Nebenkostenabrechnung so zulässig?

Da bin ich überfragt, das wär halt wirklich ne Frage für den Anwalt o. Mieterbund. Es könnte aber sein, dass die Abrechnung nicht einfach auf einen neuen Verteilerschlüssel umgestellt werden darf (steht ja so auch nicht im Mietvertrag). Das heißt bei dir also:

neu: 2 von 13
Anteil: 6.5 anstatt 7.91

Das würde die Kosten halt etwas senken.
Aber da bin ich wie gesagt, kein Fachmann.

Edit: Oh mann, hab den Anteil verdreht^^. Mit der neuen Abrechnung nach Personentage stehst du besser da, als mit der alten Abrechnung, sry für die Verwirrung:

alter Verteilschlüssel: 2 von 13: Anteil 15,4
neuer Verteilschlüssel: 730 von 5775: Anteil 12,6

Dein Anteil ist also sogar geringer als mit der alten Methode.
 
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Früher durfte/könnte man sehr wohl bestimmte Posten pro Kopf Schlüssel hochrechnen.
Wie das Wasser und Müll, wenn keine eigenen Tonnen angemeldet sind.
Daher hat ein Mieter beim Vermieter ja auch anzumelden, wenn übef Zeitraum X weitere Personenen dort mit wohnen. (Außerhalb Besuchsregeln) oder auf "Allgemein" sich im Sommer einige Mal den Pool vollaufen lassen, Garten wässern und solchen Spielchen.
Irgendwie fehlt mir für ein Bild vom Ganzen zu manchen Angaben über Quadratmeter, Personenzahl, Vorauszahlung usw. Irgendeiner (Nachbar, der mit Nebenkosten unzufrieden war?) hat wohl mal die Bewohnerzahl klargestellt. Oder falsch? Bei frequentiertenden (übernachtungs) Besuch ist ja auch schwierig ^^
Besuch oder Besuchtiere ohne Erlaubnis die den Anschein erwecken inzwischen da zu wohnen kosten halt auch Kohle, auch wenn man das meistens nicht wahrhaben will.
Ändert aber nichts an den Fristen der Nebenkostenabrechnung und Unversehrtheit der Kaution.
Was Vermieter oft nicht wahrhaben wollen 😁
 
Okay, dann geht es nächste Woche mal zum Verbraucherschutz. Vielen Dank!
 
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verbaliBerlin schrieb:
ja, kenne ganz viele Häuser ( incl dem wo ich wohne ) die einen Kaltwasserzähler haben, für das ganze Haus.
Warum macht man sowas mit?! Du hast wirklich keinen Warmwasserzähler im Versorgungsschacht?

Da würde ich ja mindestens zweimal täglich baden. WTF? Das ist alles andere als üblich. Auf welchem Dorf wohnst du?

Marvomat schrieb:
Okay, dann geht es nächste Woche mal zum Verbraucherschutz. Vielen Dank!
Wieso gehst du nicht direkt zum Anwalt?
 
Ich bin auch ziemlich überrascht, dass so ein Abrechnung über einen Mietvertrag dauerhaft für zulässig erklärt werden kann. Im Grunde genommen wird ja so die Nachlässigkeit des Vermieters, hier die Voraussetzungen für eine ordentliche Abrechnung zu sorgen, alimentiert. So ist natürlich auch keinerlei Druck da, dass zu ändern, wenn man das einfach in den Mietvertrag schreiben kann.

Mit so einem Mietvertrag musst du echt hoffen, nicht irgendwelche Verbrauchsmessies als Nachbarn zu haben (gerade wenn man nicht nur alleine in der Wohnung wohnt, sondern vlt. als Familie o. Wohnungsgemeinschaft = höherer Anteil an den Mehrkosten). Hatten wir in unserem Objekt bis vor kurzem auch ne Familie, die einfach mal den dreifachen Verbrauch gegenüber dem Durchschnitt aller anderen WEs hatte. Die haben sich auch keine Raste gemacht, weil das Jobcenter das zahlte. Da ist dann natürlich auch 0 Anreiz zu sparen. Zum Glück gibts bei uns Zähler für Wasser, Warmwasser und Heizung.
 
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Bei mir isses egal, ich bekomme nur das kaltwasser über die Allgemeinheit und dann mit den Nebenkosten. Warmwasser mache ich leider mit dem elektrischen Durchlauferhitzer was auch nicht günstiger ist.
Ich bin aber Hauswart ( nicht in dem Objekt wo ich selber wohne) kenne daher Häuser wo Warmwasser Zentral im Keller gemacht wird, es aber keine Warmwasserzähler in den Wohnungen gibt.
Wie das dann nachher genau abgerechnet wird, kann ich nciht sagen, bin Hauswart, nicht Hausverwaltung ;-)

Meine Nachbarn sind alle cool, ich mag alle, und wenn ich für irgendwen 10€ im Monat mitbezahlen muss ist mir das egal. Zumal Vermieter sehr sozial. Für Berliner Verhältnisse ist meine Miete ein Witz.
 
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Ungeachet von dem Verteilschlüssel:
Für den Abrrechnungszeitraum 01.01.2023-31.12.2023 ist nach § 556 Abs.3 S.2 BGB bis spätestens 31.12.2024 abzurechnen. Eine Nachforderung, die erst 2025 erstellt wurde kann daher zurückgewiesen werden.

