Neues Galaxy S8+ mit 544 Ladezyklen

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Kohlhaas

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Hi,
hab mir über ebay (Thomas Teleservice Bochum) ein neues original verpacktes Samsung Galaxy S8 plus gekauft.
Das Gerät ist schwarz, softwaremäßig ist es Bronce/silver, 544 Ladezyklen, Akku 3060 statt 3600 mAh, IP68 Wassertest funktioniert auch nicht.
Ist das nicht gewerbsmäßiger Betrug wenn eine "originale" Banderole von Samsung befestigt ist. Der Händler hat ja mehrer Optionen wie er das Gerät anbieten kann bei ebay.
Der Händler reagiert auf meinen Einwand nur mit "zurückschicken Geld zurück" ohne auf meinen Einwand einzugehen.
Lauft das bei ebay immer so ab?
 
Also ich versteh nicht genau, was nicht funktioniert. Für Betrug müssen mehrere Tatbestände erfüllt sein, damit man davon sprechen kann. Vor allem muss eine arglistige Täuschung vorliegen. Er kann das Gerät ja auch selber als "Montagsgerät" von Samsung erhalten haben. Wie dem auch sei, ich habe bei eBay bisher immer nur gebrauchte Geräte gekauft und wurde noch nie enttäuscht.
Noch etwas zum "zurückschicken Geld zurück". Das musst du dir eigentlich nicht gefallen lassen, du hast den Anspruch auf Vertragserfüllung. D.h. er müsste dir ein Gerät liefern, welches genau die Beschaffenheit hat, welche er beworben hat. Die einseitige Vertragskündigung ist nicht möglich. Du könntest dann bspw. nach gewissen Aufforderungen tatäschlich ein Gerät kaufen, welches diesen Eigenschaften entspricht und ihm die Differenz zum Mehrbetrag in Rechnung stellen.
 
Nun, ich verstehe Deine Verärgerung. Wenn man etwas als neuwertig/neu kauft, darf man auch etwas entsprechendes erwarten.
Ich rate Dir dazu, das Gerät zurückzuschicken. Wenn der Händler so reagiert, würde ich nicht weiter diskutieren sondern das Geld mir zurückerstatten lassen.
Wie sind die Bewertungen bei eBay?
 
Ruff_Ryders88 schrieb:
Also ich versteh nicht genau, was nicht funktioniert.
Verstehe ich nicht, ein 3 Jahre altes Auto erfüllt genau den selben Zweck wie ein neues. Da gehts um den Preis
Ruff_Ryders88 schrieb:
Für Betrug müssen mehrere Tatbestände erfüllt sein, damit man davon sprechen kann
Also wenn der Händler das Telefon als neu, ungebraucht, nicht geöffnet mit Originalverpackung anbietet samt Pandarole mit 544 Ladezyklen das sind mindesten eineinhalb Jahre dann hat er ein Problem, vorerst.
Ruff_Ryders88 schrieb:
Er kann das Gerät ja auch selber als "Montagsgerät" von Samsung erhalten haben
Kicher
Ruff_Ryders88 schrieb:
Wie dem auch sei, ich habe bei eBay bisher immer nur gebrauchte Geräte gekauft und wurde noch nie enttäuscht.
Ich hab kein gebrauchtes Gerät gekauft, ein Neues wollte ich
Ruff_Ryders88 schrieb:
Noch etwas zum "zurückschicken Geld zurück". Das musst du dir eigentlich nicht gefallen lassen, du hast den Anspruch auf Vertragserfüllung. D.h. er müsste dir ein Gerät liefern, welches genau die Beschaffenheit hat, welche er beworben hat.
Da er mir ein 0/815 Mail geschrieben hat dürfte das nicht möglich sein
 
Gerät zurückschicken und schlechte Bewertung schreiben. Fordere den Händler auf dir etwas Geld für den Versand zu überweisen.
 
@Kohlhaas

Wie macht man zuhause einen IP86 Wassertest ?
 
