Netzteil Garantiefall, muss ich eine Gutschrift akzeptieren?

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Netzteil Garantiefall, muss eine Gutschrift akzeptieren?

Hallo,

mein Netzteil ging defekt und ich habe es mit Garantie eingeschickt.
Mein Onlinehändler hat mich dann erstmal mit min. 6Wochen Bearbeitungszeit abgespeißt.
("unter Vorbehalt einschicken an Hersteller")

Heute bekam ich Post das man mir eine Gutschrift gibt, besser gesagt es lag gleich ein Verrechnugsscheck bei.

Begründung:"Artikel konnte weder repariert noch ausgetauscht werden werden."
...und weiter: "Die Gutschrift erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unter Anrechnung des ihnen entstandenen Nutzungsvorteils."
Kulanzgutschrift durch Vorlieferanten erteilt.

beutet im Klartext, man zahlt mir einfach nach Zeitwerttabelle ca65% zurück. Das sind 39€

Muß ich mir sowas gefallen lassen?
Ich will kein Geld sondern das gleiche NT wieder haben, allein deshalb weil der Neupreis bei kanpp 70€ lag/liegt.

Ach ja es handelt sich um ein Enermax Liberty Netzteil 400W
Kaufdatum war Oktober 06
defekt und eingeschickt Ende November 07

Kann dahingehend jemand etwas zu sagen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich sind 65% nach über einem Jahr gar nicht so schlimm aber wenn noch Garantie drauf war hättest du doch eigentlich Anrecht auf ein neues?
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers!
Was wer im Detail anbietet muss man in der Garantieurkunde nachlesen und dies kann herstellerabhängig und darunter auch noch modellabhängig sein.

Ich glaube zwar dass du es als Gewährleistungsfall eingeschickt hast, aber rein wörtlich steht oben ja "Garantie". Für den Gewährleistungsfall habe ich mein Wissen gerade nicht abrufbereit.
 
der defekt ist,
wenn das NT eingeschalten wird, dann gibts einen lauten Knall, und zuletzt hat sogar die Hausicherung ausgelößt.
Als ich dann mal durch das Lüftergitter geschaut habe, konnte man einen kleinen glühenden Punkt erkennen.
Tja und bevor noch Schäden an der Hardware eintretten hab ich es eingeschickt.

Ich möchte auch ein Netzteil anstatt Geld, aber die Sache ist doch ob der Händler, wenn eine Reparatur nicht möglich ist, einfach den Zeitwert erstatten darf. Und ich dieses akzeptieren muss?

Wenn ich mir gearde den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei wikipedia ansehe, dann handelt es sich bei mir beim Online-Händler um die gesetzlichen 2Jahre Gewährleistung.
Auf der Herstellerwebsite ist zu lesen 3Jahre Garantie.
 
Ja, nächstes Mal werde ich es so machen...
ich werde den Händler jetzt anschreiben das ich auf die Herstellergarantie bestehe
 
Das ist klar rechtswidrig. Er hätte das vorher mit dir Absprechen müssen.
Du hast das Recht auf eine Ersatzlieferung/Reparatur (Lieferung einer mangelfreien Sache). Alternativ kannst du vom Kauf zurück treten, wenn er nicht liefern kann/will, und solltest dann den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. Da bin ich mir jetzt aber nicht ganz sicher, ob er den Preis mindern darf. Vermutlich aber nicht. Außerdem macht sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig. Er muss also alle deine Kosten übernehmen.
Von Interesse kann auch sein, ob du mit der Gutschrift ein gleichwertiges, funktionierendes Gerät beschaffen kannst. Das ist vermutlich auch zu verneinen.

Das Problem ist, dass du dich auf die Garantie des Herstellers und nicht auf die Gewährleistung des Händler berufen hast. Was genau hast du denn von deinem Händler verlangt, als du ihm das Netzteil geschickt hast?

Der Händler hat mit der Herstellergarantie eigentlich nichts zu tun, außer du kannst sie nur über einen Händler in Anspruch nehmen. Alle deine Ansprüche gegen den Händler begründen sich in seinen Gewährleistungspflichten.

Du kannst natürlich auch darauf bestehen, dass er dir dein defektes Netzteil zurücksendet. Du wolltest schließlich nur von ihm, dass er es in deinem Namen zur Garantieeinlösung an dern Hersteller weiterleitet. Er hat also unrechtmäßig in die Garantieabwicklung zwischen dir und dem Hersteller eingegriffen.

