Wohnungskauf, Fertigstellung verspätet, Corona Ausrede?

Idon schrieb:
Ich gebe den PKW natürlich nicht zurück. Minderung ist hier das Stichwort. Dazu eben ggf. Schadensersatz.
Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Musst du eben auch beziffern.
Und Minderung gibt es bisher auch nicht denn es wird nachgeliefert. Die Alternative die du hast ist die Annahme zu verweigern bis nachgeliefert werden kann.

Idon schrieb:
Warum Öl ins Feuer gießen? Wer verhält sich denn womöglich vertragsuntreu? Der TE oder sein Geschäftspartner?
Bisher keiner. Das ist doch das Problem.

Du siehst hier alles in Schwarz und Weiß. Verkäufer Böse, Kunde Gut. In dem Fall hier sind wir noch 1,5 Monate entfernt dass du überhaupt irgendeinen Anspruch stellen könntest. Aber du sprichst direkt von Schadenersatz und kommst mit irgendwelchen Supermarktvergleichen an. Das hilft eben in keiner Weise.

Schon gar nicht wenn der Verkäufer von sich aus offenbar (ungefragt) in regelmäßigen Abständen über den Fortgang der Arbeiten informiert und auch über fehlende Werkstoffe. Ich kenne auch Betriebe die hätten bspw. keine Rücksicht genommen ob die Haustür geliefert ist und die Sanitäranlagen eben eingebaut.

Da gibts dann auch Genossen die hätten dem Kunden gesagt "Wenn du es schnell haben willst können wir die Sanitäranlagen direkt einbauen. Aber auf deine Verantwortung wenn dann was kaputt geht. Einmal hier unterschreiben." Dann bist du als Kunde wirklich der Gelackmeierte aber bisher kam in dem gesamten Thread nichts raus das der Verkäufer hier irgendwie merkwürdig handelt. Und trotzdem wollen hier manche Leute irgendwas rauslesen. Ist schon lustig.


Da ich mir das inzwischen ehrlich gesagt auch nicht mehr antun möchte hoffe ich du verstehst wenn ich dir ab sofort da nicht mehr drauf antworte aber da muss ich gerade mal die Ignore Liste bemühen.
 
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Idon schrieb:
Deine Mutter z. B. hat sicher irgendwelche Kosten. Wer trägt diese? Sie. Wer ist der Verursacher? Nicht sie. Ist das fair? Nö. Würde ich also prüfen, ob sich die Kosten an den Verursacher weiterverrechnen lassen? Ja.
Welche Kosten… ? Nochmal sie hat genau Null Kosten.
 
@Kombra

Das fehlende Feature hat einen Wert. Ich kann es nicht nutzen. Schaden.
Ich muss zur Nachrüstung in eine Werkstatt fahren. Habe dadurch Aufwand (Zeit) und Kosten (Sprit, Abnutzung). Warum soll ich das tragen?

Details hängen dann natürlich von der Einzelfallprüfung ab.

Dasselbe gilt für die Informationsmails. Warum soll mich interessieren wie die ihren Betrieb organisieren?

So einen Zettel über die Haftungsübernahme unterschreibt man halt auch nicht.



Setz mich nur auf ignore. Ja nicht das eigene Wissen und den eigenen Horizont erweitern. Ich halte das ja für ausbaufähig, wenn ich mir deine Kommentare hier nochmal so ansehe.


@SpookyFBI

Üblicherweise sind die Zeiten bei Banken begrenzt. Und deine Mutter hat wohl Aufwand investiert. Aber ob das Wert hat muss ja jeder für sich beurteilen.

Bei der lokalen Sparkasse ist z.B. die Bereitstellung für ein Jahr kostenfrei. Danach fallen über anderem Nichtabrufgebühren an.

Ggf. möchte deine Mutter sich da ja nochmal erkundigen.
 
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Idon schrieb:
Üblicherweise sind die Zeiten bei Banken begrenzt. Und deine Mutter hat wohl Aufwand investiert. Aber ob das Wert hat muss ja jeder für sich beurteilen.

Bei der lokalen Sparkasse ist z.B. die Bereitstellung für ein Jahr kostenfrei. Danach fallen über anderem Nichtabrufgebühren an.

