Neue RX 580 -> Netzteil löst sich in Rauch auf..

matze313

Commander
Registriert
Apr. 2017
Beiträge
2.190
Hallo liebe Community,

Zuerst zum System:
Board: msi X370 Gaming Pro
CPU: Ryzen 5 1600 @ Stock zur Zeit
RAM: 16GB G.Skill Aegis 3000
Netzteil(alt): Cooler Master G750M
Grafikkarte :XFX Radeon RX 580 GTS Black Edition

Ich habe mir vorgestern bei Mindfactory eine XFX RX 580 8GB bestellt, für 189 Euro in der Cyber Deal- Aktion. Ein gutes Upgrade zur 1050Ti.
Heute kam sie an, Karton geöffnet, und die Karte ausgepackt.
Dabei ist mir aufgefallen, dass keinerlei Aufkleber da waren, die das ganze versiegelt haben, aber Reste meine ich entdeckt zu haben.

Ich habe sie dann trotzdem eingebaut und es lief auch alles zunächst.

Nach ein paar Runden CS:GO hab ich mal For Honor (weil es das aktuellste Spiel ist, welches ich habe) gestartet.

Nach dem Intro und der ersten "Trainigsmission" habe ich die Einstellungen auf das Maximum gestellt (um zu sehen was die Karte kann).
Kaum war ich aus dem Menue draußen, ging der Rechner einfach aus.

Der Ein-Aus Knopf hat nicht mehr reagiert.

Dann war mir klar: Netzteil ist der Fehler, alles klar.
Ein Cooler Master G750M war verbaut.
Also Stecker gezogen und 10 Sekunden gewartet, dann wieder eingesteckt.

Nun wollte ich den Rechner hochfahren, doch nach einem Druck auf den Startknopf ist nichts passiert. Dachte ich zuerst.

Nach 3 Sekunden kam Rauch aus dem Netzteil, im inneren hat es geknistert und ich meine auch Funken gesehen zu haben, ich zog so schnell es ging den Stecker.

Daraufhin bin ich zum PC-Händler um die Ecke (dort wurde das Netzteil gekauft), und habe den Sachverhalt erklärt.
Das Netzteil wird jetzt eingeschickt und die Diagnose wird in 1-2 Wochen erwartet.
Das Kuriose: Vor Ort haben sie das Netzteil an einen Prüfer gehängt, der hat auf allen Schienen gute Werte angezeigt.

Auf Frage, ob ich es dann wieder einbauen möchte (LOL), die ich natürlich verneint habe, hat man mir dort ein beQuiet Straight Power E10 700W empfohlen.
Mit dem Hinweis, dass es schon etwas älter sei, aber trotzdem bedenkenlos einsetzbar ist, da es die Lastwechsel von aktueller Hardware mitmacht. Hab 109 Euro dafür bezahlt.

Ich habe also daheim das neue Netzteil eingebaut und die Radeon wieder angeschlossen (in meiner Naivität) und den Rechner eingeschaltet. Hand allerdings bei der Steckdose gehabt, um sofort den Stecker zu ziehen falls was nicht stimmt.
Lüfter liefen an, aber dann kam ein kurzes knacken, dann hab ich sofort den Stecker gezogen.

Daraufhin habe ich die GTX 1050Ti wieder eingebaut, damit geht alles ohne ungewöhnliche Geräusche.
Keine anderen Komponenten scheinen Schaden genommen zu haben.

Jetzt ist die Frage, was ist passiert? Hat das Netzteil die Grafikkarte gekillt, oder hat die Grafikkarte das Netzteil gekillt?
Kann es daran gelegen haben, dass die Karte womöglich schon mal ausgepackt und evtl auch verbaut war?

Freue mich auf Antworten,
MfG Matze :)
 
Nach deiner Schilderung wohl eher letzteres.
Schick die Grakka an Mindfactory zurück.
Klingt leider nach gebrauchter Hardware.
Habe das selber mal erlebt, Mindfactory verschickt tatsächlich bereits benutzte Grakkas als Neuware.
Vermutlich hat die irgendeinen Knacks.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: matze313
Also diese Netzteil-Tester, sind ne kleine Hilfe kein richtiger Test! Wenn das Ding 12V im Tester liefert heisst das nicht das er das auch unter Belastung macht. Wenn nen Netzteiltester rum piept ist es aber häufig kaputt, wenn es nicht piept heisst es aber nicht das es zu 100% in Ordnung ist.