Dein Händler könnte sich wegen wegen Veruntreuung oder Unterschlagung (ich vermute Untreue, ist aber juristisch etwas schwierig zu differenzieren. Unterschlagung ist es aber in jedem Fall, Untreue wiegt aber schwerer) strafbar gemacht haben. Es ist immer noch dein Netzteil, er hatte es nur, um es weiterzuleiten.

Außerdem besteht der begründete Verdacht, dass er vom Hersteller ein neuwertiges Ersatzgerät bekommen hat, und dich mit dem Restwert des alten abspeist. In diesem Fall wäre das Betrug.
Wenn du die Seriennummer hast, solltest du beim Hersteller fragen, ob sie es erhalten haben.

Er könnte dir auch das defekte Netzteil zurückgeben und dir einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten (Minderung). Das ist aber Verhandlungssache.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/


EDIT: Okay, habe was gefunden: http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/346/
3.

der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
Das bedeutet vermutlich, dass er den vollen Kaufpreis erstatten muss. Finde ich aber schwierig. Ich frag nachher mal meinen Juristen :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist eine gängige Masche bei manchen Shops/Händlern. Weißt du was die mit deinem Netzteil machen? Das geht zu Enermax zurück und der Shop! bekommt ein neues Netzteil, du 39€ von der Zeitwerttabelle. Genau das gleiche ist mir mal mit Norskit passiert. War allerdings kein Netzteil. Schlussfolgerung: Der Händler bereichert sich auf deine Kosten

--> Wenn defekte an Hardware innerhalb der Garantie sind, immer zum Hersteller (natürlich mit Rechnungskopie) damit
 
selbst wenn, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist ein vollwertiger Ersatz zu leisten, da spielen meiner Meinung nach Zeitwerttabellen absolut keine Rolle. Der Händler hat eine 2-jährige Gewährleistungspflicht, und der muss er auch in vollem Rahmen nachkommen...
 
vielen Dank für die Antworten, die sind sehr hilfreich für mich.

Der Händler hat sich bisher aber noch nicht wieder gemeldet.
 
aktuelle Neuigkeiten,

nachdem ich nun meinem Onlinehändler per E-Mail nocheinmal unmißverständlich erläutert habe, dass ich auf ein Austauschgerät bestehe, bekam ich erstmal keine Antwort.

Gestern teilte ich ihm nochmals per E-Mail mit, dass wenn er nicht reagiert, ich mir rechtlichen Beistand holen werde.
Daraufhin antwortete er mir nocheinmal mit folgendem Text:
"Da der Hersteller keine Tauschware liefern konnte, wurde von diesem eine entsprechende Gutschrift angewiesen."

Ich habe daraufhin, auf Grundlage dieser Aussage, bei Enermax angerufen (da gibts ja sogar eine kostenlose Telefonnummer), dort sagte man mir, das an Fachändler grundsätzlich keine Gutschrift erteilt wird, und grundsätzlich das NT ausgetauscht wird. Folglich hätte ich ein NT bekommen müssen.
Man war aber nicht bereit, mir zu sagen ob unter der Seriennummer ein Garantieantrag läuft.
Ich solle das defekte NT zurückverlangen und es direkt an Enermax schicken.


Also gut, ich habe dann beim Onlinehändler angerufen(heute um 15uhr), und ihm das Vorgetragen, sowie 3 Möglichekeiten zur Klärung vorgeschlagen:
- Erstattung des vollen Kaufpreises
- Senden des Austauschgeräts
- Rücksenden meines defekten NT, damit ich selbst an Enermax senden kann

Der Mitarbeiter war aber nicht Entscheidungsberechtigt, ich sollte also auf einen Rückruf warten, der ist bisher nicht erfolgt.
 
Zuletzt bearbeitet: (rechtschreibfehler)
Darf man fragen, bei welchem Onlinehändler du das Netzteil bestellt hast? ;) Ich möchte nämlich vorgewarnt sein und nicht selbst in die gleiche Falle laufen.
 
Bestehe auf Rücksendung, ...
Ich habe damals bei Norskit angerufen und ebenfalls meine Ware zurückgefordert, also Antwort kam "Nein" :rolleyes: da war ich erstmal baff. Ein Händler der das Eigentum eines Kunden nicht mehr her gibt. Ich halte es jetzt mal für fraglich ob der Händler noch dein NT hat. Schreck hier keinesfalls zurück, auch wenn ein Anwalt her muss!

