Nachbarn stellen falsche Behauptungen über mich auf

CrunchTheNumber schrieb:
Wer ist denn hier nicht dialogbereit?

Hab ich Dir nicht vorgeworfen. Hab nur gesagt, dass ich denke, dass ein weiterer Dialogversuch der erste Schritt wäre und net der Anwalt, Mietminderung oder irgendwelche Schriftstücke wie hier vorgeschlagen.
 
Hallo!

Der beste Weg mit dem Nachbarn zu reden scheint gescheitert zu sein? Du kannst deine Nachbarn bei weiterer Belästigung dieser Art (falsche Behauptungen) wegen "Nötigung" anzeigen. Das war bei mir auch das letzte Mittel gegen einen in dieser Form aufdringlichen Nachbarn. Seit dem ist Ruhe. Wir gehen uns jetzt aus dem Weg.
 
Dies ist eine Form der Belästigung. Ich habe mir damals einen Anwalt genommen und bin diesen Weg gegangen. Ich hatte die Nase voll von den ständig falschen Behauptungen meines Nachbarn. Seit dem ist endlich Ruhe mit dem Kleinkrieg.
 
FrankenDoM vielleicht mag es in deiner Welt keine Nötigung sein, bei mir und Discovery_1 ist jedes Klingeln außer bei Gefahr im Verzug eine Nötigung und das wird auch die Rechtssprechung so sehen , sonst würde es diese Art der Klage auch nicht geben.
Da gibt es kein "zu was.." sondern es ist eine wenn Nachbarn dauerhaft bei dir Klingeln und Behauptungen aufstellen, da hast du kein Argument.
Das eine Klage aber generell Ruhe bringt, bezweifle ich, denn die Gegenseite wird sich immer etwas überlegen, das ist nur eine kurzfristige Lösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Keks2me:
"Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht.":
Wo wird das im vorliegenden Fall erfüllt? In dieser unserer Welt ist es keine Nötigung oder liest Du vom TE hier irgendwas von Gewalt oder Drohung? "Wenn keine Ruhe ist, dann rufe ich die Polizei!" ist sicher keine Nötigung...

Achso, dh wenn das nächste Mal der DHL Mann klingelt, mit einem Paket für jemand anderen, zeige ich ihn wegen Nötigung an oder ist das Gefahr in Verzug...

Was bei Dir und bei @Discovery_1 genau war weis ich nicht, hab ihr ja nicht geschildert, aber wo im Fall des TE die Nötigung sein soll...
 
ich wusste genau das du antwortest obwohl du kein argument hast.
was genau der unterschied zwischen einem DHL boten der einmal klinglet und jemand der dauerhaft an deiner Wohnungstür klingelt und falsche behauptungen aufstellt kann ich dir anscheinend nicht erklären.
nenne es nötigung,verleumdung , belästigung oder wie du willst .
Es gibt auf jeden fall eine Rechtsprechung, denn es kann nicht jeder "Nachbar" behaupten was er will und DAUERHAFT also unter dem begriff er NÖTIGT mich zu jeder Tag und nachtzeit an die Tür zu gehen um mir seinen Bullshit anzuhören zu müssen.
Lege das wort "Nötigung" nicht auf die Goldwage, es ist vermutlich "ich fühle mich genötigt" gemeint aber Belästigung oder Verleumdung, unser fehler, wir sind nicht perfekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keks2me schrieb:
es gibt auf jeden fall eine Rechtsprechung

Nie bestritten...
Hab lediglich gesagt, dass es keine Nötigung ist. Warum? Weil der Paragraph für Nötigung hier einfach nicht passt.

Wo spricht der TE von dauerhaft? Selbst Du hast bisher nix davon verraten

Keks2me schrieb:
bei mir und Discovery_1 ist jedes Klingeln außer bei Gefahr im Verzug eine Nötigung
Wie gesagt, keine Ahnung was bei Dir war, in diesem Thread in dem Du hoffentlich versuchst dem TE zu helfen, hast DU noch 0 Argumente für eine Nötigung gebracht.
Der DHL Bote war übrigens eine bewusste Übertreibung. Stilmittel der deutschen Sprache.

