Nießbrauchrecht/Rückübereignungsanspruchs beim Wohnungskauf

FreakZ1

Lieutenant
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Jan. 2010
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Hallo zusammen,

wir sind gerade auf der Suche nach einem Haus bzw. Eigentumswohnung. Hier sind wir bei der Suche auf eine Interessante Eigentumswohnung gestoßen welche zwangsversteigert wird. Aus dem Gutachten geht hervor, dass im Grundbuch folgende Dinge eingetragen sind:

1. Nießbrauch für Person XY, geboren xx.yy.1960
2. Befristete Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs für selbige Person

Die Bedeutung von Punkt 1 konnte ich durch googeln denke ich für mich beantworten, schließt für mich den Kauf dieser Immobilie eigentlich schon aus. Was aber bedeutet Punkt 2?
Aus dem Gutachten geht ebenfalls hervor, dass die Wohnung derzeit eigen genutzt wird, d.h. dass diese derzeit ja eigentlich nicht vom Nutznießer bewohnt wird, korrekt?
 
Kommt auf den Rang des Nießbrauchsrechtes an. Es kann mit der Zwangsversteigerung auch erlöschen, sofern es rangniedriger als die Grundschuld eingetragen ist.

Das ist normalerweise der Fall wenn eine Hypothek einer Bank nicht mehr bedient werden kann und es deshalb zur Zwangsversteigerung kommt.

Bei Punkt 2 bin ich mir unsicher, könnte aber mit der Zwangsversteigerung auch hinfällig sein.

Auf jeden Fall würde ich mir ordentliche rechtliche Beratung holen und auch herausfinden wer zurzeit die Wohnung bewohnt und wie dessen finanzielle Lage ist. Ein Grundsicherungsbezieher könnte trotz Zwangsversteigerung erstmal ein wie auch immer geartetes Wohnrecht haben.

Ist der Nießbrauch erstranging eingetragen wird der Preis wohl relativ niedrig sein.
 
Das Thema ist komplex und stark Einzelfallabhängig, die Möglichkeiten, reinzufallen, sind extrem. Gerade beim Wohnungskauf, wo wir bei den derzeitigen Preisen fast sicher über >T€100 reden, ist eine anwaltliche Beratung nahezu zwingend anzuraten.
 
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Danke für eure Rückmeldungen.
Dass es einzelfallabhängig sein kann war mir durchaus bewusst, daher waren die Fragen von mir ja auch allgemein gehalten und ich wollte hier lediglich eine Tendenz bekommen, danke dafür.

Die Immobilie ist keine 300m von unserer derzeitigen Mietwohnung entfernt, daher das größere Interesse daran da sich bei einem Umzug am Umfeld nichts ändern müsste. Ich werde hier dann Mal noch ein wenig ich weiter forschen bzw. mit dem Anwalt Rücksprache halten.
 
Rede mit einem Anwalt, denn wenn da ein Nießbrauch eingetragen ist, dann dürfte diese Person dort auch wohnen und es nicht so bald zu eurem Umzug kommen. Wenn der Nießbrauch und der Rückübereignungsanspruch nicht durch die Zwangsversteigerung erlöschen, dann ist dies keine Wohnung für jeden der sie selbst nutzen möchte.
 
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