Nebenkostenabrechnung Prüfen lassen

Die andere Partei muss an Dich nichts zahlen.
Im Falle eines begründeten Widerspruchs (weil z.B. abgelesene Zahlen nachweislich falsch sind) muss die gesamte Abrechnung für ALLE Parteien neu erstellt werden.

Übrigens, wenn eine Abrechnung verspätet bei Dir eintrifft (die 2017er Abrechnung in 2019), dann musst Du gar nichts mehr nachzahlen.
Da gibt es gesetzliche Vorschriften.
Die 2017 Abrechnung MUSS bis spätestens 31.12.2018 bei Dir eingetroffen sein, ansonsten musst DU nichts mehr nachzahlen.
 
Das ist mir klar, dass die Fristen abgelaufen sind.
Dennoch erkläre ich mich bereit, eine Korrekte Rechnung zu bezahlen.

Ich hab bei der Ista angerufen, und die haben mir bestätigt dass ein Fehler vorliegt bei der Gesammtsumme des verbrauchen Brennstoffes.
Jezt werde ich mein VM kontaktieren :D
 
@hamju63
Das ist mir auch aufgefallen. Hab mir aber das schon gedacht, dass der TE "eine ehrliche" Haut ist und seine "Schulden" bezahlt. Ich kann das Argument voll verstehen, mache aber da von Fall zu Fall unterschiede mit der Auslegung.
Hab letzte Woche ne Anfrage bekommen, dass angeblich eine NK von mir einen Fehler beinhaltet. Deshalb wurde diese seit 1 Jahr nicht bezahlt. Ja ich finde es nervig, dass man sich erst jetzt meldet. Nein es ist kein Fehler, Kalorimeta rechnet nur abweichend vom Jahr ab. Deshalb passen manche Zahlen nicht. Was bringt mir dass ich mich mit dem Mieter anlege? Null. Ich hab mehr, wenn die Personen wohnen bleibt. Klar wenn das jedes Jahr muss man sich Gedanken machen, ab Stand jetzt -> akzeptieren.

@Haenger
hab deinen Hinweis vom Post #20 nicht verstanden, seis drum. Wenn ISTA schon sagt, dass da ein Fehler vorliegt TOP.
Wäre schön wenn wir hier eine Auflösung vom Fall dann bekommen würden.
 
Mein VM hat die Ista angerufen.
Nun soll ich morgen mit dem Mitarbeiter der Ista telefonieren und dieser möchte es mir erklären.
Hört sich zunächst mal so an, als würde die Abrechnung (lt. Ista) doch stimmen.

mich lasse mich mal überraschen.

Hat eigentlich irgendjemand hier eine Ahnung was Bilanzierungsumlage SLP bedeuten könnte ?
 
ISTA und Techem kann, sollte und muss man grundsätzlich hinterfragen.

Techem ist vermutlich der einzige Laden, gegen den ich dieses Jahr klagen muss. Zeigt sich morgen - ob meine geforderte Kompensation auf dem Konto ist oder nicht. :)
 
hallo7 schrieb:
Du meinst m³. 87 000kWh entsprechen ~10 000 m³ Gas. Der Gaszähler misst das Gas in m³, die werden mit bestimmten Schlüsseln in kWh umgerechnet. Ich habe aber den Fehler entdeckt, hier wurden einfach alle als kWh Gekennzeichneten zusammen gezählt. Der tatsächlich Verbrauch liegt bei knapp 32 000 kWh also bei ~3200m³ Gas. Die Abrechnung stimmt also.

