Nach Garantie einen Gutschein akzeptieren?

bOsE

Lieutenant
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Mai 2003
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1.016
Hallo.
Es geht um einem Lokalen PC-Laden. Da er auch Online vertreten habe ich dieses Forum gewählt.
Damals habe ich eine Logitech G500 Maus gekauft, diese musste ich nach ein paar Monaten umtauschen, da dass bekannte Doppelklick-Problem auftrat.
Der Verkäufer bot mir an sie gegen eine Gebühr von 15 Euro auszutauschen, ich nahm an.
Ein paar Monate später wieder exakt das gleiche Problem.
Dieses mal lies ich sie einschicken und nahm dort eine andere Maus mit, eine Roccat Kone+.
Nach ein paar Wochen bekam ich eine E-Mail, dass ich einen Gutschein abholen könne.
Da ich eh noch etwas brauchte nahm ich diesen an.

Jetzt nach 8 Monaten spinnt die Kone+ auch rum.
1. Doppelklick auf beiden Tasten
2. Ein Licht funktioniert nicht
3. Mauszeiger springt hin und wieder in den rechten Rand

Ich habe mir jetzt in einem anderen Onlineshop eine Deathadder 2013 bestellt und werde die Kone einschicken lassen sobald die neue da ist.
Bei Roccat selber kann ich sie nicht einschicken, es geht nur über den Händler.
Laut Onlineshop hat er die Kone+ nicht, also fällt der Austausch schon einmal weg.
Wenn ich sie einschicken lassen, dann werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder einen Gutschein bekommen.
Muss ich diesen akzeptieren?
 
Wieso musstest du 15€ für einen Austausch zahlen? Wenn die Maus innerhalb von 6 Monaten einen defekt hat muss der Händler dir beweisen das der Fehler nicht beim Kauf vorhanden war. Was für ihn kaum möglich ist und dann muss er dir die Maus reparieren oder austauschen. Verstehe nicht wieso man hier zahlen soll....

Einen Gutschein musst du nicht annehmen aber der Händler ist noch nicht verpflichtet dir das Geld wiederzugeben. Erst nach mehreren Versuchen diese zu Reparieren kannst du dein Geld zurück fordern.
 
Ich weiß nicht mehr ob es unter 6 Monate war, aber egal, war vielleicht bisschen naiv.

Wird eine Maus in der Regel repariert?
Bei der G500 war ja "nur" der Taster kaputt, also eine Kleinigkeit eigentlich und sie wurde nicht repariert, sonder ich bekam ja den besagten Gutschein.
 
Die 6 Monate gehören halt zur Gewährleistung ;) nach diesen 6 Monaten bist du in der Beweispflicht ;)

Wenn die Sache bei Gefahrübergang einen Mangel aufweist, dann greift das Gewährleistungsrecht ein. Eine hervorgehobene Bedeutung hat das Gewährleistungsrecht im Kaufrecht. § 437 BGB enthält die Gewährleistungsrechte des Käufers. Es gilt zunächst der Vorrang der Nacherfüllung. Nach § 439 I BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Nur wenn der Verkäufer nicht nacherfüllen kann oder will, kann der Käufer zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Also wenn ich das richtig verstehe kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten wenn er dir keine vergleichbare Ware anbieten kann oder will.
Ich würde aber erstmal versuchen mit dem Händler zusprechen das er doch Geld auszahlt. Machen die meisten aber nur ungern.
 
Hallo,

was für eine Maus pad hast Du?

Ich habe eine Razer Lachesis mit 4200dpi und eine CM-Mauspad. Der Mauspadzeiger knallt immer nach oben!!! Ich denke dass nicht jede Lasermaus mit jedem Mauspad auch kompatibel ist!!! Daher mein Rat: Die Maus auch bei Bekannten oder Freunde auf unterschiedlichen Oberfläschen auszutesten!
 
Mit einer vergleichbaren Ware bin ich einverstanden.
Soll er mir eine Maus geben die 71 Euro Kostet, dann ist mir das egal, wird eh verkauft ;D

Mit dem springen ist ganz selten und wenn es vor kommt, dann kurz nach einem Klick.
Mauspad ist ein Revoltec FightMat Advanced.
 
SimSon schrieb:
Die 6 Monate gehören halt zur Gewährleistung ;) nach diesen 6 Monaten bist du in der Beweispflicht ;)



Also wenn ich das richtig verstehe kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten wenn er dir keine vergleichbare Ware anbieten kann oder will.
Ich würde aber erstmal versuchen mit dem Händler zusprechen das er doch Geld auszahlt. Machen die meisten aber nur ungern.

Der Händler haftet nur, wenn es einen Sachmangel bei Gefahrenübergang gab. Die Maus hat am Anfang noch funktioniert, also muss der Händler gar nichts machen.
 
Und was heißt das jetzt in meinem Fall?
 
In den ersten 6 Monaten muss er dir trotzdem beweisen das der Fehler nicht beim Kauf da war ;)

Und wie soll der Händler das bitte machen?
 
h00ky schrieb:
Wende dich an den Hersteller

Ich habe schon vor ein paar Wochen mal ein bisschen rumgesucht als das so langsam angefangen hat mit dem Doppelklick.
Dort wollte auch jemand es direkt nach Roccat einschicken, aber Roccat sagte dass man sich an dem Händler wenden soll.
Aber ich schreib mal dahin.
Kann ja nicht schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
In den ersten 6 Monaten muss er dir trotzdem beweisen das der Fehler nicht beim Kauf da war

Und wie soll der Händler das bitte machen?
In den ersten 6 Monaten wird stillschweigend davon ausgegangen, dass der Mangel bereits ab Werk vorhanden war. Du wärest es, der dem Händler dieses beweisen müsste; und ab dem 7. Monat musst du es ihm beweisen. Was, wie du annimmst, nicht ganz leicht ist. Manche Fehler sind offensichtlich, typisch oder von von der Sorte, dass der Händler Reparaturversuche starten darf.
In den ersten 2 Jahren Gesetzlicher Gewährleistung ist immer der Händler dein Ansprechpartner. Der Hersteller mit seiner Garantie bleibt außen vor. Dass Logitech eher generös ist sollte an schon wissen wenn man bei den Schweizern kauft.

CN8
 
Es ist alles anders gekommen.
Ich habe direkt nach Roccat hingeschrieben und die Antwort kam schnell.
Da der Händler (K&M) Insolvent ist, wird man die Maus wohl nicht dort umtauschen können.
Ausahmsweise kann ich die Maus direkt zu Roccat schicken und ich bekomme eine neue.
Das nenne ich Service :)
 
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