News Offenes WLAN: Abmahnung statt Schadensersatz

GodCast schrieb:
Wer für Google unfähig ist, der sollte sich das mit dem Internet nochmal überlegen oder nicht unbeaufsichtigt sein.

lol... das trifft leider für 80% der Internetuser zu :D
Nur meist ist Faulheit der Grund - deswegen gibt es ja solche Seiten: http://www.gidf.de/
 
Dabei ist es doch so einfach sein WLAN abzusichern. Ich finde das Urteil jedenfalls nicht ok, da kann ja jeder kommen und dummheiten anstellen, dabei braucht man ja nur WPA2 Verschlüsselung, Starkes Passwort, am besten die SSID nicht senden lassen (sodass das Netz auch gar nicht erst gesehen wird von aussen) und MAC-Filter kann zusätzlich helfen, indem man nur die Geräte zulässt die man selber im WLAN benutzt.

Und wer dann immernoch sich Zugang verschafft, der macht sich dann strafbar.

Und zu der einen Frage die Aufkam ob sich ein dritter ins WLAN einhacken kann und das von geschlossen nach offen ändert, theoretisch wäre das Machbar. Logdateien auf dem Server hängt sicher vom Modell ab ob du die einsehen kannst (falls überhaupt vorhanden), aber die sagen dann immernoch nicht aus das du diese Änderung nicht selbst durchgeführt hast, IP-Adresse wird dort garantiert nicht protokolliert.

Gruß
 
Xardas008 schrieb:
Und wer dann immernoch sich Zugang verschafft, der macht sich dann strafbar.

Gruß

Strafbar macht sich jeder, der in ein geschlossenes Netzwerk eindringt, egal welche Verschlüsselung oder Passwort da gesetzt sind.


Ich finde das Urteil ok, und anders als von CB angenommen, wird wohl bei älteren Installationen auch WEP als Sicherung ausreichen.

von heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meld...erhaftung-fuer-WLAN-Betreiber-ein-998591.html

Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes sei jedoch nicht zuzumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Die Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
Mir sind etliche Personen bekannt (höheren Alters), die nicht einmal google nutzen können. Und die selbst dies selbst nach wiederholter Belehrung noch immer nicht hinbekommen.

Und wer nicht einmal google nutzen kann, von dem kann keine korrekte Einrichtung eines WLAN-Routers verlangt werden.
Zu ersterem: Dann sollten sie es lassen, vergleichbar mit dem Beispiel hier. Bzw auch vergleichbar mit dem Benz, der in luftiger Höhe in den USA aus dem Parkhaus rausragte...

Aber selbst wer Google normal (also ohne Filter wie site, filetype etc) nutzen kann, ist längst nicht automatisch qualifiziert genug, um fehlerlos in der Routerkonfig rumzuwurschteln zu können.
kisser schrieb:
Strafbar macht sich jeder, der in ein geschlossenes Netzwerk eindringt [...] wird wohl bei älteren Installationen auch WEP als Sicherung ausreichen.
Richtig, sobald eine Verschlüsselung vorliegt (MAC-Filter ist keine Verschlüsselung), ist das WLAN gegen fremde/unbefugte geschlossen. Ich schrieb ja ein paar Seiten früher, das die meisten draußen auf der Straße -wie in vielen Reportagen auch zu sehen- oft nur mit dem Windows-WLANdienst oder sonstigen normalen "Hostspotfindern" die Gegend absuchen und sich einfach nicht die Arbeit machen (können), ein WLAN zu knacken.

Ich stehe weiterhin zu meiner Ausführung, das man sich eben auch Gedanken um die Einstellung/Pflege machen muß, wenn man was komplexeres als zB einen Wasserkocher oder Toaster nutzt. Wer sich damit nicht befassen will, läßt die Finger davon oder nimmt eben Hilfe in Anspruch. Im Zweifelsfall bezahlte Hilfe, denn von denen die damit Geld verdienen, können es ja die meisten. Das gilt nicht nur für IT-Hardware, sondern auch in Bezug auf Auto, Haus(um)bau, Satanlage, Handy etc
 
Gelbsucht schrieb:
...Ich stehe weiterhin zu meiner Ausführung, das man sich eben auch Gedanken um die Einstellung/Pflege machen muß, wenn man was komplexeres als zB einen Wasserkocher oder Toaster nutzt. Wer sich damit nicht befassen will, läßt die Finger davon oder nimmt eben Hilfe in Anspruch. Im Zweifelsfall bezahlte Hilfe, denn von denen die damit Geld verdienen, können es ja die meisten. Das gilt nicht nur für IT-Hardware, sondern auch in Bezug auf Auto, Haus(um)bau, Satanlage, Handy etc

Auch wenn ich Deine Meinung respektiere, stelle ich mir die Frage, ob wir eine solche "Regulierung" wirklich brauchen.