Es gibt aber einen interessanten Aspekt und zwar, ob der Verteilschlüssel 70/30 gerecht ist. Es ist zwar im Rahmen, bedenkt man aber, dass der Nachbar nur einen Heizkörper hat und den Rest mit Holz heizt, sieht das für mich nach abzocke aus. Es ist schon ungewöhnlich, dass man einen so verbrauchsabhängigen (70/30 statt 60/40 oder 50/50) Schlüssel verwendet. In der Kombie mit dem Holzfeuer und der Tatsache, dass es sich dabei noch um einen Eigentümer handelt, sieht das für mich nach Abzocke aus.
Haenger schrieb:
Hab im übrigen herausgefunden, dass im Haus (DG) funktionsfähige Heizkörper existieren.
Und auch das ist interessant. Wenn die mit einem Thermostat versehen sind müssen die auch mit einem Messgerät erfasst werden. Falls die über ein Thermostat (Drehregler) verfügen und kein Messgerät haben ist das ein guter Streitpunkt um die Heizkostenabrechnung anzufechten.

Auf das Wort des Vermieters würde ich mich da nicht verlassen.
 
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@Schaby Nein ich meine kWh. 16.000 m³ wäre ja noch mehr Verbrauch. Die Gaspreise werden in der Regel auch in Cent/kWh angegeben.
 
@hallo7 Jop, stimmt, ich habe mal eine alte Rechnung von mir ausgegraben, da lag der Verbrauch in m³ bei ~2500. Meine Wohnung ist ca. 85m² groß.
Ergänzung ()

hallo7 schrieb:
Die Gaspreise werden in der Regel auch in Cent/kWh angegeben.
Das habe ich im letzten Post ja beschrieben.
 
So, ich habe erneut mit der Ista telefoniert.

Der Mitarbeiter wirkte kompetent und ehrlich. Er meinte Juristisch gesehen ist wäre es von der Ista korrekt die Bilanzierungsumlagen so zu berücksichtigen.
Die Bilanzierungsumlagen würden von der Hausverwaltung kommen und er empfiehlt mir das definitiv zu hinterfragen, da es ausgesprochen selten in den Abrechnungen zu finden ist.
Ebenso die Kostenverteilung im EG (30/70) hält er für unangemessen.
 
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Ich halte das immer noch schlicht für falsch bei einer Steuer oder Umlage die Gesamtenergiemenge zu erhöhen... Vor allem wenn diese dann die Basis für eine Aufteilung ist.

Vor allem weil 2017 die Energiesteuer einen kWh Anteil hat und 2019 dann nicht mehr. Das ist einfach nicht konsistent. Auch der Wärmezähler für WW ist von 2017 auf 2019 anscheinend verschwunden...
 
Haenger schrieb:
Die Bilanzierungsumlagen würden von der Hausverwaltung
Handelt es sich um eine WEG? Wenn ja, dann werden das die Kosten entweder für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung, die Verwaltungsgebühren der Wohneinheiten oder gar Beides sein.

Das sind aber Kosten die nicht als Betriebskosten erhoben werden dürfen. Die Kosten für die Betriebskostenabrechnung sind in der Kaltmiete enthalten. Und mit den WEG Verwaltungskosten hast du nichts zu tun, die haben da also auch nichts verloren.

Leider ist es oft so, das die WEG Abrechnung 1:1 an den Mieter weiter gegeben werden und leider auch fast immer auch so bezahlt werden.
 
Die Bilanzierungsumlagen stehen auch beim Energieversorger auf der Rechnung.
Also hat es weder mit der Ista, noch mit der "Hausverwaltung" zu tun.
Ich bin aber dabei es in Erfahrung zu bringen

@P4ge
Durch deine Hilfe konnte ich die Rechnung (ohne zu spicken^^) nachstellen, und komme auf genau die gleichen Ergebnisse;)
Wenn ich mal Zeit hab, rechne ich auch die 18'er durch.
Ich gehe davon aus, dass ich von 2017-2019 ings. 600-800€ zuviel auf der Rechnung stehen hab

So geht's weiter:
Nachdem ich heute morgen 2x mit meinem VM und 3x mit der Ista Telefoniert habe, wird die Abrechnung nochmals geprüft und ggf neu Erstellt. Sollte innerhalb einer Woche geschenen

