Neue RX 580 -> Netzteil löst sich in Rauch auf..

@Novocain
Er kann sich einfach auf das Fernabsatzgesetz berufen ohne Angabe von Gründen. Genau genommen kann es Ihm sogar hinterher gesehen egal sein ob die Karte kaputt ist oder schon gebraucht war. Wenn überhaupt, ist das eher als sein Vorteil zu sehen, also juristisch gesehen gegenüber MF. Natürlich ist es nicht schön, dass er da jetzt so einen Aufwand hat und das NT geschrottet wurde.
 
janer77 schrieb:
einmalig ausgepackt oder vorgeführt worden sei, nicht als gebrauchte Ware

Bei Mindfactory führt aber niemand etwas vor.

Dort sitzen keine IT-Professionals die Hardware Pre-Testings durchführen oder GPUs vorab für ihre Kunden testen würden.

Das ist ein 0815 Hardwareversender, der PCs zusammenschustert wenn man den Zusammenbau für überzogene 100,— Euro ordert.

janer77 schrieb:
EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie 1999/44/EG

Ist mir bekannt und besagt, wenn ich jetzt in meinem Store ein Smartphone kurz auspacke und es einmalig vorführe, ist es noch keine Gebrauchtware.

Anders verhält es sich mit einer Grafikkarte von Mindfactory, denn die Grafikkarte wurde nicht von Mindfactory getestet (wie gesagt, sowas tun die gar nicht), sondern war bereits bei einem anderen Kunden.

Ich kann nur jedem empfehlen, Neuware nur in einer einwandfrei versiegelten Originalverpackung zu akzeptieren.

Liebe Grüße
Sven
 
@ smart-
Das bestreite ich nirgends, nur denke ich, das durch das nicht angeben eines Fehlers das Ding wieder in den Pool geschmissen wird und wir in 2-3 Wochen den neuen Käufer hier auftauchen sehen. Gibt man den Fehler an, wird vielleicht mal nach geschaut.
 
@Novocain
Danke für #20 war zu faul das raus zu suchen, aber habe dazu glaube ich damals sogar so eine Antwort bekommen, also die dürfen das leider, da lag Ryzen falsch.
Allerdings gehen da wohl auch defekte Karten ohne richtig zu testen wieder in den Verkauf, was halt sehr bedenklich ist...
Ja, ich denke auch das er das angeben sollte, habe ich ja bereits geschrieben. Mit der Hoffnung, dass es dann nicht wieder bei jemandem landet^^
 
smart- schrieb:
also die dürfen das leider

Die dürfen das nur, wenn sie „eine Grafikkarte einmalig vorführen oder nur die Verpackung leicht beschädigt wurde“, defekte Gebrauchtware (als Neuware) zu verkaufen, die bereits bei anderen Kunden war, ist und bleibt illegal. Nur nachweisen kann man es halt schwer.

Bei Mindfactory wird nichts vor Ort getestet, das ist ein Hardwareversand. Was bitte sollen die dort denn testen?

Aber es muss jeder selber wissen was er tolerieren mag und was nicht.

Liebe Grüße
Sven
 
@RYZ3N
Ich bin da voll auf deiner Seite, nur die nutzen aus das man das nicht beweisen kann. Wie du selbst sagtest, die verschicken das Zeug nur. Da wird kaum (wenn überhaupt) irgendwas getestet und schon gar nicht vorgeführt^^
 
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RYZ3N schrieb:
[...]Man darf in Deutschland keine Gebrauchtware als neu deklariert verkaufen.[...]

Rückläufer aus Widerruf stellen in aller Regel keine Gebrauchtware dar, sondern Neuware. Deine Ausführungen hierzu sind folglich inkorrekt.

Das liegt grundsätzlich daran, dass die Sache nicht im rechtlichen Sinn in Gebrauch genommen wird.


Ich persönlich würde, wenn erkennbar, jedoch auch keine Widerrufsware akzeptieren.
 
