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neue PS5 Kaputt

RPL

Cadet 3rd Year
Registriert
Juli 2018
Beiträge
45
Hi, meine nagelneue PS5 lässt sich nicht hochfahren.
Ich habe die Schritte von Sony befolgt und es letztendlich mit USB versucht, bzw. die Systemsoftware neu zu installieren.
-> es ging tatsächlich gestern Abend, ich hab mich eingeloggt und das wars, habe nicht gezockt.
Heute morgen wollte ich sie einschalten und siehe da -> es geht wieder nicht an, bzw. es startet, lädt etwas und dann geht es aus.

Soll ich nun den Händler kontaktieren (EURONICS) oder Sony? Ich bin mir gerade unsicher..

Wenn ich den Händler kontaktiere, dann nimmt er sie doch bestimmt zurück.
Wenn ich Sony kontaktiere, dann reparieren sie die PS5?
Oder? Ich weiß aber nicht, ob ich wirklich ein "repariertes" Gerät haben möchte, wenn ich es nagelneu gekauft habe
 
Moin,

ich denke, wenn Du damit zum Händler gehen solltest, wird er sie sicherlich einschicken und sie dir repariert zurückgeben. Das dauert dann aber länger.
Kannst am besten den Kundendienst von Sony kontaktieren.
Die Konsole wird dann durch UPS abgeholt und nach einer ca. einer Woche erhältst du sie zurück.
Du kannst bei Sony deine Sorge äußern und vielleicht erhältst du dann eine brandneue. Davon gehe ich aber eher nicht aus.
 
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Okay danke! Ich rufe mal bei Sony an
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Öffnungszeiten Montag - Freitag ich raste aus :
 
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Wenn sie nagelneu ist, würde ich zu Euronics gehen und sofern die noch eine haben bekommst du dann auch gleich eine neue sofern du das vorderst (ist auch gesetztlich so festgeschrieben).

Reparatur nur im Notfall wenn da in nächster Zeit nichts in Aussicht steht mit Ersatz.
 
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Ansonsten zurückgeben und auf die PS5 Pro warten. Die könnte dann evtl. mit "DP4a" ausgestattet werden und damit das DLSS-Pendant XeSS statt nur FSR unterstützen.
 
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Key³ schrieb:
Wenn sie nagelneu ist, würde ich zu Euronics gehen und sofern die noch eine (..)
Hi, ich werde das so machen.
Bzw. stelle ich ein "Ultimatum", dass sie mir entweder eine neue Konsole geben sollen oder wenn sie keine haben, die Konsole einfach wieder zurücknehmen ..
Danke!
 
Key³ schrieb:
ist auch gesetztlich so festgeschrieben
Ist das so? Mir war so, als hätte der Händler dreimal die Möglichkeit zur „Nacharbeit“ oder täusche ich mich?

Grundsätzlich wäre ich vorsichtig mit Rechtsberatungen im Netz?
 
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Key³ schrieb:
Wenn sie nagelneu ist, würde ich zu Euronics gehen und sofern die noch eine haben bekommst du dann auch gleich eine neue sofern du das vorderst (ist auch gesetztlich so festgeschrieben).

Reparatur nur im Notfall wenn da in nächster Zeit nichts in Aussicht steht mit Ersatz.
Nein, das stimmt nicht. Der Händler hat das Recht nachzubessern. D.h. er darf das Gerät reparieren (lassen).
Ich würde versuchen es zurückzugeben und mir ein neues kaufen, wenn er reparieren möchte
 
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Wie so immer macht der Ton die Musik, hingehen und erstmal fragen was es nun für Möglichkeiten gibt. Falls die Option der Rücknahme bzw. den Austausch auf ein neues Gerät nicht angeboten wird dann einfach mal HÖFFLICH fragen. Denn wie weiter oben schon geschrieben ist hier gar nichts "Gesetzlich so Festgeschrieben" das bei der ersten Reklamation alles sofort ausgetauscht werden muss bzw. es das Geld zurück gibt.
 
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Eben nicht, innerhalb der ersten 6 Monate steht es dem Kunden frei nich dem Händler,wie immer gilt nur es darf keine Unverhältnismäßigkeit entstehen z.B. wenn es eine Sonderanfertigung ist, wäre es unverhältnismäßig eine neue zu verlangen, da geht erstmal nur Nacherfüllen in Form von Insandsetzen.

