News Offenes WLAN: Einigung auf Abschaffung der Störerhaftung erzielt

Frank

Chefredakteur
Teammitglied
Registriert
März 2001
Beiträge
8.772
Lass mich raten:
Das ganze gilt nicht für Private Netzwerke, nur für die von Firmen so wie Restaurants, McDonalds, ISPs etc.?
 
Soll für alle gelten.

Endlich mal was Sinnvolles von dieser Regierung.
 
Hi,

gegen wen genau wird denn dann bei möglichen Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen ermittelt? Wer ist in der Beweispflicht? Es wird ja wohl kaum so praktiziert werden, dass ich mein WLAN einfach von WPA2 auf "offen" ändere und dann tun und lassen kann was ich möchte ohne Konsequenzen, oder?

VG,
Mad
 
Die Einigung [...] sieht vor, dass [...] das bereits bestehende Providerprivileg für gewerbliche Anbieter auch auf private und nebengewerbliche Anbieter (wie etwa Cafébetreiber) ausgeweitet wird.
Steht doch im Artikel
 
@Fliz: Nicht von der deutschen Regierung! Es wird mal wieder nur eine EU-Vorgabe umgesetzt. Von der deutschen Seite kommt doch schon seit Jahren nichts mehr Grundlegendes.

@Madman1209: Sieht ganz danach aus, als wäre offen ok
 
@Madman1209: Genau daran habe ich auch gedacht. Das wäre ja der Tot für jegliche Abmahnanwälte. Was jetzt nicht so traurig wäre.

Sobald ich ne Abmahnung habe, WLAN offen machen :evillol:
 
Endlich mal eine gute Nachricht.
Auch wenn es natürlich nur dazu gekommen ist, weil die Regierung wohl dem wahrscheinlichen Urteil des EuGH zuvor kommen wollte.
Wäre zu peinlich, wenn schon wieder ein Gesetz kassiert würde, weil ein Gericht urteilt, dass es gegen Grundrechte verstößt.

Ich bin aber mal gespannt, was für weitere Auswirkungen diese Kursänderung in Sachen Störerhaftung bringen könnte. Wenn Anbieter von Hotspots nicht für die Taten der Nutzer vorantwortlich sind, dann müsste das ja theoretisch auch für alle möglichen anderen Anbieter von Dienstleistungen im Internet gelten. Z.B. Suchmaschinen, Tauschbörsen, Videoplattformen, One-Klick-Hoster usw. usw.
 
@Madman1209
Sehr gute Frage!
Wenn dieses Gesetzt so verabschiedet wird, hört es sich genau so für mich an, das die ganze Urheberschutzverletzungsdebatte eine ganz neue Richtung bekommen dürfte....

Man darf gespannt sein ;)
 
Madman1209 schrieb:
gegen wen genau wird denn dann bei möglichen Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen ermittelt? Wer ist in der Beweispflicht? Es wird ja wohl kaum so praktiziert werden, dass ich mein WLAN einfach von WPA2 auf "offen" ändere und dann tun und lassen kann was ich möchte ohne Konsequenzen, oder?

Im Prinzip schon - sofern du keine weiteren Spuren z.B. auf deinem PC hinterlässt. Wenn du glaubst, dass geht doch so nicht: schau ins Ausland, wo private offene WLANs Alltag sind und keiner damit ein Problem hat.
 
Wirklich offen? Herrlich!

Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, was eine "Vorschaltseite" bringen sollte, die ja nun gekippt worden ist. "Wenn Sie dieses Netz nutzen möchten, beteuern Sie keinen Unfug zu machen. Klick." Und dann macht der Nutzer Unfug, Abmahnung kommt an den Anschlussinhaber. Der sagt, ich habe eine Vorschaltseite -> Abmahnung wird zurück genommen?
 
WOW - ich werde sobald das raus kommt ein Netz anbieten können für Gäste, Nachbarn, Fußgänger... ohne dafür haften zu müssen wenn diese eine Straftat darüber begehen. Und im Gegenzug werde ich nie wieder offline sein weil viele Nachbarn und Gaststätten ihr Netz öffnen.

Das ist ja wirklich genau eine Entscheidung nach meinem Geschmack.
Nie wieder über DSL-Ausfälle und Internetstörungen ärgern.
Sobald das rechtskräftig ist werde ich das SOFORT umsetzen.

DAS ist - mit Abstand - für mich das beste neue Gesetz 2016!

