Nach Anzeige Anruf der Polizei und Strafbestand gegen mich?!

Ok, das ist natürlich blöd gelaufen - keine Frage.
Aber du kannst ja hin und dir alles anhören ohne selbst etwas beizutragen. Ich hätte sie z.B. gar nicht erst an mein Auto gelassen zur Überprüfung.
Für mich würde es einzig und allein darum gehen (wenn ich der TE wäre), zu erfahren, was genau einem vorgeworfen wird. Sobald ich das wüsste, wäre ich, wie gesagt, aufgestanden und gegangen.
 
was willst du denn machen, wenn die einfach mit rauskommen und anfangen da rumzumessen? Die Polizei rufen? :D
Nochmal in dem Fall, wo eine schriftliche Verlandung der Polizei eingeht, Anwalt und Klappe halten. Dem Anwalt muss mitgeteilt werden worum es geht und der Anwalt entscheidet dann wie es weiter geht.
 
Also bitte, so viel Eigenständigkeit sollte doch jeder haben, dass er sich bei der Polizei eben nicht um "Kopf und Kragen" redet. Einem werden dort ja nicht die Daumenschrauben angelegt oder mit Erschießung gedroht. Wenn man zur Sache nichts sagen will, sagt man nichts - kann sich aber im Gegenzug in aller Seelenruhe die Ausführungen des Polizisten anhören. Ggf. ist es wirklich nur ein Missverständnis, welches man so recht einfach aus der Welt schaffen könnte.
 
methadron schrieb:
was willst du denn machen, wenn die einfach mit rauskommen und anfangen da rumzumessen? Die Polizei rufen? :D
Naja, gut. Das wüsste ich dann in der Situation wohl auch nicht :p

Aber wenn sie sich das Auto nicht vor Ort angeguckt hätten, wären sie ggf. irgendwann mal vorbei gekommen. Kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass eine Anzeige wegen Fahrerflucht fallen gelassen wird, nur weil man nicht bei der Polizei zur Aussage war. Eher kommen sie, denke ich, wie gesagt, dann halt mal selbst vorbei, um sich z.B. das Auto anzuschauen.

Ich denke nach wie vor, dass es nicht Schaden könnte, zur Polizei zu gehen, wenn man sich nicht um Kopf und Kragen redet. Aber soviel Selbstdisziplin, auf "Vorwürfe" der Polizei nicht allzu emotional zu reagieren und dadurch evtl. etwas falsches zu sagen, traue ich jedem zu.
 
Als Beschuldigter muss man ja eh nix sagen.
Hingehn, Ausweis vorlegen, zuhören und wieder gehn, mehr nich.

Dann is man wenigstens etwas schlauer was die von einem wollen.
 
DommeB schrieb:
@heronimo

Bitte vergleiche das Polizeigesetz welches für dein Bundesland gilt. Dort findest du unter dem Begriff Befragung und oder Vorladung die entsprechende Ermächtigungsgrundlage für ein solches handeln der Polizei. Die Vorladung ist auch ein Verwaltungsakt. Dazu kannst du auf Google einiges finden.

Da eine Vorladung auch mündlich erfolgen kann, könnte man sogar darüber streiten ob er bereits vorgeladen ist, dazu fehlen aber auch die infos hier was aber auch nicht die Frage war.

@TE erspar dir den Ärger der darauf folgen kann und geh hin. Wenn die Polizei möchte das du kommst, kommst du nicht an einem Besuch vorbei.

@diram

Sie KANN aber Zwangsweise durchgesetzt werden. Muss aber nicht.

Quatsch, einer polizeilichen Vorladung muss ich nicht Folge leisten.
Wenn die Vorladung zwangsweise durchgesetzt werden darf, aus diversen Gründen, bedarf es einer richterlichen Anordnung. Solange da ein Polizist anruft ist und bleibt es eine freundliche Einladung, fertig. Genau das findet man übrigens im Polizeigesetz :evillol:
 
Und das hat jetzt was genau mit dem Sachverhalt des TE zu tun? Er soll sich ja nur anhören was der Polizist von ihm will!
 
Du warst noch nie in einer Vernehmung, oder?
Die Polizisten werden ihm ganz bestimmt in aller Ruhe erklären was ihm vorgeworfen wird und sich dann damit zufrieden geben, wenn er sagt, dass er die Aussage verweigert. Das liegt ja in der Natur der Strafverfolgungsbehörden.
Ich kann mich nur wiederholen, auf die schriftliche Ladung warten und damit zum Anwalt.
Jeder wirklich jeder Anwalt rät, solchen Vorladungen nicht nachzukommen, bestimmt auch nur aus eigenem Interesse.

Edit: im übrigen steht in der Vorladung ziemlich genau was jemandem zur Läßt gelegt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er ist angerufen worden und hat keine schriftliche Vorladung bekommen. In diesem Gespräch wurde ihm etwas mitgeteilt, wobei immer noch nicht klar ist ob sich der Polizist nicht vllt unglücklich ausgedrückt oder der TE etwas missverstanden hat. Insofern kann das auch völlig harmlos sein, was ein kurzer Besuch auf der Wache klären würde.
Sollte dort dann eine Vernehmung beabsichtigt sein, kann man diese ablehnen. Und hier noch einmal: Was außer sich damit zufrieden geben zu müssen sollte der Polizist bitte machen? Das New Yorker Telefonbuch rausholen? Mit der Schreibtischlampe ins Gesicht des TE leuchten? Guter Cop, böser Cop spielen? Ich benötige keine persönlichen Erfahrungen mit polizeilichen Vernehmungen um zu wissen, dass man a) nichts sagen muss und b) zu wissen, wie man nichts sagt.
 
methadron schrieb:
Die Polizisten werden ihm ganz bestimmt in aller Ruhe erklären was ihm vorgeworfen wird und sich dann damit zufrieden geben, wenn er sagt, dass er die Aussage verweigert.

