News Offenes WLAN: Abmahnung statt Schadensersatz

die meisten hier kappieren wohl nicht das ein ungesichertes wlan wohl nicht reich um aus dem schneider zu sein.
Der gute man war sogar nachweislich nicht da als sachen runtergeladen wurden...
 
@kontra
Das man Passwort und Nutzername ändert ist klar (gehört zur marktüblichen Sicherung)... aber man muss eben keine neuen Router kaufen wenn der alte eben noch kein WPA(2) kann.
Hat man ne alten Router der nur WEP kann, muss man ihn eben nicht ersetzten nur um WPA2 nutzen zu können.
 
@ HappyMutant,
ob der Messerstecher (als Täter) auffindbar ist oder nicht, ist nicht Sache des Messerherstellers oder des Händlers, der das Messer in den Verkehr gebracht hat. Hier wird niemand anderes zur Verantwortung gezogen als der Messerstecher. Wieso sollte es bei einem offenen WLAN anders sein? Warum ist es offenbar Sitte geworden, andere Menschen für Taten anderer verantwortlich zu machen?
Wieso sollte eine Abmahnung für ein offenes WLAN angemessen sein? Müsste man dann nicht die restlichen, unendlich vielen Möglichkeiten, die potentiellen Täter zu ihrer Tat erst verhelfen ebenfalls abmahnen? Zwei Beispiele habe ich in meinem vorangegangenen Post aufgeführt - ließe sich eine unendlich lange Liste konstruieren.
Wenn jemand im Vorbeigehen den Kugelschreiber von Deinem Schreibtisch mitnimmt und ihn dann Deinem Kollegen ins Auge haut, bist Du dann Abmahnungswürdig weil Du den Kugelschreiber ungesichert liegen gelassen hast?

Viele Grüße
 
Natürlich nicht, weil nicht damit zu rechnen ist, dass jemand ohne Vorwarnung einen Alltagsgegenstand missbraucht. Außerdem ist der Täter dann durchaus greifbar, weil er Spuren hinterlässt. Außerdem hat der Hersteller keine Möglichkeit es zu kontrollieren, was damit passiert (wie auch der Router-Hersteller nicht). Der Nutzer/Besitzer hat das aber schon. Und wenn ich weiß, es sind Kinder im Haus, lasse ich keine Fleischermesser offen rumliegen.

Es ist auch durchaus bekannt, dass speziell ungesicherte WLANs gesucht und genutzt werden. Da ebenfalls bekannt ist, dass der Täter ohne weiteres dann nicht identifizierbar ist, muss eben etwas zur Beweissicherung implementiert werden oder aber eben die Hürde für den Missbrauch relativ hoch gelegt werden. Die Änderung eines Standardpasswortes ist für Computernutzer durchaus eine annehmbare und bekannte Maßnahme, weshalb es eben durchaus unüblich ist, dass gerade nicht zu tun. Weil es auch der eigene Sicherheit dient. Wer sein Haus nicht abschließt, bekommt auch von der Versicherung kein Geld. Der Dieb ist immer noch ein Dieb, aber der Geschädigte handelt eben (grob) fahrlässig.

Wenn in dem Haus auch noch Gegenstände von anderen Personen sind, dann kann man davon ausgehen, dass ich im Fall des Falles auch noch Schadenersatz zu leisten habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte das genauso wie Jana.

Das Urteil ist eigentlich eine Unverschämtheit, denn ich kenne kein Gesetz, dass mir Vorschreibt, dass und wie ich mein WLAN zu sichern habe. Wenn sich jemand unbefugtes in mein WLAN einnistet und dort Mist macht, kann man mich in keinsterweise zur Rechenschaft ziehen. Dass selbstverständlich eine Beweisumkehr vorliegt, ich also nachweisen muss, dass sich jemand unbefugtes in mein WLAN eingeschlichen hat, ist klar.

