Joker (AC)
Lt. Commander
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Das ist schon richtig, jedoch ist der Mieter verpflichtet weitere Bewohner (dazu zählt auch Besuch der längeren Aufenthalt pflegt) zu melden. Je nach Mietvertrag auch beim Vermieter.qiller schrieb:Wird nach Personentagen abgerechnet, kommt es auf die tatsächliche Belegung und die Nutzung der Wohnung an, nicht auf die melderechtliche Registrierung des Mieters (BGH WuM 2008, 151). Besucher zählen nicht, auch wenn sie sich häufig in der Wohnung aufhalten (AG Ahaus WuM 1997, 232).
Und den einzigen Zuzug, den ein Vermieter nicht verhindern kann sind direkte Verwandte.
zB geändertes Aufenthaltsrecht Geschiedener (50/50)
....die aber trotzdem auch angemeldet werden müssen, sonst Abmahnung.
Selbiges gilt für Hunde. Da braucht der angebliche "Besuchshund" nur den Anschein zu erwecken, wenn der Morgens/Mittag/Abend zu hören ist.
Ganz so machtlos sind Vermieter nicht. Man sollte natürlich einen wasserdichten Mietvertrag ausmachen.
idR trifft das mit Wasserzähler nur in alten umgebauten Wohnungen zu. Bei einem Invest von 50€ (Zähler) tut man sich keinen Stress an.