Warum sollte ich irgendwohin gehen um dort mitzuteilen das ich nichts sagen möchte?
Da kann ich mir die Zeit sparen.

Ich möchte nur erinnern das für die Polizei solche Vernehmungen täglich Brot sind, für den "Besucher" eine besondere Situation in der gerne mal zuviel erzählt wird. Warum ein Risiko eingehen etwas falsch ausgelegt zu bekommen.
 
Weil ich sonst nicht erfahre was der Polizist von mir will und ein etwaiges Missverständnis ungeklärt bleibt. Wegen mir kann der TE auch anrufen, aber einfach nur den Kopf in den Sand zu stecken führt höchstwahrscheinlich nur dazu, dass die Polizei irgendwann vor der Tür steht. Ob das in Hinblick auf die Nachbarn dem TE lieber ist wage ich allerdings zu bezweifeln.
 
Meine Aussage bezog sich darauf, dass dem TE hier empfohlen wird, zur Wache zu gehen um dann dort im Falle einer Vernehmung die Aussage zu verweigern.
@diram: warum dann nicht einfach anrufen, die Adresse ist ja bekannt. Wenn der Polizist sich missverständlich ausgedrückt hat, lässt sich das auch am Telefon klären. Ich wage zu bezweifeln, dass jeder in der Lage ist, auf einer Wache, wenn ihm vorgetragen wird, was ihm zur Last gelegt wird, die Coolness behält und den Mund hält. Woher weißt du, wenn du noch nie in so einer Situation warst, wie du reagierst?
 
diRAM schrieb:
Weil ich sonst nicht erfahre was der Polizist von mir will und ein etwaiges Missverständnis ungeklärt bleibt. Wegen mir kann der TE auch anrufen, aber einfach nur den Kopf in den Sand zu stecken führt höchstwahrscheinlich nur dazu, dass die Polizei irgendwann vor der Tür steht. Ob das in Hinblick auf die Nachbarn dem TE lieber ist wage ich allerdings zu bezweifeln.

Merkst du was?
Warum auf die eigenen Rechte verzichten? Genau das ist es doch, mit dieser Angst spielt auch gerne die Polizei, "kommst du nicht kommen wir was aber dann die Nachbarn sagen."
Man könnte denken du bist selber bei der Polizei :o mit deinen Argumenten werden nämlich gerne Leute dazu gebracht etwas auszusagen was sie gar nicht mussten und die Polizei niemals erfahren hätte.
Wenn wirklich etwas gegen mich vorliegt erfahre ich es spätestens wenn Post der Staatsanwaltschaft kommt, im Zweifel muss ich dann doch zum Anwalt.
 
Eine Aussage wurde ja bereits gemacht, nämlich als der TE den Unfall mit Fahrerflucht gemeldet hat.
Vielleicht gibt es nur fragen zu dieser Aussage.
Es ist ja sicher so dass der TE seinen schaden ersetzt haben will. Da sollte man meiner Meinung nach hingehen und sich anhören was sache ist.
Wenn wirklich eine Anzeige vorliegt, so kann man die weitere Aussage verweigern.
 
Erst hatte ich offenbar keinerlei persönliche Erfahrungen mit dem Thema und dann könnte ich auf einmal Polizist sein? Könnt ihr euch mal einigen wie ihr meine Beiträge deutet.

Aber egal. Ihr geht ganz offensichtlich von grundverschiedenen Prämissen zu diesem Thema aus, sodass wir nicht zusammenkommen werden. Bis der TE sich wieder meldet können wir uns daher eigentlich auch jede weitere Diskussion sparen. Nur so viel noch zum vorläufigen Abschluss: Versetzt euch bitte mal in die Lage von jemandem, der einen Anruf von der Polizei erhält, dessen Kernaussagen er als Vorhalt einer Straftat versteht und weswegen er nun - zu Recht - beunruhigt ist. Option a) ist es jetzt zu sagen, ich nehme Kontakt mit der Polizei auf und höre mir unverbindlich (!) an was sie zu sagen haben - bekomme auf diesem Weg vllt sogar die Möglichkeit ein Missverständnis aufzuklären. Option b) ist es aus Angst vor der eigenen Redseligkeit eine unbestimmte Zeit auf Post zu warten, die das Telefonat erklären könnte. Meine Wahl wäre da relativ eindeutig, und ich verzichte mit dieser noch nicht einmal auf irgendwelche meiner Rechte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@WhitShark,

gerne nochmal für dich extra.
Der TE hat Anzeige erstattet, jetzt wird gegen Ihn ermittelt (so schrieb er im Eröffnungspost) das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Er soll sich zu etwas gegen ihn vorliegendes äußern. Wenn ich sowieso vorhabe nichts zu sagen brauche ich nicht hingehen.
 
So hat der TE es nur verstanden. Ob das ein Missverständnis war weiß man nicht. Dies würde sich aufklären wenn man hingeht. Aussagen muss man ja nicht.
 
Das steht auch auf der schriftlichen Vorladung, ob man nun Beschuldigter oder Zeuge ist. ☺ Auf telefonische Anfragen würde ich gar nicht reagieren.
 
Und warum nicht? Wenn es nur Fragen sind zur eigenen Anzeige, spricht doch nix dagegen. Im Gegenteil, es beschleunigt das ganze, da man nicht sinnlos auf die schriftliche Einladung warten will.
 
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