen hat bzw. was es kosten würde und ob es sich lohnt.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass der eine andere andere Shop Geld verlangt hat, obwohl die es rechtlich gesehen gar nicht durften. Da die meisten Kunden "blöd" genug sind es zu zahlen, verdienen die bestimmt ganz ordentlich dabei.
Sobald ein Anwalt die Sache hinterfragt oder direkt die Rechtslage mitteilt, werden solche Kosten "plötzlich" aus "Kulanz" aufgehoben. ;)


Wie sich das liest, wurde ja nicht mal repariert. lediglich eine Fehlersuche durchgeführt und ein Kostenvoranschlag erstellt. Und Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig oder kostenlos auf Kulanzbasis des Händlers/Herstellers.

Dann ist auch noch die Frage, wie hat die Mutter den Laptop abgegeben? Wurde dem Mitarbeiter beschrieben was das Problem ist? oder nur mit den Worten: Geht nicht, muss wohl Garantie sein?
 
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Die Inspektion ist aber auch nicht umsonst egal ob andere Arbeiten anfallen .. die Inspektion kannst du hier als "Untersuchung des Fehlers" betrachten.

Man braucht auch keine Glaskugel um zu wissen wie es ausgehen wird.
 
Finde ich interessant das den allermeisten vom TE her trollen vorgeworfen wird. Da die Firma NICHTS falsch gemacht hat muss man bei deinem Standpunkt eigentlich darauf antworten : Du hast doch damit angefangen :).

Der Großteil der Antworten übrigens war vernünftig.

Edit: Zumindest soweit wir das beurteilen können, was wir eigentlich gar nicht können denn keiner von uns war bei dem Gespräch dabei gewesen. Vielleicht hat diene Mutter ja auch gesagt: Hier der geht nicht mehr, könnt ihr den reparieren?

Wir wissen es halt nicht.
 
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Hallo zusammen,

@ Pisaro

Pisaro schrieb:
Finde ich interessant das den allermeisten vom TE her trollen vorgeworfen wird. Da die Firma NICHTS falsch gemacht hat muss man bei deinem Standpunkt eigentlich darauf antworten : Du hast doch damit angefangen :). Der Großteil der Antworten übrigens war vernünftig.

Die Kosten eines "Kostenvoranschlags" müssen vorher dargelegt bzw. angezeigt werden. Bei meinem Audio-Fachhändler z. b. ist in der Werkstatt, direkt am Tresen wo man sein Gerät abgibt, direkt ein Schild in welchem die Kosten eines Voranschlags aufgeführt sind. So sollte es grundsätzlich sein.

Basierend auf den Silben des TE, wurden diese Kosten aber erst im Nachhinein kenntlich dargelegt.

So long....
 
Invoker schrieb:
Wenn du ein defektes Gerät hast, gehst du zur Reparaturwerkstatt. Diese schaut, was es ist, ruft mich an und sagt, was es kostet und fragt auch, ob sie das machen sollen. Wenn eine Garantie vorhanden ist, auch, ob es davon gedeckt ist bzw. wird. So sollte es ablaufen. Und nicht anders.

Und die Kosten eines "Kostenvoranschlags" müssen ebenfalls vorher abgeklärt werden. Gar keine Frage.

So long...

Soso

Bei IPC Computer bezahlst du auch den Kostenvoranschlag. Das ist völlig normal, weil sich da keiner hinsetzt und für umsonst arbeitet. Erst wenns zur ner Reparatur kommt, werden die kosten für den Voranschlag anulliert. Und selbst das ist reine Kulanz.

Und es machen so mittlerweile sehr viele genau so und nicht anders. Alles andere ist reine Kulanz. Das so ein Service umsonst ist, ist keine Selbstverständlichkeit.

Die tollen Techniker, die sich da in ihrer Freizeit hinsetzten und Geräte durchprüfen sind ohnehin am sterbenden ast. Die kämpfen auch um jeden Kunden bei heutiger wegwerf Gesellschaft.

