Nach Anzeige Anruf der Polizei und Strafbestand gegen mich?!

Wenn ich als Zeuge aussagen soll und ich die betreffende Person nicht kenne, bzw es um meine Anzeige geht, gebe ich dir Recht. Wenn ich als Beschuldigter geladen werde, werde ich den Teufel tun und hingehen. Gründe habe ich des öfteren dargelegt. Da der TE laut seiner Aussage als Beschuldigter vorgeladen wird, meine Empfehlung nicht hinzugehen und die schriftliche Ladung abzuwarten.
 
@ all -> bitte mal den Eröffnungspost lesen ...

raphi1995 schrieb:
Ich bin dann zur Polizei und habe alles zu Protokoll gegeben und Anzeige erstattet. Hatte ja das Nummernschild...

Der TE war schon bei der Polizei und hat die Sache auch schon zu Protokoll gegeben. Wenn er jetzt eine Anzeige hat kann er doch ohne weiteres zur Wache gehen und dort dann auf seine Aussage verweisen, welche er schon zu Protokoll gegeben hat und dann noch nachfragen, was nun vorliegt.
So schwer ist dass nun auch wieder nicht - hier kann der TE auch weiterhin auf die Angaben im Protokoll verweisen ... dieses hat er im Zweifel auch schon unterschrieben.

Evtl. hilft aber der Besuch bei der Wache um mal Licht in die Sache zu bringen. Wenn er die Kooperation verweigert, dann hilft dass seinem Anliegen der Fahrerflucht des Unfallgegners anzuzeigen wirklich wenig.

Hier kann der TE vielleicht auch bewirken, dass sich mit den Anzeigen nur ein Sachbearbeiter bei der Polizei befasst ... so dass nicht unterschiedliche Stellen und ungleichen Informationen ermitteln.
Dieses Informations-Delta versucht der Unfallgegner jetzt durch seine verspätete Anzeige ja auch auszunutzen. Habt ihr mal daran gedacht?!?
 
Glaub nicht das jeder weiss ,das man ignorieren darf wenn der Polizist sagt "man solle bitte auf der Wache erscheinen", oder "stehen bleiben ich schiesse". Bin da selbst nicht so sicher. Aber das man Aussagen verweigern sollte das habe ich schon gehört, aber nur von Anwälten, die selbst aussagen und dafür Geld verlangen wollen.

Also ich bin mir ziemlich sicher, das du schlauer bist wenn du auf den Polizisten eingehst, und dir die Vorwürfe wenigstens anhörst.

Wenn du dir aber sicher bist, warum klagst du denn nicht gleich vor gericht? Was sollen die Polizisten denn ausrichten.
 
Also einige von den superschlauen Schreibern würde ich gerne mal als "Kunden" haben. :D

Lesen einige überhaupt, was sie da schreiben, oder viel wichtiger, liest überhaupt jemand den Sachverhalt des TE komplett.
Und versteht ihn ?

Aber da sich der TE zur Zeit nicht meldet...diskutieren wir gegen die Wand und zuviel "Glaskugelfragerei".
 
Zuletzt bearbeitet:
Zhalom schrieb:
Glaub nicht das jeder weiss ,das man ignorieren darf wenn der Polizist sagt "man solle bitte auf der Wache erscheinen", oder "stehen bleiben ich schiesse". Bin da selbst nicht so sicher.

Die Situation das ein Polizist mit der Waffe droht hat aber gar nichts mit dem hier gemein :freak: man kann es auch übertreiben.

TheWalkingDead schrieb:
Also einige von den superschlauen Schreibern würde ich gerne mal als "Kunden" haben. :D

Genau darum würde ich eben nicht hingehen ;)
 
heronimo schrieb:
Die Situation das ein Polizist mit der Waffe droht hat aber gar nichts mit dem hier gemein :freak: man kann es auch übertreiben.

War ja auch überspitzt gemeint. Aber der Polizist mit denen man üblicherweise zu tun hat gibt halt die Anweisungen, so ist es eben.
 
Ich war heute bei der Polizei. Mir konnte oder wollte keiner genauere Auskunft geben. Der "Sachbearbeiter" sei nicht im Hause und ich solle doch am Montag wieder kommen.

Aha?
 
Jetzt hast du die ganzen "Verhör-Fanatiker" aber mächtig enttäuscht. Dann am Montag viel Spaß bei den Termin - deine Aussage haben sie ja schon.
 
heute lag folgendes im briefkasten...

IMG-20141017-WA0000.jpg

am telefon hies es "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Nun steht da "gefährdung des straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses fahren"
..
 
Am Ende Aussage gegen Aussage ohne Zeugen und ne absolute Nullnummer.

Vorallem wurdest du geschnitten und nicht der Gegner.

Aber vll. is das neu in D das der von links einschärt automatisch Vorfahrt hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
die man sich sparen kann. Was solls einer ist rücksichtslos eingeschert, der nachfolgende hat die Polizei bemüht und ist nun selbst Beschuldigter. So läuft das meistens in solchen Fällen. Wenn er im Auto laut "Aschloch" geschrieen hätte und weiter gefahren wäre, das ist kostengünstiger. Jetzt verdienen 2 Anwälte Geld und es kommt darauf an wer besser lügen kann vor Gericht.
 
Der der hinten dran war muss ja nicht lügen, hat ja (zumindest den Angaben nach) nichts verbotenes getan.

Aber natürlich geht man zur Polizei wenn einem jemand reinfährt und Fahrerflucht begeht. Vorallem wenn man das Kennzeichen hat. Der Schaden soll ja bezahlt werden.