Und danke das du uns auf dem laufenden hältst ;)
 
Also das ist echt unglaublich was da abgeht!

Von Enermax habe ich gerade den Garantiestatus erhalten, vom Händler ging in den letzten 2 Monaten kein Garantieantrag eines Liberty400 NT´s ein.
Enermax teilte mir also schriftlich mit, der Händler kann kein Schreiben mit einer diversen Gutschrift haben, Netzteile werden grundsätzlich repariert/ausgetauscht.

Der Händler meldet sich weiterhin nicht, obwohl ich heute nochmals angerufen habe, unbeliebte Mail´s werden anscheinend auch nicht beantwortet.
Der Callcentermitarbeiter ist nicht Entscheidungsbefugt, und der entsprechende Mitarbeiter wäre nicht im Haus, auf einen Rückruf warte ich weiterhin.
 
14-tätige Frist setzen per Telefon sowie Mail mit Lesebestätigung :)
Nach der Frist rechtlich gegen vorgehen. Du hast die Aussagen von Enermax, die Garantiebestimmungen sind eindeutig
 
Die 14Tage Frist habe ich dem Händler per Telfon und E-Mail mitgeteilt. Am Telefon sagte der Mitarbeiter heute, dass man die Sache mit der Gutschrift bereits als abgeschlossen betrachte, Entscheidungsbefugt war er aber auch wieder nicht.

Die Behauptung dass der Hersteller die Gutschrift angwiesen hat, hat man nachdem ich das schriftlich haben wollte geändert. Nun wäre es der Zwischenhändler gewesen:rolleyes:

Man will anscheinend nicht mir mir reden, entsprechende Mitarbeiter seien nicht im Haus, das höre ich jetzt seit 3Tagen.
Außerdem, die Antwortmail war schlicht:"hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang der Mail"

ich bereite besser schonmal alle Unterlagen für den Anwalt vor.
vielen Dank die Hilfe
 
Auch wenn Du jetzt sicherlich einen dicken Hals hast würde es der Allgemeinheit und Dir auch mehr bringen, wenn Du uns jetzt einmal den Shop verrätst, damit man ihn meiden kann.

Außerdem bitte ich Dich zu überbedenken, ob wirklich die Einschaltung eines Anwaltes nötig ist. Wegen vielleicht 20 Euro baust Du jetzt Kosten von insgesamt über 100 € auf - ist das sinnvoll? Ich würde noch nicht einmal Geld in einen Mahnbescheid bei so etwas investieren.
 
ThomasK_7 schrieb:
.......
Außerdem bitte ich Dich zu überbedenken, ob wirklich die Einschaltung eines Anwaltes nötig ist. Wegen vielleicht 20 Euro baust Du jetzt Kosten von insgesamt über 100 € auf - ist das sinnvoll? Ich würde noch nicht einmal Geld in einen Mahnbescheid bei so etwas investieren.

Das ist genau die Einstellung, warum es Onlineshops immer wieder auf die dumme versuchen und damit durchkommen.
Kann doch nicht sein, das ein Händler im Garantiefall mal so einfach pauschal 30 Euros vom Anschaffungspreis abzieht. Auf diese Weise kann man natürlich auch zu Geld kommen. Solange du die Gutschrift nicht eingelöst haben solltest , würde ich dir auch empfehlen, rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einzuleiten.
 
Ich bezahle für Rechtsschutz, damit ich mich wehren kann.
Natürlich werden die Kosten den Streitwert übersteigen, das wird der Shop auch wissen, aber ich verlange doch nichts unrealistisches von ihm, er ist anscheinend nicht mal bereit mit mir zu sprechen, um so zu einem Kompromiss zu kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bezahle für Rechtsschutz, damit ich mich wehren kann.
Natürlich werden die Kosten den Streitwert übersteigen, das wird der Shop auch wissen, aber ich verlange doch nichts unrealistisches von ihm, er ist anscheinend nicht mal bereit mit mir zu sprechen, um so zu einem Kompromiss zu kommen.
ich bin wahrscheinlich der 3. oder 4., aber um welche shop handelt es sich? damit wir den shop zukünfitg meiden können.
 

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