Nebenjob kündigen - zweiwöchige Kündigungsfrist?

Partizan

Commander
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Abend,

möchte meinen Nebenjob kündigen. Einmal hat der Chef nebenbei erwähnt, dass man, falls man kündigen will, zwei Wochen im Voraus die Kündigung einreichen muss und die zwei Wochen darauf eben noch arbeiten muss, da man ansonsten kein Gehalt für den Monat zuvor erhält.

Gibt es diese Regelung wirklich? Oder will der mich verarschen?
 
Dann hat er Dich schon vorher "verarscht", um in Deinem Sprachgebrauch zu bleiben.

Besteht überhaupt ein schriftlicher Vertrag? Dann solltest Du aber fix zusehen, davon eine Kopie zu bekommen.
 
Eine Kündigungsfrist musst du schon einhalten. Die Länge der Frist ist abhängig von der bisherigen Beschäftigungsdauer. Schau einfach mal bei Google oder Wikipedia nach Kündigungsfrist.

Dass die Firma dein bereits verdientes Geld einbehalten kann, halte ich allerdings für Blödsinn. Du hast ja schließlich für das Geld gearbeitet und somit steht es dir auch zu.
Abweichende Vereinbarungen in dem (nicht vorhandenen) Arbeitsvertrag würde ich für ungültig halten.

Wie läuft denn das bei dir mit der Zeiteinteilung? Musst du rund um die Uhr ackern und/oder bekommst die Termine von deinem Chef vorgegeben? Oder gibst du an, wann du Zeit zum arbeiten hättest und wirst dementsprechend eingeteilt? - In letztem Fall könntest du mit Einhaltung der Frist kündigen, dich aber nicht oder nur wenig einteilen lassen, weil du halt einfach keine Zeit hast... :cool_alt:
 
Nebenjob?
Ist gleich 400€?
Mach was du willst.
Bei 400€ gibt keinen Arbeitsvertrag, sondern nur eine Anmeldung.

Komme einfach nicht mehr, teil das deinem Chef mit, fertig.
 
Das sind jetzt aber widersprüchliche Antworten. Er meinte eben, es gibt eine Frist von zwei Wochen. Wenn, dann gehe ich innerhalb der Frist eh vllt 1-2 mal. Öfter hab ich einfach keinen Bock mehr. Will aber auch nicht, dass er mir nichts zahlt.

Und ja, habe einen Job auf 400€ Basis.
 
Haudrauff schrieb:
Bei 400€ gibt keinen Arbeitsvertrag, sondern nur eine Anmeldung.
türlich gibt es auch bei nebenjobs arbeitsverträge und was verstehst du unter anmeldung?

@TE
den arbeitsvertrag kannst du auch noch rückwirkend vereinbaren. sag deinem chef du brauchst den fürs arbeitsamt oder die kindergeldstelle. wenn er sich weigert, haste bissl pech.
 
Ich werd schauen. Wenn er die Frist von zwei Wochen unbedingt will, arbeite ich halt noch. Das stört mich nicht. Da er korrekt ist und wir genug Personal haben, kann mich sicherlich mit ihm einigen.

:)
 
Hast du einen Arbeitsvertrag unterschrieben?
Wenn ja, dann steht die kündigungsfrist darin. Wenn nein, dann mach was du willst. Da kann dann der chef soviel meinen wie er will.
 
Naja.
Währen der KÜ Frist musst du noch arbeiten.
Seiden du hast Urlaub oder.
Natürlich kann man sich auch noch den Gelbenschein während der KÜ Frist holen natürlich nur wen du wirklich Krank sein solltest...
Auch bei einen 400€ Job gilt das Lohnausfallprinzip bei Krankheit.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben nicht nur vollzeitbeschäftige Arbeitnehmer, sondern auch Teilzeitkräfte. Dies umfasst auch Ferienaushilfen oder Mitarbeiter im Studentenjob oder einem so genannten Minijob mit bis zu 400 Euro Verdienst im Monat.
 
Ach herrie.
Wo hast du diesen Text her?
Ich mein, wenn ich eh nur einen Tag die Woche arbeite und eben an diesem Tag auch noch ne Krankmeldung habe, dann hab ich diesen Job bestimmt nicht sehr lange.
 
Partizan schrieb:
... zwei Wochen im Voraus die Kündigung einreichen muss und die zwei Wochen darauf eben noch arbeiten muss, da man ansonsten kein Gehalt für den Monat zuvor erhält ...

Das ist doch eine sehr kulante Regelung - 2 Wochen nach Kündigung noch arbeiten ? Ich kenne Arbeitgeber da kannste bis zu 3 Monaten nach Kündigung noch arbeiten.

Dein Chef muss sich ja nach einer Ersatzkraft für dich umsehen - und da sind 2 Wochen noch wirklich sehr gut gemeint, hätte schlimmer kommen können.