Dauer-online-HYPE \o/
 
Eine Grauzone wurde erschaffen. Top! Mal sehen wer diese Grauzone für weitere Dinge zum weiterspinnen ausnutzt.
 
Der Private wird immernoch derjenige sein der Abgemahnt wird.
Weil
1. Private Leute einmal ihr WLAN öffnen und dann nicht mehr surfen können weil zuviele drüber gehn
2. nicht mal 16MBit standard ist in DE
3. der Private sein WLAN wieder dicht macht.

Abmahnungen dürften eigentlich so wie sie jetzt sind nicht geltend gemacht werden.
Weil es wird nicht bewiesen wer die Verletzung begangen hat. Da steht nur eine IP mit Uhrzeit und Datum.
Eigentlich müsste jemand kommen und alle PCs/Smartphones/Laptops, einfach alles was eine MAC Adresse hat konfiszieren um dann eine Auswertung zu erstellen, dieses Gerät mit dieser MAC Adresse hat die Verletzung begangen.
Aber so ist es nicht.
Die Beweislastumkehr ist in meinen Augen nicht richtig.
Wenn mir jemand was klaut kann ich das Anzeigen, aber nichts verlangen, solange der Täter nicht gefasst wurde.
Das heisst im schlimmsten Fall ist es weg und wird nicht ersetzt. Punkt.

Der Urheber müsste mir eigentlich Nachweisen was ich getan habe, aber das macht er nicht.
 
Sehr schön das ganze. Für Unity Media Kunden kommt das perfekt, gibt ja ab Sommer offene WLAN Hotspots.

Eventuell fallen dann endlich die horrorpreise für mobiles Internet da die Provider in Zugzwang kommen.

Ich fand die Störerhaftung schon immer skandalös und nicht gesetzteskonform. Mit dem Auto bin ich als Halter ja auch nicht Haftbar für das Fehlverhalten eines Mitnutzers.

Muss man sich mal vorstellen, jemand klaut mein Auto, fährt 3 Menschen tot und flüchtet. Ich als Halter muss wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht ins Gefängnis. Wäre genau das selbe.

Mittlererweile läuft es mir in diesem Land kalt den Rücken runter. Möchte echt nicht wissen, wo wir wären, wenn nicht die EuGH da wäre.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Grunde funktioniert so die Beweisführung mittels IP einfach nicht mehr. Jemanden zu belangen, der Kinderpornos oder schlimmeres runterläd, klappt halt nur noch nach Hausdurchsuchung und Konfiszierung der IT-Geräte. Aber das ist meiner Meinung nach auch gut so, denn so jemand sollte nicht nur für den Download eines einzelnen Videos belangt werden, sondern gleich für alles. Und ein anderer wird dann nicht mit heftigen Strafen für Dinge belangt, die er möglicherweise gar nicht gemacht hat.
Bei illegalen Downloads sehe ich das ähnlich, da sollen einfach wieder die Rechner eingesammelt werden und für nachgewiesene Downloads sollte der schuldige bestraft werden. Das ist weit besser als diese sinnlosen Abmahn-Beträge, bei welchen der Anwalt der einzige war, der wirklich daran verdient hat.


@TomPrankYou:
Bei den UM HotSpots hat das keine Rolle gespielt, da der Provider hier der WLAN-Anbieter war. Und die sind von der Störerhaftung sowieso ausgenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde mich natürlich für eine Freifunk-Lösung entscheiden, Splatter0815.
Da kann man die Bandbreite zuweisen. Du gibst so viel wie du magst, ich habe 100 MBit, ich werde 50 MBit öffnen. Downstream ähnlich.
Mit diesem Gesetz gewinne ich gegen jede Abmahnung und das wohl schon vor einem Gerichtstermin.
Die "Abmahnmafia" kann sich warm anziehen wenn das raus kommt. Ich glaube sogar das danach die Filesharing-Abmahnungen fast verschwinden werden.
 
Ein herzliches Danke an die EU.
Bei unserem Reformstau in Deutschland hätte es ohne euch nochmal 10 Jahre gedauert bis sich in dieser Hinsicht etwas bewegt.
 
@ Madman

Das liest sich ja gruselig, wusste ich nicht. Betrifft mich persönlich aber nicht, Frau und Auto verleiht man nicht.

Trotzdem Skandalös, ich sage ja, Deutschland Ade. Wird echt mal Zeit, dass eine neue Generation der Politik den Marsch blässt. Kann diese alten fettwanstigen Lobbyisten in der Politik nicht mehr sehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben