Neuen Key gekauft aber immer noch den alten laut Eingabe drin.

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iad schrieb:
Neben einigen anderen schreibt z. Bsp. PC-Welt das hier zu Billig-Keys:
PC-Welt selbst ist da nicht besser.
Die schon im Link zu sehen werben die mit stark reduzierten Windows 11-Lizenzen, die den Eindruck erwecken, man bekommt eine echte Retail-Version.
Tatsächlich bekommt man nur eine OEM-Lizenz zur einmaligen Aktivierung von einem unbekannten Anbieter.
Für eine OEM-Lizenz sind 69 € schon wieder zu teuer.
 
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@PC295
OEM-Lizenzen sind bei uns nicht nur "zur einmaligen Aktivierung". Eine Hardware-Bindung darf in Deutschland nicht stattfinden, dazu gab es vor Jahren ein Gerichtsurteil.
 
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JumpingCat schrieb:
Was aber rechtlich relevant ist, das ist die Lizenz
Nein! In De gibt es das Recht am weiterverkauf von Keys (nicht nur lizenzen). Was MS in deren AGBs schreibt ist dazu irrelevant, die Lizenz muss aber in der EU verkauft worden sein, sonst kann MS den Key einfach sperren/rechtlich gegen Verkäufer/Käufer vorgehen.
Ergänzung ()

Doch... Immer diese alte Leier hier :D

Nach EU Recht ist eine Differenzierung unzulässig. Was natürlich immer möglich ist ist, dass der Besitzer der Lizenz diese wieder deaktiviert/gegen eine neue an MS eintauscht. Dann verlieren die Keys deren Gültigkeit
 
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Das interessante an Lizenzbestimmungen und AGBs ist dass diese nur dann gültig sind wenn der Kunde sie vor Kauf auch durchlesen kann. Kaufe ich irgendwo eine Kiste mit einem Key drin und nem Haufen Papier mit Lizenz drauf, dann ist die Lizenz nicht gültig, weil sie beim Kauf in einer verschlossenen, meist eingeschweissten Kiste / Karton ist und ich Lizenz / AGB vorm Kauf nicht prüfen kann.

Solch ein Key dürfte in Deutschland daher völlig legal ohne Lizenz weiterverkauft werden.

Da in Deutschland das aufsplitten von Volumenlizenzen rechtlich erlaubt ist , ist es auch legal einzelne solcher Keys/Lizenzen zu verkaufen. Verkauft der Käufer nur den Key, ohne Lizenzbestimmungen, ist das für den Käufer erstmal kein Problem, da es in der Praxis die gleiche Situation ist als hätte man einen Karton mit Lizenzbestimmungen innen drin gekauft. Nämlich man kauft ein Produkt, hat aber keinen Zugriff auf die Lizenzbestimmungen durch Verschulden des Verkäufers, somit gelten die Lizenzbestimmungen nicht.

Und ob der Key den man kauft jetzt aus ner OEM/Retail/Volumenlizenz kommt, das ist für den Käufer beim Kauf nicht überprüfbar, da man den Key ja erst NACH der Bezahlung bekommt, womit der Kauf rechtlich abgeschlossen ist. Die Möglichkeit "Verkäufer sendet Key -> Käufer prüft diesen -> Käufer bezahlt" gibt es in der Praxis nicht, da es dort so läuft "Käufer zahlt -> Verkäufer sendet Key"

Gibt es mit diesem Key jetzt Probleme ist das das Problem des Verkäufers da der dann einen nicht funktionierenden Artikel verkauft hat. Der Kunde hat dann Recht auf Nachbesserung (neuer funktionierender Key) oder kann vom Kauf zurücktreten und Geld zurück fordern.

Illegal ist es aber keineswegs nur den Key zu kaufen, eben weil man als Käufer keine Möglichkeit hat zu prüfen was genau das für ein Key ist.
 
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D0m1n4t0r schrieb:
Da in Deutschland das aufsplitten von Volumenlizenzen rechtlich erlaubt ist
Seit wann ist Vertragsbruch erlaubt? So ein Schmarrn. Wenn es so wäre..Warum gibt es wohl von seriösen Händlern wie z.B. Bechtle keine Volumenkeys?
 
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JumpingCat schrieb:
Interessanterweise verkauft der von dir genannte Shop Windows Lizenzen mit Key um die 10€.
Er verkauft Keys und gibt vor "Dauerlizenzen" zu verlaufen.
Nun ist "Dauerlinzenz" keine Bezeichnung irgendeiner Microsoft-Lizenz.

Die müssten "Retail", "System Builder", "OEM" oder "Volume" lauten.
Davon ist nicht die Rede.

Es dürften hier Volumen-Lizenzen verkauft werden, was letztendlich nicht zulässig ist.
Anders kann man auch den FAQ-Absatz "Was passiert, wenn ein Schlüssel nicht funtkioniert?" nicht erklären.
Das kann nur bei Volumen-Lizenzen vorkommen, die halt nicht verkauft werden dürfen. 🤷‍♂️

Kurz: Du bekommst keine Lizenz (die verbleibt bei der Firma) und lediglich einen Volumen-Freischaltungsschlüssel - und kannst jederzeit von Microsoft und dem Volumen-Admin gekickt werden.
 