Was warum nun wie bei dir es ausgelöst hat ist auf die Ferne schwer zu sagen. Das eine Karte gebraucht ist -wenn es so ist- heisst nicht das sie defekt ist, möglich ist es, aber auch das kann bei Versiegelten neuen Karten mal passieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: matze313
Die Grafikkarte [vermutlich Gebrauchtware] hat wohl dein Netzteil abgeschossen. Also wende dich umgehend an Mindfactory und schildere denen was passiert ist.

matze313 schrieb:
Dabei ist mir aufgefallen, dass keinerlei Aufkleber da waren, die das ganze versiegelt haben, aber Reste meine ich entdeckt zu haben.

Wie man nach einer solchen Beobachtung [und der vermeintlichen Gewissheit, Gebrauchtware erhalten zu haben] eine Grafikkarte in Betrieb nehmen kann, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

Wenn du nicht nachweisen kannst, dass das Paket und die Grafikkarte bereits geöffnet war [hast du Fotos gemacht?], wird das ein Spaß mit Mindfactory.

Beim nächsten mal bitte erst den Kopf einschalten.

Liebe Grüße
Sven
 
Novocain schrieb:
Das eine Karte gebraucht ist -wenn es so ist- heisst nicht das sie defekt ist, möglich ist es

Es ist halt nur leider ein wichtiger Hinweis, denn bei MF kann da durchaus ein Fehler passiert sein ala defekter Rückläufer ohne zu testen warum auch immer wieder in den Verkauf gelangt. Verwechslungen gibt es immer mal wieder, bei MF würde es mich nicht wundern wenn da nicht immer so genau hingeschaut wird, jedenfalls ist mir genau das auch schon mal passiert, mit meiner gebrauchten Karte (obwohl eigentlich Neukauf) hat irgendeiner schön OC gemacht... seitdem kaufe ich bei dem Laden trotz der guten Preise nichts, diverse Freunde von mir hatten mit denen auch schon einen Rechtsstreit laufen, daher auf jeden Fall die Karte innerhalb der ersten 2 Wochen zurück schicken, sonst sitzen die das gerne mal aus bis man mit Rechtsanwalt kommt. Sind hier allerdings nur meine Erfahrungen, jemand der Neuware bekommt hat diese Probleme natürlich nicht, ist bei denen Glückssache...
Falls es jemand interessiert, Mindfactory hat immer verloren und das Geld gezahlt.

@RYZ3N
Innerhalb der ersten 2 Wochen ist das kein Problem.
 
smart- schrieb:
@RYZ3N
Innerhalb der ersten 2 Wochen ist das kein Problem.

Nicht die [vermeintlich] defekte oder gebrauchte Grafikkarte ist das Problem, sondern das defekte Netzteil. Dem TE ist Schäden an seiner Hardware und damit Kosten entstanden, dafür kommt Mindfactory nicht auf.

Abgesehen davon [selbst wenn nichts schief geht] man baut keine [vermeintliche] Neuware in sein System, wenn sie Gebrauchsspuren aufweist.

Liebe Grüße
Sven
 
@RYZ3N
Naja, das mit der Neuware ist so eine Sache, bei mir fehlten von außen auch nur die Aufkleber und die Karte war wie neu. Heute würde ich das auch nicht mehr annehmen, aber man könnte ja meinen gut die Karte wurde nur einmal getestet oder so etwas, das wird einem auch gerne mal vom Support erzählt. Die Wahrheit dahinter ist schwer zu erfahren.