Ich melde mich :cool_alt:
 
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Haenger schrieb:
Die Bilanzierungsumlagen stehen auch beim Energieversorger auf der Rechnung.
Also hat es weder mit der Ista, noch mit der "Hausverwaltung" zu tun.
Das wundert mich jetzt aber, denn du schreibst:
Haenger schrieb:
Der Mitarbeiter wirkte kompetent und ehrlich. Er meinte Juristisch gesehen ist wäre es von der Ista korrekt die Bilanzierungsumlagen so zu berücksichtigen.
Die Bilanzierungsumlagen würden von der Hausverwaltung kommen und er empfiehlt mir das definitiv zu hinterfragen, da es ausgesprochen selten in den Abrechnungen zu finden ist.
Aber egal, da du konsequent meine Fragen ignoriert hast, bin ich nun raus. Da hast du eine gute Chance verpasst. Ich kenne mich ziemlich gut im Mietrecht aus und habe solche Fälle eine Zeit lang Hauptberuflich aufgeklärt und war dabei immer erfolgreich.

Tschau
 
@Schaby
Tut mir leid, war nicht meine Absicht. Ob du's liest oder nicht:

Bezüglich Verteilschlüssel:
Das Haus besteht aus 2 Eigentumswohnungen. Die andere Partei würde sich definitiv dagegen wehren, dass dort etwas geändert wird, da es nur zu deren Nachteil werden würde.

Wie oben geschrieben, ist das dem Ista-Mitarbeiter auch aufgefallen

Schaby schrieb:
Falls die über ein Thermostat (Drehregler) verfügen und kein Messgerät haben ist das ein guter Streitpunkt um die Heizkostenabrechnung anzufechten.
Sie sind funktionsfähig - also mit Drehregler - und ohne Messeinrichtungen.

Da hatte ich auch mal kurz an eine Anfechtung gedacht. Wenn die korrekten Rechnungen von 2017-2019 aber keine nennenswerten Abweichungen voneinander haben (Verhältnis von Kosten/Verbrauch), dann möchte ich einen Rechtsstreit natürlich vermeiden.
Das würde bloß einen großen Misthaufen mit sich bringen - und ich will meine Kaution auch wieder sehen :freak:

Und zum Thema Bilanzierungsumlagen:
Ich hab mich wohl nicht konkret ausgedrückt.
Die Bilanzierungsumlagen stehen auf der Rechnung vom Energieversorger. Warum - ist wohl Sache zwischen Kunde und Energieversorger. Mein VM kann's auch nicht genauer sagen. Soll wohl was mit Vorjahres-Abweichungen zu tun haben.
Da steig ich aber nicht durch :confused_alt:
 
Schaby schrieb:
Aber egal, da du konsequent meine Fragen ignoriert hast, bin ich nun raus. Da hast du eine gute Chance verpasst. Ich kenne mich ziemlich gut im Mietrecht aus und habe solche Fälle eine Zeit lang Hauptberuflich aufgeklärt und war dabei immer erfolgreich.
Es ist immer schön wenn sich mehrere Leute eines Themas annehmen. Schöner wäre es wenn sie sich auch wirklich mit dem Thema beschäftigen.

Schaby schrieb:
Der Gaszähler misst das Gas in m³, die werden mit bestimmten Schlüsseln in kWh umgerechnet. Ich habe aber den Fehler entdeckt, hier wurden einfach alle als kWh Gekennzeichneten zusammen gezählt. Der tatsächlich Verbrauch liegt bei knapp 32 000 kWh also bei ~3200m³ Gas. Die Abrechnung stimmt also.
bestimmte Schlüssel? Das nenn sich Brennwert. Deine Aussage ist desweiteren sowas von zweideutig. Wenn du einen Fehler endeckst, kann die Abrechnung nicht stimmen. Entweder sie ist richtig oder falsch. In meiner rechnung habe ich auch darauf hingewiesen, dass ich annehme das diese keh Zahlen sehr wohl falsch sein könnten. Den Nachweis kann nur die Gasabrechnung liefern.


Schaby schrieb:
Es gibt aber einen interessanten Aspekt und zwar, ob der Verteilschlüssel 70/30 gerecht ist.
Gerecht ist hier nicht die Frage. Solange der Verteilunggsschlüssel im Rahmen des erlaubten ist, ist alles i.O. Wenn du den thread auch wirklich aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du das eine Verteilung nach 30/70 sogar das naheliegenste ist. der TE nutzt fast ausschließlich die Heizung, die andere Partei nutzt nur einen Holzofen. Demzufolge entfallen fast 90%(meine Annahme) der Heizkosten auf ihn.

Schaby schrieb:
In der Kombie mit dem Holzfeuer und der Tatsache, dass es sich dabei noch um einen Eigentümer handelt, sieht das für mich nach Abzocke aus.
Wenn der Vermieter (VM) keine Heizkörper (1 der abgestellt ist) hat, warum sollte er sich an den Heizkosten beteiligen? Ja er nutzt vielleicht passiv die Wärme mit, andererseits heizt er mit dem Holz auch das Haus. Dort wird nichts umgelegt. Von Abzocke zu sprechen halte ich hier für falsch.


Schaby schrieb:
Wenn die mit einem Thermostat versehen sind müssen die auch mit einem Messgerät erfasst werden.
Dir ist schon der Beitrag mit der ISTA Abrechnung aufgefallen? Dort werden Verbrauchseinheiten aufgeführt? Desweiteren habe wir auch darüber gesprochen, dass die dortigen Verbräuche teilweise sehr hoch, aber ok sind.
Schaby schrieb:
Handelt es sich um eine WEG?
Dein Ernst?
Schaby schrieb:
Das sind aber Kosten die nicht als Betriebskosten erhoben werden dürfen. Die Kosten für die Betriebskostenabrechnung sind in der Kaltmiete enthalten. Und mit den WEG Verwaltungskosten hast du nichts zu tun, die haben da also auch nichts verloren.
Die Bilanzierungskosten sind Teil der Gasabrechnung und als solche Teil der Heizkosten.
Bevor du dich im Thema WEG verrennst, warte doch erstmal die Bestätigung oder Verneinung ab.


Schaby schrieb:
Vielleicht kommst du ja noch einmal wieder, liest alle Beiträge genau durch um dann zu antworten. Wie gesagt 4 Augen sehen mehr als 2.
 
P4ge schrieb:
Wenn der Vermieter (VM) keine Heizkörper (1 der abgestellt ist) hat, warum sollte er sich an den Heizkosten beteiligen? Ja er nutzt vielleicht passiv die Wärme mit, andererseits heizt er mit dem Holz auch das Haus. Dort wird nichts umgelegt. Von Abzocke zu sprechen halte ich hier für falsch

Mein VM wohnt nicht hier, aber die Partei der anderen Eigentumswohnung (EG) hat und nutzt einen Heizkörper welcher auch abgelesen wird.

Wie du ja sicherlich auch berechnet hast, fallen ca 90-92% der Verbrauchabhänigen Heizkosten auf mich
 
Ey, lad das Zeug doch bei einem Legal Tech Unternehmen hoch. Die prüfen das für 5 Mark. Alleine dein Zeitaufwand sollte dir was wert sein.
 
Hi
Mittlerweile hab ich die Unterlagen von 2019 prüfen lassen (für Geld). Nur aus Interesse, was die zu allem sagen.
Rausgeschmissenes Geld!

Update von heute:
Mein VM hat mittlerweile die (neuen) Abrechnungen von 2018 und 2019, und hat die von 2017 wohl auch reklamiert.

Mehr gibt mein VM erst Preis sobald das mit dem anderen Wohnungseigentümer besprochen ist.

Ich finde das hört sich vielversprechend an :D
 
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