Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenspiegel?

haunt

Lieutenant
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Juni 2010
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Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zu der Nebenkostenabrechnung.

Zum einen haben wir bei der Nebenkostenabrechnung interessanterweise bei der Gebäudeversicherung, dem Hausmeister und dem Aufzug 3x so hohe Kosten wie im Betriebskostenspiegel des Mieterbundes.
Daraufhin habe ich mich bei der Verwalterin per Einschreiben gemeldet und um Einsicht in die Rechnungen gebeten.
Worauf muss ich jetzt besonders achten?
Was mich stutzig macht, alles was von Drittanbietern gemacht wird - Müll, Wasser usw. liegt absoult im Rahmen, nur die Dinge die von der Verwaltung erledigt werden sind so hoch.

Außerdem sind unsere Heizkosten hoch :) dazu aber folgendes:
Letztes Jahr ist der Regler abgeflogen und ich habe dies der Hausverwaltung gemeldet. Daraufhin wurde mir ein Handwerker versprochen der sich darum kümmert, in der zwischenzeit hat sich unsere Wohnung auf 60 Grad eingependelt und ich bin dann doch in den Baumarkt hab mir eine Rohrzange geschnappt und das Teil wieder drangemacht. Leider habe ich dann das ganze vergessen und sehe erst jetzt in der Abrechnung, dass genau dieser Heizkörper einen größeren Verbrauch als die übrigen hat.

Kann ich da jetzt noch irgendwas dran drehen? Leider habe ich nichts schriftlich vom letzten Jahr - ein Telefonat sollte ja eigentlich reichen :(
Ich möchte mich jetzt nur schon mal für die nächste Abrechnung absichern.

Oder sollte ich mir direkt Rechtsschutz suchen?

Danke und Gruß
 
Hallo haunt,

also ich würde im ersten Schritt mal prüfen, ob die Positionen der Nebenkostenabrechnung im Vergleich (zu Wohnungen in deiner Region) zu hoch sind oder nicht.

Einen objektiven Anhaltspunkt bekommst z.B. du unter www.nebenkosten-rechner.de.

Falls das der Fall sein sollte ist der erste Weg mal zum Vermieter um die Sache mal zu klären (was hat er dafür für eine Erlärung)

Als letzten Schritt solltest du dir bei einem Anwalt Rechtsbeistand holen, denn nur er kann zuverlässig deine Ansprüche durchsetzen (falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist das natürlich ideal)
 
Worauf muss ich jetzt besonders achten?
Hausmeister: monatliche Pauschalsumme oder nach Einzelaufwand (dann Stunden-/Tätigkeitsnachweis)
keine Reparaturrechungen dürfen enthalten sein, Material für Gartenpflege/Winterdienst ja (prüfen ob teure Einzelanschaffung war-im Regelfall nicht umlagefähig)
Aufzug: nur Wartungskosten umlagefähig, Wartungsvertrag einsehen
Gebäudeversicherung: keine Mietausfallversicherung, keine Vermieterrechtschutzversicherung umlagefähig, große Preisspannen bei den Anbietern möglich

Kosten in 1-3 Familienhäusern und in Wohn- und Geschäftshäusern im allgemeinen immer höher als im reinen Mietshaus. Bei ETW Anlagen manchmal auch unkorrekte BK-Abrechnungen als weitergereichte Eigentümerabrechnung mit Instandhaltungs-/Reparaturanteilen.
 
Vielen Dank,
wie komm ich denn an anderer Leute Nebenkosten? :)

Also ich bin mal gespannt, ob die Vermieterin sich meldet. Normal würde ich es ja brav bezahlen, aber 3x so hohe Kosten wie normal finde ich dann doch komisch.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass da wir in einem Neubau wohnen, die Anlegung des Gartens mitberechnet worden ist. Sowas darf dann wahrscheinlich auch nicht mit drin sein.

Das kann ja lustig werden :)

Gruß und danke,
 
Update:
noch lustiger - die Hausverwaltung reagiert nicht auf den Brief per Einschreiben :-)
 
das ist schon klar. Nur geht da eben niemand ans Telefon. ( Deshalb ja auch der Brief per Einschreiben )
 
Könnt ich schon - aber die wollen ja was von mir.
Außerdem muss ich während deren Arbeitszeiten arbeiten und hab nur 15 Tage Zeit zum zahlen :) so schnell kann ich mir keinen Urlaub nehmen.

Also hab jetzt gerade nochmal hier gestöbert:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,602,-einsicht-in-die-abrechnungsunterlagen.html

am besten ist es wohl nochmal einen Brief zu schreiben - damit ich auch was belegen kann - und solange dann halt einfach zu warten :)
 
nuja die wollen zwar Geld von dir, aber du meinst dass die Heizkosten zu hoch sind, also willst du auch was von denen.
in dem Fall ist aber Eigeninitiative von dir erforderlich, wieviel nötig ist, bis die sache geklärt ist, ist jedoch eine andere sache;)
 
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