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neue PS5 Kaputt

Wo (bei Dir, beim Händler oder wo ...) und welche (die neue oder die alte)?
 
Ach so, er meint: Gestern ist die (nun defekte) PS5 angekommen -> somit "nagelneu" gewesen. :daumen:
 
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Ja genau! :D
Also gestern ist die "nagelneue" PS5 angekommen die ja aber leider Defekt ist.
 
Ganz doofe Frage: Indizien, dass sie jemand bereits genutzt haben könnte gab es keine?

Weil manche Leute schicken bei Defekt einfach zurück, was ich ziemlich daneben finde, und manche Händler schicken Ware auch einfach ungeprüft wieder raus nach Rücksendung.
 
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Schick das Teil einfach retour als defekt deklariert und bitte um Austausch, was anders bleibt eh nicht über, ist echt bitter, wahrscheinlich wird der Händler sagen es gibt kein Kontingent mehr und dir dein Geld retour geben oder dich mit Priorität auf eine Warteliste setzten :(
Schad das du nicht in AT wohnst sonst hätte ich dir Helfen können.
 
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tollertyp schrieb:
Ganz doofe Frage: Indizien, dass sie jemand bereits genutzt haben könnte gab es keine?

Weil manche Leute schicken bei Defekt einfach zurück, was ich ziemlich daneben finde, und manche Händler schicken Ware auch einfach ungeprüft wieder raus nach Rücksendung.
Genauso ist es, daher bestelle ich elektrogeräte oder computer hardware nicht gerne online.
 
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Amok68 schrieb:
Genauso ist es, daher bestelle ich elektrogeräte oder computer hardware nicht gerne online.
Eigentlich nicht.
Sah kein Staubkörnchen, Haare oder sonst was, also wie Fabrikneu.
NUR!: Bei der Abholung war das Paket offen, also nicht das PS Paket sondern der Karton mit dem es geliefert wurde.
Ergänzung ()

Innerhalb von 6 Monaten können Sie ein zum Lieferzeitpunkt mangelbehaftetes Gerät aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung umtauschen oder reparieren lassen. Anfallende Versandkosten für die Rücksendung tragen in diesem Fall wir als Händler. Vom Kauf zurücktreten können Sie im Rahmen der Gewährleistung nur dann, wenn Umtausch oder Reparatur nicht möglich sein sollten.

Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwaren gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten. Nach Ablauf von 6 Monaten haben Sie als Käufer die Beweislast, dass der Defekt schon zum Zeitpunkt der Lieferung bestand.

-- Das steht auf der Euronics Seite, mal sehen was sie mir Antworten werden, aber ich lasse mir nicht ein Reparaturgerät liefern und Austausch ist doch eh nicht möglich (PS5 Bestand), mal gucken was passieren wird
 
Zuletzt bearbeitet:
RPL schrieb:
Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwaren gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten.
Bei Sony gibt es leider nur 12 Monate Garantie,da hat Sony eine blöde Firmenpolitik was Garantie angeht.
 
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Ja, er hat ein Widerrufsrecht. Dennoch sollte auch bei Widerruf in so einem Fall der Hinweis erfolgen, dass das Gerät bei Ankunft bereits defekt war. Ohne den Hinweis ist es das, was ich mit "einfach zurückschicken" meine.
 
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Gilt Widerrufsrecht auch nach Öffnen/Auspacken der Ware?
Wusste ich gar nicht, dachte es muss ungeöffnet sein
 
Ja gilt auch. In deinem Fall finde ich es dann auch in Ordnung,, es zu nutzen.
Grundsätzlich empfinde ich das Widerrufsrecht als viel zu verbraucherfreundlich (warum hier kein Aufschrei bzgl. Umweltschutz?). Und oftmals leide ich als Verbraucher (und andere, siehe Amok68) auch selbst darunter, weil der Händler ramponierte zurückerhaltene Ware halt wieder als neu verkauft.

Der Ursprung des Widerrufsrechts liegt ja an den Telefon- und Haustürverkäufen, wo man quasi zum Kauf genötigt wurde und irgendetwas zustimmt, um das nervende Gespräch irgendwie abzuwürgen. Also im Internet werde ich halt ähnlich zum Kauf genötigt wie im Supermarkt...
 
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RPL schrieb:
Gilt Widerrufsrecht auch nach Öffnen/Auspacken der Ware?
In den meisten Fällen -> ja.
Bei Nahrungsmitteln und Datenträgern mit Copyright-Inhalten (CD, DVD, BluRay) -> nein.

In Deinem Falle musst Du das Gerät ja auspacken können, um es (testweise) zu nutzen.

Passt z.B. die Hose nicht, gefällt Dir der Artikel nicht oder gibt es Mängel, dann packst Du es wieder so gut wie möglich/nötig in die Originalverpackung und kannst den Artikel mittels Widerruf zurücksenden.

