News Neue Scanner von Canon

WhiteShark schrieb:
das müssten sie dann aber auch so angeben.
Bestimmt nicht, steht ja auch nicht auf der Verpackung einer Glühbirne. ;)
 
GRAKA0815 schrieb:
Bestimmt nicht, steht ja auch nicht auf der Verpackung einer Glühbirne. ;)
ne glübirne ist da was anderes. auf ne glühbirne hat man auch keine 2 jahre gewährleistung (soviel ich weiß).

aber es geht nicht etwas auszuliefern, dann geht es kaputt und es wird behauptet das dies ein verschleißteil wäre. das müssen die schon vorher angeben, sonst ist es eben ein ganz normaler defekt.
 
WhiteShark schrieb:
ne glübirne ist da was anderes. auf ne glühbirne hat man auch keine 2 jahre gewährleistung (soviel ich weiß).
Theoretisch erst einmal schon, aber dann die AUsnahme, weil es ein Verschleißteil ist.
Anders kann es sich meines erachtens auch nicht mit der Lampe/Röhre in dem Scanner halten.
 
GRAKA0815 schrieb:
Theoretisch erst einmal schon, aber dann die AUsnahme, weil es ein Verschleißteil ist.
Anders kann es sich meines erachtens auch nicht mit der Lampe/Röhre in dem Scanner halten.
nur das man bei der glühbirne eben nur die birne kauft. beim scanner kauft man eben den kompletten scanner. wenn dort dnan verschleißteile drin sind muss das gesondert dastehen.
sonst könnte ja jeder hersteller bei ner garantieleistung einfach sagen, das der kunde die kosten tragen muss, da es ein verschleißteil ist.
 
Da gibt es so schöne Standardsprüche: "Ausgenommen von der Gewährleistung sind alle Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien"
Solche Sätze wirst Du überall finden.
Glaub mir, die Lampe ist 100%ig ein Verschleißteil.
 
Grundsätzlich muss der Kunde innerhalb der ersten 6 Monate nicht beweisen, daß er Schuld hat - die Beweispflicht liegt dann beim Hersteller. Danach allerdings musst Du beweisen, daß beim Kauf ein Mangel vorlag - nichts anderes bedeutet Gewährleistung.
Leuchtmittel sind in der Regel ausgeklammert. Allerdings hat der Kunde vom Produkthaftungsgesetz einen Anspruch auf Funktion. Er selbst kann (darf) das Leuchtmittel nicht selbst ersetzen wie bei einer Deckenlampe. Demnach ist es Bestandteil des Scanners und wird innerhalb der ersten 6 Monate auch kostenlos ersetzt. danach kann sich der Hersteller aber auf die Hinterbeine stellen und behaupten, daß der Scanner z.B. erschüttert wurde (Fremdeinwirkung).
 
hmmm, das könnte sein. aber irgendwie bescheuert sowas. dann könnte man ja fast jedes teil zum verschleißteil machen.

aber klingt plausibel, hast mich überzeugt :-)


@tux:
ist es nicht so das die gewährleistung beim händler liegt und nicht beim hersteller ?
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
naja, 2 jahre garantie beim händler hat man sowieso, spielt also keine große rolle.


wegschmeisen wäre dämlich. ab zum händler damit und man bekommt ihn kostenlos ausgetauscht.
dafür gibt es ja die gewährleistung.


halte ich für völlig unwichtig, da man ja immer 2jahre gewährleistung hat. ob ich das ding nun dem hersteller oder dem händler gebe, spielt ja keine rolle.

und wenn es so wäre macht es ja auch nix, dank 2 jahren gewährleistung juckt einen das relativ wenig.

Jetzt hast Du meinen Beitrag so schön seziert, und hast doch kpl. unrecht. :D

Die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung ist so geregelt:
Die ersten 6 Monate hat der Käufer uneingeschränkte Gewährleistung.
Die restlichen 18 Monate muß der Käufer per Gutachten beweisen, daß der Mangel schon bei Produktauslieferung bestand. So ein Gutachten ist a) sehr teuer und b) wird man damit so gut wie nie einen Herstellungsfehler beweisen können.

Fazit: De facto hat man als Endverbraucher nur 6 Monate Händlergewährleistung, und deshalb ist die Herstellergarantie, möglichst zwei Jahre oder mehr, so wichtig.

wop :daumen:
 
foto11 schrieb:
Es gibt Garantieverlängerungen. Ab €19,90 einmalig zu bezahlen bist du für 3 Jahre dabei.

Wo bitte gibts für Canon Consumer-Produkte bzw. Tintendrucker Garantieverlängerung?

wop
 
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