Nach Anzeige Anruf der Polizei und Strafbestand gegen mich?!

raphi1995

Commodore
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Guten Morgen alle miteinander,

gerade ereignete sich etwas kurioses O.o

Kurze Vorgeschichte:

Im Juni diesen Jahres ist mir auf der Autobahn in einem waghalsigen Manöver jemand ins Auto gefahren.
Ich rechts, Spurverengung auf eine Spur. Auf einmal kommt einer von Links und zieht wirklich unmittelbar vor der Verengung vor mir rein, streift mein Auto und ich bremste sehr hart und wich anschließend nach rechts aus.
Darauf hin fuhr der Typ einfach weiter, ich folgte ihm bis zur nächsten Ausfahrt und wollte ihn an der Ampel zur Rede stellen. Darauf hin fuhr er mit quitschenden Reifen los und verschwand.
Ich hatte zum Glück einen Zeugen dabei

Ich bin dann zur Polizei und habe alles zu Protokoll gegeben und Anzeige erstattet. Hatte ja das Nummernschild...

Dann habe ich Wochen nichts gehört. Ich rief insgesamt 3 mal bei der Polizei an und wurde immer weiter geleitet und vertröstet, dass der Sacharbeiter nicht da wäre.

Nun, ganze 4 Monate später bekam ich heute morgen um 7:15 Uhr einen Anruf auf mein Handy mit unterdrückter Nummer. Es meldete sich ein Polizist der in dieser Sache eine Akte der Staatsanwaltschaft gegen mich wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" vorliegen hätte und ich sollte bitte auf der Wache erscheinen.


Was denkt ihr? Wie geht das bitte, dass man Monate lang nicht mal einen einzigen Brief nach Aufgabe der Anzeige erhält und dann sowas?
Wie würdet ihr vorgehen? Ich bin leider noch nicht rechtsschutzversichert....
Ich denke ich gehe nach Feierabend mal zur Wache...

Habt Ihr vielleicht ein paar Tipps? Ist das erste mal, dass mir sowas passiert!

Grüße!
 
Aussage verweigern, geht übrigens auch per Telefon. Verfahren wird dann aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Der Kunde wird als er vorgeladen wurde, eine Gegenanzeige gestartet haben um sich da Rauszuschlawinern.
 
Nebulein hat recht.

Er hat Gegenanzeige erstattet..ist oftmals so.
Unterdrückte Rufnummer bei Telefonen der Polizei ist auch normal.
Dass du Wochen oder Monate davon nichts hörst, leider auch.

Sagen musst du rein gar nichts (würde ich auch nicht, man redet sich u.U. um Kopf und Kragen), wenn du hingehst. Ausser den richtigen und vollständigen Personalien.
Nur vor Gericht..sieht es dann anders aus.

Und ja...ich bin auch bei der "Renn-Leitung". :D
Und nein, dies ist keine rechtliche Beratung. :)

"Hatte ja das Nummernschild"...öhm...und konntest du damals den Fahrer 100 % beschreiben und würdest ihn einwandfrei wieder erkennen ? Wenn nicht...Beileid. Jeder Anwalt haut den dann da raus, wenn die auch nur halbwegs Ahnung haben. Es sei denn...er hat alles zugegeben..was ich bezweifele.

Und falls die Warum-Frage kommt: "Ich bin nicht gefahren, sondern ein Verwandter. Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch."
Und im Zweifelsfall...für den Angeklagen.
Eingestellt, ev. Auflage Fahrtenbuch.
Meine (reichlichen) Vor-Gericht-Erfahrungen. Natürlich nicht als "Angeklagter".
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde an deiner Stelle zur Wache gehen. Ich vermute, du hast da vielleicht was falsch verstanden und die benötigen nochmal deine Aussage?

Zumindest lässt sich auf der Wache auch klären, ob da jetzt gegen dich ermittelt wird. -Dann kannst du die Aussage immer noch verweigern.


Da du jedoch einen Zeugen dabei hattest, liegst du in beiden Fällen quasi vorne. Sofern derjenige nicht auch einen Zeugen dabei gehabt hat, dann wäre es wieder Aussage gegen Aussage.

-so ist jedenfalls mein eingeschränktes Verständnis der Sache.
 
...spontan würde ich sagen die Polizei hat sich endlich herabgelassen und Deinen Unfallgegner mit seinem Vergehen konfrontiert.
Als Verteidigung wird der dann Dich beschuldigen um nicht wegen Fahrerflucht dran zu kommen.
Ganz normaler Gang also, die Polizei muss dann beide Seiten aufnehmen und entscheidet dann per Münzwurf - nur ein Spaß, aber da es so erst mal kaum Beweise gibt, wird es schwer!
Gut ist, dass Du einen Zeugen hast, das könnte letztendlich ausschlaggebend sein......