Und führt somit eigentlich zum Zwang der Sicherung. Dass aber eine Abmahnung rechtens ist, obwohl das Gericht erkannt hat, dass der WLAN Betreiber keine Schuld hat, ist nicht nachvollziehbar.

Es ist auch durchaus bekannt, dass speziell ungesicherte WLANs gesucht und genutzt werden. Da ebenfalls bekannt ist, dass der Täter ohne weiteres dann nicht identifizierbar ist, muss eben etwas zur Beweissicherung implementiert werden oder aber eben die Hürde für den Missbrauch relativ hoch gelegt werden. Die Änderung eines Standardpasswortes ist für Computernutzer durchaus eine annehmbare und bekannte Maßnahme, weshalb es eben durchaus unüblich ist, dass gerade nicht zu tun. Weil es auch der eigene Sicherheit dient. Wer sein Haus nicht abschließt, bekommt auch von der Versicherung kein Geld. Der Dieb ist immer noch ein Dieb, aber der Geschädigte handelt eben (grob) fahrlässig.

Durchaus bekannt? Um nicht juristisch zu werden, muss glaube ich allgemein bekannt gelten. D.H. ein Großteil der Bevölkerung muss es wissen, und das glaube ich nicht, dass dem Großteil der Bevölkerung bekannt ist, dass nach ungesicherten WLAN's gesucht wird.

Und das nächste ist die einfache Frage, wo steht dass? Bei dem Hausbeispiel, das steht in meinem Versicherungsvertrag, ich habe also dem wissentlich zugestimmt.

Bei den Klamotten des anderen habe ich gegebenenfalls gegen meine Sicherungspflichten der mir anvertrauten Gegenstände verstoßen (Das enspricht zum Beispiel eher dem datenschutz, wenn sich jemand in mein WLAN hackt und dann Daten, die ich verwalte gestohlen werde) aber ich werde bestimmt nicht noch eine Abmahnung und eine Unterlassung kassieren, wenn in mein nicht abgeschlossenes Haus eingebrochen wird.

Selbst wenn in mein nicht abgeschlossens Haus eingebrochen wird und die Einbrecher in der Zeit meines Urlaubs dort eine Drogenküche betreiben, mache ich mich weder strafbar oder bekomme ich eine Abmahnung usw. (Natürlich nur wenn ich das beweisen kann, dass sie ohne meine Erlaubnis gehandelt haben)
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich wünschenswertes Ergebnis für den unwissenden Verbraucher mit offenem WLAN und gleichzeitig Freibrief zum kostengünstigen illegalen Download. :rolleyes:
 
Marvin_X schrieb:
Das Urteil ist eigentlich eine Unverschämtheit, denn ich kenne kein Gesetz, dass mir Vorschreibt, dass und wie ich mein WLAN zu sichern habe.

Das ist aber nicht richtig. Du bist gesetzlich verpflichtet z.B. dein Auto abzuschließen und gegen Diebstahl zu sichern.
http://dejure.org/gesetze/StVO/14.html
StVO § 14
Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Wer sein Auto nicht abschließt muss Bussgeld zahlen.
 
damit steigt gerade der Preis meiner alten WPA AP beträchtlich! Hatte erst alles gegen N+ und WPA2 ausgetauscht wegen der Sicherheit und dem 100MBit Kabel BW Anschluß :D
 
Das Klagende Label war 3p ( Sabrina Setlur, Glashaus, RHP ).

Der gute Frankfurter (RHP) hat ne eigene Abmahnfirma, die mit einer Anwaltskanzlei ca 75000 Abmahnungen jährlich verschickt. Was das heisst ist klar. Es geht nicht um den Schutz des Künstlers(dieser bekommt ca 90€ von 690!) sonder schlichtergreifend um Abzocke! Urheberrecht hin oder her. Da muss erst über ein Gericht eine Verfügung erwirkt werden, das der Provider die der Ip zugehörigen Daten rausrückt. Das ganze läuft dann so ab, das in einem vorgefertigten Schreiben nur die Adresse eingefügt wird und dann automatisch frankiert und versendet wird. Was da zum Beispiel nur für die dort ansässigen Gerichte bedeutet ist klar.