Genau genommen kann er schon das Geld für das NT zurück holen, theoretisch über den Hersteller der Grakka, nur hier ist zusätzlich das Problem der vermeintlich bereits gebrauchten Grakka, was es so kompliziert macht. Daher sehe ich schon das Problem auf der Seite von MF. Ich kenne mich mit der Sache recht gut aus, da ein Freund von mir lange im Vertrieb gearbeitet hat und genau genommen müsste er mit der Sache nur zum Anwalt wenn er ne Rechtsschutz hat, Mindfactory müsste Ihm den kompletten Schaden zahlen, da gebrauchte und defekte Ware als neu verkauft wurde und daher nur MF und nicht der Hersteller der Grakka dafür aufkommen muss. Mit dem beweisen ist gar nicht so schwierig, man müsste die Grakka einfach selbst an den Hersteller schicken und eine Diagnose des Fehlers bekommen und die können einem in der Regel auch sagen, ob und wie die Karte bereits benutzt wurde. Vielleicht ist es ja auch ein offensichtlicher Produktionsfehler.
Ist natürlich ein hin und her, aber ich würde versuchen definitiv mein Geld zurück zu bekommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SVΞN
@RYZ3N: Deine Argumantation verstehe ich nicht. Die bedeutet ja beinahe, dass jede gebrauchte Hardware ein potentieller Defektfall ist.
 
RYZ3N schrieb:
Nicht die [vermeintlich] defekte oder gebrauchte Grafikkarte ist das Problem, sondern das defekte Netzteil. Dem TE ist Schäden an seiner Hardware und damit Kosten entstanden, dafür kommt Mindfactory nicht auf.

Abgesehen davon [selbst wenn nichts schief geht] man baut keine [vermeintliche] Neuware in sein System, wenn sie Gebrauchsspuren aufweist.

Liebe Grüße
Sven
https://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: smart-
Vielen Dank für die ganzen Antworten bis jetzt! :)

Also @RYZ3N, ja du hast recht, ist nicht so intelligent gewesen von mir. Ich hab natülich auch keine Fotos vorher gemacht, das ist mir erst in den Sinn gekommen, als die Karte eingebaut war.
Rechtsschutz habe ich keine, bin Student und hab bis jetzt kein Bedarf für sowas gehabt..

@smart- Meinst du, wenn ich bei XFX anrufe und denen das schildere, bekomme ich das Geld für das neue Netzteil wieder? Oder bekomme ich den Preis meines alten erstattet?
Das wird ja jetzt eingeschickt und (hoffentlich) gegen ein neues getauscht.
Dieses würde ich dann verkaufen.

Wenn sie es einfach so zurück senden, nach dem Motto "selbst schuld", verkaufe ich es natürlich nicht.

Wenn es eine Möglichkeit gibt, den Schaden ersetzt zu bekommen, wäre das natürlich super (als Student ärgert man sich über jeden Euro zu viel).
Wenn ich dafür aber einen Anwalt bräuchte, würde sich das bei dem geringen Streitwert glaub nicht lohnen ohne Rechtsschutz.
 
@matze313
Du hast einen Anspruch auf Erstattung des alten NT, wenn ein defekt der Grakka nachweisbar ist, der hierzu führt. Dies kann natürlich nur der Hersteller heraus finden, daher würde ich frühzeitig XFX einschalten und die Seriennummer raus geben. Sollte XFX aber nix erstatten wollen, da die Karte bewusst geschrottet wurde, bzw. bereits in Gebrauch war, was hier wohl naheliegend ist, musst du das Geld von MF holen.
Ich würde den Fall komplett schriftlich schildern mit Fristsetzung. Du hast jetzt noch sehr gute Karten, da MF in der Beweispflicht ist.
 
Natürlich ist gebrauchte hardware nicht schlecht. Wenn man jedoch neuware bestellt und gebrauchte bekommt schickt man sowas zurück.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: matze313
@smart- Ich würde als erstes am liebsten die Karte zurückgeben, da sie nicht funktioniert und sie mehr gekostet hat als das Netzteil.
Dieses wird ja (hoffentlich) repariert bzw getauscht und ich kann es dann weiterverkaufen.

Wenn der Versuch, das Geld fürs Netzteil von XFX/MF wiederzubekommen, länger dauert als die 14 Tage Widerrufsrecht, dann werde ich glaub lieber darauf verzichten.
Ohne Rechtsschutz ist mir das zu heikel, am Ende bleibe ich noch auf 2 defekten Produkten sitzen.