Ich hoffe Du hast den Vorfall gut dokumentiert - Gutachter, Schaden Fotos, schriftliche Zeugenaussage etc.
 
Ob das Verfahren tatsächlich eingestellt wird ist auf Basis der durch den TE geschilderten Geschichte eine mehr als mutige Prognose und weckt nur falsche Hoffnung. Mit sowas wäre ich daher ebenso vorsichtig wie mit der Behauptung, dass der andere eine Gegenanzeige als Schutzbehauptung erstattet hat. Wir kennen nur eine Seite dieses Sachverhalts!

@TE, geh' zur Polizei und hör dir an was dir warum vorgeworfen wird. Als Beschuldigter im Strafverfahren musst Du gegenüber der Polizei, abgesehen von Deinen Personalien, keine Angaben machen und ein Schweigen darf dir auch nicht negativ ausgelegt werden. Insofern kannst Du dann selbst entscheiden ob Du dich äußern möchtest nachdem Du dir die Vorwürfe angehört hast.
 
Kann mich diRAM nur anschließen. Würde mir auch erstmal anhören was dir vorgeworfen wird, wie schon gesagt wurde, kannst du die Aussage dann verweigern oder Angaben machen. Es kann ja genau so gut sein das dieser Fall mit dem oben genannten gar nicht zu tun hat?!
 
Stimmt auch wieder. Gegenanzeige muss nicht sein, kann auch von der Staatsanwaltschaft kommen, nachdem die den Sachverhalt "geprüft" haben.
Aber Gegenanzeige ist eher "denkbar", um es diRAM-mäßig vorsichtig auszudrücken. :D

@vandread

Doch, hat er..steht in seinem Text.
"Es meldete sich ein Polizist der in dieser Sache eine Akte der Staatsanwaltschaft gegen mich wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" vorliegen hätte"

Hmmm..wenn ich so weiter gedanklich "spinne"...vielleicht ist es auch nur deine Vernehmung zu dem Vorfall und du hast es falsch verstanden. Ist nämlich auch normal, dass man nach der Anzeige irgendwann noch einmal "antraben" darf.
Als Zeuge, nicht als Beschuldigter.
Und es werde Licht...lieber TE, lass uns teilhaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
raphi1995 schrieb:
ich folgte ihm bis zur nächsten Ausfahrt und wollte ihn an der Ampel zur Rede stellen

Kann es sein, dass ihm diese Aktion jetzt angekreidet wird? Ich habe mal vor längerer Zeit gelesen, dass so etwas eigentlich auch nicht unbedingt gewünscht ist, wenn man nicht gerade bei der Rennleitung arbeitet...

Gruß

Micha
 
Wenn er ihm "nur" gefolgt ist kann ihm da nichts angekreidet werden. Aber wie gesagt, was tatsächlich vorgefallen ist wissen wir nicht.
 
Keine Aussage bei der Polizei machen. Angaben zur Person auch nur das nötigste. Dann warten was weiter kommt.
 
Der Anruf der Polizei ist als höfliche Einladung zu verstehen der man folgen kann, aber nicht muss.
Im Zweifelsfall ist man immer besser beraten nicht zu gehen.
 
Die Frage wäre natürlich auch, was Du 'an der nächsten Ampel' dann angestellt hast, um ihn zur Rede zu stellen.
Da käme dann durchaus ggf. ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Frage.

Möglich wäre ggf. auch, dass der Unfallgegner von dem eigentlichen Unfall (warum auch immer) gar nichts mitbekommen hat und dann an der nächsten Ampel sich wundert, warum ihm einer plötzlich an der Ampel die Tür aufreisst (da hätte man schon den Eingriff in den Straßenverkehr) und zur Rede stellen will und dann aus Schiss abgehauen ist.
 
Ich würde erstmal freiwillig zur Polizei gehen und mir anhören weswegen die genau nochmals mit dir sprechen wollen.
Evtl. hat der Polizist sich etwas "ungeschickt" ausgedrückt oder den Sachverhalt nicht 100% richtig erfasst. Soll alles schon vorgekommen sein.

Jedenfalls nicht hingehen würde ich nicht empfehlen. Wenn die mit dir reden wollen kommst du nicht daran vorbei, zur Not wirst Vorgeladen und dann musst du hin.