Interessant ist auch, dass Du mir keine Argumente vorwirfst, mir aber verbieten willst WEITERHIN Quellen für meine Aussagen zu liefern.

EDIT: Wo "nötigt" dich das klingeln zur Tür zu gehen? Wo ist die Bedrohung oder gar Gewalt welche das STGB verlangt um von Nötigung zu sprechen?
 
also es geht bei Nötigung natürlich nicht nur um Androhung von köperlicher Gewalt. es gibt auch andere Arten von Gewalt.

Nötigungsmittel nach § 240 I StGB ist die ausschließliche Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Hier mal ein Auszug:

Als Gewalt wird sowohl vis absoluta, die überwältigende Gewalt, die vor allem körperlich hervorgerufen wird als auch vis compulsiva, die beugende Gewalt, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht, verstanden. Nach herrschender Ansicht ist unter Gewalt der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes zu verstehen.
Beispiel: Beibringen von Betäubungsmitteln, Vorhalten einer entsicherten Pistole, aber auch Sitzblockaden

Drohen ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder vorgibt zu haben. Die Äußerung kann ausdrücklich, aber auch konkludent erfolgen. Wichtig ist hierbei, dass kein Täterwille zur Ihrer Verwirklichung nötig ist, sondern es nur auf die angebliche Macht des Täters ankommt.

Ein Übel ist jede vom Opfer betroffene als nachteilig empfundene Veränderung in seiner Außenwelt. Dabei kommt es nicht auf die Rechtswidrigkeit des Übels an. Es reicht individualisierte Sichtweise des Opfers.

Das Androhen von Gewalt durch Polizei kann da schon ausreichen. Außerdem kann dies beim Opfer psychischen Stress auslösen, der sehrwohl eine Veränderung seiner Außenwelt hervorführt. Nachts oder sonst wann gestört zu werden, Androhungen zu erdulden und das immer wieder fällt sehr wohl unter Nötigung.
 
@getexact

Der Hinweis auf die Polizei als staatliches Organ ist kein rechtswidriges Übel.

Dass es auf die Rechtswidrigkeit ankommt, ergibt sich bereits aus Gesetz.
 
@Idon
Nicht der Hinweis auf die Polizei ist ein empfindliches (rechtswidriges) Übel, wohl aber die Androhung einer Falschaussage dieser gegenüber.
Ich sehe in der Handlung der Nachbarn durchaus das Potenzial einer versuchten Nötigung.

Denn der (versuchte) Taterfolg liegt darin, den TE zu einer Unterlassung ihm rechtlich zustehender Nutzungsmöglichkeiten seiner Wohnräume zu nötigen.
Zugrunde gelegt wird dabei eine unwahre Tatsachenbehauptung gegenüber den Ermittlungsorganen, wonach angeblich den TE eine Störerhaftung treffe.


@ TE:
Hier noch ein Hinweis zum Punkt "um Mitternacht duschen":

Hier sieht man sehr schön, wie wenig Ahnung Deine Nachbarn überhaupt haben:
Duschen ist rund um die Uhr zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt. Das gilt auch für 1 Uhr nachts, für 3 Uhr nachts, usw.
Es ist dabei völlig unerheblich, wie sehr die Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden.
Das OLG Düsseldorf hat die nächtliche Nutzungszeit der Dusche lediglich auf 30 Minuten beschränkt.
 
@Idon

Ach so, dann hatte ich das falsch verstanden. ;)
 
@getexact:

Danke für den Einwurf, hättest du den erweiterten Gewaltbegriff nicht eingeführt, hätte ich das machen müssen ;)

Ohne den ist einfach nicht zu verstehen, warum "Nachbarterror" als nötigend betrachtet werden kann ... das gilt nebenbei auch für Ruhestörer ... also Leute die, nachts 35 Minuten lang duschen.
Allerdings muss es dafür schon regelmäßig UND häufig vorkommen.