Es wäre also seltendämlich wenn man hingeht und sagt, das sie kaputt ist und man sie reparieren lassen will.
Da geht man erstmal neutral hin und schildert die Lage und erwähnt die Reparatur erstmal garnicht, nur wenn es blöd läuft (was ja bei den große selten der Fall ist bei so einfachen Dingen) würde ich mal dezent nachhaken das man gerne ein Ersatzgerät hätte.
 
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Key³ schrieb:
Eben nicht, innerhalb der ersten 6 Monate steht es dem Kunden frei nich dem Händler,wie immer gilt nur es darf keine Unverhältnismäßigkeit entstehen z.B. wenn es eine Sonderanfertigung ist, wäre es unverhältnismäßig eine neue zu verlangen, da geht erstmal nur Nacherfüllen in Form von Insandsetzen.

Es wäre also seltendämlich wenn man hingeht und sagt, das sie kaputt ist und man sie reparieren lassen will.
Da geht man erstmal neutral hin und schildert die Lage und erwähnt die Reparatur erstmal garnicht, nur wenn es blöd läuft (was ja bei den große selten der Fall ist bei so einfachen Dingen) würde ich mal dezent nachhaken das man gerne ein Ersatzgerät hätte.
Das was du hier Ansprichst ist die Beweislastumkehr und bezieht sich auf die gesetzliche Gewährleistung und nichts mit Geld zurück zu tun.
 
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Ich habe mit keinem Wort Geld zurück erwähnt sondern auf ordentliche Ware.
Du darfst aber gerne mal nachlesen im BGB, da steht es ganz ohne juristischen wischiwaschi Kram direkt in einfachen Worten drin.

Kleiner Auszug:

§ 439​

Nacherfüllung​



(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Das in Verbindung mit:

(4) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
 
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Genau so ist es. Ich hatte mal mit Expert das gleiche Problem mit einer PS3. Wollten sie auch einschicken zur Reparatur. Nada...war kurz beim Anwalt und der erklärte mir das du als Käufer das recht hast dir aus zu suchen wie es ablaufen soll, außer es ist für den Händler unverhältnismäßig zb beim Auto wenn neu.
Gut, das ist jetzt auch schon einige viele Jahre her aber wie es aussieht ist es immer noch so. Die wenigsten wissen das und lassen die Händler gewähren und denken sie sind Bittsteller gegenüber dem Händler.
Ist aber auch von mir keine Rechtsberatung. Und der Ton macht die Musik.
 
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Wenn die Konsole DOA war, würde ich versuchen die einfach auszutauschen.
(hinbringen, neue mitnehemen)

Sollte kein Problem sein.
 
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Nette Diskussion hier, dadurch das 99% der Händler ne PS5 nicht länger als 3 min auf Lager haben wird nur Rückgabe oder Reparaturauftag in frage kommen, gib das Teil einfach retour und kauf wo anders neu oder Warte.
 
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Key³ schrieb:
Eben nicht, innerhalb der ersten 6 Monate steht es dem Kunden frei nich dem Händler.
Habe das jetzt nicht raus lesen können, wo wird hier der Zeitraum von 6.Monaten für die freie Wahl des Kunden definiert?
 
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Vielen Dank für die ausführliche Diskussion mit sehr hilfreichen Infos!
Ich werde euch über die Antwort Bescheid geben!
 
Schön, wenn man als Kunde die Wahl hat, etwas einzufordern, was es nicht gibt.
Ich würde vorher mal schauen, ob du denn eine PS5 dort kaufen könntest :p

Jetzt kannst du überlegen, ob du sie dann lieber reparieren lässt und eine absehbare Zeit wartest, oder hoffst, sie in absehbarer Zeit erneut kaufen zu können.

(Und btw: Das Wort "nagelneu" sagt an und für sich nicht wirklich viel über den Kaufzeitpunkt aus, ich habe noch nagelneue SD-Karten rumliegen, die ich vor über einem Jahr gekauft habe. Im Falle einer PS5 allerdings denke ich schon ^^)
 
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