kisser schrieb:
Koennest du nochmal erlaeutern wie du darauf kommst, dass er durch einen Gewaehrleistungsfall so einfach vom Kaufvertrag zuruecktreten kann?
Nicht durch
einen Gewährleistungsfall, sondern
einen Gewährleistungsfall wie hier. Wenn ich den Threadersteller richtig verstanden habe ist die Karte, die ihm kaputt gegangen ist, nicht mehr lieferbar, weil sie nicht mehr hergestellt wird. In diesem Fall
kann der Verkäufer
nicht Nacherfüllen, denn er kann nicht, wie vom Käufer forderbar, eine neue, mangelfreie Karte liefern. Dies nennt man
Unmöglichkeit der Leistung, zu finden im BGB unter § 275.
Unter der Voraussetzung des 275 nun gibt einem § 437 Nr.2 BGB als Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Dieser wird dann gewandelt. Alles weitere steht ein paar Posts weiter unten.
Und noch was zu nem andern Post hier. Was der Händler und der Verkäufer miteinander ausmachen geht mich als Käufer erst mal gar nichts an. Gewährleistungsrecht ist spezielles Schuldrecht. Man könnte auch sagen spezielles Vertragsrecht. Ansprechpartner ist immer mein Vetragspartner, also der Händler. Wenn der Euch an den hersteller verweisen will, könnt Ihr ihm eiskalt sagen "Bei dem hab ich die Karte aber nicht gekauft". Dagegen ist der Händler machtlos ( Bleibt er dabei, kann man das als Verweigerung der Nacherfüllung verstehen, was ebenfalls zum Rücktritt berechtigt ). Der Hersteller kommt für mich als Anspruchsgegner erst bei deliktischen Ansprüchen in Frage, da es zwischen mir und ihm keinerlei vertraglichen Bindungen gibt. Das kann z.B. sein, wenn bei einem neuen Fahrrad die Gabel bricht und man einen Unfall hat, dann kann man auch Schadensersatzansprüche an den Hersteller aus deliktischer Haftung ableiten.
Generell ist es natürlich immer besser, wenn man mit den Leuten redet, man erreicht dadurch meist mehr als mit der Keule. Aber es gibt Händler, die reagieren leider nicht anders.
Wenn z.B. ein Hersteller eine eigene Anlaufstelle eingerichtet hat für solche Ansprühe, ist man meist schneller, wenn man sich direkt dorthin wendet. Ging mir mit meinem Plextor Brenner so ( die haben mir einfach nen neuen Brenner geschickt und gesagt ich solle den alten entsorgen. Sowas ist Service ) Bei meinem LG hab ichs über den Händler gemacht. Der Support von LG hatte irgendwie ein Problem damit, als ich sie auf die Portokosten für die Rücksendung angesprochen hab ( muß der Händler - ab 40 Euro Bestellwert - übernehmen, wenn an seine Stelle der Support des Herstellers tritt erwarte ich, daß dieser auch die Transportkosten übernimmt ). Hatte keine Lust, mich rumzustreiten und hab das ganze einfach mit der mitgelieferten Freeway Karte an den Händler zurück geschickt, der den Brenner anstandslos gegen einen neuen ausgetauscht hat. Wenn Euch sowas passiert, wird das neue Gerät meist unter dem Vorbehalt der Nachbelastung geliefert. Dies ist auch völlig ok so. Bei einem Austausch gegen ein neues Gerät wird meist das neue Gerät losgeschickt, sobald das defekte beim Händler angekommen ist. Dieser Vorbehalt sagt nun aus, daß der Händler Euch dieses Gerät in Rechnung stellen darf, sollte sich bei der Überprüfung des eingeschickten Gerätes ergeben, daß der Defekt durch Euch entstanden ist oder überhaupt kein Defekt vorliegt.