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TorenAltair schrieb:
Seit wann ist Vertragsbruch erlaubt?
Immer, wenn die Klausel rechtlich wirkungslos sind! Wie immer kommt es auf den speziellen Fall an, aber Aktivierungen als Bestandteil einer europäischen Lizenz sind immer weiterkaufbar! Auch wenn diese bereits einmal aktiviert wurden, dann hat der Hersteller aber das Recht entstehende Kosten durch Verwaltung o.ä. einzufordern.
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mchawk777 schrieb:
was letztendlich nicht zulässig ist.
DOCH IST ES, solange die Lizenz erstmalig in Europa verkauft und genutzt wurde. Aber korrekt, du erhälst eine Aktivierung aber nicht die Innhaberschaft der Lizenz. Der Lizenzinhaber könnte bspw die Lizenz an MS zurückgeben und die Keys würden gesperrt werden.
 
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TorenAltair schrieb:
Seit wann ist Vertragsbruch erlaubt? So ein Schmarrn. Wenn es so wäre..Warum gibt es wohl von seriösen Händlern wie z.B. Bechtle keine Volumenkeys?
Du hast es nicht verstanden. Der Kunde der einen Key von einem Shop kauft hat keinen Vertrag mit Microsoft sondern mit dem Key Verkäufer.

Und was das aufsplitten und einzeln weiterverkaufen von Volumenlizenzen angeht, das ist in Deutschland durch alle Instanzen durch und rechtlich geklärt. Weiterverkauf von aufgesplitteten Volumenlizenzen ist legal. Das ist gerichtlich komplett geklärt.
 
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D0m1n4t0r schrieb:
Du hast es nicht verstanden.
Eher Du nicht. Siehe unten. Key != Lizenz. @TorenAltair hat vollkommen recht.
D0m1n4t0r schrieb:
Der Kunde der einen Key von einem Shop kauft hat keinen Vertrag mit Microsoft sondern mit dem Key Verkäufer.
Nur über den Key. Nicht über die Lizenz
https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/wissensplattform/10-lizenzierung
Eine Lizenz ist hingegen die vertragliche Erlaubnis des Urhebers an Dritte, dieses Werk wirtschaftlich zu nutzen. Es handelt sich um Nutzungsrechte, keine Übertragung des Urheberrechts
Das Urteil, und das übersehen Du und andere hier, tastet genau das eben NICHT an, das Urheberrecht bleibt voll bestehen!
D0m1n4t0r schrieb:
Und was das aufsplitten und einzeln weiterverkaufen von Volumenlizenzen angeht, das ist in Deutschland durch alle Instanzen durch und rechtlich geklärt. Weiterverkauf von aufgesplitteten Volumenlizenzen ist legal. Das ist gerichtlich komplett geklärt.
Ja, verkaufen darfst Du alles. Nur ist die Volumelizenz für den gewerblichen Betrieb gedacht, nicht für privat. Und das hat das Urteil nicht aufgehoben. Sprich, der Lizenzgeber darf nach wie vor bestimmen, wie die Lizenz eingesetzt werden darf. Lies mal das Urteil bitte richtig durch, bevor Du hier falsche Infos postest.
Ergänzung ()

HtOW schrieb:
Immer, wenn die Klausel rechtlich wirkungslos sind! Wie immer kommt es auf den speziellen Fall an, aber Aktivierungen als Bestandteil einer europäischen Lizenz sind immer weiterkaufbar! Auch wenn diese bereits einmal aktiviert wurden, dann hat der Hersteller aber das Recht entstehende Kosten durch Verwaltung o.ä. einzufordern.
Ergänzung ()
Richtig, für gewerbliche Zwecke, so wie Volumelizenzen auch vorgeben gedacht waren. Leute, Ihr solltet nicht nur einfach nachplappern, was Ihr nur in Teilen gelesen oder verstanden hattet. Fragt doch einfach mal die KI, die sagt es auch richtig:
Besonderheiten und Risiken bei Windows Volume Keys (MAK - Multiple Activation Key):
Obwohl das Urteil grundsätzlich für Volumenlizenzen gilt, gibt es bei Microsoft-Produkten in der Praxis erhebliche Risiken:
  1. Gefahr illegaler Quellen: Oftmals werden Keys zu extrem niedrigen Preisen verkauft (z.B. 2-5 €). Diese stammen nicht selten aus illegalen Quellen (z.B. gestohlene Keys, missbräuchliche Nutzung von Volumenlizenzen für Bildungseinrichtungen).
  2. Verstoß gegen Lizenzbedingungen: Ein MAK (Multiple Activation Key) ist für Unternehmen zur internen Verwaltung gedacht. Wird dieser illegal gesplittet, können die Lizenzrechte von Microsoft nachträglich gesperrt werden, da der ursprüngliche Volumenvertrag verletzt wurde.
  3. Fehlender Herkunftsnachweis: Beim Kauf solcher "günstigen" Keys fehlt oft der Nachweis, dass der Erstnutzer die Lizenz unbrauchbar gemacht hat (Notartestat, dokumentierte Übertragungskette). Ohne diesen Nachweis ist die Lizenz rechtlich wackelig.
Tatsache ist doch, das Microsoft diverse Anbieter (wie Lizengo) von solchen Lizenzen erfolgreich vom Markt hat nehmen lassen. Wenn das nicht rechtlich abgedeckt wäre, hätten sie das gar nicht so tun können, oder?

