Nebenkostenabrechnung so zulässig?

qiller schrieb:
Wird nach Personentagen abgerechnet, kommt es auf die tatsächliche Belegung und die Nutzung der Wohnung an, nicht auf die melderechtliche Registrierung des Mieters (BGH WuM 2008, 151). Besucher zählen nicht, auch wenn sie sich häufig in der Wohnung aufhalten (AG Ahaus WuM 1997, 232).
Das ist schon richtig, jedoch ist der Mieter verpflichtet weitere Bewohner (dazu zählt auch Besuch der längeren Aufenthalt pflegt) zu melden. Je nach Mietvertrag auch beim Vermieter.
Und den einzigen Zuzug, den ein Vermieter nicht verhindern kann sind direkte Verwandte.
zB geändertes Aufenthaltsrecht Geschiedener (50/50)
....die aber trotzdem auch angemeldet werden müssen, sonst Abmahnung.
Selbiges gilt für Hunde. Da braucht der angebliche "Besuchshund" nur den Anschein zu erwecken, wenn der Morgens/Mittag/Abend zu hören ist.
Ganz so machtlos sind Vermieter nicht. Man sollte natürlich einen wasserdichten Mietvertrag ausmachen.
idR trifft das mit Wasserzähler nur in alten umgebauten Wohnungen zu. Bei einem Invest von 50€ (Zähler) tut man sich keinen Stress an.
 
Joker (AC) schrieb:
jedoch ist der Mieter verpflichtet weitere Bewohner (dazu zählt auch Besuch der längeren Aufenthalt pflegt) zu melden.
Ne, also so versteh ich das tatsächlich nicht. Der Mieter wäre nur dann verpflichtet diese Meldungen zur Personenanzahl zu machen, wenn das so im Mietvertrag drin steht.

Ich hab übrigens die Quelle vergessen, sry:
https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-personentage/

Joker (AC) schrieb:
Man sollte natürlich einen wasserdichten Mietvertrag ausmachen.
Ja, oder man bastelt endlich mal Zähler überall rein.

Chef war heute nicht da, konnte den nicht fragen. Kollege meinte aber, dass solche Positionsabrechnungen für Wasser o. Heizung nach Personenanzahl, wo es sonst möglich wäre über entsprechende Zähler auch korrekte Verbrauchswerte zu bekommen, nicht mehr zulässig seien. Nur noch bei Bestandsschutz meinte er. Aber der hat jetzt auch nicht den vollen Durchblick. Von daher mit Vorsicht die Aussage.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Marvomat Ich hatte jetzt keine Zeit mir das alles durchzulesen. Solche Kleinigkeiten kann man zum Teil auch ohne Anwalt, vor allem aber ohne Rechtschutzversicherung regeln, wenn man ein paar Euro auf dem Sparkonto hat.

Falls du im Großraum FFM (also nicht Hamburg oder München, weil ggf. teure Fahrtkosten bei einem Prozess) einen erprobten guten Fachanwalt für Mietrecht suchst, schreib mir gerne eine PM. Anwalt kennt mich persönlich nicht (nur ich ein paar Mandanten und die Schriftsätze).


In den mir bekannten Fällen hat die Verjährung immer gegriffen. Dass der Vermieter z. B. nicht weiß oder seinen Peons mitteilt, was im Mietvertrag steht, ist ja meines Erachtens sein Problem.
 
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qiller schrieb:
Chef war heute nicht da, konnte den nicht fragen. Kollege meinte aber, dass solche Positionsabrechnungen für Wasser o. Heizung nach Personenanzahl, wo es sonst möglich wäre über entsprechende Zähler auch korrekte Verbrauchswerte zu bekommen, nicht mehr zulässig seien. Nur noch bei Bestandsschutz meinte er. Aber der hat jetzt auch nicht den vollen Durchblick. Von daher mit Vorsicht die Aussage.

Im Neubau wird das ohnehin doch keiner mehr machen, das findet man IMHO tatsächlich nur im Bestand. Unser Haus BJ 1987, drei Familien, hat auch nur ein zentrale Wasseruhr. Solange ich die Verrohrung nicht ohnehin erneuere bleibt das auch so.
 
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qiller schrieb:
Schrieb ich ja. Und vom Amt hast du sowieso 2 Wochen Frist. Und nein, du darfst nicht sk einfach Leute bei dir mitwohnen lassen. Verlass dich nie auf eine Quelle.

qiller schrieb:
Sagte ich ja. Wegen 50€ Material für Uhr tät ich mir den Stress nicht an.
 
Joker (AC) schrieb:
Wegen 50€ Material für Uhr tät ich mir den Stress nicht an.
Und die baut sich von selbst ein? Du übersieht das im Bestand nie getrennte Abrechnung vorgesehen war. Somit gibt es oft keine technisch einfache Lösung zur Installation eines Zählers.
 
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Joker (AC) schrieb:
Sagte ich ja. Wegen 50€ Material für Uhr tät ich mir den Stress nicht an.

Das teure ist ja auch nicht das Material 🙃

Ich müsste z. B. sechs Uhren einbauen lassen, je drei für die Wohneinheiten, drei für die Waschmaschinen. Gemeinschaftlicher Verbrauch ergibt sich dann ja aus der Differenz Gesamtzähler - alle Einzelzähler

Weder kann ich das handwerklich selbst, noch mache ich das. Alleine wenn das dann undicht wird und die Versicherung beim Wasserschaden zickt…
 
Marvomat schrieb:
Hallo,

ich bin zum 31.01.2025 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Anfang Januar/Ende Dezember kam die Nebenkostenabrechnung für 2023 mit einer offenen Forderung ins Haus.
Aus Sicht des Vermieters sollte sie wohl spätestens zum 31.12.'24 überstellt sein.

Marvomat schrieb:
... kam die Nebenkostenabrechnung für 2023 mit einer offenen Forderung ins Haus. Diese habe ich beglichen.
Abrechnung 1: Forderung 2931,15, erfolgte Vorauszahlung 2400,- Fehlbetrag 531,15 deinerseits beglichen.

Korrigierte Abrechnung: 3442,72 angerechnete Vorauszahlung 2400,- = 1042,74 geforderte Nachzahlung.

Die bereits gezahlten 531,15 dürftest du ja problemlos noch in Abzug bringen können...

Die nun zugerechnete Person bewirkt bei Heizung/Warmwasser ca. 200,- Mehrkosten, außerdem eben bei Wasser/Abwasser und Müll.

Ganz grundsätzlich hat man natürlich als Mieter das Recht, in sämtliche relevanten Unterlagen und Belege/Rechnungen Einblick zu nehmen.

Verjährungsfrist für erstellte Nebenkostenabrechnungen beträgt 3 Jahre.
 
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