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neue PS5 Kaputt

dgneo schrieb:
Habe das jetzt nicht raus lesen können, wo wird hier der Zeitraum von 6.Monaten für die freie Wahl des Kunden definiert?
Im EU-Recht steht das, siehe z.B. dort: https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/index_de.htm

https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/index_de.htm schrieb:
  • Kommt es bereits in den ersten 6 Monaten zu Problemen, wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Empfangs der Waren bestand, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen. Daher haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz. Erweist sich dies als zu schwierig oder kostspielig, kann Ihnen auch eine Erstattung (teilweise oder in voller Höhe) angeboten werden.
  • Treten Mängel nach Ablauf von 6 Monaten auf, haben Sie immer noch Anspruch auf kostenlose Nachbesserung, Ersatz oder teilweise bzw. vollständige Erstattung. Sie müssen dann jedoch gegebenenfalls nachweisen, dass das Problem bereits bestand, als Sie die Waren erhielten.

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tollertyp schrieb:
Also das mit den Rücksendekosten würde ich auch mal nochmal klären, weil der Warenwert die 40 Euro ja übersteigt. Das sollen sie dir nochmal begründen.
Das ist altes Gesetzt, welches nicht mehr gilt. Siehe auch dort: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/widerruf-wer-traegt-die-ruecksendekosten


https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/widerruf-wer-traegt-die-ruecksendekosten schrieb:
Alte Rechtslage

Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen reformiert. Früher war es so, dass Verkäufer grundsätzlich die Kosten der Rücksendung tragen mussten. Nur wenn der Artikel günstiger als 40 € war, konnten sie die Kosten auf den Käufer abwälzen. Oder wenn dieser nicht per Vorauskasse bezahlt hatte.

Was gilt heute?

Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung der Käufer trägt. Allerdings muss der Verkäufer ihn rechtzeitig vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen haben. Fehlt dieser Hinweis, muss er ihm auch die Kosten der Rücksendung erstatten.
 
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Wie ist das eigentlich, wenn ich die Ware ("nur" 50km weit weg) selbst zurück bringe?
Man bekommt sicherlich eine Bestätigung in Form einer Quittung oder sowas richtig?
Sorry das ich so eine blöde Frage stelle :D
 
Da würde ich direkt nachfragen. Ist der Aufwand für dich günstiger als das Paket zu versenden?

@Darkman.X: Danke für die Info. Da siehst man, wie selten ich vom Widerruf Gebrauch mache.

Aber Frage: Wer trägt denn die Kosten bei einer Rücksendung aufgrund einer Reklamation? Kostenlos kann vieles bedeuten :-)
 
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Meine Anfangs verlinkte EU-Seite verlinkte auch auf ein FAQ: https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/faq/index_de.htm

Man ging dort auf folgende Situation als Beispiel ein: Man wohnt in Portugal und hatte eine Kamera in Spanien gekauft. Und die nachfolgende Frage + Antwort war:
Der Händler in Spanien ist bereit, meine fehlerhafte Kamera zu reparieren, aber wer muss die Versandkosten bezahlen?

Nach EU-Recht müssen fehlerhafte Produkte innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für den Verbraucher kostenlos nachgebessert oder ersetzt werden. Dies schließt auch die Versandkosten ein. Der Händler sollte also die gesamten Versandkosten (Kosten der Rücksendung der mangelhaften Kamera durch Sie und Kosten der erneuten Versendung der reparierten Kamera durch den Händler) tragen.

Vielleicht möchte der Händler jedoch erst prüfen, ob die Kamera bereits beim Kauf defekt war. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise die Rücksendung der Kamera bezahlen und den Händler zur Erstattung der von Ihnen getragenen Versandkosten auffordern, wenn er Ihre Ansicht teilt, dass die Kamera fehlerhaft war.

Also eigentlich wirklich alles kostenlos. Evtl. muss man aber die Versandkosten vorher auslegen (siehe 2. Absatz).

Was mich ein wenig stört: Im ersten Absatz heißt es: "Der Händler sollte also die gesamten Versandkosten[...]". Wieso nur "sollte" und nicht "muss"? Das macht es irgendwie wieder schwammig.

EDIT: Aber wer weiß.....den Text haben sicherlich nicht Anwälte geschrieben, daher kann es vielleicht auch nur eine unglückliche Formulierung sein...
 
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Wie ist das eigentlich Gesetzlich, dass die Ware (hier: PS5) nicht umgetauscht werden kann, ich aber keine Reparatur möchte (ich weiß nicht mal, ob sie es repariert hätten) bezüglich des Widerrufs und damit den einhergehenden Rücksendekosten.
Ich lese im Internet (auch im Zitat von @Darkman.X) , dass der Händler das Recht hat Nachzubessern ODER Auszutauschen.
Heißt das, wenn schon eins ausgeschlossen ist, dass mir der Händler die Rücksendekosten gewähren muss?
 
Widerruf = Du zahlst die Rücksendekosten, wenn der Händler dich darauf hingewiesen hat. (was ja er wohl über die AGBs gemacht hatte). Beim Widerruf gibt es keine Reparatur oder ähnliches. Der ganze Kauf wird einfach rückabgewickelt.

Gewährleistung = Der Händler zahlt die Rücksendekosten.

Du musst dich also entscheiden, wie du die PS5 zurücksenden möchtest.

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Ganz unabhängig von Widerruf oder Gewährleitung: Ist das für dich echt so ein großes Ding mit den Rücksendekosten? Du kaufst dir eine Konsole für 400 € (Digital) oder 500 € (Disc) und hängst dich jetzt wirklich an den 8,49 € Versandkosten auf? Dann solltest du dich fragen, ob du dir die PS5 überhaupt leisten kannst.

Aber gut, das ist vielleicht auch nur eine Einstellungssache. Ich bin froh, dass es soetwas wie den Widerruf gibt, man kann Geräte wegen jeden kleinen Furz zurücksenden. Man denke z.B. an Pixelfehler bei Monitoren, welche man eigentlich bei den üblichen Pixelfehlerklassen hinnehmen muss. Dank des Widerrufs muss man sie nicht mehr hinnehmen (ja, das ist schon ein gewisser Missbrauch), da sind die Versandkosten ein geringer Preis für diese tolle Möglichkeit.
Oder defekte Geräte zurücksenden können, ohne dass man den Reparatur-Prozess durchlaufen muss, der sich mehrere Wochen hinziehen kann.
 
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Vielen Dank erstmal!
Also: Ich habe nun zwei PS5 rumstehen, natürlich eine Defekt von der ich das Geld zurück bekomme, aber generell liegt es nicht am Geld.
ABER: Man sollte jeden "penny" Wertschätzen.
Ich sehe es nicht ein, für eine Defekt gelieferte Ware noch Geld oben drauf zu zahlen.
Ich habe dadurch Zeit verloren, Stress gehabt und sozusagen nichts davon außer noch 8,50€ Versandkosten?
-> Also schätze ich Geld Wert und lasse mich auch nicht für Dumm verkaufen:D

Der nette Herr von Euronics erstattet mir die Rücksendekosten.
 
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