Notebooks und Elektronik bei eBay

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Hallo User_001,

habe gestern auch an WISO gemailt,die anderen Geschädigten sollten das ebenfalls machen.
Je mehr da aufläuft,desto eher die Chance,dass es in die Sendung genommen wird.
Habe früher viel mit Medien gearbeitet(RTL)und kenne die Vorgehensweisen.
Viele Grüsse
 
Schon erstaunlich,dass sich jetzt garnichts mehr tut,hier auf diesen Seiten.
Ich hab meine Unterlagen zu RA Wenderoth nach Berlin geschickt.
Bei dem liegen schon einige Panuta/Jaenicke u.s.w.-Betrugsdelikte.
Je mehr er hat,desto effektiver könnte man agieren.
 
hey
ich habe auch an wiso gemailt gehabt, aber nur eine absage bekommen, dass es nicht möglich ist, unseren Fall mit in die Sendung zu nehmen. Habe abermals an die postbank gemailt, aber noch keine antwort erhalten. ich bin nicht rechtsschutzversichert und will deshalb auch nicht zu einem anwalt, weil ich mir sorgen um weitere kosten mache.ich hoffe, es bewegt sich noch was in dieser sache...
liebe grüße, smartie
 
Hi user_001,

"online-bezahlen"heisst sicher,Du hast genau wie die meisten per "afterbuy-kaufabwicklung"o.ä.überwiesen,oder?
Und "beleghaftes Bezahlen"heisst,am Bankschalter überweisen,oder ?
In dem Fall hätten so ziemlich alle Beteiligten schlechte Karten.
Viele Grüsse
 
Hallo
Ich verweise nochmal auf meinen Post weiter oben.
Die Grundsätze zur Prüfungspflicht gelten lt. einem Gerichtsurteil (immerhin ein Oberlandesgericht)
auch im beleglosen Zahlungsverkehr.

"Eine Bank ist auch im beleglosen Überweisungsverkehr zur Rückfrage bei ihrem Kunden verpflichtet, wenn der bezeichnete Empfänger vom Inhaber des angegebenen Kontos abweicht.

Der Auftraggeber einer Überweisung kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftrag entsprechend seinen Angaben ausgeführt wird. Er muss daher grundsätzlich zunächst nicht damit rechnen, dass die Bank im Falle von widersprüchlichen Angaben zu Empfänger bzw. Kontonummer ohne Rückfrage das Geld einem anderen als dem bezeichneten Empfänger gutschreibt. Angesichts der seit langem für den Fall des beleggebundenen Überweisungsverkehrs gefestigten Rechtsprechung, dass bei derartigen Differenzen die Empfängerbezeichnung maßgeblich ist, darf der Auftraggeber darauf vertrauen, dass diese Handhabung auch im Fall des beleglosen Datenträgeraustausches gilt. Sofern von diesem Grundsatz - aus welchen Gründen auch immer - abgewichen werden soll, bedarf es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Jena der ausdrücklichen Vereinbarung des Kunden mit der von ihm beauftragten Bank, dass von einem Abgleich des angegebenen Empfängers und dem Inhaber des bezeichneten Kontos abgesehen werden kann"

Urteil des OLG Jena vom 19.12.2000
6 U 126/00 (nicht rechtskräftig)
ZIP 2001, 955

Es ist ja auch nicht einzusehen, dass das Vertrauen desjenigen, der einen ausgefüllten Zettel am Schalter abgibt schützenswerter wäre, als das desjenigen, der ein Überweisungsformular am Computer ausfüllt.
Man sollte sich also von der Postbank so nicht einfach abspeisen lassen. Meine Briefe kamen auch mit
nichtssagender Antwort zurück. Immerhin hat man sich aber wohl auf ein anwaltliches Schreiben hin bei der Postbank wenigstens mit dem konkreten Fall beschäftigt und nicht nur einen Textbaustein versandt (Bedauern ... kein Kundenverhältnis... Bankgeheimnis etc.).
Da ich nicht rechtschutzversichert bin, scheue aber auch ich das Prozess-Kostenrisiko.
Falls jemand versichert ist und Deckung erhält, sollte aber Klage erhoben werden. Vielleicht ginge dann auch mit einer vergleichsweisen Regelung in den anderen Fällen was.
 
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Ich wollte mal fragen ob schon jemand nähere Info´s hat ? Ich bin auch betroffen und wurde im Mai von AP über den Ö gelinkt. Waren über 400 € für ein Notebook.

Ich direkt bei der Polizei und die haben mir gesagt das einige Anzeigen vorlieen und eine Nummer beim LKA für den AP vorliegt.

Ich habe keine weiteren Schritte eingeleitet da ich nicht glaube das es was bringt, ausser das ich noch mehr Geld aus dem Fenster werfe.
 
Hallo ich habe die seite von einem freund zugeschickt bekommen und möchte hier mal einiges klarstellen! mein name ist Barkin Özkaya und ich möchte mich auf diesem wege von den anschuldigungen distanzieren, das ich irgendeine person von ihnen einen schaden zugefügt haben soll... mein account wurde bei ebay gehackt und mein name missbraucht! ich habe diesbezüglich auch emails von ebay als bestätigung das mein konto von einer dritten person einsehbar war bekommen! desweiteren kenn ich die person A.P. überhaupt gar nicht! ich habe von meiner seite aus ebenfalls die rechtlichen wege eingeleitet gehabt, denn der missbrauch meines namens geht mir schon auf die nieren. die postbank wurde von meiner seite aus auch angeschrieben um zu erfahren wer das konto eröffnet hat bei dem ich angeblich teilhaber sein soll, jedoch hat die postbank mich auf die datenschutzrichtlinien hingewiesen, daher gabs kein herankommen an die daten.

mit freundlichen grüßen
 
Mit diese Stellungnahme können wir den Thread wohl schließen, zumal der Ersteller seine Postings entstellt hat und gebannt wurde.
 
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