Hallo user_001
Ist schon richtig.. von der strafrechtlichen Verurteilung der Betrüger haben die Geschädigten erstmal nichts. Die Postbank wird aber wohl nur zahlen, wenn man darlegen kann, dass eine Sicherheitslücke dort ausgenutzt wurde oder bei der Postbank Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Echte Kulanz ist dort wohl nicht zu erwarten. Die zahlen nur- ggfalls. ohne Anerkennnug einer Rechtspflicht- wenn Sie das Prozessrisiko nicht eingehen wollen. Insofern müßte man halt wissen, wer das Empfängerkonto, unter welchen Namen,Adressangaben etc. eröffnet hat, welche Legitimation (Ausweis etc.) abverlangt wurde und ob sich für die Bank aus konkreten Umständen hätte aufdrängen müssen, daß etwas "faul" ist. Wenn der Name "A. Panuta" der Postbank im Zusammenhang mit Beschwerden, Kontosperren oder gar Strafanzeigen schon vorher bekannt war , wären die Chancen für uns natürlich gut.
Zitat aus einem Gerichtsurteil:
Der Auftraggeber einer Überweisung kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftrag entsprechend seinen Angaben ausgeführt wird. Er muss daher grundsätzlich zunächst nicht damit rechnen, dass die Bank im Falle von widersprüchlichen Angaben zu Empfänger bzw. Kontonummer ohne Rückfrage das Geld einem anderen als dem bezeichneten Empfänger gutschreibt. Angesichts der seit langem für den Fall des beleggebundenen Überweisungsverkehrs gefestigten Rechtsprechung, dass bei derartigen Differenzen die Empfängerbezeichnung maßgeblich ist, darf der Auftraggeber darauf vertrauen, dass diese Handhabung auch im Fall des beleglosen Datenträgeraustausches gilt. Sofern von diesem Grundsatz - aus welchen Gründen auch immer - abgewichen werden soll, bedarf es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Jena der ausdrücklichen Vereinbarung des Kunden mit der von ihm beauftragten Bank, dass von einem Abgleich des angegebenen Empfängers und dem Inhaber des bezeichneten Kontos abgesehen werden kann."
Wenn also das Empfängerkonto als Einzelkonto eingerichtet wurde kann die Bank nicht ständig ungefragt Überweisungen ausführen bei denen laufend wechselnde (Zweit)empfänger auftreten. In der Praxis sieht diese Prüfung aber wohl bei jeder Bank anders aus; die einen nehmens halt genauer die anderen nicht.
Also mal abwarten, was der Anwalt erreicht. Wäre schön, uns Leidensgenossen auf dem Laufenden zu halten-