Daher, jeder der solche Volume Key für private Nutzung kauft, hat keine gültige Lizenz, und darf sie zwar besitzen, aber nicht einsetzen!
Key!=Lizenz (Vertrag mit Microsoft über die Nutzungsbedingungen)
Wie oft den noch? 🥺
 
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nutrix schrieb:
für gewerbliche Zwecke, so wie Volumelizenzen auch vorgeben gedacht waren
Eben nicht! Diese Unterteilung ist in der EU Rechtswidrig, die mag zwar in den AGBs von MS stehen hat aber absolut keine Bedeutung für europäische Lizenzen ;)

Ist jetzt nicht so schwer die entsprechenden Urteile zu lesen und verstehen.

Der einzige Sonderfall, der mir bekannt ist sind Keys als Lizenzen von Bildungseinichtungen.

Wenn´s dus nicht erarbeiten willst:
1 "Gefahr illegaler Quellen", ist nur der Fall, wenn es sich um keine europäische Lizenz handelt/Helerei vorsätzlich eingegangen wurde.
2. "Verstoß gegen Lizenzbedingungen" EU Recht bestimmt den weiterverkauf keine MAK & keine ABG^^
3. beinhaltet Punkt 1.

Du beziehst dich vermutlich auf die alte Rechtssprechung bzw die ehemaligen Grauzonen wie "https://www.anwalt.de/rechtstipps/h...enstiger-microsoft-windows-lizenz_186337.html"

Hier ist es einigermaßen vollständig beschrieben: https://www.vendosoft.eu/legal/ oder hier https://s2-software.eu/legal-trade.

Bei deinem genannten Beispiel mit Lizengo haben die vermutlich außereuropäische Lizenzen verwendet oder die doppelt Nutzung/Abtretung des Lizenzinhabers nicht ausreichend dokumentiert.

Ich verstehe aber nicht, wie man sich anmaßen kann ohne Ahnung Falschaussagen zu tätigen und sich dabei selbst noch so sicher zu sein...
 
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HtOW schrieb:
Eben nicht! Diese Unterteilung ist in der EU Rechtswidrig, die mag zwar in den AGBs von MS stehen hat aber absolut keine Bedeutung für europäische Lizenzen;)
Unsinn. Zeig mir bitte das GENAU Urteil, was angeblich erlauben soll, daß eine Privatperson eine für Firmen vorgesehen Lizenz betreiben darf. Es ging damals auch um gebrauchte Lizenzen bei Oracle und Adobe. Du kannst mir jetzt nicht erzählen, daß all die Keyhändler massenweise gebrauchte Lizenzen haben.
HtOW schrieb:
Ist jetzt nicht so schwer die entsprechenden Urteile zu lesen und verstehen.
Anscheinend schon, weil Du nicht unterscheiden kannst mit Lizenz, Urheberrecht und Vertragsrecht. Das wurde im von Dir verlinkten Urteil nicht angetastet. Alles was gesagt wurde, daß Volumelizenzen aufteilt werden dürfen.
HtOW schrieb:
Der einzige Sonderfall, der mir bekannt ist sind Keys als Lizenzen von Bildungseinichtungen.
Dir ist vieles anscheinend nicht bekannt, daher lass es doch einfach.
HtOW schrieb:
Hier ist es einigermaßen vollständig beschrieben: https://www.vendosoft.eu/legal/ oder hier https://s2-software.eu/legal-trade.
Na klar, zitier genau aus den dubiosen Quellen, die es sich hinbiegen, wie sie es brauchen.
HtOW schrieb:
Ich verstehe aber nicht, wie man sich anmaßen kann ohne Ahnung Falschaussagen zu tätigen und sich dabei selbst noch so sicher zu sein...
Weil ich im Gegensatz zu Dir genau das im Job mache, und Du liegst falsch.

Erklär mit mal bitte, wo den angeblich so viele "gebrauchten" Volumelizenzen auftauchen sollen. Das ist blanker Unsinn.

Solche Lizenzen für den privaten Bereich sind nach wie vor, wenn überhaupt, Grauzone. Nach Deiner Logik dürfte dann Microsoft solche Keys nicht sperren, was sie aber massenweise und reihenweise auch tun.
 
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