Darkman.X
Lieutenant
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Im EU-Recht steht das, siehe z.B. dort: https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/index_de.htmdgneo schrieb:Habe das jetzt nicht raus lesen können, wo wird hier der Zeitraum von 6.Monaten für die freie Wahl des Kunden definiert?
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/index_de.htm schrieb:
- Kommt es bereits in den ersten 6 Monaten zu Problemen, wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Empfangs der Waren bestand, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen. Daher haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz. Erweist sich dies als zu schwierig oder kostspielig, kann Ihnen auch eine Erstattung (teilweise oder in voller Höhe) angeboten werden.
- Treten Mängel nach Ablauf von 6 Monaten auf, haben Sie immer noch Anspruch auf kostenlose Nachbesserung, Ersatz oder teilweise bzw. vollständige Erstattung. Sie müssen dann jedoch gegebenenfalls nachweisen, dass das Problem bereits bestand, als Sie die Waren erhielten.
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Das ist altes Gesetzt, welches nicht mehr gilt. Siehe auch dort: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/widerruf-wer-traegt-die-ruecksendekostentollertyp schrieb:Also das mit den Rücksendekosten würde ich auch mal nochmal klären, weil der Warenwert die 40 Euro ja übersteigt. Das sollen sie dir nochmal begründen.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/widerruf-wer-traegt-die-ruecksendekosten schrieb:Alte Rechtslage
Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen reformiert. Früher war es so, dass Verkäufer grundsätzlich die Kosten der Rücksendung tragen mussten. Nur wenn der Artikel günstiger als 40 € war, konnten sie die Kosten auf den Käufer abwälzen. Oder wenn dieser nicht per Vorauskasse bezahlt hatte.
Was gilt heute?
Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung der Käufer trägt. Allerdings muss der Verkäufer ihn rechtzeitig vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen haben. Fehlt dieser Hinweis, muss er ihm auch die Kosten der Rücksendung erstatten.