Brumm die 2 Wochen noch ab und alle sind glücklich - Unfair ist das für keinen der Beteiligten.
 
Boah,

diese Halbwissen bringt einen um. Haudrauff, wenn man keine Ahnung sollte man und so weiter, machst deinem Avatar aber alle Ehre. Selbstverständlich hast du einen Arbeitsvertrag. Auch mündlich geschlossene Verträge sind gültig, wenn das Gesetzt nicht die Schriftform voraussetzt. Und bei Arbeitsverträgen ist keine Schriftform vorgegeben. Auch ist es egal ob Haupt- oder Nebenjob (Ausnahme der Nebenjob hat nicht länger als drei Monate bestanden) Es gelten dann die gesetzlichen Regeln wie z.B. das Bundesurlaubsgesetz und das BGB.


Kündigungsfristen sind in 622 BGB geregelt.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Wäre die allgemeine Regelung (Verändert sich mit längerer Betriebszugehörigkeit)

Bietet dir dein chef nun eine kürzere Kündigungsfrist an, kannst du das annehmen.

Verdientes Geld einzubehalten geht natürlich normalerweise nicht, allerdings machst du dich Schadensersatzpflichtig, wenn du die Fristen nicht einhältst. Der müsste aber vom Gericht berechnet werden.
 
Wir haben mehr als genug Personal, das ist ein Mitgrund warum ich kündigen möchte. :D

Aber danke euch für eure Hilfe. Werde einfach mal mit dem Chef reden und dann sehen wir weiter.
 
Auch in Nebenjobs gibt es eine Kündigungsfrist, diese beträgt 2-4 Wochen. Also kann er das schon verlagen....
Allerdings was viele nicht wissen: Auch im Nabenjob hast du Anspruch auf (bezahlten) Urlaub. Es sind zwei Tage pro Monat (bis Ende Februar auch vom Vorjahr), dieser wird aus dem durchschnittlichen Gehalt (ich glaub der letzten 13 Wochen) pro (Werks-)Tag berechnet! Z.B. wenn du 40 Stunden im Monat arbeitest, bei ca. 20 Werktagen, dann arbeitest du am Tag im Schnitt 2 Stunden. Im Monat stehen dir dann 2 Tage Urlaub à 2 Stunden zu.
Von der Seite aus hast du jetzt schon genug Urlaub angesammelt, um dir die nächsten 2 Wochen frei zunehmen. Blöd ist, dass du Urlaub aber anmelden musst.... und dass erfahrungsgemäß der Chef nicht mit Jubel reagieren wird! Ich hab z.B. daraufhin Hausverbot bekommen! Kein Witz!
 
Marvin_X schrieb:
Boah,

diese Halbwissen bringt einen um. Haudrauff, wenn man keine Ahnung sollte man und so weiter, machst deinem Avatar aber alle Ehre. Selbstverständlich hast du einen Arbeitsvertrag. Auch mündlich geschlossene Verträge sind gültig, wenn das Gesetzt nicht die Schriftform voraussetzt. Und bei Arbeitsverträgen ist keine Schriftform vorgegeben. Auch ist es egal ob Haupt- oder Nebenjob (Ausnahme der Nebenjob hat nicht länger als drei Monate bestanden) Es gelten dann die gesetzlichen Regeln wie z.B. das Bundesurlaubsgesetz und das BGB.
Tja, mit Halbwissen kann man (Haudrauff) auch nur halb soviele Fehler machen. ;)

Ich ergänze mal, denn so ganz ohne schriftlich Niedergelegtes muß kein AN bleiben:

http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
 
Ganz einfach:

Besteht kein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen oder die mündlich vereinbarten (viel Spaß beim nachweisen).

Die 2 wöchige Kündigungsfrist klingt legitim soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Schliesslich muss dein Arbeitgeber sich ja auch um Ersatz kümmern können bzw. die Personalplanung machen.

Mfg
Cpt.
 
Hab mir umsonst Sorgen gemacht. Hab einfach gesagt, ich komme die nächsten paar Monate nicht, weil ich anderweitig zu tun habe. Daraufhin meinte er gelassen: Ok, dann ist das halt so. Wirklich vermissen tun die Penner mich dort anscheinend nicht.
 
Cpt. Subtext schrieb:
Ganz einfach:

Besteht kein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen oder die mündlich vereinbarten (viel Spaß beim nachweisen).

Die 2 wöchige Kündigungsfrist klingt legitim soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Schliesslich muss dein Arbeitgeber sich ja auch um Ersatz kümmern können bzw. die Personalplanung machen.
...

Hm, also die gesetzlichen Kündigungsfristen sagen etwas anderes als zwei Wochen, oder hast Du eine andere Quelle?

A propos nachweisen, daß müsste dann schon das Unternehmen, da es die Behauptung aufgestellt hat.
 
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