Anker2310 schrieb:
Gerät zurückschicken und schlechte Bewertung schreiben. Fordere den Händler auf dir etwas Geld für den Versand zu überweisen.
Aber der kommt doch damit zu billig davon, vielleicht noch betteln für das Ganze
Ergänzung ()

Zock schrieb:
Wie macht man zuhause einen IP86 Wassertest ?
Wer hat von zu hause gesprochen
 
Ruff_Ryders88 schrieb:
Noch etwas zum "zurückschicken Geld zurück". Das musst du dir eigentlich nicht gefallen lassen, du hast den Anspruch auf Vertragserfüllung. D.h. er müsste dir ein Gerät liefern, welches genau die Beschaffenheit hat, welche er beworben hat. Die einseitige Vertragskündigung ist nicht möglich. Du könntest dann bspw. nach gewissen Aufforderungen tatäschlich ein Gerät kaufen, welches diesen Eigenschaften entspricht und ihm die Differenz zum Mehrbetrag in Rechnung stellen.
Der Händler muss Geld inkl. Versandkosten erstatten. Ebay Gebühren bekommt er gutgeschrieben, die von Paypal aber nicht. Macht also schon mal Verlust mit Paypal Gebühren und Versand. Vermutlich hat er Angst, dass dem Kunden beim Ersatzgerät wieder was nicht passt und er noch mal draufzahlt. Diese Vorgehensweise mit "zurückschicken und Geld retour" ist bei Ebay Händlern eigentlich normal.
 
Also wenn du schon so schnippisch auf Hilfe und oder Nachfragen reagierst, dann ist meine Frage, was genau möchtest du?

Du hast gefragt ob das bei eBay so üblich sei: Ich habe dir gesagt nein, ich habe bisher zwar nur gebrauchte Geräte gekauft, aber diese entsprachen immer genau der Beschreibung.

Du hast gefragt ob das Betrug sei, ich habe dir als Jurist geantwortet, dass er sich bei einem Betrug ziemlich schnell exkulpieren könnte - wie gesagt es könnte auch ein Montagsgerät sein und er liefert dir als Ersatz ein absolut einwandfreies Ersatzgerät.

Du hast die Antwort des Händlers beschrieben und ich habe dir erklärt, dass du dir dies rechtlich nicht gefallen lassen musst. Was du daraus machst ist dann deine Sache. Mit dem lapidaren Verweis "Da er mir ein 0/815 Mail geschrieben hat dürfte das nicht möglich sein" zu beantworten frage ich dich nochmals: was genau möchtest du von uns?
 
troemich schrieb:
Der Händler muss Geld inkl. Versandkosten erstatten. Ebay Gebühren bekommt er gutgeschrieben, die von Paypal aber nicht. Macht also schon mal Verlust mit Paypal Gebühren und Versand. Vermutlich hat er Angst, dass dem Kunden beim Ersatzgerät wieder was nicht passt und er noch mal draufzahlt. Diese Vorgehensweise mit Zurückschicken und Geld retour ist bei Ebay Händlern eigentlich normal.

Ist einfach rechtlich Bullshit. Nur weil das oft so gemacht wird, ist das noch lange nicht das, was man sich als Käufer gefallen lassen muss. Man hat einen Vertrag, an diesen hat man sich zu halten. Ein einseitiges Rücktrittsrecht von Seiten des Verkäufers gibt es in diesem Fall nicht. Also hat man zunächst Anspruch auf eine Erfüllung.
 
Ruff_Ryders88 schrieb:
Ist einfach rechtlich Bullshit. Nur weil das oft so gemacht wird, ist das noch lange nicht das, was man sich als Käufer gefallen lassen muss. Man hat einen Vertrag, an diesen hat man sich zu halten. Ein einseitiges Rücktrittsrecht von Seiten des Verkäufers gibt es in diesem Fall nicht. Also hat man zunächst Anspruch auf eine Erfüllung.
Das verstehe ich schon. Dann sollte man aber bei seriösen Händlern kaufen wo man sein Recht auch durchsetzen kann und nicht bei unseriösen Onlineshops oder Dreckshändlern bei Ebay. Viele Ebay Händler kommunizieren gar nicht oder nur mit 0815 Standard Antworten. Da muss schon dein Anwalt was hinschicken damit sich der "in die Hose scheißt".
Ob sich das lohnt? Mit "retourschicken und Geld retour" kommst am billigsten davon. So ein Anwaltschreiben ist sicher nicht billig.
 