Die bewerben die Anzahl der Sofoetzahler mit 25%. Also 75000*690€*0,25=12.937.500€ und das nur die Sofortzahler.

Ich kann jedem nur raten der eine Rechtsschutz hat und so einen Brief bekommt sofort rechtliche Schritte einzuleiten. Die Chancen auf einen wesentlich geringeren Beitrag(ca die im Artikel genannten 100€) als Vergleich oder gar nix zahlen zu müssen, aufgrund dessen man nachweisen kann das es Abzocke ist stehen gut.

Andererseits sehe ich aber auch das es rechtlich nicht in Ordnung ist Dinge zu stehlen.

Andererseits ist es aber ein selbst eingestandenes Marketing-/Vertriebsversäumnis der Plattenfirmen etc.

Wer zu spät kommt und die Kunden verärgert(Kopierschutz die das abspielen ünmöglich machen und mir das Recht auf meine Sicherheitskopie verwehren) den bestraft das Leben!

Wenn nur das Geld, was in unsinnige Schutzmassnahmen gesteckt wird in die Entwicklung neuer Konzepte gesteckt werden würde müssten die auch nicht so stark jammern das es Ihnen so schlecht geht...
 
Und was ist, wenn man kein WPA/WPE hat, dafür aber über W-Lan nur eine Mac-Adresse zugelassen ist?
 
Pulz schrieb:
Und was ist, wenn man kein WPA/WPE hat, dafür aber über W-Lan nur eine Mac-Adresse zugelassen ist?

Das reicht aus, da sich ein illegaler Mensch ja erst illegal Zugang zu deinem Netz beschaffen muss. Vor Gericht verweist man halt einfach auf unbekannte illegale Person XY die das gemacht hat.

Ich verstehe diese ganze Rumkasperei nicht. Haben die nichts besseres zu tun?
 
steht doch drinn, dass das wlan mit einem persönlichen, ausreichend sicheren pw zu versehen ist, da fällt mac-filter schonmal raus, wobei ich den ganz gerne benutze :)
 
Marvin_X schrieb:
Selbst wenn in mein nicht abgeschlossens Haus eingebrochen wird und die Einbrecher in der Zeit meines Urlaubs dort eine Drogenküche betreiben, mache ich mich weder strafbar oder bekomme ich eine Abmahnung usw.

Ist natürlich ein Punkt. Anderseits habe ich ja dann ohnehin den Schaden. Ein offenes WLAN kann missbraucht werden, ohne das es Spuren hinterlässt und ohne das es dem Betreiber schadet. Viel mehr noch, es wird von vielen hier quasi als Freibrief angesehen, weil ja immer die Schutzbehauptung möglich ist, sorry, ich bin zu doof. Dann betreiben alle offene Netze und behaupten ein ominöser Dritter war es.

Wie gesagt, die Alternative wäre dann eben ein System zu implementieren, was bestimmte Aktion zweifelsfrei einem von außerhalb kommenden Nutzer zuordnet. Der Gesetzgeber wird sich in der Richtung wohl was ausdenken müssen, wenn die offene WLAN-Geschichte als grundsätzliche Entschuldigung herhalten muss.

Glaubt mir, ich bin auch kein Fan davon und natürlich sehe ich da rechtlich auch echt Widersprüche. Aber so viele naive User gibt es in diese Land eben auch nicht. Gerade weil die vermeintlich Schlauen sich das als sicheren Hafen auserkoren hatten, trifft es jetzt auch wirklich die Unbedarften.