In unserer WG haben sich insgesamt 4 Menschen durch die ständigen Beschwerden der Nachbarin zum Auszug "genötigt gefühlt".
 
Ich kann mir vorstellen, dass sie die Hellhörigkeit des Hauses etwas unterschätzt haben.
Hab auch mal in einem so hellhörigen Haus gewohnt, wo man echt viel zu viel voneinander mitbekommen hat.

Einmal ist mir da auch nachts was Dummes passiert, wo wohl das ganze Haus in den Betten hochgeschreckt ist. Stand dann auch 'ne Nachbarin vor der Türe, aber nicht um sich zu beschweren, sondern weil sie etwas besorgt war, dass mir sonst was passiert ist. ^^

Insgesamt rechne ich jemanden eher schlechte Karten an, wenn er wegen Geräuschen, die im alltäglichen Leben nun mal so anfallen, die Polizei ruft. Für die Hellhörigkeit kannst du ja nichts und du sagst ja du läufst ganz normal durch deine Wohnung und trampelst nicht absichtlich rum, etc.
Wenn sie so sehr geräuschempfindlich sind, dann hätten sie echt lieber nicht in ein so hellhöriges Haus ziehen sollen.
 
Dominion schrieb:
Duschen ist rund um die Uhr zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt.
Das OLG Düsseldorf hat die nächtliche Nutzungszeit der Dusche lediglich auf 30 Minuten beschränkt.

Pro Person 30 Minuten/Tag ?
 
@Idon @Dominion :
Alles bisher eingeworfene akzeptiert. Ich zeig Dich an und behaupte du hast mich vergewaltigt ist eine Nötigung und wohl noch einiges mehr.
Aber...
Die Nachbarn sind sich sicher, dass der TE der Lärmverursacher ist und kündigen das rufen der Polizei an.
Aber wie soll ein rufen der Polizei zwecks Ruhestörung, wenn ich überzeugt bin, dass der entsprechende Nachbar der Verursacher ist, Nötigung sein?
Wissen sie genau, dass er es nicht ist, weil sie es selbst sind oder gar nichts passiert ist, dann kann ich es ja vielleicht noch verstehen, aber konkret hier im Fall des Threaderstellers... Sorry...
Interessant wäre vielleicht noch, was "mehrmals" hier bedeutet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man von Nötigung ausgehen kann, wenn der Nachbar 3x über eine gewisse Zeit klingelt und beim 3. Mal sagt, dass er die Polizei ruft wenn net endlich Ruhe ist...

Wie gesagt, keine Ahnung was bei den anderen beiden Postern passiert ist. Ich beziehe mich auf den Fall hier.

getexact schrieb:
also es geht bei Nötigung natürlich nicht nur um Androhung von köperlicher Gewalt. es gibt auch andere Arten von Gewalt.

Zumindest von mir, war das auch nicht so gemeint. Psychische Gewalt ist häufig weitaus schlimmer als körperliche...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine Nachbarin die in der Wohnung unter mit wohnt, die hat letztes Jahr wohl meinem Vermieter erzählt, sie hätte eine Liebesbeziehung mit mir und wir würden eigentlich beide Wohnungen gemeinsam nutzen.

Das ist natürlich völliger Unfug, ich hab mit der Frau nichts zu schaffen außer üblichen nachbarschaftlichen Umgang. Ich habe ihr mal geholfen als sie Probleme mit der Heizkostenabrechnung hatte und habe ihr gezeigt wo das Büro von der Firma in der Stadt ist.

Mich ärgert das extrem dass die nun sowas behauptet, da das einfach nicht wahr ist und mir das persönlich auch extrem unangenehm ist wenn die sowas über mich behauptet.
 
Oh Gott, also manche Nachbarn...Da kann man nur den Kopf schütteln.
 
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