Aber der TE hat ja bereits eine Aussage gemacht. Er hat dafür sogar einen Zeugen.
Ob der Zeuge glaubhaft genug ist, um die Strafanzeige aufrecht zu erhalten wird sich noch zeigen.

Die Anzeige gegen den TE wird vermutlich fallengelassen, gibt ja wohl nur die Aussage des Unfallgegners.

Ich würde jedenfalls hingehen und in Erfahrung bringen was genau denn vorgeworfen wird.
Dann je nachdem einen Anwalt einschalten.
 
Ich würde auch hingehen.
Es ist doch hier überhaupt nicht klar, wer die Anzeige gestellt hat und worauf sich die vorgeworfene Gefährdung bezieht.
Vielleicht hat ja irgendein Unbeteiligter gesehen, wie der TE den Unfallgegener verfolgt und bedrängt hat, um diesen zur Rede zu stellen und hat daraufhin Anzeige erstattet.

Aber mit Vermutungen kommen wir hier nicht weiter.
Also: hingehen, sich den Vorwurf anhören und dann selbst entscheiden, ob man dazu eine Aussage macht oder nicht.
 
raphi1995 schrieb:
heute lag folgendes im briefkasten...

Anhang anzeigen 447693

am telefon hies es "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Nun steht da "gefährdung des straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses fahren"
..

und es gibt Leute die oberschlau behaupten, man soll das schreiben ignorieren und nicht hingehen???
 
Ja natürlich. Warum sollte man da hingehen?
Nochmal es besteht keine Verpflichtung zu einer polizeilichen Vernehmung zu gehen (es sei denn sie wird richterlich angeordnet). Einzig zur Vorladung der Staatsanwaltschaft muss man erscheinen.
Bevor du hier also altklug tust, Google einfach mal.
Nochmal nicht hingehen, im Zweifel einen Anwalt konsultieren, der muss Akteneinsicht bekommen und kann bestimmt mehr ausrichten als eine Aussage, ohne sich über die Konsequenzen im klaren zu sein.

Edit: der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist übrigens das Aussteigen an der Ampel. Ist das bei der Anzeige zu Protokoll gegeben worden?
Ich könnte mir fast vorstellen, dass die Gegenseite überhaupt keine Anzeige erstattet hat, sondern das ganze aus der ursprünglichen Anzeige resultiert.
 
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Man hat dadurch das man hingeht keinerlei Nachteile. Man erfährt was genau einem vorgeworfen wird.
Nochmals äußern muss man sich nicht.
Nicht hingehen macht gar keinen Sinn.
 
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Lesen und verstehen

http://www.berlin-strafverteidiger.info/strafrecht-a-z/vorladung/vorladung-als-beschuldigter/

Der Teil ist besonders spannend

Die Polizei wird Ihnen im Regelfall erst dann eine Vorladung zuschicken, wenn sie bzw. der Staatsanwalt der Auffassung ist, dass die in Rede stehende Straftat oder Ordnungswidrigkeit bereits aufgeklärt ist und genügend Beweise vorliegen, um Anklage zu erheben oder einen Strafbefehl gegen Sie zu beantragen.


Edit:

Natürlich muss einen die Polizei gehen lassen, wenn man die Aussage verweigert, aber ob man nicht eventuell doch so übermannt wird, dass man aussagt sei dahin gestellt
 
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Sehr interessant. Nur ist das von einem Anwalt geschrieben, der natürlich will das man sich nicht anhört was vorgeworfen wird, sondern direkt zum Anwalt geht.
Durch den Besuch bei der Polizei kann man nichts verlieren.

Ein wichtiges Detail ist aber unklar. Der TE ist dem Fahrer gefolgt, was soweit ja ok ist. Nur das zur Rede stellen könnte kritisch sein. Wenn er ausgestiegen ist und bspw die Tür des anderen Fahrers geöffnet hat (und das der Polizei auch noch mitgeteilt hat), dann sieht es schlecht aus.
 
Natürlich will der Anwalt in erster Linie Kohle verdienen, dass stelle ich auch gar nicht in Frage. Ich weiß halt aus eigener Erfahrung, dass die Cops, wenn es nicht um irgendwelche Lappalien geht (und das was dem TE vorgeworfen wird ist nicht von schlechten Eltern), ziemlich unangenehm werden können.
Es gibt bestimmt Menschen, die sich da hinsetzen, sich die Anschuldigungen anhören und dann die Aussage verweigern. Der menschliche Reflex ist aber ein "Nein, das war doch ganz anders" und dann geht es los. Mehr will ich damit gar nicht sagen, man begibt sich halt freiwillig in die Höhle des Löwen.
Eine Frechheit ist es, dass so eine Vorladung den Anschein erweckt, dass man unbedingt hingehen muss.
 
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Zhalom schrieb:
und es gibt Leute die oberschlau behaupten, man soll das schreiben ignorieren und nicht hingehen???

Du kapierst es einfach nicht, es steht doch sogar drauf, "sie werden daher gebeten"...


WhiteShark schrieb:
Man hat dadurch das man hingeht keinerlei Vorteile. Man erfährt was genau einem vorgeworfen wird.
Nochmals äußern muss man sich nicht.
Nicht hingehen macht gar keinen Sinn.

Was denn nun?
Man hat keine Vorteile wenn man hingeht es macht aber keinen Sinn nicht hinzugehen :confused_alt:
 
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