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troemich schrieb:
Wie hast du den IP68 Wassertest gemacht?
Ich hab einem Bekannten der das Durchführen kann und der mich auf die ganzen Widersprüche aufmerksam gemacht hat inkl. Dokumentation
Ruff_Ryders88 schrieb:
Also wenn du schon so schnippisch auf Hilfe und oder Nachfragen reagierst, dann ist meine Frage, was genau möchtest du?
z.B. wie man sich in einem solchen Fall verhalten soll
Ruff_Ryders88 schrieb:
Du hast gefragt ob das bei eBay so üblich sei: Ich habe dir gesagt nein, ich habe bisher zwar nur gebrauchte Geräte gekauft, aber diese entsprachen immer genau der Beschreibung.
das sind zwei Paar Schuhe, ich hab neu bestellt
Ruff_Ryders88 schrieb:
Du hast gefragt ob das Betrug sei, ich habe dir als Jurist geantwortet, dass er sich bei einem Betrug ziemlich schnell exkulpieren könnte - wie gesagt es könnte auch ein Montagsgerät sein und er liefert dir als Ersatz ein absolut einwandfreies Ersatzgerät.
Kannst ja Jurist sein und mit Fremdwörten herumwerfen aber was ein Montagsgerät weißt du nicht.
Da wird unwissentlich schlampig gearbeitet/produziert. Hier handelt es sich aber eindeutig um betrügerische Absicht ganz egal einmal wer das gemacht hat (Samsung, nehme ich nicht an, diverse Zwischenhändler etc)
Es kann auch mein Vertragspartner unschuldig zum Handkuss gekommen sein. Aber er ist mir Rechenschaft schuldig. Eindeutig (als Nichtjurist)
Ruff_Ryders88 schrieb:
frage ich dich nochmals: was genau möchtest du von uns?
Erfahrungen, Tipps so wie immer wenn ich bei CB anfrage wie es alle Anderen auch machen
 
Ein Link zur Auktion wäre sehr hilfreich. Ansonsten weiß niemand, worüber gesprochen wird. Es gibt neu und neuwertig. Ein S8 neu wird schwer zu finden sein.
 
Zur Stelle
Thomas Teleservice

"Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle."
 
Das S8+ ist ja schon ein älteres Gerät. Kanns vielleicht sein, dass das Gerät von Samsung refurbished wurde und der Händler es unabsichtlich anstatt als "refurbished" als "neu" verkauft hat. Würde die 544 Ladezyklen und das Samsung Siegel erklären.
 
Wo liegt dann das Problem? Handy zurück senden, bewerten und in der Bewertung deutlich rein schreiben, Gerät nicht wie beschrieben. Neu in OVP ist eindeutig. Da gibts kein Spielraum. Dafür gibt es eben die Kategorie neuwertig.

Es könnte / wird ein von Samsung wiederaufbereitetes Gerät sein. Aber auch das muss in die Beschreibung rein.

Das hat nichts mit eBay zu tun. Das hat mit Verkäufern zu tun. Die findest Du überall.
 
troemich schrieb:
Das S8+ ist ja schon ein älteres Gerät. Kanns vielleicht sein, dass das Gerät von Samsung refurbished wurde und der Händler es unabsichtlich anstatt als "refurbished" als "neu" verkauft hat. Würde die 544 Ladezyklen und das Samsung Siegel erklären.
Akzeptiere ich nicht, 544 Ladezyklen und ein schwacher AKKU. Glaub nicht dass da Samsung im Spiel. Die machen nicht so kleine Sachen.
 
Dann sende es doch zurück. Und wenn Du zu viel Zeit hast. Fordere den Artikel ein, der in der Beschreibung beschrieben ist. Neu, OVP, ungebraucht. Da gibt es keinerlei Spielraum oder Diskussion, was genau neu bedeutet.

Wofür ist die Thread genau?
 
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