Wenn ich jetzt morgen bei MF anrufe, und denen das schildere, können die mir dann am Ende noch das Widerrufsrecht entziehen weil die Karte defekt ist?
Ich kenne mich da leider nicht so gut aus :/
 
@matze313
Genau genommen musst du gar nichts machen und die Karte einfach nur zurück schicken wenn du das so willst wie du das geschrieben hast. Die müssen dann das Geld zurück zahlen.
Wenn die das dann nicht machen mit Verweis auf die Karte ist defekt oder ähnliches ist das so oder so nicht dein Problem, da die dir das beweisen müssen das du das warst. Auf jeden Fall würde ich aber sagen, dass die Karte bereits geöffnet war...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: matze313
Okay, danke!
Dann werde ich da morgen mal anrufen, alles schildern und mich hier wieder melden, wenn ich das getan habe. :)
 
janer77 schrieb:
@RYZ3N: Deine Argumantation verstehe ich nicht. Die bedeutet ja beinahe, dass jede gebrauchte Hardware ein potentieller Defektfall ist.

Ja ist sie.

Gebrauchte Hardware ist immer eine [potenzielle] Gefahren- und Fehlerquelle.

Wenn ich weiß das ich gebrauchte Hardware kaufe, die Hardware dementsprechend geprüft und ich dem Verkäufer vertraue, kein Problem.

Aber ich würde niemals Gebrauchtware von einem Hardwareversand akzeptieren, schon gar nicht wenn diese als Neuware deklariert und gekauft wurde.

Eck schrieb:
Natürlich ist gebrauchte hardware nicht schlecht. Wenn man jedoch neuware bestellt und gebrauchte bekommt schickt man sowas zurück.

Richtig.

smart- schrieb:
(...) aber man könnte ja meinen gut die Karte wurde nur einmal getestet oder so etwas, das wird einem auch gerne mal vom Support erzählt.

Von wem getestet? Einem anderen Kunden? Dann ist es keine Neuware mehr und gehört a) nicht als solches deklariert und b) wenn überhaupt im Preis reduziert und als Gebrauchtware ausgewiesen in den Verkauf.

Wenn der Support [auch noch so dumm ist und dir erzählt, dass die Karte getestet wurde und] dir somit bestätigt, dass die entsprechende Hardware bereits benutzt wurde, macht man sich damit strafbar.

Man darf in Deutschland keine Gebrauchtware als neu deklariert verkaufen.

matze313 schrieb:
Okay, danke!
Dann werde ich da morgen mal anrufen, alles schildern und mich hier wieder melden, wenn ich das getan habe. :)

Mach das und schildere denen genau was passiert ist. Gib uns mal eine Rückmeldung. Viel Erfolg.

Liebe Grüße
Sven
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: matze313
RYZ3N schrieb:
Man darf in Deutschland keine Gebrauchtware als neu deklariert verkaufen.

Ist bei Mindfactory Standard. Ich kann dir atm nicht sagen auf welches Gesetz die sich da berufen (wenn überhaupt) aber das ist dort gang und Gäbe. Ging eigentlich davon aus, dir ist das bewusst, da es hier im Board früher auch schon öfteren Threads zu dem Thema gab. Das sind also keine Einzelfälle. Einem Freund von mir ist es bei einer HDD passiert, mir bei einer Grafikkarte und diversen anderen Leuten hier im Board eben auch.


janer77 schrieb:
Demnach wäre die karte juristisch gesehen also u.U. duraus neu. Bitte nagle mich nicht darauf fest.

Die Karte ist aus Sicht des Käufers juristisch gesehen als Neu anzusehen, da diese so deklariert war und der Händler daher auch die dazu gültigen Gesetze einhalten muss. In diesem Fall hier ist aber der entscheidende Punkt ob die Ware schon in Benutzung war, btw zählt durchaus schon geöffnet als gebraucht, darüber kann man sich aber streiten. In diesem Fall hier würde ich eher schon andere Dinge unterstellen, da muss man jedoch vorsichtig sein. Jedenfalls geht das hier eher Richtung Täuschung. Danke für den Text, aber genau genommen hilft das hier nicht, da die Ware als Neuware deklariert war und nicht als Vorführgerät oder Gebrauchtware. Das ist noch mal ein Unterschied zum Einzelhandel, zudem greift hier das Fernabsatzgesetz, sprich er hat sowieso das Recht 2 Wochen lang vom Kaufvertrag zurück zu treten, sogar ohne Angabe von Gründen, hier liegt ja zusätzlich noch was vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich nicht ganz so streng sehe (juristisch aber reiner Laie bin) habe ich mal kurz gegoogelt und auch wenn das nicht exakt dem Fall entspricht ist die Definition neu/gebaucht hier schon interessant:

