Schaby schrieb:
Aber egal, da du konsequent meine Fragen ignoriert hast, bin ich nun raus. Da hast du eine gute Chance verpasst. Ich kenne mich ziemlich gut im Mietrecht aus und habe solche Fälle eine Zeit lang Hauptberuflich aufgeklärt und war dabei immer erfolgreich.
Es ist immer schön wenn sich mehrere Leute eines Themas annehmen. Schöner wäre es wenn sie sich auch wirklich mit dem Thema beschäftigen.
Schaby schrieb:
Der Gaszähler misst das Gas in m³, die werden mit bestimmten Schlüsseln in kWh umgerechnet. Ich habe aber den Fehler entdeckt, hier wurden einfach alle als kWh Gekennzeichneten zusammen gezählt. Der tatsächlich Verbrauch liegt bei knapp 32 000 kWh also bei ~3200m³ Gas. Die Abrechnung stimmt also.
bestimmte Schlüssel? Das nenn sich Brennwert. Deine Aussage ist desweiteren sowas von zweideutig. Wenn du einen Fehler endeckst, kann die Abrechnung nicht stimmen. Entweder sie ist richtig oder falsch. In meiner rechnung habe ich auch darauf hingewiesen, dass ich annehme das diese keh Zahlen sehr wohl falsch sein könnten. Den Nachweis kann nur die Gasabrechnung liefern.
Schaby schrieb:
Es gibt aber einen interessanten Aspekt und zwar, ob der Verteilschlüssel 70/30 gerecht ist.
Gerecht ist hier nicht die Frage. Solange der Verteilunggsschlüssel im Rahmen des erlaubten ist, ist alles i.O. Wenn du den thread auch wirklich aufmerksam gelesen hättest, wüsstest du das eine Verteilung nach 30/70 sogar das naheliegenste ist. der TE nutzt fast ausschließlich die Heizung, die andere Partei nutzt nur einen Holzofen. Demzufolge entfallen fast 90%(meine Annahme) der Heizkosten auf ihn.
Schaby schrieb:
In der Kombie mit dem Holzfeuer und der Tatsache, dass es sich dabei noch um einen Eigentümer handelt, sieht das für mich nach Abzocke aus.
Wenn der Vermieter (VM) keine Heizkörper (1 der abgestellt ist) hat, warum sollte er sich an den Heizkosten beteiligen? Ja er nutzt vielleicht passiv die Wärme mit, andererseits heizt er mit dem Holz auch das Haus. Dort wird nichts umgelegt. Von Abzocke zu sprechen halte ich hier für falsch.
Schaby schrieb:
Wenn die mit einem Thermostat versehen sind müssen die auch mit einem Messgerät erfasst werden.
Dir ist schon der Beitrag mit der ISTA Abrechnung aufgefallen? Dort werden Verbrauchseinheiten aufgeführt? Desweiteren habe wir auch darüber gesprochen, dass die dortigen Verbräuche teilweise sehr hoch, aber ok sind.
Schaby schrieb:
Handelt es sich um eine WEG?
Dein Ernst?
Schaby schrieb:
Das sind aber Kosten die nicht als Betriebskosten erhoben werden dürfen. Die Kosten für die Betriebskostenabrechnung sind in der Kaltmiete enthalten. Und mit den WEG Verwaltungskosten hast du nichts zu tun, die haben da also auch nichts verloren.
Die Bilanzierungskosten sind Teil der Gasabrechnung und als solche Teil der Heizkosten.
Bevor du dich im Thema WEG verrennst, warte doch erstmal die Bestätigung oder Verneinung ab.
Schaby schrieb:
Vielleicht kommst du ja noch einmal wieder, liest alle Beiträge genau durch um dann zu antworten. Wie gesagt 4 Augen sehen mehr als 2.