Ggf. möchte deine Mutter sich da ja nochmal erkundigen.
Meine Mutter ist kein A**** Loch, wie eventuell der ein oder andere hier.
und der Aufwand hält sich in Grenzen, da es ein Telefonat war. Das war eine Sache von 5 Minuten.
Aber du hättest die 5 Minuten natürlich voll in Rechnung gestellt.., weil kann ja nicht sein, dass Idon das umsonst macht
 
@SpookyFBI

Jeder bewertet den Wert der eigenen Zeit und die Zeit von Familienmitgliedern anders.

Sie mag sich trotzdem ggf. erkundigen, ob nicht nach dem einen Jahr doch Kosten anfallen. Dürfte nämlich bei fast allen Sparkassen so sein.
 
Idon schrieb:
@SpookyFBI

Jeder bewertet den Wert der eigenen Zeit und die Zeit von Familienmitgliedern anders.

Sie mag sich trotzdem ggf. erkundigen, ob nicht nach dem einen Jahr doch Kosten anfallen. Dürfte nämlich bei fast allen Sparkassen so sein.
Was willst du eigentlich?
Wenn du meinen Text gelesen hast, was du wahrscheinlich nicht gemacht hast, schrieb ich , das es wohl für 1 Jahr kostenfrei ist.
Und noch was:
Ich schrieb das meiner Mutter keine Kosten entstehen werden. Wie das kompensiert wird, hat dich nicht zu interessieren.
Du willst einfach nur Recht haben! Ansonsten ist bei dir nix dahinter
 
SpookyFBI schrieb:
Du willst einfach nur Recht haben! Ansonsten ist bei dir nix dahinter
Er hat Recht. Und das Recht steht bei ihm dahinter. Magst du anders sehen, die Rechtsprechung gibt ihm mehrheitlich Recht.
 
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Geh zum Anwalt. Hast wohl gute Chancen.
 
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@SpookyFBI

Du hast von erneuter Verzögerung gesprochen.

Wenn du hier nicht über Themen diskutieren willst, weil die uns nicht interessieren sollen, dann bringe sie nicht ein.


Ich will außerdem nicht zwangsweise Recht haben und habe hier in anderen Threads auch schon Fehler eingestanden. Und ich habe jahrelang Großprojekte im Bausektor in Milliardenhöhe juristisch begleitet und später verantwortet, vermutlich im Gegensatz zum Großteil zumindest der ersten Kommentatoren. Im Ergebnis also genau der Kram, um den es hier geht. Force Majeure für jeden unrealistischen Kram, Verzögerungen mit und ohne Verschulden und natürlich alles als großer Vorteil für den Auftraggeber angepriesen.

Das Spiel kann man ja als Laie mitspielen. Und macht das auch oft. Weil man seine Rechte nicht kennt. Weil man nicht weiß, dass die Verarsche System hat. Oder weil man glaubt, gegen große Konzerne kann man eh nichts ausrichten.


Ist halt schade. Über den Tisch ziehen lassen muss und sollte auch nämlich meiner Meinung nach niemand, ohne dies ganz bewusst und aufgeklärt zu entscheiden.


Deshalb rate ich in aller Regel da, wo ich es dir sinnvoll erachte, zum Anwaltsgang. Und zum Widerstand.

Das mag für manche arrogant, hart und arschig anmuten - ist dann aber halt so.
 
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Was passiert denn, wenn etwas schief läuft?
Der Verkäufer denkt sich: "Wie komm ich da am günstigsten raus?
Der Käufer denkt sich: "Wie komm ich da am günstigsten raus?
So haben beide die gleiche Voraussetzung und man wird sich irgendwo in der Mitte treffen.

Wenn der Käufer von vornherein denkt: "Tja, da machste nix, hab ich halt Pech"
Dann wird der Verkäufer nicht sagen: "So ein netter Kunde, hier hast du mein Geld"

Von daher ist es sehr gut, wenn man erstmal völlig ohne Emotionen die Möglichkeiten auf den Tisch legt.
Ob man im Einzelfall den Aufwand betreibt um die rechte auch durchzusetzen ist ja wieder was anderes.
 