Oft bekommt man ein Rücksendeschein, in einigen Fällen muss man allerdings die Versandkosten vorstrecken und bekommt sie später ersetzt.

Bei Waren unter 40€ müssen die Rücksendekosten i.d.R. vom Käufer übernommen werden, sofern der Verkäufer nicht extra angegeben hat, dass er sie freiwillig übernimmt.
 
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@Tanzmusikus: Die Begründung, dass man etwas auspacken muss, um es zu testen, hat doch nichts damit zu tun. Muss man bei Software, Musik und FIlemn doch auch. Und bei Nahrungsmitteln sowieso.

Das Widerrufsrecht hat nichts mit der Erlaubnis zu tun, Dinge nach eigenem Gusto testen zu können. Dass sich Kausal aus der Möglichkeit, einen Kaufvertrag zu wiederrufen, implizit die Möglichkeit ergibt, Dinge zu testen, ist eine Folge und nicht die Absicht des Widerrufsrechts.

Wenn er die gleiche Konsole im Laden gekauft hätte, hätte er schließlich auch kein Widerrufsrecht (außer es wird freiwillig eingeräumt, wie z.B. Mediamarkt und andere es machen). Testen im Laden ist auch relativ schwer.

Und grundsätzlich hat der Händler auch die Möglichkeit, bei Nutzung nicht den vollen Kaufpreis zu erstatten - in der Praxis aufgrund der Angst vor schlechten Bewertungen und der Tatsache, dass er das begründen muss, passiert das in der Regel halt nie.

Am Ende zahlen wir halt alle diese Verbraucherfreundlichkeit beim Widerrufsrecht, vergleichbar mit Versicherungen.
 
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tollertyp schrieb:
Grundsätzlich empfinde ich das Widerrufsrecht als viel zu verbraucherfreundlich (warum hier kein Aufschrei bzgl. Umweltschutz?).
Es wird leider von einigen extrem ausgenutzt. Allerdings ist es schon sinnvoll, wenn man z.B. Dinge wegen der Haptik oder nach subjektiven Punkten kaufen möchte geht das ohne einer physischen Begutachtung nicht.

Wenn ich in einem laden etwas kaufen möchte und mir bei dem Produkt die Haptik wichtig ist, mir der Verkäufer aber keinen Test zugesteht kaufe ich es dort nicht. Ob das jetzt Kleidung, eine Geldbörse oder ein (teurer) TV ist spielt da keine große Rolle wenn ich nicht weiß wie gut z.B. die Passgenauigkeit, Verarbeitung, Bedienung bzw. Geschwindigkeit + Bildqualität nach meinem Empfinden ist. Im Laden kann man solche Dinge probieren, online halt erst zu Hause.

Das gute daran ist, falls der Händler einen Tausch verweigert und auf die Garantie vom Hersteller verweist einfach Widerrufen. Ist zwar auch keine astreine Lösung, aber man muss sich wenigstens nicht ärgern. Danach halt zukünftig nichts mehr dort kaufen, wenn ein Austausch abgelehnt wird.
 
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@tollertyp
I'm unknown schrieb:
Allerdings ist es schon sinnvoll, wenn man z.B. Dinge wegen der Haptik oder nach subjektiven Punkten kaufen möchte geht das ohne einer physischen Begutachtung nicht.

Wenn ich in einem Laden etwas kaufen möchte ... usw. --- von mir gekürzt ---

Das gute daran ist, falls der Händler einen Tausch verweigert und auf die Garantie vom Hersteller verweist einfach Widerrufen. Ist zwar auch keine astreine Lösung, aber man muss sich wenigstens nicht ärgern. Danach halt zukünftig nichts mehr dort kaufen, wenn ein Austausch abgelehnt wird.
So meinte ich das.
Ich bin keiner, der schnellfertig oder aus egoistischen Gründen gezielt Produkte zurückschickt.
 
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Ich habe eine Antwort erhalten und zwar soll ich den Vertrag widerrufen.
Ich lese jedoch in den AGB, dass der KÄUFER die Rücksendekosten tragen muss.
Was soll das denn? Defekte Ware und ich soll noch die Rücksendekosten tragen?
Ich mache morgen richtig Druck, falls ich bis morgen keine Antwort erhalte.
Euronics hat auf meinen Widerruf noch keine Antwort gegeben (Ist aber am Samstag Abend abgeschickt worden).

(Der Inhaber schien aber sehr Nett zu sein)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das mit den Rücksendekosten würde ich auch mal nochmal klären, weil der Warenwert die 40 Euro ja übersteigt. Das sollen sie dir nochmal begründen.
 
Das steht in der AGB: " [...] Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Kann der Rückversand nur durch Speditionsversand erfolgen, werden die Kosten hierfür auf höchstens etwa 95,- EUR geschätzt [...]"
 
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