Und zu deinem äußerst fragwürdigen Beispiel der Inspektion, mein Freund, die ist auch nicht kostenlos. Die kann er auf sein Beispiel übertragen. Die ist nur Kostenlos wenn diese vom Händler so kommuniziert wurde. Und selbst dann hat das nichts mit der Garantie des Herstellers zu tun sonder ist, wie du erkannt hast, Kulanz vom Händler.

Außerdem, mal ganz davon ab, wer sagt nicht das der Verkäufer die kosten nicht doch erwähnt hat, und die Mutter das aus welchen gründen auch immer nicht mitbekommen hat.
Größtes Problem was wir hier haben ist, wir haben nicht den genauen Wortlaut der Mutter und nur Sie kann das mit Notebooks billiger klären. In der Regel denke ich aber, wenn man sachlich bleibt, und nicht hysterisch wird, werden die das ggf. zwecks Kundenbindung fallen lassen.

Der Regelfall ist aber klar. Du bringst dein Gerät hin, die Prüfen das gegen ein Endgeld, und dann kann entschieden werden ob Repariert wird oder nicht. Und so wie das aussieht, fallen bei Reparatur eben nur rep. kosten an und der Kostenvoranschlag ist wie zu erwarten für umme. Ist auch ein völlig legitimes vorgehen da sonst die Läden mit sowas ganz schnell ausgenutzt werden. Da sitzt dann ne Arbeitskraft den ganzen Monat für umsonst rum und prüft ob Reparatur für den kunden rentabel. Schöne rosa welt, in der ihr da lebt.
 
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Vom Standpunkt der Gewährleistung aus sind auch die reinen Überprüfungskosten nicht ersatzfähig, wenn der Inanspruchnehmende nicht mindestens grob fahrlässig verkannt hat, selbst für den Defekt verantwortlich zu sein.

Auch ein Kostenvoranschlag im übrigens im Zweifel nicht kostenpflichtig.

Die Mutter hat das Ding eingeschickt oder nicht? Oder hat notebooksbilliger auch Läden vor Ort?
 
Luxmanl525 schrieb:
Hallo zusammen,

@ werkam



Wo lebst du denn? Der Mutter hätten die Maßnahmen angezeigt werden müssen, als auch was es Pi mal Daumen kostet, das Ganze instandzusetzen.

Daß diese Maßnahmen nicht von der Garantie gedeckt sind, hätten ihr auch vorher angezeigt werden müssen, bevor überhaupt etwas gemacht wurde! So sieht es aus und nicht anders! Behalte deine Respektlosen Silben bei dir, wenn du nichts gehaltvolles beizutragen hast!

Alleine schon als sie wußten, daß die Maßnahmen nicht von der Garantie gedeckt sind, hätten sie direkt der Auftraggeberin Anzeigen bzw. sie Unterrichten müssen. Erst wenn dieselbe sie beauftragt hätte, hätten sie diese Maßnahmen vornehmen können mit entsprechend angezeigter Entlohnung.

So long....
Lies einfach mal richtig nach.
Noch wurde gar nichts instand gesetzt. Bei der Überprüfung (Aufwand!) stellte sich heraus, das es sich um einen Softwarefehler handelt. Da dieser nicht von der Garantie (gibt es auf die Hardware) abgedeckt ist, hat man sehr wohl das Recht, sich den Aufwand zur Feststellung bezahlen zu lassen.
Dafür werden 54,xx€ berechnet. Angemessen würde ich sagen.
Inklusive Beseitigung wären dann 61,xx€ fällig.
Also, es wurden keine Arbeiten durchgeführt, die nicht beauftragt wurden. Mit der Abgabe des Gerätes bei dem Händler erteilte man den Auftrag der Überprüfung. Da dies nun mal nicht durch handauflegen geht, musste man Zeit aufwenden. Nur dieser Zeitaufwand muss dann auch bezahlt werden.
 