Für die meisten ist ein PC in der Regel nicht mehr als ein "Wasserkocher" bzw. "Toaster". Einschalten -> Internet -> Office -> Musik und Filme -> ausschalten, gut. Was für eine Technik bzw. Logik dahinter steckt ist für die meisten nicht schlichtweg zu kompliziert, nicht begreifbar.

Das zeigt ja unter anderem auch das Urteil. Irgendwie drängt sich mich hier wieder Eindruck auf, d. selbst die urteilenden Richter nicht wirklich "tief" in der Materie stecken. Ansonsten würde das Urteil sicher anders aussehen, sich mehr mit den technischen Begebenheiten beschäftigen.

Anderes Beispiel, die derzeitige 1&1-Werbung. Einschalten, Nummer eingeben, gut. Der Kunde kauft einfach einen "Toaster". Gedanklich komme ich da mal wieder zu einem Schluss: Von der Industrie verführt, aus Unwissenheit vielleicht bestraft..

Die modernen Medien werden mittlerweile schliesslich auch von Generationen benutzt, die nicht mit der Technik aufgewachsen sind.
 
Um der ganzen Geschichte mal etwas die Aufregung zu nehmen, empfehle ich die Lektüre dieser Heise-News.

Demnach ist es so, dass im Falle eines offenen-W-Lan Netzes die Störerhaftung nach Paragrafen 97a (2) Urheberechtsgesetz (UrhG) geregelt wird. Das wären dann 100€ im Falle einer einfachen, unerheblichen Rechtsverletzung. Was also soviel heisst, dass beispielweise unser allseits beliebtes argloses Omchen mit ihrem privaten, aber leider scheunentorgrossen offenen W-LAN Netz im Falle einer Urheberrechtsverletzung nicht die ganze Rente der Contentindustrie spenden muss.
Und Schadensersatz gibt es auch keinen, da man hier nicht der eigentliche Täter ist.

Was offene W-Lan's betrifft: Mittlerweile gibt zunehmend von verschiedenen Herstellern ab Werk verschlüsselte W-LAN Geräte. Es dürfte also schwerer werden, sich hier von der Verantwortung freizusprechen. Sogar einige Festnetzprovider bieten die "hauseigene" W-LAN Hardware verschlüsselt an.
Privat dürfte es kaum ein Grund dafür geben, sein W-LAN-Netz nicht zu verschlüsseln. Und wer nur im Hinblick auf die Störerhaftung zur Verschlüsselung seines Netzes zu bewegen ist, der ist wirklich ideenlos, was man noch so unfreundliches mit einem offenen W-LAN Netz anstellen kann.
 
@FooFighter
Ja natürlich, für viele soll ein Gerät einfach funktionieren und gut is. Versteh ich auch soweit, aber dennoch entbindet es den Anwender ja nicht davon, sich mal Gedanken um Virenschutz oder eben auch Netzwerkschutz zu machen. Und wenns am eigenen Antrieb/Kreativität/Wissen mangelt, ist das im Regelfall kein Beinbruch, denn nahezu jede Person hat eine andere im Bekanntenkreis, die sich damit besser auskennt und für die paar Minuten (und evtl nen Kaffee) mal hilft.

So wie es halt zum guten IT-Grundwissen gehört, das ein Antivirusprogramm die Gefahr einer PC-Infektion drastisch verinngert, so sollte doch auch klar sein, das Funkwellen nicht an der Haustür bzw dem Gartenzaun "stehen bleiben".

Ich teile auch oft den Gedanken, das viele RichterInnen in einigen Dingen von der Zeit überholt wurden. Dennoch, nicht jedes Urteil im Bereich IT zeugt von Inkompetenz. Grade das mit der Haftung des Anschlußinhaber ist einfach nur logisch gewählt worden. So bleibt die Verantwortung beim Bürger -wo sie auch hingehört. Der Routerhersteller ist nicht verpflichtet, sich um die persönliche Sicherheit des Kunden zu kümmern.

Das mit 1&1 ist der Startcode. Der wiederum stellt meines Wissens nach nur die Zugangsdaten für DSL und VoIP ein. Am WLAN ändert sich da nix, allerdings ist AVM so freundlich und verschlüsselt es ab Werk.

Wenn Otto-Normalverbraucher denkt, irgendwas wäre unklar, hier der ultimative Lösungsansatz: Im Internet nach der Lösung suchen.
 