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Kleines Update:

Mail vom Verkäufer vom 23.12.21

durch die Verzögerung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Sachverständigen des TÜV Rheinland Industrie und Service GmbH und der aktuell ab dem 28.12.2021 greifenden Coronaregelungen und Restriktionen müssen wir die vorangekündigten Termine zur Abnahme im Januar 2022 verschieben.

dann am 29.12.21

auf Wunsch einiger Käufer,

die ein KfW Darlehen beantragt haben und Fristen bis zum 31.12.2021 beachten müssen, haben wir uns entschlossen,

ein Standardschreiben zur Weiterleitung an Ihre finanzierende Bank zu den Gründen der Abnahme Ihres Sondereigentums nicht bis zum 31.12.2021,

sondern voraussichtlich erst im Februar 2022 zu erstellen.

Anhang sieht so aus:

Verzugsanzeige

Hintergrund dieser Verzögerung ist,

dass die auch vertraglich vorgesehene Fertigstellungsphase zum 31.12.2021 durch massive Ausfall- und Lieferschwierigkeiten unserer am Bau- beteiligten Werkunternehmen hervorgerufen wurde.

Die massiven Leistungs- und Lieferprobleme der beauftragten Werkunternehmen wurden uns als „unabwendbare Ereignisse" im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie dargestellt

sowie Quarantänemaßnahmen und Einreisebestimmungen für zahlreiche Handwerker,

ein Umstand, mit dem sich leider nicht nur unser Unternehmen,

sondern viele weitere Unternehmen haben auseinandersetzen müssen.

Die Verzögerungen führten dazu,

dass auch der von uns beauftragte TÜV Rheinland zwar mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums begonnen hat,

die Abnahme jedoch wegen einiger noch nicht behobener Mängel erklären konnte.

Mein Plan: Ich schreibe gleich, dass Schadenseratz bitte auf mein Konto überwiesen wird. Danach erstmal Antwort abwarten. Ganz kurz knapp und einfach. Muss ja nicht direkt beim Urknall ausholen. Vielleicht reicht das ja schon hahhaha

Edit2: Das habe ich eben abgeschickt:

Durch die Verzögerungen entgehen mir Mieteinnahmen und es entstehen zusätzlichen Kosten durch Bereithaltungszinsen. Da der Schaden deutlich höher als der vertraglich vereinbarte Maximalbetrag ist, bitte ich nur um Zahlung des Maximalbetrages.

Laut Vertrag liegt der Maximalbetrag bei 14,5 EUR/qm/Monat. Bei 57,44 qm macht das laut meinem Taschenrechner 832,88 EUR/Monat.

Bitte überweisen Sie den Betrag jeweils zum 1. jeden Monats bis zur Fertigstellung auf folgendes Konto:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was erhoffst du dir dadurch? Nie im Leben zahlen sie dir auch nur 1 cent. Dann würden alle anderen Käufer auch antanzen. Ohne Anwalt wird das nichts.
 
Hab mit einem Anwalt gesprochen und der hat gesagt, dass ich das genau so machen kann. Ein Anwalt würde nix anderes machen, meinte er. Anwälte können auch net zaubern.

Wahrscheinlich werden Sie antworten: Ne machen wa nicht, weil net unsere Schuld.

Dann schreibe ich: Ok, Nachweise/Belege/Beweise bitte.

Wenn dann genug Beweise kommen, dann habe ich halt Pech und muss mit den Kosten leben.

Wenn nicht genug Beweise kommen, dann spreche ich das an, versuche es zu erklären und wenn Sie sich uneinsichtig zeigen, dann wird verklagt und ein Richter entscheidet.

So habe ich das verstanden.
 
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uincom schrieb:
Nie im Leben zahlen sie dir auch nur 1 cent. Dann würden alle anderen Käufer auch antanzen
Man könnte sich z.B. vertraglich zu stillschweigen verpflichten. Evtl. sogar gegen Aufpreis, z.B. gegen Erstattung der tatsächlichen Kosten statt des Maximalbetrags.

Was im Umkehrschluss auch heißen kann: Wenn ihr mir versucht ans Bein zu pinkeln und euch aus der festgelegten Vertragsstrafe zu winden, werde ich den anderen Parteien Bescheid geben, dass ich Forderungen gestellt habe und dass das im Vertrag so steht.
 
