Nebenkostenabrechnung so zulässig?

Ich bringe hier mal den deutschen Mieterbund und auch die Verbraucherzentralen der Bundesländer ins Spiel.
Auch dort kann man eine erste Einschätzung der Situation erhalten und evtl. entscheiden, ob sich ein Anwalt lohnt.
 
qiller schrieb:
Öh, jetzt bin ich gespannt, welche denn?
Wasser im allgemeinen, vor allem Warm Wasser wenn es Zentral erzeugt wird.
Mehr Personen im Haushalt , öfter duschen, Hände Waschen, Geschirr abwaschen, öfter auf Toilette .
 
Eine Betriebskostenabrechnung nach Personen ist zulässig, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist, so jedenfalls der BGH in zahlreichen Entscheidungen, die ich mir aber an dieser Stelle erspare aufzulisten.

In den Entscheidungssammlungen des BGH sollten diese aber relativ einfach aufzufinden sein, für diejenigen, die es interessiert.

Unsinkable Sam schrieb:
Verbraucherzentralen
Gute Idee!
 
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qiller schrieb:
Wie gesagt, ich kenne keine Abrechnung, die nach Personenanzahl Kosten umlegt - aber, das ist nur mein Laienwissen.
Klick doch einfach mal den Link welchen ich gepostet habe oder nutze selbst google für 2 Minuten...
Dort werden nahezu alle Deine "Einwände", die auf persönlicher Erfahrung beruhen, behandelt.
Selbst, dass die Methode deutlich aufwendiger ist als die Quadratmeter der Wohneinheit wird da erwähnt.
Witzigerweise deckte sich ja sogar unser Laienwissen, weil ich es so auch nicht kannte, aber mal kurz informiert und zack ist man schlauer und merkt, dass pro Person durchaus machbar und legal ist.

Ändert jetzt nichts dran, dass beim TE hier einiges wild gelaufen ist und er am besten mal einen Anwalt konsultiert. Was aber nicht falsch gelaufen ist, zumindest wenn es so im Mietvertrag steht, ist generell die Abrechnung pro Person im Haushalt.
 
So sieht der Verteilerschlüssel aus
 

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verbaliBerlin schrieb:
Wasser im allgemeinen, vor allem Warm Wasser wenn es Zentral erzeugt wird.
Ne sry, Wasserverbrauch wird mit Zählern gemessen. Das wär ja ein Chaos, wenn man das einfach nach Anzahl der Personen abrechnen würde. Solch eine Abrechnung kann ich mir höchstens temporär vorstellen (und dann stellen sich trotzdem wieder dieselbe Fragen, die ich schon erwähnt habe), z.B. weil irgendwas mit den Zählern ist (defekt, nicht erreichbar o.Ä.). Und selbst dann würde man erstmal eine Schätzung nach vergangenem Verbauch anlegen.

Froki schrieb:
Eine Betriebskostenabrechnung nach Personen ist zulässig, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist
Jup, kurz mal schlau gemacht: https://www.mietrecht.org/nebenkosten/personenanzahl-umlageschluessel/

Das funktioniert natürlich nicht in WEGs (die z.B. hauptsächlich mein Chef abrechnet und betreut). Denn wenn der eine Eigentümer in seinem Mietvertrag nach "Pro Kopfanteil" abrechnen will und der andere aber nach dem gesetzlichen Regelfall, kann die Abrechnung natürlich nicht funktionieren.

Und ehrlich gesagt, ich würde niemals in so eine Wohnung (wo es vlt auch keine entsprechenden Zähler gibt) einziehen. Da ist der Ärger und die Ungerechtigkeit ja schon vorprogrammiert.

Edit: Wtf, sowas hab ich ja noch nie gesehen: Personen ODER cbm - was ist das denn? Kann sich die Hausverwaltung dann einfach aussuchen oder was? Bei so einem Verteilerschlüsselwechsel-Wirrwarr ist doch kein Wunder, wenn mit mehr Personen höhere Forderungen kommen.
 
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Was mich auch wundert ist, dass der Unterschied von 1 auf 2 Personen fast 100% ausmacht.
Also 531€ auf über 1000€. Wenn gem. Verteilerschlüssel nur Wasser und Müll betroffen sein soll.

Dahingehend würde ich beide Abrechnungen zusätzlich vergleichen.
 
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qiller schrieb:
Ne sry, Wasserverbrauch wird mit Zählern gemessen
ja, kenne ganz viele Häuser ( incl dem wo ich wohne ) die einen Kaltwasserzähler haben, für das ganze Haus.
 
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MichaW schrieb:
Was mich auch wundert ist, dass der Unterschied von 1 auf 2 Personen fast 100% ausmacht.
Jup, mich auch. Geht ja rein rechnerisch auch gar nicht. Selbst wenn der TE das komplette Mietsobjekt allein bewohnen würde (also die Gesamt-Kopfzahl erhöht sich von 1 auf 2), geht maximal 100%. Und da lt. Verteilerspiegel nur Wasser, Abwasser und Müllabfuhr nach Personen umgelegt werden können(?^^), müsste das sogar deutlich drunter bleiben. Diese Abrechnung würde ich auch anfechten.
 
