FreakZ1
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2010
- Beiträge
- 992
Hallo zusammen,
wir sind gerade auf der Suche nach einem Haus bzw. Eigentumswohnung. Hier sind wir bei der Suche auf eine Interessante Eigentumswohnung gestoßen welche zwangsversteigert wird. Aus dem Gutachten geht hervor, dass im Grundbuch folgende Dinge eingetragen sind:
1. Nießbrauch für Person XY, geboren xx.yy.1960
2. Befristete Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs für selbige Person
Die Bedeutung von Punkt 1 konnte ich durch googeln denke ich für mich beantworten, schließt für mich den Kauf dieser Immobilie eigentlich schon aus. Was aber bedeutet Punkt 2?
Aus dem Gutachten geht ebenfalls hervor, dass die Wohnung derzeit eigen genutzt wird, d.h. dass diese derzeit ja eigentlich nicht vom Nutznießer bewohnt wird, korrekt?
wir sind gerade auf der Suche nach einem Haus bzw. Eigentumswohnung. Hier sind wir bei der Suche auf eine Interessante Eigentumswohnung gestoßen welche zwangsversteigert wird. Aus dem Gutachten geht hervor, dass im Grundbuch folgende Dinge eingetragen sind:
1. Nießbrauch für Person XY, geboren xx.yy.1960
2. Befristete Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs für selbige Person
Die Bedeutung von Punkt 1 konnte ich durch googeln denke ich für mich beantworten, schließt für mich den Kauf dieser Immobilie eigentlich schon aus. Was aber bedeutet Punkt 2?
Aus dem Gutachten geht ebenfalls hervor, dass die Wohnung derzeit eigen genutzt wird, d.h. dass diese derzeit ja eigentlich nicht vom Nutznießer bewohnt wird, korrekt?