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@RYZ3N : "einmalig ausgepackt oder vorgeführt worden sei, nicht als gebrauchte Ware "

Die Frage ist eben, ob vorgeführt oder selber kurz eingesteckt und probiert nicht letztlich ähnlich ist.
 
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So, jetzt habe ich mich mal bei Mindfactory gemeldet.

Habe es so geschildert wie hier und der Herr am Telefon hat gemeint, ich solle das Netzteil dort einsenden wo ich es gekauft habe, da sollte ich Ersatz bekommen, da es kein Eigenverschulden war (unsachgemäße Bedienung o.Ä.).
Wenn dem wider Erwarten nicht so sein sollte, soll ich mich noch mal melden, dann wird nach einer Lösung gesucht.
Die defekte Grafikkarte wird dann wohl laut dem Mitarbeiter am Telefon aus dem Verkehr gezogen. :)

Des Weiteren soll ich ein normales Widerrufs-Verfahren anstoßen, um die Grafikkarte umzutauschen oder das Geld zurückzuerstatten.

Da bin ich mir jetzt nicht sicher was ich tun soll.
Das Angebot (189 Euro für eine 8GB RX 580) war zwar gut, aber wenn ich noch mal dort bestelle, laufe ich ja wieder das Risiko, einen Rückläufer zu bekommen.

Ich denke, ich werde das Geld zurückverlangen und dann nach Weihnachten eine Grafikkarte beim lokalen Händler kaufen.
Der hat auch gestern kulanterweise den ganzen PC mal inspiziert, ob auf dem Mainboard Schäden zu erkennen sind etc.
Hat mir auch angeboten, einmal das Ganze Teil auseinanderzubauen und die Komponenten an den Testbench zu hängen, aber da habe ich abgelehnt, da ich noch Dinge erledigen musste und mit dem Netzteil, das ich gekauft habe, das ja auch daheim erledigen konnte.

Bin nur froh, dass es (Ausser dem Netzteil) keine anderen Komponente gekostet hat.
Das hatte ich vor einigen Jahren so ähnlich nämlich schon mal, nur, dass dort nicht das Netzteil die Funken geschlagen hat, sondern das Mainboard.
Von daher haben ja doch zumindest irgendwelche Schutzschaltungen vom Cooler Master gegriffen.


Vielen Dank für all die Antworten bis jetzt, immer wieder super wie schnell einem hier geholfen wird! :)

Grüße,
matze
 
Schick erstmal das Netzteil ein und schau inwiefern es problemlos ersetzt wird.

Da benötigt um zeitnahe Abwicklung bitten.

Graka Kauf am letztmöglichen tag widerrufen um dem Netzteil Zeit zu geben.

Nach Widerruf reicht zur Rücksendung der Ware der 14. Tag nach Erklärung des Widerrufs.

So würde ich das machen um die augenscheinlich schadenverursachende Graka spätestmöglich erst aus der Hand zu geben und so lange eben als evtl. Beweisstück in der Hinterhand zu haben.

Wenn die erstmal wieder beim Händler ist...wer weiß....

Möge mich der nächst Schlauere korrigieren.)
 
Hallo, mal ein kleines Update :)

Das Netzteil wurde jetzt zuerst an die Zentrale gesendet und nun zum Hersteller weitergeleitet nach überprüfung, und wird in 2 bis 4 Wochen zurückkommen. Ich nehme mal an, das bedeutet, es wird repariert/ausgetauscht.

Die Grafikkarte habe ich aufgrund der langen Dauer nun zurückgesendet und habe von Mindfactory auch schon die Mail, dass sie eingeliefert wurde und geprüft wird.
Der Mitarbeiter mit dem ich telefonierte meinte jedoch, sie wird aus dem Verkehr gezogen. Bin gespannt, ob bei dieser "Überprüfung" was rauskommt.