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Luxmanl525 schrieb:
Die Kosten eines "Kostenvoranschlags" müssen vorher dargelegt bzw. angezeigt werden. Bei meinem Audio-Fachhändler z. b. ist in der Werkstatt, direkt am Tresen wo man sein Gerät abgibt, direkt ein Schild in welchem die Kosten eines Voranschlags aufgeführt sind. So sollte es grundsätzlich sein.

Basierend auf den Silben des TE, wurden diese Kosten aber erst im Nachhinein kenntlich dargelegt.
woher willst du wissen, dass dort nicht auch ein schild stand? ich gehe mal davon aus, dass es wohl irgendwo gestanden haben wird, vielleicht nicht beachtet wurde.

so long cowboy
 
Hallo zsuammen,

@ Kasjopaja

Kasjopaja schrieb:
Soso

Bei IPC Computer bezahlst du auch den Kostenvoranschlag. Das ist völlig normal,

Lustig. Wo habe ich etwas anderes behauptet? Nirgends. Gleichwohl müssen aber auch die Kosten eines Kostenvoranschlags vorher ersichtlich bzw. dargelegt werden. Im Fall des TE ist das offenbar nicht geschehen, jedenfalls wenn stimmt, was er schreibt.

@ WhyNotZoidberg

WhyNotZoidberg? schrieb:
woher willst du wissen, dass dort nicht auch ein schild stand? ich gehe mal davon aus, dass es wohl irgendwo gestanden haben wird, vielleicht nicht beachtet wurde.

Grundgütiger! Woher willst du Wissen, daß dem so war? Es ist doch wohl so, daß wir uns auf die Silben des TE verlassen müssen. Gibt auch keinen Grund, dem zu mißtrauen.

But Last not Least, auch wenn ein Schild - wie im Fall meines Fachhändlers - vorhanden ist, befreit dies nicht davon, dem Kunden dies vor Beginn der Arbeiten nochmals im Gespräch zur Kenntnis kommen zu lassen. Dies ist sogar Pflicht.

So long....
 
Also da NBB auf seiner Garantieseite sogar in Boldschrift darauf hinweist das Garantiefälle innerhalb der Garantie direkt über den Hersteller und nicht über NBB abgewickelt werden sollen haben die das aufgrund dessen wahrscheinlich einfach als garantiefreie Reparatur behandelt.
 
Die Überprüfung hat der Verkäufer doch wohl im eigenen Interesse durchgeführt (nämlich um sich vor unberechtigter Inanspruchnahme zu schützen)? Außerdem dürfte es sehr fragwürdig sein, jemanden an der Wahrnehmung seiner Verbraucherrechte durch Drohung mit Kosten abzuhalten; dies geschieht zwar, ist aber mE fragwürdig.
Ergänzung ()

Dasselbe gilt natürlich für die Tendenz von Händlern, auf Garantie hinzulenken, wo dem Verbraucher die Gewährleistung genehm wäre.
 
Luxmanl525 schrieb:
Grundgütiger! Woher willst du Wissen, daß dem so war? Es ist doch wohl so, daß wir uns auf die Silben des TE verlassen müssen. Gibt auch keinen Grund, dem zu mißtrauen.

But Last not Least, auch wenn ein Schild - wie im Fall meines Fachhändlers - vorhanden ist, berfreit dies nicht davon, dem Kunden dies vor Beginn der Arbeiten nochmals im Gespräch zur Kenntnis kommen zu lassen.
grundgütiger! woher willst du wissen, dass dem nicht so war?
du hast doch selbst das beispiel gebracht, also ball flach halten.

warum sollte man nicht misstrauisch sein? wer macht schon so ein fass auf wegen 50€.

keiner von uns war dabei. aber glaubst du der verkäufer macht das zum ersten mal? die werden der frau schon -nebenbei- erklärt haben, dass die überprüfung kostet. eventuell überhört oder missverstanden oder noch im glauben, dass das über die garantie gemacht wird.
 