"Das LG Essen führte dazu aus, dass Ware, bei der lediglich die Originalverpackung beschädigt sei oder fehle oder die einmalig ausgepackt oder vorgeführt worden sei, nicht als gebrauchte Ware mit der Möglichkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr anzusehen sei. Dieses Urteil ist deswegen breit kommentiert worden, da zur allgemeinen Abgrenzung Neuware/Gebrauchtware soweit zu sehen noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt und das BGB und die EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie 1999/44/EG den Begriff der Gebrauchtware zwar voraussetzen aber nicht definieren. Das LG Essen begründet seine Abgrenzung der Gebrauchtware zu Neuware mit Sinn und Zweck einer verkürzten Gewährleistung für Gebrauchtwaren. Bei gebrauchter Ware steige durch den Gebrauch oder das Alter das Sachmängelrisiko, so dass es gerechtfertigt sei, die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen. Bei Beschädigung oder Fehlen der Verpackung sei die Ware aber nicht gebraucht worden."

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/neuware-gebrauchte-ware-beschaedigung-originalverpackung.html

Demnach wäre die karte juristisch gesehen also u.U. duraus neu. Bitte nagle mich nicht darauf fest.
 
smart- schrieb:
Ist bei Mindfactory Standard. Ich kann dir atm nicht sagen auf welches Gesetz die sich da berufen (wenn überhaupt) aber das ist dort gang und Gäbe. Ging eigentlich davon aus, dir ist das bewusst, da es hier im Board früher auch schon öfteren Threads zu dem Thema gab.

Bewusst ist mir das schon, heißt aber a) nicht, dass ich das tolerieren würde und b) nicht, dass das legal ist.

Es gibt auch kein Gesetz auf das man sich berufen könnte, wenn etwas gebraucht wurde, würde es gebraucht und ist keine Neuware.

Wenn Kunden das mit sich machen alles, ist das eine Sache, die Frage nach der Legalität, eine andere.

Liebe Grüße
Sven
 
@smart-
War nicht an dich gerichtet sondern an den TE und mehr als zusätzliche Information zu verstehen.

Und wie Janer77 schon erwähnte gibt es da durchaus Ausnahmen - so einfach ist das eben nicht.

"
Die meisten Online-Händler verkaufen Retouren wieder als Neuware
Doch der Verkauf von Retouren als Neuware ist bei vielen Online-Händlern durchaus der Normalfall, wie die Verbraucherzentrale ermittelt hat. Denn 19 von 25 befragten Online-Shops erklärten freimütig, Versandrückläufer wieder als Neuware zum regulären Preis zu verkaufen - darunter Hifishop24, Bonprix, C&A, Otto, Tchibo, HSE24 und Lidl. Dabei werde die Ware geprüft und - falls einwandfrei - wieder in den Warenbestand zurückgegeben.

Sechs Firmen (Otto, Schwab, Bonprix, Baur, Sport-Scheck, C&A) ersetzen eigenen Angaben zufolge stets die Altverpackung. Die meisten Händler checken zumindest den Zustand etwaiger Kartonverpackungen und Plastikfolien und erneuern diese, falls nötig.

....

Vorgehen ist rechtlich zulässig
Stichwort Recht: Laut Verbraucherzentrale dürfen Online-Shops auch Retouren wieder als Neuware verkaufen - und müssen nicht auf vorherige Reisestrapazen hinweisen. Dies gelte zumindest unter der Bedingung, dass sich die Produkte nach wie vor in einem neuwertigen Zustand befänden.

"

Quelle: https://www.teltarif.de/online-shop...cklaeufer-verbraucherzentrale/news/47455.html

Frage ist also was gilt als geprüft ? Was als einwandfrei ? Optisch einwandfrei ? Funktion einwandfrei ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben