News Online-Abonnements: Kündigung muss laut Urteil ohne Login möglich sein

Sky zwingt einen dazu sie anzurufen 😡 Und seit dem letzten Post vom 20.12. hat sich nichts geändert...

Wir haben nun 2-mal über die doch gut verstecke Funktion der Kündigung, die Kündigung eingereicht.

Jedes Mal bekommen wir eine Eingangsbestätigung, trotz Angabe der Kunden- und Vertragsnummer, alles persönlichen Daten, letzten 4 Stellen des Zahlungsmittels, konnte der Vertrag angeblich nicht eindeutig zugeordnet werden. "Bitte rufen Sie uns an, um den Vorgang zu besprechen".

Natürlich ist das Masche, aber dabei könnte ich im breiten Strahl kotzen. Sorry....
 
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Wenn ich dergestalt eindeutig gekündigt habe, würde ich ab Vertragsende einfach die Zahlungen einstellen. Natürlich ist so was absolut frech von Unternehmen.

Was oben XamBonX sagt, das wäre nicht zu Ende gedacht, weil man Hannes nun alle Verträge kündigen könnte, kann man so nicht stehen lassen. Wenn nicht online, kann ich auch genauso gut per Brief für Hannes kündigen. Und Verträge abschließen für Hannes geht grundsätzlich ebenfalls.
 
@knoxxi

Sehr interessant. Bei mir war es wie gesagt 0 Problem. Evtl. lag es aber daran gleiche IP vom letzten Login mit dem Absenden der Kündigung.
 
Gibts nicht mittlerweile das Gesetz das Kündigung genauso einfach möglich sein muss wie Vertrag abschliessen / Kaufen ?
Unternehmen braucht man auch nicht zurückrufen, auch wenn die das gerne hätten. Sobald man denen die Kündigung mitgeteilt hat ist die wirksam.
Zurückrufen macht nur Sinn wenn man den Vertrag behalten will und noch irgendnen kleinen Bonus abgreifen will.

Aber sonst, wenn man wirklich raus will, Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen, das dem Unternehmen mitteilen und falls die dann trotzdem noch Geld abbuchen, das von der Bank zurückbuchen lassen und zukünftige Abbuchungen sperren.
 
D0m1n4t0r schrieb:
Gibts nicht mittlerweile das Gesetz das Kündigung genauso einfach möglich sein muss wie Vertrag abschliessen / Kaufen ?
Jo. Deswegen läuft unter anderem auch mindestens ein Prozess gegen Sky von der Verbraucherzentrale.
 
D0m1n4t0r schrieb:
Unternehmen braucht man auch nicht zurückrufen, auch wenn die das gerne hätten.
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung, welche mit ihrem Zugang wirksam wird. Hingegen ist es völlig unerheblich für die Wirksamkeit der Kündigung, ob der Empfänger diese annimmt oder verweigert.
 
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