Der Richter haben einen Sachverhalt nach juristischen Aspekten zu beurteilen und nicht nach technischen. Und es ist nun einmal so, dass es keinen unzumutbaren Aufwand darstellt, seine W-Lan Verbindung zu verschlüsseln, zumal es in jedem Handbuch beschrieben wird. Ob das jeder nachvollziehen kann ist noch einmal eine andere Sache, spielt aber für die juristische Bewertung keine Rolle.
 
Hallo ToXiD & Gelbsucht

Ich möchte euch beiden hiermit nicht persönlich angreifen. Ich verstehe ja auch Eure Argumentation ;). Klar, so schön und einfach könnte es sein, jeder hat sein WLAN zu verschlüsseln, und gut :D

Wie sieht jedoch die Realität aus? Ich betreue ca. 150-200 Anwender. Hiervon kann ein Teil mit den täglichen Arbeitsmaterialien umgehen, ein gewisser Personenkreis jedoch nicht. Und dies obwohl wir Fortbildungen in diesen Bereichen zu genüge anbieten. Schaue ich in die tägliche Ticket-Cue, stoße ich dort immer wieder auf Fragen zum normalen daily use.

Ich möchte garnicht wissen, wieviele unserer Notebookuser die WLAN-Verschlüsselung zu Hause "aktiv" deaktiviert haben, um das Gerät "hürdenfrei" auch zu Hause nutzen zu können.

Thematiken wie WLAN-Verschlüsselung gehören leider noch immer nicht zum IT-Grundwissen eines jeden PC-Anwenders.

Und mal ehrlich, eine Sache der daily use ist das Thema WLAN-Verschlüsselung auch nicht. Die wenigsten Anwender werden sich mit dem Thema WLAN befassen, letztlich sind die meisten froh, d. es "irgendwie" funktioniert. (Never touch a running system). Das ist nun einfach mal Realität.

Argumentativ Freunde, Nachbarn, Enkel mit ins Boot zu nehmen ist mir dann persönlich schon ein wenig zu weit her geholt, wenn es um gesetzliche Definitionen/Regulierungen Namens "Störhaftung" bzw. "Unterlassung" geht.
 
Ich verstehe nicht wo das Problem liegt. Ob nun Internetanschluss oder Stromanschluss, bei letzterem muss das ein Elektromeister abnehmen aus versicherungstechnischen Gründen. Das Internet darf man ja nun noch selbst anschließen, wenn ich das nicht kann, dann hole ich mir eben einen Fachmann und wenn nicht, dann hafte ich eben dafür. Es gibt keinen Grund für ein offenes WLAN. Und dass man nicht mit Hackern mithalten muss, ist doch ein Vorteil für uns alle (sollte WPA2 so einfach Knackbar sein). Und sind wir mal ehrlich, die meisten Urheberrechtsverstöße finden ja tatsächlich von den entsprechenden Nutzer eines Anschlusses statt und nicht von unbekannten fremden Leuten.
 
Das ist genau der Punkt. Jeder hat die Möglichkeit entweder ohne Hilfe oder mit Unterstützung seine W-Lan Verbindung zu verschlüssen, ohne weitere hardwaretechnische Vorkehrungen vornehmen zu müssen. Der Aufwand ist also zumutbar. Zudem wird in den Handbüchern darauf hingewiesen. Ob man es dann auch tut bleibt jedem selbst überlassen. Aber es ist dann die eigene Entscheidung, für die man letztendlich auch die Konsequenzen tragen muss.
 
Genau darauf reite ich doch herum, werte Boardkollegen: Wenn ich bemerke, das etwas mein Wissen übersteigt und ich es aber unbedingt wissen will bzw eben für wichtig halte, dann frag ich jemand, der/die sich damit auskennt. Also den PC-Freak im Bekanntenkreis, das Internet oder den bezahlten Servicemensch.

Als Motivation reicht es ja schon, den Leuten zu sagen, das im schlimmsten Fall eine teure Rechnung ins Haus flattern kann. Das mit dem Geldbeutel zieht ansich immer.

Keiner muß sich schämen, etwas nicht zu wissen/können. Aber das Problem oder den Zustand dann nicht aktiv anzugehen und ändern zu wollen ist in meinen Augen keine Alternative.
 
1. Wer keine Ahnung hat solls mit WLAN sein lassen, ich fahre auch kein Rennauto ohne die nötige Erfahrung

2. Störerhaftung ist eine feine Sache ala Eltern haften für Ihre Kinder

3. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Warum soll alles fürs WLAN ausgehebelt werden???

PS: Sicherheit muss stehts an erster Stelle stehen, das ist nicht nur in der IT so, sondern im Normalen Leben auch
 
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