Entsprechend was die Konkret von dir wollen, keine Angaben machen. Wenn dir was vorgeworfen wird, würd ich überlegen einen Anwalt einzuschalten.
 
Auf eine polizeiliche Vorladung muss man nicht reagieren.

hamju63 schrieb:
Möglich wäre ggf. auch, dass der Unfallgegner von dem eigentlichen Unfall (warum auch immer) gar nichts mitbekommen hat und dann an der nächsten Ampel sich wundert, warum ihm einer plötzlich an der Ampel die Tür aufreisst (da hätte man schon den Eingriff in den Straßenverkehr) und zur Rede stellen will und dann aus Schiss abgehauen ist.
Was aber keine Straftat darstellt.
 
@ DommeB

Natürlich, der freundlichen Einladung folgen und auf einmal sieht man sich als Beschuldigter und redet sich um Kopf und Kragen. Niemals würde ich hingehen, einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft ist Folge zu leisten, die Polizei lädt nur freundlich ein.
 
@heronimo

Bitte vergleiche das Polizeigesetz welches für dein Bundesland gilt. Dort findest du unter dem Begriff Befragung und oder Vorladung die entsprechende Ermächtigungsgrundlage für ein solches handeln der Polizei. Die Vorladung ist auch ein Verwaltungsakt. Dazu kannst du auf Google einiges finden.

Da eine Vorladung auch mündlich erfolgen kann, könnte man sogar darüber streiten ob er bereits vorgeladen ist, dazu fehlen aber auch die infos hier was aber auch nicht die Frage war.

@TE erspar dir den Ärger der darauf folgen kann und geh hin. Wenn die Polizei möchte das du kommst, kommst du nicht an einem Besuch vorbei.

@diram
diRAM schrieb:
Auf eine polizeiliche Vorladung muss man nicht reagieren..
Sie KANN aber Zwangsweise durchgesetzt werden. Muss aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
DommeB schrieb:
.../QUOTE]

so ein Blödsinn, nochmal bei der Polizei muss NIEMAND erscheinen, wenn er einer Straftat verdächtigt wird, oder als Zeuge angehört werden soll.

Quelle:

http://www.waechtler-kollegen.de/vorladung-zur-polizei/

Also schön Füße stillhalten, schriftlich erklären, dass man nicht erscheinen wird, Angaben zur Person ebenfalls schriftlich und bei Anrufen freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass man nichts weiter sagen wird.

Pflichtangaben sind:

Sie müssen nur Angaben zur Person zu machen. Dies sind der vollständige Name, Geburtsdatum und –ort, Familienstand, Wohnanschrift und Beruf. Dabei müssen Sie lediglich die Berufsbezeichnung angeben. Auskünfte über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und Ihr Einkommen oder ihren Arbeitgeber müssen und sollten Sie nicht geben
 
Wieso sollte man nicht hingehen? So weiß man doch, um was genau es eigentlich geht und kann ggf. frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen.
 
GiGaKoPi schrieb:
Wieso sollte man nicht hingehen? So weiß man doch, um was genau es eigentlich geht und kann ggf. frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen.

Weil alles was man dort sagt vor Gericht verwertet werden kann. Du kannst dich dort unheimlich schnell um Kopf und Kragen reden.

Ich habe angeblich mal beim rückwärts ausparken einen Poller mitgenommen, ich selbst habe davon nichts gemerkt und auch am Auto war nichts zu entdecken. Irgendjemand hat wohl die Polizei verständigt und ich bin im besten Glauben zur Vernehmung gefahren. Da mein Auto älter war hatte es diverse kleine Dellen, plötzlich passte eine Delle genau auf die Höhe, wo ich den Poller angeblich getroffen habe und ich wurde wegen Fahrerflucht angezeigt.
Nur durch zwei zufällige Zeugen, ich habe nachdem mir bekannt war, dass es eine Verhandlung geben wird, bei den Häusern geklingelt und gefragt, ob jemand etwas gesehen hat.
Mein anwalt meinte damals, dass es ohne mein erscheinen bei der Polizei nie zu einem Verfahren gekommen wäre, da es keine Beweise gegeben hat und nur durch den übermotivierten Polizisten überhaupt zur Anklage gekommen ist. Seit dem keine Aussagen mehr bei der Polizei.

Man kann sich, wenn man die Einladung zur Vernehmung erhält, einen Anwalt nehmen, der bekommt dann Akteneinsicht und regelt den Rest, als Ottonormal Person macht man einfach keine Aussage bei der Polizei.
 
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