Hallo zusammen,

@ WhyNotZoidberg

WhyNotZoidberg? schrieb:
keiner von uns war dabei. aber glaubst du der verkäufer macht das zum ersten mal? die werden der frau schon -nebenbei- erklärt haben, dass die überprüfung kostet. eventuell überhört oder missverstanden.

Nun ja, ich nehme mal nicht an, daß der TE sonstig um Rat hier nachgesucht hätte. Abgesehen davon, wenn dem so gewesen wäre, hätte die Mutter "vorher" etwas Unterschreiben müssen. Was aber ganz offensichtlich nicht geschehen ist. Basierend hierauf liegt mehr als nahe, daß sie eben nicht auf die Kosten aufmerksam gemacht wurde.

So long....
 
hearst cowboy, wer weiß was seine mum unterschrieben hat, vielleichts hats es dem bubal auch nicht gesagt. oder er dreht sich die story jetzt zurecht. alles schon dagewesen.

bist du berufstätig? arbeitest du umsonst oder bekommst du deine arbeitszeit bezahlt?
 
@Luxmanl525

Sorry,aber mal richtig lesen was in der Kurzfassung der Rehnung steht.
Es wurde garnichts gemacht ausser überprüft wo der Fehler liegt. Dafür wollen die 50,65€
Und sie geben 7 Tage zeit um mitzuteilen ob der Fehler (Softwareneuinstalation) durchgeführt werden soll,dafür wäre der Preis dann 64,08€ (da wäre Fehlersuche und Neuinstalation berechnet)
Es wurde eine Leistung (Fehlersuche) erbracht die bezahlt werden muss,schliesslich kann man nicht (wie oben bereits gesagt wurde) durch Hellsehen erahnen woran es liegt. Völlig normales Geschäftsgebaren,was hätten die sonst mit dem NB machen sollen ? Warten bis es von alleine anfängt zu erzählen was ihm "quer im Magen liegt"?
 
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Verträge/Aufträge kann man auch mündlich schliessen.
Und die gute Frau wird bestimmt einen Abholschein oder ähnliches bekommen haben
 
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Die gute Frau hat aber keinen Vertrag geschlossen/Auftrag zur Reparatur erteilt, sondern wollte ihre Verbraucherrechte wahrnehmen; das sind diejenigen, für die beim Kauf bereits gezahlt wurde.
 
Das Beste wird sein, genau den Verkäufer im Laden zu erwischen und ihn darauf anzusprechen. Es gibt auch ehrliche Leute da draußen.

Droitteur schrieb:
Die gute Frau hat aber keinen Vertrag geschlossen/Auftrag zur Reparatur erteilt, sondern wollte ihre Verbraucherrechte wahrnehmen; das sind diejenigen, für die beim Kauf bereits gezahlt wurde.

Im Falle eines Hardware Defekts hätte sie diese rechte auch geltend machen können. Aber mal im ernst, Notebooksbilliger.de geht nicht freiwillig hin und prüft nach Fehlern. Sonst hätte die Gute frau auch darauf bestehen können dies direkt zum Hersteller schicken zu können. Und dahingehend, wurde in Auftrag gegeben zu prüfen was defekt ist. Nichts anderes ist dort Passiert. ODer hat sie das laptop wieder mit nach hause genommen?? Offensichtlich nicht.

Und über die zwei Möglichkeiten hat der Verkäufer die Frau auch aufgeklärt.
Es ist aber definitiv ein Auftrag zum Prüfen erteilt worden, sonst hätte sich von denen da keiner hingesetzt. Und oft kommt auch das Argument dann für den Verkäufer, das ein einschicken zum Hersteller bei nicht Garantie fall deutlich teurer gewesen wäre. ;)

Die Frage ob der Verkäufer das mit den kosten ihr mitgeteilt hat, oder ob sie das evtl. überhört hat, bleibt offen und kann hier nicht mehr geklärt werden. Hier fehlen sehr viele Details.
 
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