Währenddessen habe ich mir eine RX 570 beim lokalen Händler gekauft, die zwar nur mit x8 läuft, aber in diversen Benchmarks Werte erzielt, wie sie sein sollten, daher vermute ich einen Auslesefehler. Einige Programme zeigen sie als 580 an, einige als 470. Ist aber eine Sapphire Radeon RX 570 Nitro+.
Da hab ich auch einen Thread aufgemacht dazu, der ist aber eigentlich auch erledigt. :) Da ich keine Geschwindigkeitseinbußen hab und sonst auch alles läuft wie es soll, werd ich einfach damit leben.

Ich melde mich wieder, wenn ich neuigkeiten habe!

Grüße,
matze :)
 
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Muss da mal meinen Senf zu geben, habe mir vor kurzem eine Sapphire RX 580 Nitro+ bei Amazon bestellt und heute verbaut, was auffiel war das ein Flyer leicht eingerissen war und die Schutzfolie die auf den Lüfternarben kleben auch schon leicht abstand.
Die Schrauben die die Backplate mit dem ollen Plastikspoiler verbinden waren auch etwas lose, so das der Plastikspoiler etwas wackelte, habs mit Schraubenzieher wieder festgezogen.
Hier würde ich auch auf gebraucht Ware tippen, der Karton war mit einem Sapphire Folienkleber versigelt, sah sonst soweit gut aus, bis auf oben beschriebene Mängel.
Was mich wundert es war keine Antistatic Folie bei und keine Crossfire Bridge, vielleicht kann hier mal jemand genau beschreiben was alles im Lieferumpfang enthalten sein müsste.
 
Antistatikfolie war bei meiner 570 Nitro+ auch nicht dabei, der Schaumstoff in der Verpackung ist wohl antistatisch.

Die anderen Mängel würde ich jedoch nach dieser Erfahrung nicht hinnehmen, klingt fast so als hätte die Karte schon mal jemand auseinander gebaut?
 
Mangelbehaftete Gebrauchtware -> zurückschicken !!!

Edit: Ne CF-Bridge gibts in der Regel nicht mehr dazu. Wer braucht das auch? Cf und Sli sind tot und zu nix zu gebrauchen.
 
Bei Amazon gibts ja die Möglichkeit Geld zurück oder Ersatz schicken, Ersatz schicken haben die bei meinem Konto schon deaktiviert, kann nur noch das Geld zurück fordern.
 
oh, Amazon beraubt dich Deiner BGB Rechte?

würde ich mir mal schriftlich bestätigen lassen dass es kein Fehler ist Dir die Wahl zu überlassen und dann je nach Antwort dem Verbraucherschutz melden

der Verkäufer könnte hier im Falle eines günstigen Preises seine pflicht zur Nacherfüllung im Wege einer Zusendung von Neuware auf Kundenwunsch versuchen auszuhebeln
 
Einfach den Kundenservice anschreiben im Chat, per Mail oder anrufen- sofern direkt bei Amazon gekauft.
 
So war heute nochmal im Amazon Konto, nun konnte ich aufeinmal Ersatz anfordern, habe ich auch gemacht, bin gespannt wie die dann aussieht.
 
RYZ3N schrieb:
Bewusst ist mir das schon, heißt aber a) nicht, dass ich das tolerieren würde und b) nicht, dass das legal ist.

Es gibt auch kein Gesetz auf das man sich berufen könnte, wenn etwas gebraucht wurde, würde es gebraucht und ist keine Neuware.

Wenn Kunden das mit sich machen alles, ist das eine Sache, die Frage nach der Legalität, eine andere.

Liebe Grüße
Sven

Laut Gesetz ist es sogar so, dass ein Versandhaus einen Rückläufer durchaus als Neuware verkaufen kann, WENN der Rückläufer NUR in der gesetzlichen Wiederrufsfrist getestet wurde. Hat zumindest das Amtsgericht Rotenburg entschieden: https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1270.html
 
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