Aber wenn ihr eine Weg kennt, einerseits den Missbrauch zu verhindern oder anderseits einen Täter zweifellos dingsfest zu machen, dann ruhig raus damit, dann kann jeder wieder so gedankenlos (zu seinem eigenen Schaden!) sein, wie vorher. Solange es aber immer wieder droht zum Massenphänomen muss halt irgendwas getan werden. So viele arme Omis mit WLAN gibt es einfach nicht.

Lieber es gibt endlich feste Regeln, an die ich mich halten kann, konkrete Regelungen, wer wann und vorallem wie viel abmahnen kann, welche Beweismittel überhaupt als zuverlässig zugelassen werden, als das jeder Depp sich auch nur seine eigenen Vorteil sucht, damit er kostenlos Musik laden kann.

Weil wenn dieser Thread eines zeigt, dass doch erheblich mehr sich dem Kopieren zu wenden würden, wenn kein Risiko der Strafe bestehen würde. So bedauerlich und wirklich ungerecht die Begleiterscheinungen sind, wer gegen jede Form der Regelung kämpft, der fördert auch weiter den Wildwuchs solcher Abmahn-Geschichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dennoch interessantes Urteil, im Grunde in den Urlaub fahren und vergessen das WLAN zu sichern, und dann schwubbs ein paar Bekannten bescheid gesagt das man mal ein paar Tage aufs Land fährt. Den Vorsatz bzw. die eindeutige Schuldzuweisung das man das absichtlich getan habe, muss man erstmal nachweisen können. Wenn ich mit dem Schleppi unterwegs bin ist es wirklich erstaunlich wieviele Flöten vergessen ihr WLAN zu sichern, wobei das wieder was gutes hat ich brauche keine UMTS Karte bei uns im Ort habe ich überall Hotspots :king::
 
was ich nicht kapiere: wenn ich schon in den urlaub fahre, mache ich sowas aus! ... braucht doch eh keiner... die türe wird ja auch abgeschlossen...
 
Wir reden hier von Menschen, die sind ab Werk primitiv, naiv und vergesslich.
 
@Complication

Das mit dem Auto steht in der Starßenverkehrsordnung, also in einem Gesetz, somit strafbar.

WLAN und Haus nicht, also nicht strafbar,

Wer in ein nicht abgeschlossenes Haus oder WLAN eindringt macht sich strafbar, aber nicht der Hausbesitzer oder WLAN besitzer, somit darf es auch nicht irgendwelche Abmahnungen usw. geben.

Das Hauptproblem ist doch, warum wir unsere Haus abschließen. Bei Entwendung von Gegenstände bei nicht ausreichender Sicherheit zahlt die Versicherung nicht. Das ist aber ein Vertrag zwischen mir und der Versicherung. Wenn ich erst gar keine Vers. abschließe, passiert das gleiche, selbst wenn ich abgeschlossen hätte. Darüber hinaus wird es auch schwierig jemanden anzuzeigen, wenn keine Einbruchsspuren da sind, sprich man kann im Zweifel gar nicht beweisen dass eingebrochen worden ist, außer man findet, dass eindeutig zu identifizierende Diebesgut.

Das gleiche eigentlich beim WLAN, wenn jemand in mein ungesichertes WLAN eindringt, muss ich das beweisen können, denn ansonsten gilt zu Recht die Annahme, dass ich das selber war. Alleine hieraus ergibt sich eigentlich für einen persönlich die Pflicht zur Verschlüsselung. Wenn aber das Gericht feststellt, dass jemand fremdes in meinem WLAN war, dann kann und darf es keine Abmahnung geben.

Das ganze ist irgendwie ein Kuhhandel, ala kein Vorsatz an der Urheberechtsverletzung aber irgendwie doch Mitschuld, also schauen wir mal was er bekommen soll.


Selbstverständlich werden alle, die meinen dieses Urteil ist ein Freifahrtsschein, derbe auf die Nase fliegen, wenn sie meinen dadurch straffrei Uhrheberrechtsverletzung machen zu können, denn Beweisumkehr.
 
Zurück
Oben