Den Widerspruch sollte man auch ohne Rechtsbeispand hinbekommen.
 
noirons schrieb:
Eine Nachforderung, die erst 2025 erstellt wurde kann daher zurückgewiesen werden.
Da wär ich mir pauschal nicht so sicher. Vor allem wenn nämlich solch für die Abrechnung essentiellen Informationen wie die korrekte Anzahl der Personen vom TE vorenthalten wurden. Btw. hätte die Abrechnung auch korrigiert werden müssen, wenn in den anderen WEs sich die Personenanzahl (oder nach dem neuen Verteiler die Personentage) geändert hätte, und dies erst später der Hausverwaltung mitgeteilt worden wäre (genau das ist ja auch meine Kritik an der Abrechnung nach "Personen" o. "Personentage"). Und die erste Abrechnung lag ja korrekt vor Fristende vor. Ich würde fast behaupten, dass für Abrechnungskorrekturen, die nicht im Verschulden der Hausverwaltung o. des Abrechnungsunternehmens liegen, durchaus eine Fristverlängerung zulässig sein könnte.
 
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@qiller Hier wurde nichts vorenthalten. Wenn die Hausverwaltung wechselt und nicht genügend Informationen von der alten HW bekommt, dann sollte die neue entsprechende Informationen nachfragen. Das ist hier laut Schilderung nicht geschehen.

Aber die ganze Abrechnung würde ich in dem Fall prüfen lassen und entsprechend einen Profi hinzuholen. Die Summen um die es geht sind immerhin recht hoch. Und da kann man dann auch eine rechtliche Einschätzung der Fristen einholen.
 
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@qiller
Daher schrieb ich: Ungeachtet vom Verteilschlüssel.
Für dich weiter ausgeführt: Falls die Personenanzahl gemeldet wurde: Frist zur Abrechnung vertrichen. Falls es versäumt wurde: Das hätte der Vermieter nicht zu vertreten und die Nachforderung wäre zu begleichen.
 
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noirons schrieb:
Falls die Personenanzahl gemeldet wurde: Frist zur Abrechnung vertrichen. Falls es versäumt wurde: Das hätte der Vermieter nicht zu vertreten und die Nachforderung wäre zu begleichen.
Genau so seh ich das auch.

Marvomat schrieb:
Im Mietvertrag stehen aber eindeutig zwei Personen.
Das hab ich übersehen. Dann ist quasi die Information falsch von der alten an die neue Hausverwaltung übertragen worden und das Verschulden liegt hier in den Hausverwaltungen. Dann würde ich die Nachzahlung evt. auch anfechten aufgrund der Fristüberschreitung. Ist dann aber schon nen Ass-Move, weil der TE als 2 Personenhaushalt korrekterweise eine >1000€ Nachzahlung hätte.
 
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Klickt doch einfach mal den Link welchen ich gepostet habe. Es ist mitnichten Aufgabe des Mieters die Personenzahl zu melden. Versäumt hat der TE hier gar nichts.
 
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6. So werden Bewohner erfasst​


Wird nach Personentagen abgerechnet, kommt es auf die tatsächliche Belegung und die Nutzung der Wohnung an, nicht auf die melderechtliche Registrierung des Mieters (BGH WuM 2008, 151). Besucher zählen nicht, auch wenn sie sich häufig in der Wohnung aufhalten (AG Ahaus WuM 1997, 232).


Der Vermieter ist nicht berechtigt, für Hundehaltung, Autowaschen, Kleinkinder oder Waschmaschinen Zu- oder Abschläge zu machen. Ebenso wenig darf er die besonderen Lebensgewohnheiten der Mieter berücksichtigen. Er kann diese allenfalls mietvertraglich ausdrücklich einbeziehen (AG Bergisch Gladbach WuM 1994, 549; AG Hannover WuM 2001, 469).

Die Abrechnung nach Personentagen ist auch insoweit unpraktikabel, als der Vermieter darlegen und im Streitfall beweisen muss, an welchen Tagen wie viele Personen in der einzelnen Wohnung gewohnt haben. Er muss in der Nebenkostenabrechnung die genaue Personenzahl und deren Aufenthaltstage angeben.

Diesem Problem kann der Vermieter ausweichen, indem er mit den Mieter ausdrücklich vereinbart, dass auf die melderechtliche Registrierung beim Einwohnermeldeamt abzustellen ist. Dann ist es Aufgabe des Mieters, sich melderechtlich immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Versäumt der Mieter die Meldung, bleibt er gegenüber dem Vermieter zur bisherigen Gebührenzahlung verpflichtet (AG Wesel WuM 1990, 421).
So kommt also der Druck auf die Eigentümer her^^. Kein Wunder, dass mein Chef keine Objekte mit Pro-Kopf-Umlage betreut. Du bist dann ja voll in der Beweispflicht und rennst ständig der "Wahrheit" hinterher. Auf so einen Affenzirkus hätte Cheffe eh kein Bock. Als WEG-Verwalter haste genug anderen Sch**ß zu tun.
 
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@cartridge_case er hat einen Durchlauferhitzer. Ist bei meiner Wohnung auch so. Einen Kaltwasserzähler für das ganze Haus (3 Wohneinheiten) und in jedem Bad hängt ein Boiler. Nicht mal einen Gartenwasserzähler gibt es.
 
@cartridge_case ich habe doch geschrieben dass ich einen elektrischen Durchlauferhitzer für Warmwasser habe. Keine Ahnung was daran unverständlich ist.
 
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