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qiller schrieb:
Ne sry, Wasserverbrauch wird mit Zählern gemessen. Das wär ja ein Chaos, wenn man das einfach nach Anzahl der Personen abrechnen würde.
Ich halte das mit Personen auch für abenteuerlich, allerdings ist die Abrechnung vom Wasserhahn im Waschkeller oder dem Anschluss außen am Haus für den Hausmeister weder nach Personen, noch nach Quadratmeter fair. Klar wird der Verbrauch via Zähler gemessen und dann auf alle umgelegt. Wasser hat man nicht nur in der Wohnung, genauso wenig wie Strom.
Oder der berühmte Aufzug. Der im obersten Stock nutzt diesen sicherlich öfter als der im Erdgeschoss. Hier wäre pro Person sogar noch fairer. Ob 4 Leute ganz oben wohnen oder nur eine Person macht schon einen Unterschied. Zumal der im EG den Aufzug wohl eher gegen 0x nutzt.
Was ist mit der Steckdose im Gang oder das Licht im Keller? Auch hier ist weder qm noch Personen wirklich fair.

Die ganze Nummer ist weder nach Personen, noch nach qm wirklich fair. Beispiele hast Du ja selbst schon genannt. Auslandsaufenthalte, Montage oder sonst was.
 
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Bestandsbauten haben oft nur zentrale Wasserzähler, da lässt sich nicht anders als über Personen abrechnen. Das ist absolut gängige Praxis.
 
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Hier ist die alte Abrechnung für 2023 von Ende Dezember 24.
Ergänzung ()

Und das hier die korrigierte Version, da hab ich auch plötzlich eine andere Liegenschaft/Nutzer stehen.
Statt 11-655-0191/4 - 000/3 steht in der neuen 18-655-0191/5 - 0003/0
Ergänzung ()

Zum Vergleich hab ich noch 2022 angehängt
 

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Also lt. der Abrechnung gabs 2023 12 Personen in der Liegenschaft. Da kann ja eine Person mehr nicht deine NK mehr als verdoppeln.

Mit der korrigierten Fassung sinds 13 Personen und deine Gesamtkosten stiegen hier um ~160€. Fehlen tut da aber noch die Abrechnung der Hausverwaltung, wo dann auch Abwasser und Müllabführ dabei ist. Das ist ja nur die Wasser- und Heizkostenabrechnung der ISTA(?).
 
qiller schrieb:
ich kenne keine Abrechnung, die nach Personenanzahl Kosten umlegt
Müll zum Beispiel. Den berechnet bei uns die Stadt pro Person und das wird dann auch so weiter gegeben.
Ergänzung ()

Übrigens : Während der Vermieter nach 12 Monaten nichts mehr von dir fordern kann, gilt für dich als Mieter eine viel längere Verjährungsfrist. Am besten wirklich die Abrechnungen von einem prüfen lassen der sich auskennt. Möglicherweise bekommst du noch mehr Geld zurück...
 
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Wird bei uns nach Wohnfläche-Anteil verteilt. Aber ja, beim Müll würde das auch Sinn machen. Aber wenn ich überlege, was das für ein Aufwand dann wird, die Kopfzahl über das Jahr zu tracken und was ist, wenn dich die Mieter einfach kackendreist anlügen und das im Nachhinein korrigiert werden muss, omg :x.
 
@qiller richtig, ist die ISTA. Mehr habe ich leider nicht.
Also könnte mir der Verbraucherschutz weiterhelfen?
 
Marvomat schrieb:
Mehr habe ich leider nicht.
Lol? Ne da muss ja noch die Abrechnung der Hausverwaltung mit den restlichen NKs irgendwo sein. Wo auch die Abschlagszahlungen zu sehen sind und wie hoch deine Nachzahlung bzw. Rückzahlung ist.

Edit: Habs übersehen sry.
 
Ist leider ein bisschen wild geworden mit den ganzen Uploads
 
Ok, die haben den Verteilerschlüssel von Personen auf Personentage geändert. Die gehen jetzt bei dir davon aus, dass 2023 2 Personen 365 Tage (730,000 steht da bei dir als Anteil) lang in der Wohnung waren und ich vermute mal, dass dann anteilig in den anderen Wohnungen zwischendrin die ein oder andere Wohnung kurz leer stand oder dort die Personentage anteilig niedriger sind, als wenn man pauschal mit der Anzahl der Personen umlegen würde.

alt: 2 von 12
Anteil: 6

neu: 730 von 5775
Anteil: 7.91

Edit: Ist falsch siehe #41.
 
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Aber diese Änderung/nachträgliche Neuberechnung dürfte aufgrund der abgelaufenen Frist doch ungültig sein, oder?
 
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