Antwort heute:

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Januar diesen Jahres, leider müssen wir die Zahlung des von Ihnen geltend gemachten Betrages in Höhe von 832,88 Euro für den Monat Januar 2022 als pauschalen Schadensersatz ablehnen.

Die Verzögerungen zur Übernahme Ihres Sondereigentums haben nicht wir verschuldet.

Die Verzögerungen sind durch die verspäteten Leistungserbringungen mehrerer Werkunternehmer, deren Mitarbeiter an COVID- 19 erkrankt und arbeitsunfähig waren, hervorgerufen wurden.

Diese Leistungsstörungen stellen somit „unabwendbare Umstände“ dar, die wir als Bauträger gemäß Abschnitt 2 Pos. 5.1. des notariellen Kaufvertrages nicht zu vertreten haben.

Wir bedauern, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können, gehen aber davon aus, Ihnen das Sondereigentum voraussichtlich im Februar 2022 zu übergeben .

Edit1: Habe soebene geantwortet:

Bitte schicken Sie mir Nachweise bzw. Beweise, die Ihre Aussage nachvollziehbar machen, also aus denen sich eine Verzögerung von über einem Jahr allein aus "unabwendbaren Umständen" ergeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal ne kurze Frage:
Angenommen das Ding landet vor Gericht, werden bei sowas äußere Faktoren mit einbezogen?
Das wir seit zwei Jahren eine Pandemie haben und es bedingt dadurch Verzögerungen/Ausfälle/Knappheiten gibt hat ja jeder mitbekommen. Deswegen klingt es im ersten Moment sehr logisch, dass wenn die Zulieferer Covid Erkrankte haben, diese dann nicht fristgerecht liefern können.

Oder ist die Pandemie dann egal und nur die harten Fakten zählen?
 
Hylou schrieb:
Oder ist die Pandemie dann egal und nur die harten Fakten zählen?
Alles ne Frage auf welcher Seite der Compliance Bank man sitzt. Je nach dem fallen die Argumente unterschiedlich aus.
Die Lösung gibt es dafür aber nicht.
Und sehe hier bei Otto Normalo vs Firma es extrem schwer das Gegenteil als privater zu beweisen, wenn man nicht zufälligerweise aus der selben Branche kommt.
 
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Im Vertrag steht dazu (Achtung sehr langer und komplizierter Satz, daher hab ich Absätze eingebaut):

Behinderungen bei der Herstellung des Kaufgegenstandes aus Umständen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, z. B.

höhere Gewalt,

Streik,

Aussperrung,

Umstände aus dem Risikobereich des Käufers, insbesondere Verzug mit der Zahlung der Raten gem. Ziffer III,

behördliche Vorgaben oder Auflagen,

Insolvenz von am Bau beteiligten, ordnungsgemäß vom Verkäufer ausgewählten Unternehmen, dies gilt entsprechend bezogen auf von diesen ausgesuchte Subunternehmen,

außerordentliche Witterungsverhältnisse, mit denen bei Vertragsschluss normalerweise nicht zu rechnen war oder

sonstige für den Verkäufer unabwendbare Umstände,

verlängern die geschuldete Herstellungsfrist um die Dauer der Behinderung.

1. Beispiel: Ein Elektriker war 2 Wochen krank. Das reicht nicht für einen Verzug von über einem Jahr.

2. Beispiel: Die Türen aus Timbuktu wurden nicht geliefert, weil 8 Monate Import und Export Verbot durch Regierung per Gesetz wegen Corona. Das würde reichen.

Man kann sich alle weitern mögliche Beispiele ausdenken. Ich denke es kommt hier auf die Details an bzw. welche Nachweise der Verkäufer bringt. Vielleicht kriege ich jetzt 46548789 Krankschreibungen, was reichen würde. Oder ich kriege nur 3 für je 4 Wochen, was nicht reichen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was du brauchst ist ein Anwalt. ;) Alles andere ist Zeitverschwendung. Die Gegenseite wird dir ohne Druck (den nur ein gerichtliches Verfahren schaffen kann. Auch auf ein anwaltliches Schreiben wird erfahrungsgemäß nichta bezahlt) keinen müden Euro zahlen.
 
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